Traktanden
- Kenntnisnahme Finanz- und Aufgabenplan 2013 – 2017
- Kenntnisnahme Jahresprogramm 2013
- Voranschlag 2013 der Einwohnergemeinde
3.1 Beschluss Voranschlag
a. der Laufenden Rechnung
b. der Investitionsrechnung
3.2 Festsetzung des Steuerfusses 2013 mit 2.20 Einheiten
3.3 Ermächtigung des Gemeinderates zur Aufnahme von Fremdkapital zur Deckung des Mittelbedarfs
3.4 Kenntnisnahme Bericht Controllingkommission - Beschluss Entnahme von Fr. 1’300’000.00 aus der Spezialfinanzierung St. Johann für zusätzliche Abschreibungen
- Beschluss Sonderkredit von Fr. 400’000.00 für die Sanierung der Schulanlagen und Mehrzweckhalle Steinacher
- Wünsche und Anregungen (§ 111 Stimmrechtsgesetz)
Die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen gemäss § 22 Stimmrechtsgesetz ab dem 21. November 2012 zur Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei auf.
Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung ist, wer bis zum 30. November 2012 in der Gemeinde Hergiswil b. W. gesetzlich geregelten Wohnsitz hat und in Gemeindeangelegenheiten stimmfähig ist. Das bereinigte Stimmregister liegt während der gesetzlichen Dauer auf der Gemeindekanzlei Hergiswil b. W. auf.
Hergiswil b. W., 24. Oktober 2012
GEMEINDERAT HERGISWIL B. W.