Gemeindeversammlung 02.12.2015

ABSTIMMUNGSERGEBNISSE

BOTSCHAFT

VOLLSTÄNDIGER BUDGETAUSZUG


Traktanden

  1. Kenntnisnahme Finanz- und Aufgabenplan 2016 – 2020
  2. Kenntnisnahme Jahresprogramm 2016
  3. Voranschlag 2016 der Einwohnergemeinde
    3.1 Beschluss Voranschlag
    a. der Laufenden Rechnung
    b. der Investitionsrechnung
    3.2 Festsetzung des Steuerfusses 2016 mit 2.20 Einheiten
    3.3 Ermächtigung des Gemeinderates zur Aufnahme von Fremdkapital zur Deckung des Mittelbedarfs
    3.4 Kenntnisnahme Bericht Controllingkommission
  4. Ersatzwahl eines Mitgliedes der Controllingkommission für den Rest der Amtsdauer 2012-2016
  5. Wünsche und Anregungen (§ 111 Stimmrechtsgesetz)

Die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen gemäss § 22 Stimmrechtsgesetz ab dem 18. November 2015 zur Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei auf.

Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung ist, wer bis zum 27. November 2015 in der Gemeinde Hergiswil b. W. gesetzlich geregelten Wohnsitz hat und in Gemeindeangelegenheiten stimmfähig ist. Das bereinigte Stimmregister liegt während der gesetzlichen Dauer auf der Gemeindekanzlei Hergiswil b. W. auf.

Hergiswil b. W., 3. November 2015

GEMEINDERAT HERGISWIL B. W.