4. Information Gemeindeführungsstab

Am Dienstag, 5. Mai 2020, fand die fünfte Besprechung des Gemeindeführungsstabes statt. Dabei wurde wiederum eine Auslegeordnung über den Stand, die Massnahmen, die Grundversorgung und die Auswirkungen des Coronavirus in der Gemeinde Hergiswil b. W. gemacht. 

Es kann festgestellt werden, dass mit den getroffenen Vorsichtsmassnahmen in den Schulen, auf der Gemeindeverwaltung und im St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter, die gesetzten Ziele erreicht werden. Die Lage in Hergiswil b. W. ist weiterhin ruhig und stabil, der Austausch mit dem übergeordneten kantonalen Führungsstab funktioniert. Der Gemeindeführungsstab beobachtet die weitere Entwicklung. Die Bevölkerung hält sich gut an die getroffenen Vorsichtsmassnahmen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus weiter zu lockern. Ab der zweiten Lockerungsphase ab Montag, 11. Mai 2020, können darum Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken wieder öffnen, im Kindergarten, in den Primar- und Sekundarschulen darf der Unterricht wieder vor Ort stattfinden und im Breiten- und Spitzensport sind wieder Trainings möglich. Das Fahrplanangebot im öffentlichen Verkehr wird deutlich erhöht. 

Was bedeutet dies für Hergiswil b. W.?

Schule:

Für alle Schülerinnen und Schüler beginnt ab Montag, 11. Mai 2020, wieder der Präsenzunterricht im Schulhaus nach Stundenplan. Die Schule hat ein Hygiene- und Schutzkonzept erarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Schule.

Auch der Musikschulunterricht findet ab dem 11. Mai wieder teilweise statt. Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Musikschule.

Weiter ist die Spielgruppe und die Chenderhüeti Bärehöhli ab nächster Woche wieder geöffnet, immer unter Einhaltung der entsprechenden Hygienemassnahmen.

St. Johann:

Das St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter, ist im Grundsatz noch immer geschlossen. Besuche von Bewohnern sind unter Einhaltung von Schutzbestimmungen im gewohnten Rahmen und nach Voranmeldung bei der Leitung St. Johann möglich.

Vereinsaktivitäten/Öffnung Anlagen:

Die in den letzten Tagen und Wochen getroffenen Massnahmen gegen das Coronavirus hatten grosse Auswirkungen auf das Vereinsleben auch in unserer Gemeinde. 

Basierend auf der Kommunikation in der Pressekonferenz des Bundesrates vom 29. April 2020 dürfen Vereinsaktivitäten ab dem 11. Mai 2020, unter Einhaltung der Schutzmassnahmen, grundsätzlich wieder stattfinden. Aus diesem Grund werden die Steinacherhalle inkl. Bühne, Erweiterungsbau, Turnhalle, öffentlichen Räume im Gemeindehaus und Aussenplätze ab dem 11. Mai 2020 wieder geöffnet. 

Zu beachten ist diesbezüglich, dass Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen weiterhin verboten sind. Weiter ist auch die Durchführung von Veranstaltungen und Wettkämpfen nach wie vor untersagt. Vereine welche die Anlagen nutzen wollen, müssen der Gemeinde ein entsprechendes unterzeichnetes Schutzkonzept vorlegen. Dieses soll nach Möglichkeit vom jeweiligen Dachverband übernommen werden.

Der Jugendkeller bleibt bis auf weiteres geschlossen.

Wir alle können mit den vom Bundesamt für Gesundheit empfohlenen Massnahmen mithelfen, die Verbreitung des Coronavirus zu verringern. Wir hoffen, dass sich das Coronavirus trotz der Lockerungen nicht wieder verstärkt ausbreitet. Wir danken allen für das strikte Einhalten der geltenden Vorschriften und Empfehlungen. Das Leben mit dem Virus ist möglich, es braucht aber das rücksichtsvolle und solidarische Verhalten aller!

Informieren Sie sich unter www.hergiswillu.ch

Haben Sie Geduld und bleiben Sie gesund.

Gemeinderat und Gemeindeführungsstab Hergiswil b. W.