Gemeindeversammlung 22.05.2013

ABSTIMMUNGSERGEBNISSE

BOTSCHAFT

VOLLSTÄNDIGER RECHNUNGSAUSZUG


Traktanden

  1. Kenntnisnahme vom Jahresbericht 2012 des Gemeinderates
  2. Rechnung 2012 der Einwohnergemeinde
    2.1Genehmigungen
    a. der Laufenden Rechnung
    b. der Investitionsrechnung
    c. der Bestandesrechnung
    2.2 Beschlussfassung über die Verwendung des Ertragsüberschusses der Laufenden Rechnung
    2.3 Kenntnisnahme von den Berichten der Rechnungskommission und der Controlling­kommission
  3. Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2012 – 2016
  4. Wünsche und Anregungen (§ 111 Stimmrechtsgesetz)

Die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen gemäss § 22 Stimmrechtsgesetz ab dem 7. Mai 2013 zur Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei auf.

Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung ist, wer bis zum 17. Mai 2013 in der Gemeinde Hergiswil b. W. gesetzlich geregelten Wohnsitz hat und in Gemeindeangelegenheiten stimmfähig ist. Das bereinigte Stimmregister liegt während der gesetzlichen Dauer auf der Gemeindekanzlei Hergiswil b. W. auf.

Hergiswil b. W., 30. April 2013

GEMEINDERAT HERGISWIL B. W.