Traktanden
- Kenntnisnahme vom Jahresbericht 2011 des Gemeinderates
- Rechnung 2011 der Einwohnergemeinde
2.1 Genehmigungen
a. der Laufenden Rechnung
b. der Investitionsrechnung
c. der Bestandesrechnung
2.2 Beschlussfassung über die Verwendung des Ertragsüberschusses der Laufenden Rechnung
2.3 Kenntnisnahme von den Berichten der Rechnungskommission und der Controllingkommission - Abrechnung Sonderkredit von Fr. 265’000.00 für den Gemeindebeitrag an die Hofzufahrten Brachbühl, Unter-Fluh und Rossweid
- Beschluss Sonderkredit von Fr. 140’000.00 für den Gemeindebeitrag an die Sanierung der Langhubelstrasse
- Beschluss Sonderkredit von Fr. 160’000.00 für den Gemeindebeitrag an den Neubau der Schwarzhubelstrasse
- Neuwahl der Mitglieder und Präsident/in der Schulpflege für die Amtsdauer 2012 – 2016
- Neuwahl der Mitglieder und Präsident/in der Rechnungskommission für die Amtsdauer 2012 – 2016
- Neuwahl der Mitglieder und Präsident/in der Controllingkommission für die Amtsdauer 2012 – 2016
- Neuwahl der Mitglieder des Urnenbüros für die Amtsdauer 2012 – 2016
- Wünsche und Anregungen (§ 111 Stimmrechtsgesetz)
Die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen gemäss § 22 Stimmrechtsgesetz ab dem 8. Mai 2012 zur Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei auf.
Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung ist, wer bis zum 17. Mai 2012 in der Gemeinde Hergiswil b. W. gesetzlich geregelten Wohnsitz hat und in Gemeindeangelegenheiten stimmfähig ist. Das bereinigte Stimmregister liegt während der gesetzlichen Dauer auf der Gemeindekanzlei Hergiswil b. W. auf.
Hergiswil b. W., 30. April 2012
GEMEINDERAT HERGISWIL B. W.