Gemeindeversammlung 05.12.2013

ABSTIMMUNGSERGEBNISSE

BOTSCHAFT

VOLLSTÄNDIGER BUDGETAUSZUG


Traktanden

  1. Kenntnisnahme Finanz- und Aufgabenplan 2014 – 2018
  2. Kenntnisnahme Jahresprogramm 2014
  3. Voranschlag 2014 der Einwohnergemeinde
    3.1 Beschluss Voranschlag
    a. der Laufenden Rechnung
    b. der Investitionsrechnung
    3.2 Festsetzung des Steuerfusses 2014 mit 2.20 Einheiten
    3.3 Ermächtigung des Gemeinderates zur Aufnahme von Fremdkapital zur Deckung des Mittelbedarfs
    3.4 Kenntnisnahme Bericht Controllingkommission
  4. Beschluss Sonderkredit von Fr. 530’000.00 für den Gemeindebeitrag an die Strassenprojekte Ausbau und PWI Hergiswil b. W. 2013 – 2015
  5. Ersatzwahl eines Mitgliedes der Rechnungskommission für den Rest der Amtsdauer 2012 – 2016
  6. Wünsche und Anregungen (§ 111 Stimmrechtsgesetz)

Die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen gemäss § 22 Stimmrechtsgesetz ab dem 21. November 2013 zur Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei auf.

Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung ist, wer bis zum 29. November 2013 in der Gemeinde Hergiswil b. W. gesetzlich geregelten Wohnsitz hat und in Gemeindeangelegen­heiten stimmfähig ist. Das bereinigte Stimmregister liegt während der gesetzlichen Dauer auf der Gemeindekanzlei Hergiswil b. W. auf.

Hergiswil b. W., 5. November 2013

GEMEINDERAT HERGISWIL B. W.