Gemeindeversammlung 04.12.2014

ABSTIMMUNGSERGEBNISSE

BOTSCHAFT

VOLLSTÄNDIGER BUDGETAUSZUG

MUSIKSCHULE GEMEINDEVERTRAG, VERORDNUNG


Traktanden

  1. Kenntnisnahme Finanz- und Aufgabenplan 2015 – 2019
  2. Kenntnisnahme Jahresprogramm 2015
  3. Voranschlag 2015 der Einwohnergemeinde
    3.1 Beschluss Voranschlag
    a. der Laufenden Rechnung
    b. der Investitionsrechnung
    3.2 Festsetzung des Steuerfusses 2015 mit 2.20 Einheiten
    3.3 Ermächtigung des Gemeinderates zur Aufnahme von Fremdkapital zur Deckung des Mittelbedarfs
    3.4 Kenntnisnahme Bericht Controllingkommission
  4. Abrechnung Sonderkredit von Fr. 400’000.00 für die Sanierung der Schulanlagen und Mehrzweckhalle Steinacher
  5. Zusatzkredit von Fr. 70’000.00 für den Gemeindebeitrag an die Strassenprojekte Ausbau und PWI Hergiswil b. W. 2013 – 2015
  6. Aufhebung des Reglementes für die Musikschule Hergiswil b. W. vom 11. Februar 1985
  7. Genehmigung des Gemeindevertrages für die Musikschule in den Gemeinden Hergiswil b. W. und Menznau
  8. Wünsche und Anregungen (§ 111 Stimmrechtsgesetz)

Die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen gemäss § 22 Stimmrechtsgesetz ab dem 20. November 2014 zur Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei auf.

Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung ist, wer bis zum 28. November 2014 in der Gemeinde Hergiswil b. W. gesetzlich geregelten Wohnsitz hat und in Gemeindeangelegenheiten stimmfähig ist. Das bereinigte Stimmregister liegt während der gesetzlichen Dauer auf der Gemeindekanzlei Hergiswil b. W. auf.

Hergiswil b. W., 21. Oktober 2014

GEMEINDERAT HERGISWIL B. W.