Coronavirus
Wir alle können mit den vom Bundesamt für Gesundheit empfohlenen Massnahmen mithelfen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen oder zu verringern. Wir bitten die Bevölkerung, sich an die Informationen des Bundes sowie des Kantons zu halten. Informieren Sie sich über die aktuelle Situation unter www.lu.ch/coronavirus, www.hergiswil-lu.ch und www.schule-hergiswil-lu.ch.
Erfreulicher Rechnungsabschluss
Die Erfolgsrechnung 2019 der Gemeinde zeigt einen Ertragsüberschuss von rund 1,20 Millionen Franken. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von Fr. 87’270.50. Die Globalbudgets aller fünf Aufgabenbereiche konnten eingehalten werden. Der ausserordentliche Gewinn ist insbesondere auf folgende Faktoren zurückzuführen:
— Besserer Abschluss der Dienststelle Steuern
— Weniger Ausgaben bei der gesetzlichen Fürsorge und den Strassen
— Keine Dienststelle mit negativer Veränderung gegenüber dem Budget 2019, viele sogar besser Die Rechnung 2019 wird nun durch die Revisionsstelle Truvag AG und die Controllingkommission überprüft. In der nächsten Ausgabe des Hergiswiler Läbe wird detaillierter über den Abschluss informiert.
Abrechnung Sonderkredite
Gemeindebeitrag Strassenprojekte Ausbau 2016 – 2018
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2016 genehmigten die Stimmberechtigen den
Sonderkredit von Fr. 430’000.00 für die Strassenprojekte Ausbau 2016 – 2018. Konkret ging es um die Strassen: Opferseistrasse / Ober-Nespel bis Bruch / Kirchbühl bis Unter-Lindenegg und Lindenberg / Wiggern bis Höll (Enzistrasse) mit Ersatz Brücke Küferhüsli. Beim Projekt entstanden Kosten von total Fr. 2’169’607.65. Die Abrechnung zeigt nun Ausgaben für die Gemeinde von total Fr. 417’810.00. Der Kredit konnte somit um Fr. 12’190.00 unterschritten werden.
Buswendeschlaufe Hübeli
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 30. August 2017 genehmigten die Stimmberechtigen den Sonderkredit von Fr. 270’000.00 für die Buswendeschlaufe Hübeli. Die Buswendeschlaufe Hübeli zeigt gemäss Bauabrechnung Ausgaben von total Fr. 279’735.05, was einer Brutto-Kreditüberschreitung von Fr. 9’735.05 entspricht. Gegenüber stehen Einnahmen in Form eines Beitrages der Patenschaft für Berggemeinden von Fr. 140’000.00 und einem Beitrag der PostAuto Schweiz AG von Fr. 5’000.00, so dass sich die Nettobelastung der Gemeinde auf effektiv Fr. 134’735.05 beläuft.
Erweiterung des Fernwärmenetzes
Etwas älter ist der Sonderkredit für die Erweiterung des Fernwärmenetzes. Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 25. Mai 2011 genehmigten die Stimmberechtigen den Sonderkredit von Fr. 330’000.00 für die Erweiterung des Fernwärmenetzes. Die Sonderkreditabrechnung zeigt Ausgaben von total Fr. 352’016.20, was einer Brutto-Kreditüberschreitung von Fr. 22’016.20 entspricht. Gegenüber stehen Einnahmen der Anschlussgebühren von Fr. 163’151.90.00, so dass sich die Nettobelastung der Spezialfinanzierung auf effektiv Fr. 188’864.30 beläuft.
Die drei Sonderkreditabrechnungen werden nun durch die Revisionsstelle Truvag AG geprüft.
Verkehrsanordnung Ausfahrt Schulhausstrasse Dorf
Die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) überprüft im Sinne der Einheitlichkeit auf dem ganzen Kantonsgebiet, dass die Rechtsgrundlagen des Bundes und des Kantons eingehalten werden. Eine einheitliche Anwendung der Signalisationsverordnung bildet die Grundlage für eine verständliche und homogene Signalisation auf den Strassen im Kanton Luzern. Bei einer Kontrollfahrt hat das vif festgestellt, dass bei der Einmündung der Schulhausstrasse in die Kantonsstrasse K40 bei der Bäckerei/Café Thalmann eine Signalisation «Stop» markiert und signalisiert ist. Aufgrund der verbesserten Sichtverhältnisse kann die bestehende Markierung und Signalisation bei der Einmündung in die Kantonsstrasse K40 in eine Signalisation «kein Vortritt» geändert werden. Es fand eine Begehung mit der Gemeinde statt. Aufgrund dessen, dass die Sichtweiten der Norm entsprechend sind und der Präjudiz aus anderen Gemeinden, wo dieselbe Situation bereits angepasst wurde, ist die Signalisation und Markierung gemäss vif von «Stop» auf «kein Vortritt» anzupassen. Diese Anpassung wurde im Luzerner Kantonsblatt Nr. 7 vom 15. Februar 2020 publiziert.
Gemeinde-Wasserversorgung Untersuchungsbericht Trinkwasser
In letzter Zeit häufen sich Medienberichte betreffend dem Pestizid Chlorothalonil im Zusammenhang mit dem Trinkwasser. Neben vielen privaten Wasserversorgern ausserhalb der Bauzone gibt es in Hergiswil b. W. drei Wasserversorgungen, eine betrieben durch die Einwohnergemeinde. Trinkwasser muss strenge Anforderungen erfüllen, welche durch die Trinkwasserversorger und die Kantone überprüft werden. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, werden Massnahmen getroffen und falls nötig die Bevölkerung informiert.
Laut neustem Untersuchungsbericht der kantonalen Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz stellt Trinkwasserinspektor Orlando Cappuccini fest, dass die durchgeführten Untersuche im Gebiet der Gemeinde-Wasserversorgung die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Räumung von Grabstätten
Das Gemeindeammannamt teilt unter Hinweis auf § 24 des Reglementes über das Friedhof- und Bestattungswesen in der Gemeinde Hergiswil b. W. vom 20. Mai 1999 mit, dass auf dem Friedhof die Grabreihen der Erdbestattungen des Beerdigungsjahres 1999 und teilweise 2000 (bis April) geräumt werden müssen. Weiter müssen die Urnenreihengräber des Beerdigungsjahres 2004 ebenfalls geräumt werden. Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, die Grabdenkmäler und Bepflanzungen zwischen dem 20. und 30. April 2020 zu entfernen. Nach diesem Zeitpunkt wird seitens der Friedhofverwaltung über die nicht weggeräumten Grabdenkmäler verfügt.
Militärische Einquartierung
Vom Montag, 16. März 2020 bis Freitag, 3. April 2020 absolviert die Spital Kompanie 5/2 unter dem Kommando von Nicola Jacky ihren ordentlichen WK-Militärdienst in Hergiswil b. W. Diese Belegung ist kurzfristig zu Stande gekommen, weil man der Regel des Bundesamts für Gesundheit – Abstand halten – in den geplanten Unterkünften in Schötz und Menznau zu wenig Rechnung tragen hätte können. So können die Frauen und Männer dieser Kompanie besser verteilt werden. Es handelt sich um eine Spitalkompanie – Pflege-Soldatinnen und -Soldaten – die zur Unterstützung des Regelbetriebs in den Kantonsspitälern eingesetzt werden. Es ist ein Beitrag, den die Gemeinde zu den aktuellen Herausforderungen und der Solidarität leisten kann.
Vernehmlassung
Der Gemeinderat hat zur Vernehmlassung Finanzierung von Löscheinrichtungen «Entwurf einer Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz» des Justiz- und Sicherheitsdepartementes eine Stellungnahme abgegeben. Gemeindeammann Pius Hodel konnte im Rahmen der Vernehmlassung des Entwicklungsträgers Region Luzern West wiederum in einer Arbeitsgruppe mitwirken. Der Gemeinderat fordert eine Rückweisung und Überarbeitung des Gesetzesentwurfes. Dabei wird auch hingewiesen, dass im Berggebiet der Anteil der Gebäudeversicherung an den Löscheinrichtungen bedeutend höher sein muss, da die Distanzen um ein Vielfaches weiter sind und die topographische Steilheit des Gebietes sehr herausfordernd ist.
Bauwesen
Der Gemeinderat hat von der Photovoltaikanlage auf dem Scheunendach, Grundstück Nr. 532, Opferseiberg, des Rainer Bättig-Renggli, Opferseiberg und von der Solaranlage auf dem Dach des Wohn- und Geschäftshauses, Grundstück Nr. 102, Dorfstrasse 38, des Anton Schwegler-Aschwanden, Dorfstrasse 38, gemäss den kantonalen Richtlinien «Solaranlagen» Kenntnis genommen.
Lustat Jahrbuch
Das LUSTAT Jahrbuch 2020 wurde auf der Webseite www.lustat.ch veröffentlicht. Darin sind verschiedene wissenswerte statistische Angaben über den Kanton, die Regionen und die Gemeinden veröffentlicht. Das Jahrbuch ist mit einigen von Peter Helfenstein zur Verfügung gestellten Fotos aus dem Alltag von Hergiswil b. W. illustriert. Zeitgleich wurde auch das aktualisierte Gemeindeprofil aufgeschaltet. Laufend aktualisierte statistische Kennzahlen wie Wohnbevölkerung, Bodennutzung, Bauten, Finanzen, Schule etc. zur Gemeinde Hergiswil b. W. finden Sie unter folgendem Link: www.lustat.ch/hergiswil
Bewilligungsablauf Heckenpflege neu geregelt
Hecken, Feldgehölze, Uferbestockungen und freistehende Einzelbäume sind ökologisch wertvoll und prägen unsere Landschaft. Als Elemente der Kulturlandschaft brauchen sie die entsprechende Pflege.
Gleichzeitig sind diese Bestockungen rechtlich geschützt.
Pflegeeingriffe in Hecken gaben in den letzten Jahren im ganzen Kanton Luzern vermehrt Anlass zu Diskussionen. Auslöser waren Anzeigen wegen Verstössen gegen die Heckenschutzverordnung, die in Einzelfällen auch Bussen nach sich zogen. Dies führte bei etlichen Heckeneigentümern zu Verunsicherungen. Welche Eingriffe darf ich bei meiner Hecke machen? Ab wann und für welche Massnahmen brauche ich eine Bewilligung? Wann darf ein freistehender Einzelbaum gefällt werden? Für diese Fragen ist, wie bei allen Bestockungen welche juristisch gesehen nicht als Wald gelten, die Gemeinde zuständig. Wald Luzerner Hinterland hat mit den Gemeinden in ihrem Perimeter und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Förstern die Abläufe überarbeitet. Die rechtliche Basis bilden wie bisher die Heckenschutzverordnung des Kantons und das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde. Die Grundeigentümer sind angehalten, vor jedem Pflegeeingriff in Hecken oder einer geplanten Fällung von freistehenden Einzelbäumen mit dem zuständigen Förster/Heckenbeauftragten der Gemeinde Kontakt aufzunehmen. Dieser führt ein Beratungsgespräch, macht Abklärungen zur Bewilligungsfähigkeit und zeichnet den Aushieb an. Neu wird bei jeder Heckenberatung ein Kurzprotokoll mit einem Bewilligungsantrag ausgefüllt. Die zuständige Gemeinde wird das Gesuch prüfen und bewilligen. Die Zustellung der Bewilligung erfolgt per EMail. Der neue Ablauf bringt einen minimalen Mehraufwand, schafft im Gegenzug aber Rechtssicherheit für die Gemeinde, den Heckenbeauftragten und insbesondere für die Grundeigentümer. Die Heckenberatung wird wie bisher durch die Gemeinde finanziert.
Förderprogramm Energie 2020
Bei einer Heizungserneuerung ersetzen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer ihre Ölheizung in über der Hälfte der Fälle wieder durch eine fossile Öl- oder Gasheizung. Um die CO2-Ziele der Schweiz – netto null Treibhausgasemissionen bis 2050 – zu erreichen, hat der Bund das Programm «erneuerbar heizen» und eine Impulsberatung lanciert. Der Kanton Luzern unterstützt das Programm und hat sein Förderprogramm entsprechend angepasst. Gebäude sind für rund ein Drittel des CO2-Ausstosses in der Schweiz verantwortlich und folgen an zweiter Stelle nach dem Verkehr. Dazu tragen insbesondere fossile Heizungen und schlecht gedämmte Gebäude bei. Jeder Heizungsersatz mit einer fossilen Heizung ist eine verpasste Chance für die nächsten 20 Jahre. Seit Januar 2020 fördert der Kanton Luzern den Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen neu auch durch automatische Holzfeuerungen. Wie der Umstieg auf eine erneuerbare Heizung gelingt, zeigt die Impulsberatung «erneuerbar heizen» auf, die ebenfalls neu durch den Kanton finanziell unterstützt wird. Geschulte Beraterinnen und Berater informieren direkt im Heizungskeller, welche klimafreundlichen Lösungen für die betroffenen Liegenschaften in Frage kommen, welche Vorteile der Heizungsersatz bietet und was beachtet werden muss. Das vollständige Förderprogramm Energie ist unter www.energie.lu.ch zu finden. Mit den Fördermitteln entstehen Aufträge beim lokalen Gewerbe und der Kanton Luzern leistet einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Für Fragen ist die Energieberatung Luzern (041 412 32 32) zu kontaktieren.