INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZREGLEMENT
Traktanden
- Kenntnisnahme Finanz- und Aufgabenplan 2017 – 2021
- Kenntnisnahme Jahresprogramm 2017
- Voranschlag 2017 der Einwohnergemeinde
3.1 Beschluss Voranschlag
a. der Laufenden Rechnung
b. der Investitionsrechnung
3.2 Festsetzung des Steuerfusses 2017 mit 2.20 Einheiten
3.3 Ermächtigung des Gemeinderates zur Aufnahme von Fremdkapital zur Deckung des Mittelbedarfs
3.4 Kenntnisnahme Bericht Controllingkommission - Beschlussfassung über das Informations- und Datenschutzreglement der Gemeinde Hergiswil b. W.
- Beschlussfassung über die revidierte Gemeindeordnung der Gemeinde Hergiswil b. W. (Gemeindereferendum)
- Wünsche und Anregungen (§ 111 Stimmrechtsgesetz)
– Orientierung über das Siedlungsleitbild der Gemeinde Hergiswil b. W.
Die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen gemäss § 22 Stimmrechtsgesetz ab dem 15. November 2016 zur Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei auf.
Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung ist, wer bis zum 24. November 2016 in der Gemeinde Hergiswil b. W. gesetzlich geregelten Wohnsitz hat und in Gemeindeangelegenheiten stimmfähig ist. Das bereinigte Stimmregister liegt während der gesetzlichen Dauer auf der Gemeindekanzlei Hergiswil b. W. auf.
Hergiswil b. W., 25. Oktober 2016
GEMEINDERAT HERGISWIL B. W.