SIEDLUNGSENTWÄSSERUNG REGLEMENT, VERORDNUNG
Traktanden
- Kenntnisnahme vom Jahresbericht 2013 des Gemeinderates
- Rechnung 2013 der Einwohnergemeinde
2.1Genehmigungen
a. der Laufenden Rechnung
b. der Investitionsrechnung
c. der Bestandesrechnung
2.2 Beschlussfassung über die Verwendung des Ertragsüberschusses der Laufenden Rechnung
2.3 Kenntnisnahme von den Berichten der Rechnungskommission und der Controllingkommission - Abrechnung Sonderkredit von Fr. 4’700’000.00 für die 2. Etappe Umbau St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter
- Beschlussfassung über das Siedlungsentwässerungsreglement der Gemeinde Hergiswil b. W.
- Ersatzwahl eines Mitgliedes der Controllingkommission für den Rest der Amtsdauer 2012 – 2016
- Wünsche und Anregungen (§ 111 Stimmrechtsgesetz)
Die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen gemäss § 22 Stimmrechtsgesetz ab dem 12. Mai 2014 zur Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei auf.
Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung ist, wer bis zum 21. Mai 2014 in der Gemeinde Hergiswil b. W. gesetzlich geregelten Wohnsitz hat und in Gemeindeangelegenheiten stimmfähig ist. Das bereinigte Stimmregister liegt während der gesetzlichen Dauer auf der Gemeindekanzlei Hergiswil b. W. auf.
Hergiswil b. W., 24. April 2014
GEMEINDERAT HERGISWIL B. W.