Gemeindeversammlung 31.08.2015

ABSTIMMUNGSERGEBNISSE

BOTSCHAFT


Traktanden

  1. Fernwärmeanlage Hergiswil b. W.
    a. Beschluss Sonderkredit von Fr. 970’000.00 für die Auslagerung der Fernwärmeanlage an die Birrer Holz AG, Hergiswil b. W.
    b. Ermächtigung des Gemeinderates zum Abschluss des erforderlichen Wärmeliefer­vertrages mit der Birrer Holz AG, Hergiswil b. W.
  2. Beschluss Sonderkredit von Fr. 2’400’000.00 für den Erweiterungsbau Steinacherhalle
  3. Wünsche und Anregungen (§ 111 Stimmrechtsgesetz)

Die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen gemäss § 22 Stimmrechtsgesetz ab dem 17. August 2015 zur Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei auf.

Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung ist, wer bis zum 26. August 2015 in der Gemeinde Hergiswil b. W. gesetzlich geregelten Wohnsitz hat und in Gemeindeangelegen­heiten stimmfähig ist. Das bereinigte Stimmregister liegt während der gesetzlichen Dauer auf der Gemeindekanzlei Hergiswil b. W. auf.

Hergiswil b. W., 21. Juli 2015

GEMEINDERAT HERGISWIL B. W.