Statistisches
Die Wohnbevölkerung betrug am 31. Dezember 2019 1’906 Einwohner, was einem kleinen GesamtBevölkerungsrückgang von 5 Einwohnern gegenüber dem 1. Januar 2019 entspricht. Der Ausländeranteil beträgt 7,2 Prozent (Vorjahr 7,5 Prozent). Die Gemeinde Hergiswil b. W. registrierte im vergangenen Jahr 21 Geburten und 12 Todesfälle. Im Jahr 2019 wurden 22 Baubewilligungen erteilt. Mit den im Jahr 2019 bewilligten Baubewilligungen entstehen im Gemeindegebiet 6 neue Wohnungen. Der Gemeinderat hielt im verflossenen Jahr 26 offizielle Gemeinderatssitzungen und eine Klausur und behandelte dabei gesamthaft 418 Geschäfte. Neben den offiziellen Gemeinderatssitzungen fanden Besprechungen mit der Controllingkommission, der Bildungskommission, dem Gewerbeverein, Gemeinderäten der Nachbargemeinden, 7 Geburtstagsgratulationen sowie etliche Besprechungen mit Kommissionen,
Privaten, Gruppierungen oder Vereinen statt. Die zwei Gemeinde-Tageskarten waren im 2019 zu 85 %
(2018 zu 83 %) ausgelastet. Sie werden auch in diesem Jahr zum Preis von Fr. 40.00 für Einwohner und Fr. 45.00 für Auswärtige angeboten. Bestellungen können unter www.hergiswil-lu.ch, telefonisch oder persönlich bei der Gemeindekanzlei vorgenommen werden.
Lagerhaus
Das Truppenlager/Ferienlager Napf wurde im vergangenen Jahr 2019 rege durch militärische Einheiten und private Gruppen/Lager benutzt. Es waren drei militärische Einheiten mit total 5’681 «Übernachtungen» einquartiert. Weiter durften im letzten Jahr 19 private Lager/Gruppen mit total 2’826 Logiernächten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen begrüssst werden, www.ferienlager-napf.ch.
Kantonale Stellungnahme zur Gesamtrevision Ortsplanung eingegangen
Im Dezember 2019 ist nun die kantonale Stellungnahme zum Vorprüfungsverfahren der Gesamtrevision der Ortsplanung eingetroffen. Der Vorprüfungsbericht inkl. der Stellungnahmen der einzelnen Dienststellen umfasst 37 Seiten. Anfang Jahr konnte der Bericht mit dem Ortsplaner vorbesprochen werden. Ende Januar wird dieser mit der Ortsplanungskommission bearbeitet und das weitere Vorgehen festgelegt. Es kann bereits jetzt gesagt werden, dass einige Punkte nochmals mit den zuständigen kantonalen Stellen besprochen werden müssen. Anschliessend kann der Zeitfahrplan der Ortsplanungsrevision bis zur öffentlichen Auflage festgelegt werden.
Aufhebung Wanderweg im Gebiet Kurzhubelegg
Gestützt auf den Antrag der Luzerner Wanderwege vom 14. Dezember 2018 sowie der Gemeinden Hergiswil b.W. und Luthern vom 3. Januar 2019 hat die Verbandsleitung des Entwicklungsträgers Region Luzern West die geringfügigen Anpassungen des Regionalen Teilrichtplans Wanderwege Oberes Wiggertal – Luthertal (Aufhebung Wanderwege Kurzhubelegg – Krieshütten – Mühlebühlhubel und Chrutzi – Krieshütten) veranlasst. Nachdem im Rahmen der öffentlichen Auflage (23. September – 22. Oktober 2019) keine Einwendungen eingegangen sind, hat die Verbandsleitung der Region Luzern West die beantragte Aufhebung des Wanderweges im Dezember 2019 genehmigt.
Bauwesen
Der Gemeinderat hat von der durch die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) erteilten Betriebsbewilligung für den Skilift Hübeli an die Skiliftgenossenschaft Hübeli, befristet bis 31. Dezember 2024, Kenntnis genommen.
Meldepflicht bei Heizungsersatz
Seit 1. Januar 2019 gilt im Kanton Luzern das neue Energiegesetz. Gestützt auf dieses Gesetz ist jede neue Heizung und jeder Ersatz eines Wärmeerzeugers, aber auch der Ersatz eines zentralen ElektroWasserwärmers/Boilers und die Sanierung, der Ersatz oder wesentliche Änderungen von technischen Einrichtungen zur Beheizung von Freiluftbädern (Schwimmbädern) meldepflichtig. Solche Vorhaben müssen spätestens 20 Tage vor Baubeginn über die Online-Plattform www.energiemeldungen.lu.ch eingereicht werden. Sofern der Heizungsersatz mit baulichen Massnahmen verbunden ist, z. B. Aufstellen eines Aussengerätes für Wärmepume, ist zusätzlich ein Baugesuch einzureichen.
Förderprogramme Energie
Der Kanton Luzern fördert seit 2007 erfolgreich die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz im
Gebäudebereich. Nach den erfolgreichen Förderprogrammen der letzten Jahre erweitert der Kanton Luzern seine Förderung neben Massnahmen an der Haustechnik, Gesamtsanierungen und Beratungen mit Beiträgen für den Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch Wärmepumpen. Informationen sind unter www.energie.lu.ch abrufbar.
AHV-Zweigstellenkontrolle
Am 9. Dezember 2019 hat eine Revisorin der Ausgleichskasse Luzern bei der AHV-Zweigstelle Hergiswil
b. W. die wiederkehrende Kontrolle durchgeführt. Aus dem Kontrollbericht geht hervor, dass die AHVZweigstelle Hergiswil b. W. fachlich sehr gut geführt wird und die Kontrolle zu keinen Bemerkungen Anlass gibt. Der Gemeinderat dankt der AHV-Zweigstellenleiterin Ursula Häfliger Schär für ihre einwandfreie Arbeit und die zuverlässige Führung ganz herzlich.
Gratulation zu drei Dienstjubiläen
Anlässlich des Weihnachtsessens der Gemeinde Hergiswil b. W. Mitte Dezember 2019 konnte drei
Personen zu einem Dienstjubiläum gratuliert werden. Pia Kurmann-Bieri, Berg und Tal, arbeitet seit dem 1. Juni 2009 als Reinigungsangestellte im Schulhaus und der Steinacherhalle. Silvia Lötscher-Metz, Schniderbure 7a, leitet seit 1. August 2009 das Schulsekretariat und Ursula Häfliger Schär ist seit dem 1. September 1989 auf der Gemeindeverwaltung tätig. Zum 10- respektive 30-jährigen Dienstjubiläum gratulierte der Gemeinderat im Namen der Bevölkerung und dankte den drei Mitarbeitenden herzlich für ihre Treue und ihr Engagement zu Gunsten der Gemeinde Hergiswil b. W.
Ausgleichskasse
Bei der AHV/IV/EO und ALV ist ab dem 1. Januar 2020 neu der Jahrgang 2002 beitragspflichtig. Am 19.
Mai 2019 hat das Schweizer Stimmvolk die AHV-Steuervorlage (STAF) angenommen. Ab dem 1. Januar
2020 steigt der AHV/IV/EO-Beitrag für Arbeitnehmende und Arbeitgeber von 10,25 % auf 10,55 % (von 5,125 % auf 5,275 % für beide). Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von Fr. 482.00 auf Fr. 496.00 pro Jahr erhöht. Bei den Selbständigerwerbenden beträgt die untere Grenze der sinkenden Beitragsskala Fr. 9’500.00, die obere Grenze Fr. 56’900.00.
Der jährliche AHV/IV/EO-Höchstbeitrag für Nichterwerbstätige beträgt neu Fr. 24’800.00 (bisher Fr. 24’100.00). Ab einem massgebenden Jahreslohn von Fr. 21’330.00 besteht die obligatorische
Abrechnungspflicht bei der beruflichen Vorsorge (BVG). Im Jahre 2020 sind mit dem Erreichen des
Pensionsalters Männer mit Jahrgang 1955 und Frauen mit Jahrgang 1956 AHV-rentenberechtigt. Die Rente kann auch 1 bis 2 Jahre früher mit einer dauernden Einbusse beantragt werden. Im Weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass auch nicht erwerbstätige Ehepartner von Personen im Rentenalter oder Nichterwerbstätigen, die selber das Rentenalter noch nicht erreicht haben, AHV-Beiträge an die Ausgleichskasse zu bezahlen haben.
Ehrungsanlass
Der Ehrungsanlass für Vereine, Organisationen und Einzelpersonen findet am Freitag, 7. Februar 2020 um 20.00 Uhr in der Steinacherhalle statt. Eröffnet wird der Anlass durch die Musikgesellschaft unter dem eindrücklichen Einmarsch aller Vereinsfahnen. Über 40 Einzelpersonen, Vereine und Organisationen können für die Leistungen des Jahres 2019 in Sport, Kultur und Beruf geehrt werden. Mit grossem Stolz können viele Ehrenmeldungen bei den letzten Lehrabschlussfeiern nochmals speziell geehrt werden. Mit einer würdigen Laudatio wird am Schluss dem Frauenverein Hergiswil, welcher im 2019 sein 100-jähriges Bestehen feiern konnte, für sein ausserordentliches Wirken zu Gunsten der Gemeinde eine Spezialehrung gewidmet. Im Anschluss an die Ehrungen wird ein Apéro offeriert. Für die Festwirtschaft und den Apéro konnten dieses Jahr die Mittwochs- Walking-Frauen Hergiswil gewonnen werden. Die ganze Bevölkerung ist zu diesem Ehrungsanlass eingeladen. Es wäre schön, wenn zu Ehren der ausserordentlichen und eindrücklichen Leistungen die Bevölkerung in die Steinacherhalle kommen würde.
Neue Gesetze
Der Kanton Luzern führt im Jahr 2020 verschiedene Gesetzes- und Verordnungsänderungen ein. Anbei eine Auswahl der wichtigsten Anpassungen.
Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR 18)
Mit der Aufgaben- und Finanzreform (AFR18) wird die langjährige Forderung der Gemeinden umgesetzt, dass Kanton und Gemeinden die Volksschule je zur Hälfte finanzieren. Bisher hat sich der Kanton mit 25 Prozent an den Kosten beteiligt. Der neue Volksschulkostenteiler verursacht dem Kanton einen Mehraufwand von rund 160 Millionen Franken. Zudem gehen die Aufgaben beim Wasserbau und beim Gewässerschutz weitgehend an den Kanton über. Um die neuen Lasten und Aufgaben zu finanzieren, erhöht der Kanton seinen Steuerfuss, während die Gemeinden ihre Steuerfüsse im selben Umfang senken. Die Gemeinden übernehmen die vollen Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV sowie die Prämienverbilligungen für Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger. Weiter erhalten sie einen kleineren Anteil aus dem Ertrag der Sondersteuern. Das neue Gesetz über die Aufgaben- und Finanzreform 18 tritt per 1. Januar 2020 in Kraft. Gegen die AFR 18 sind aktuell zwei Beschwerden vor Bundesgericht hängig.
Wasserbau
Das totalrevidierte Wasserbaugesetz regelt die Aufgabenteilung und die Finanzierung zwischen dem Kanton und den Gemeinden am Januar 2020 neu. Heutige Gemeindeaufgaben im Bereich des Gewässerunterhalts gehen an den Kanton. Die Gemeinden und Interessierten müssen künftig keine Beiträge mehr an wasserbauliche Massnahmen leisten. Zudem gelten neue Vorschriften für Bauten und Anlagen an und in Gewässern. Mit der neuen Regelung kann der Projektstau der vergangenen Jahre aufgelöst werden. Es können allmählich wieder deutlich mehr Projekte zum Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren realisiert werden. Durch die neue Aufgaben- und Finanzierungsregelung hat der Kanton jährliche Mehrkosten von rund 19 Millionen Franken zu tragen. Die Gegenfinanzierung ist Teil der Aufgaben- und Finanzreform 2018.
Ordnungsbussen
Neben dem Strassenverkehrs- und Betäubungsmittelrecht kommen Ordnungsbussen künftig auch in weiteren Bereichen zur Anwendung. Im Vergleich zum ordentlichen Strafverfahren ist das Ordnungsbussenverfahren für die beschuldigte Person einfacher und kostengünstiger. Im Kanton Luzern können – abgesehen von der Luzerner Polizei – auch das kantonale Amt für Migration, die Fischereiaufsicht und die Wildhüter Ordnungsbussen erheben.
Krankenkassenprämien
Künftig stehen mehr finanzielle Mittel für die Prämienverbilligung zur Verfügung. Auf Gesetzesstufe werden Mindestvorgaben zur Berechnung der Prämienverbilligung eingeführt und ein Minimum an finanziellen Mitteln wird festgelegt. Zudem ist die Auszahlung der Prämienverbilligung auch in einem allfälligen budgetlosen Zustand gesichert. Das Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenkasse gilt per Juli 2020.
Stipendien
Im 2020 steht im Kanton Luzern eine Million Franken mehr zur Auszahlung von Stipendien zur Verfügung. Insgesamt sind es 9,6 Millionen Franken. Damit werden wieder mehr Personen von den Ausbildungsbeiträgen profitieren. Zudem sollen sowohl Personen in einer Ausbildung auf der Sekundarstufe II als auch Personen in einer Ausbildung auf der Tertiärstufe finanziell gleichwertig unterstützt werden.
Alimente
Elternteile, die Anrecht auf Alimentenbevorschussung für ihre Kinder haben, können neu ein höheres Arbeitspensum wählen, ohne dass sie deswegen finanzielle Nachteile erfahren. Bislang erhalten erwerbstätige Elternteile eine Alimentenbevorschussung für ihre Kinder nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (Alleinerziehende mit 1 Kind: 43’000 Franken). Wird diese überschritten, entfällt der Anspruch vollständig. Ab 1. März 2020 gilt ab der Einkommensgrenze eine Teilbevorschussung, d.h. der bevorschusste Betrag reduziert sich in Abhängigkeit zum zusätzlich generierten Einkommen.
Ladenschluss
Noch im parlamentarischen Prozess befinden sich die Anpassungen bei den Ladenschlusszeiten. Sofern der Kantonsrat den Änderungen in 2. Beratung zustimmt und kein Referendum ergriffen wird, gelten ab Mai 2020 im Kanton Luzern neue Ladenschlusszeiten. Vorgesehen ist, dass die Geschäfte an Werktagen bis 19 Uhr und am Samstag bis 17 Uhr öffnen dürfen. Im Gegenzug ist pro Woche nur noch ein Abendverkauf bis 21 Uhr zulässig – bisher waren es zwei Abendverkäufe. Für einzelne Ortsteile sollen unterschiedliche Abendverkaufstage möglich sein.