KURTAXEN- UND BEHERBERGUNGSREGLEMENT MIT VERORDNUNG
Traktanden
- Kenntnisnahme Finanz- und Aufgabenplan 2018 – 2022
- Kenntnisnahme Jahresprogramm 2018
- Voranschlag 2018 der Einwohnergemeinde
3.1 Beschluss Voranschlag
a. der Laufenden Rechnung
b. der Investitionsrechnung
3.2 Festsetzung des Steuerfusses 2018 mit 2.20 Einheiten
3.3 Ermächtigung des Gemeinderates zur Aufnahme von Fremdkapital zur Deckung des Mittelbedarfs
3.4 Kenntnisnahme Bericht Controllingkommission - Beschlussfassung über die revidierte Gemeindeordnung der Gemeinde Hergiswil b. W.
- Beschlussfassung über das Kurtaxen- und Beherbergungsreglement der Gemeinde Hergiswil b. W.
- Wünsche und Anregungen (§ 111 Stimmrechtsgesetz)
Die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen gemäss § 22 Stimmrechtsgesetz ab dem 15. November 2017 zur Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei auf.
Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung ist, wer bis zum 24. November 2017 in der Gemeinde Hergiswil b. W. gesetzlich geregelten Wohnsitz hat und in Gemeindeangelegenheiten stimmfähig ist. Das bereinigte Stimmregister liegt während der gesetzlichen Dauer auf der Gemeindekanzlei Hergiswil b. W. auf.
Hergiswil b. W., 17. Oktober 2017
GEMEINDERAT HERGISWIL B. W.