Gemeinderatsnachrichten 15.09.2021

Coronavirus

Kilbi 2021 findet nicht statt

Aufgrund der im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie weiterhin geltenden Vorgaben und der allgemein unsicheren Entwicklung hat der Gemeinderat entschieden, dass die Hergiswiler Kilbi vom 8. bis 10. Oktober 2021 leider nicht stattfinden kann. Der Gemeinderat bedauert, die traditionelle Hergiswiler Kilbi absagen zu müssen. Eine ordentliche Durchführung wäre unter den gegebenen Umständen und den notwendigen Schutzkonzepten nicht umsetzbar. Die Vereine, welche ein grösseres Zelt oder Stübli betreiben, wurden vorgängig orientiert.

Der Gemeinderat hofft, dass die Kilbi im nächsten Jahr wieder normal durchgeführt werden kann. Die Kilbi verbindet jeweils die Einwohnerinnen und Einwohner und führt immer wieder viele Heimweh-Hergiswilerinnen und -Hergiswiler hierher zurück. Besten Dank für das Verständnis.

Neuzuzügerapéro aufgeschoben

Der auf 31. Oktober 2021 geplante Neuzuzügerapéro wird auf einen späteren Zeitpunkt aufgeschoben. In den letzten zwei Jahren sind rund 150 neue Personen nach Hergiswil b. W. gezogen.

Veranstaltungen

Betreiber und Veranstalter müssen bei Veranstaltungen und Anlässen ein wirksames Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen. Dieses regelt für alle Bereiche der Veranstaltung (inkl. Zugang) die Schutzmassnahmen. Das Schutzkonzept muss eine verantwortliche Person bezeichnen, die für die Einhaltung der Schutzmassnahmen verantwortlich ist. Es braucht keine behördliche Genehmigung. Für Veranstaltungen auf den Gemeindeliegenschaften bitten wir die Veranstalter und Vereine der Gemeinde eine Kopie des Schutzkonzeptes zuzustellen.

Prämienverbilligung Anmeldung bis 31. Oktober 2021

Die Krankenversicherungen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Ver­mögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Hier können Prämienverbilligungen helfen. Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden Prämienverbilligungen an die Grundversicherung der Krankenkasse gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden. Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei der Ausgleichskasse Luzern geltend zu machen. Die Anmeldung gilt auch für die im selben Haushalt lebenden Ehepartner, Kinder und jungen Erwachsenen in Ausbildung bis zum 25. Alters­jahr (Jahrgänge 1997 bis 2003, Stichtag 1. Januar 2022). Sind junge Erwachsene am 1. Januar 2022 nicht in Ausbildung, müssen diese eine eigene Anmeldung einreichen. Die Daten für die Anmeldung können online unter ipv.was-luzern.ch erfasst werden, Einreicheschluss ist der 31. Oktober 2021. Die Auszahlung erfolgt gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung direkt an den Krankenversicherer. Die Kran­kenversicherung wird den Anspruch auf Prämienverbilligung bei der monatlichen Prämienrechnung in Abzug bringen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle Hergiswil b. W. sowie bei der Ausgleichskasse Luzern unter www.was-luzern.ch/ipv, Telefon 041 209 01 51.

Vernehmlassungen

Der Gemeinderat hat zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes Umsetzung Inkassohilfeverordnung und zum Planungsbericht Gleichstellung 2022 – 2025 des Gesundheits- und Sozialdepartementes des Kantons Luzern sowie zur Änderung Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs; Anzeigen von Betreibungs- und Konkursbeamtinnen und -beamten des Justiz- und Sicherheitsdepartementes des Kantons Luzern je eine Vernehmlassung abgegeben.

Schultransport

Aufgrund verschiedener Gespräche hat der Gemeinderat entschieden, dass betreffend Schultransport eine gründliche Auslegeordnung gemacht wird. Die Anforderungen, Grundlagen, Zusammenhänge und Abhängigkeiten mit dem Schultransport sind vielschichtig herausfordernd und müssen analysiert werden. Aus diesem Grund wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Personen des Gemeinderates, der Schulleitung und der Bildungskommission eingesetzt. Geleitet wird die Arbeitsgruppe von Gemeinderat Markus Kunz. Zu gegebener Zeit wird über die Zwischenresultate informiert.

Schulbusfahrer/in

Noch immer sind wir auf der Suche nach einer/m neuen Fahrerin/Fahrer für unseren Schulbus. Interessierte können sich gerne mit Gemeindeammann Pius Hodel in Verbindung setzen, damit allfällige Möglichkeiten besprochen werden können.

Besprechung Gemeinderat, Bildungskommission und Co-Schulleitung 8. September 2021

Am 8. September 2021 fand ein Treffen des Gemeinderates mit der Bildungskommission und der Co-Schulleitung statt. Co-Schulleiter Klaus Kleeb zeigte den Anwesenden das kantonale Schulentwicklungsprojekt 2035: Auf dem Weg zu «Schulen für alle» auf. Anhand einer Präsentation wurde eine mögliche Ausgestaltung der Luzerner Schulen in Zukunft aufgezeigt. Weiter wurde auch der aktuelle Leistungsauftrag der Schule Hergiswil b. W. durchgearbeitet. Der Gemeinderat dankt der Bildungskommission und der Co-Schulleitung für die grosse Arbeit zu Gunsten der Schule Hergiswil b. W.

Musikschule

Mit der Annahme der Gesetzesvorlage der Aufgaben- und Finanzreform 2018 (ARF18) war klar, dass vom Kanton eine Mindestgrösse von 500 Fachbelegungen pro Musikschule gefordert wird. Dies hat dazu geführt, dass sich verschiedene Musikschulen an die Musikschule Region Willisau (MSRW) gewandt haben. Die Gesprächsbereitschaft der MSRW (Willisau, Ettiswil, Alberswil) war von Anfang an da. So ist angedacht, dass sich die MS Luzerner Hinterland (Zell, Ufhusen, Luthern, Fischbach, Grossdietwil, Altbüron), die MS Hergiswil-Menznau und die MS Schötz-Egolzwil der Musikschule Region Willisau anschliessen. Aktuell laufen die Verhandlungen. Seitens der Gemeinde Hergiswil b. W. ist Gemeinderätin Renate Ambühl in der entsprechenden Steuergruppe. In dieser werden die Statuten und das Reglement erarbeitet. Sie bilden die Grundlagen für eine gute Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Gemeinden und Musikschulen. Die Beteiligten sind überzeugt, dass Synergien gefunden werden, von welchen alle Beteiligten profitieren können. Weiterhin werden die Musikschülerinnen und Musikschüler den Unterricht in ihrer Gemeinde besuchen können und die Musiklehrpersonen haben einen Arbeitgeber als Ansprechperson. Ziel wäre die Aufnahme der gemeinsamen Musikschule auf 1. August 2022.

Tempo-30 Steinacherstrasse

Im Kantonsblatt Nr. 29 vom 24. Juli 2021 wurde die Tempo-30-Zone Steinacherstrasse publiziert. Es ist keine Beschwerde eingegangen. Somit wird die Temp-30-Zone mit Aufstellung der Signale in Kraft treten. Die Aufstellung erfolgt in Zusammenhang mit den aktuellen Umgebungsarbeiten beim Schulhaus Steinacher. Der genaue Zeitpunkt ist somit noch nicht abschliessend definiert.

Einwohnerzahl

Die aktuelle Wohnbevölkerung beträgt 1’927 Personen, davon 1’795 Schweizer und 132 Ausländer. Gegenüber dem 31. Dezember 2020 entspricht dies einer Bevölkerungszunahme um 19 Personen.

Jungbürgerfeier Jahrgang 2002

Die Jungbürgerfeier des Jahrganges 2002 musste im letzten November coronabedingt verschoben werden. Diese wurde nun mit einem Jahr Verspätung nachgeholt.

Am 10. September 2021 trafen sich 15 Jugendliche des Jahrgangs 2002 in der Napf Galerie des Gemeindehauses. Mit einem Überblick über die Gemeinde Hergiswil b. W., den Hinweisen was die Volljährigkeit bedeutet und welche Rechte und Pflichten die jungen Erwachsenen nun haben, wurde der Abend mit einer Präsentation eröffnet. Während dem anschliessenden Nachtessen im Cafe Wegere des St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter, erfolgte eine gegenseitige Vorstellungsrunde. Die Gemeinderäte stellten ihre Aufgaben vor und riefen die anwesenden Jugendlichen auf, am gesellschaftlichen und politischen Geschehen in der Gemeinde aktiv mitzuwirken. Dieses Kennenlernen erfolgte auf spielerische Weise. Jeder musste eine andere Person vorstellen und so konnte gegenseitig in Erfahrung gebracht werden, was sie aktuell machen und wo sie sich in 10 Jahren sehen. Bei einem Quiz konnten die Jungbürger ihr Wissen über Hergiswil b. W. testen. 15 Fragen über Hergiswil b. W. zu Themen wie Gemeindegeschichte, Finanzen, Feuerwehr oder Hofnamen mussten beantwortet werden. Als Hergiswil-Kennerin entpuppte sich Jessica Beck, Schachenmatt 7, welche 14 Fragen richtig beantwortete. Zum Abschluss des Abends überreichte Gemeindepräsident Urs Kiener allen Jungbürgern und Jungbürgerinnen ein Hergiswiler-Buch und gratulierte ihnen ein Jahr verspätet zum politischen Geburtstag. Er zeigte sich erfreut, dass die Jungbürgerfeier jeweils fast lückenlos besucht wird. Die Jungbürgerfeier für den diesjährigen Jahrgang 2003 ist auf 5. November 2021 geplant.

Gemeindepräsident Urs Kiener gratuliert Jungbürger Ivan Zemp zum politischen Geburtstag.

Veranstaltung Betreuung und Pflege

Der Kanton Luzern organisiert am 11. November 2021 im Kulturzentrum Braui in Hochdorf eine Veranstaltung für betreuende und pflegende Angehörige. Wie die Dienststelle Soziales und Gesellschaft mitteilt, bietet der Anlass «Informationen rund um die Privatpflege und -betreuung und ermöglicht den Austausch mit anderen betreuenden und pflegenden Angehörigen». Interessierte können sich bis 29. Oktober 2021 anmelden über die Website disg.lu.ch/veranstaltungen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Auf dem Programm stehen ein Fachreferat und eine Podiumsdiskussion zu den Zielen und Inhalten der Reform der Ergänzungsleistungen, die per 2021 in Kraft getreten ist. «Im zweiten Teil stehen fachliche Inputs und Übungen zu Achtsamkeit und Selbstfürsorge im Fokus», heisst es weiter. Darüber hinaus stellen Fachorganisationen ihre Unterstützungs- und Entlastungsangebote vor. Schliesslich soll der Anlass auch Gelegenheit bieten, sich beim Apéro mit anderen pflegenden oder betreuenden Angehörigen auszutauschen.

Beherbergungsabgaben und Kurtaxen

Die Vermieter von Privatunterkünften sind verpflichtet, die entsprechenden touristischen Abgaben (ört­liche und kantonale Beherbergungsabgaben sowie Kurtaxen) zu Ieisten. Gemäss § 7 lit. b des kantonalen Tourismusgesetzes löst unter anderem das Vermieten von Fremdenzimmern die Abgabepflicht aus. Auch Eigentümer von Ferienhäusern und Ferienwohnungen, welche diese selber nutzen und nicht weitervermieten, müssen eine Pauschalkurtaxe von jährlich Fr. 60.00 bezahlen. Willisau Tourismus veranlagt und kassiert die Abgaben der Betriebe in Hergiswil b. W. Ein Teil der Abgaben fliesst jeweils zurück in die Gemeindekasse. Willisau Tourismus ist darauf angewiesen, dass die Betroffenen die Adresse korrekt angeben.

Lagerhaus

Im Herbst können unter Einhaltung der Schutzmassnahmen folgende Lager im Ferienlager Napf durchgeführt werden.

2. bis 9. Oktober: ROPESKIPPINGSwiss (dieses Seilspringlager war bereits mehrmals in Hergiswil b. W.)

10. bis 16. Oktober: Turnverein Arlesheim

22. bis 24. Oktober: Suchtprävention & Gesundheitsförderung in Jugendverbänden

30. /31. Oktober: Swissteamsix

Bereits jetzt heissen wir die meist jungen Gäste im Kräuterdorf willkommen.