Coronavirus
Der Coronavirus beschäftigt weiterhin. Informationen erhalten Sie unter www.lu.ch/coronavirus. In der Gemeinde Hergiswil b. W. sind in letzter Zeit leider wieder einige positive Fälle bekannt geworden.
Schutzkonzept
Für jede Veranstaltung ist ein wirksames Schutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Anlässe von Vereinen und Betrieben gelten gemäss Merkblatt der Dienststelle Gesundheit und Sport als Veranstaltung. Das Schutzkonzept regelt für alle Bereiche (inkl. Zugang) der Veranstaltung die Einhaltung der Schutzmassnahmen. Hier gilt es zu unterscheiden zwischen Veranstaltungen mit und ohne Covid-19-Zertifikat. Das Schutzkonzept muss eine Person bezeichnen, die für die Einhaltung der Schutzmassnahmen verantwortlich ist. Es braucht keine behördliche Genehmigung, im Fall einer Kontrolle muss das Schutzkonzept aber vorgezeigt werden. Zur Sicherheit für die Vereine und Organisatoren bittet der Gemeinderat bei Veranstaltungen in öffentlichen Einrichtungen der Einwohnergemeinde um Zustellung einer Kopie des Schutzkonzeptes. Informationen zu Veranstaltungs-Merkblättern, Schutzkonzepten etc. erhalten Sie unter www.lu.ch/coronavirus.
Impftruck
Das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern hat mit dem Impftruck ein neues Angebot, um sich wohnortsnah, ohne Anmeldung und kostenlos impfen zu lassen, lanciert. Der Impftruck tourt seit 29. September 2021 durch den Kanton Luzern und macht dabei in rund 20 Gemeinden jeweils einen Tag lang Halt. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit der Firma Galliker Transport AG realisiert. Der Impftruck kehrt nach einer ersten Runde, in deren Rahmen Erstimpfungen vorgenommen werden, nach vier Wochen für die Zweitimpfungen in die jeweilige Gemeinde zurück. Die Gemeinde Hergiswil b. W. hat sich ebenfalls für den Impftruck angemeldet. Aufgrund der vielen interessierten Gemeinden und der Nähe von Hergiswil b. W. zum Impfzentrum Willisau macht der Impftruck auf der aktuellen Tour keinen Halt in Hergiswil b. W. Anmeldungen für das Impfzentrum Willisau sind möglich unter https://lu.impfung-covid.ch.
Urnenabstimmung am 28. November 2021 statt Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat Hergiswil b. W. hat aufgrund der Coronasituation beschlossen, die Gemeindeversammlung vom 23. November 2021 abzusagen und stattdessen am 28. November 2021 eine Urnenabstimmung durchzuführen.
Die Information der Stimmberechtigten erfolgt mit dem erläuternden Bericht (Botschaft) des Gemeinderates (§ 7 Abs. 2 der Verordnung zur Regelung der politischen Rechte aufgrund der besonderen Lage infolge der Covid-19-Epidemie) und der Möglichkeit sich nach Voranmeldung anlässlich der Sprechstunde vom 13. November 2021 persönlich zu orientieren.
Wieso eine Urnenabstimmung?
Die kantonale Verordnung zur Regelung der politischen Rechte aufgrund der ausserordentlichen Lage infolge des Coronavirus (Covid-19) lässt die Urnenabstimmung für die Gemeinden zu. Gerne hätte der Gemeinderat die Gemeindeversammlung durchgeführt, um im direkten Austausch mit der Bevölkerung zu sein. Aufgrund der aktuellen Lage hat er sich für den sicheren Weg der Urnenabstimmung entschieden.
Neben den eidgenössischen und kantonalen Vorlagen finden vier Gemeindeabstimmungen statt:
1. Kenntnisnahme Aufgaben- und Finanzplan 2022 – 2025
2. Beschlussfassung über das Budget 2022 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 348’585.83 und Brutto-Investitionsausgaben von Fr. 3’745’546.00 bei einem Steuerfuss von 2.10 Einheiten und Kenntnisnahme des Berichtes der Controllingkommission
3. Beschluss Sonderkredit Umbau 39 Altbauzimmer im St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter
4. Zusammenschluss zur Musikschule Region Willisau: Genehmigung Statuten und Reglement
Der Gemeinderat und die Controllingkommission empfehlen die Zustimmung zu den kommunalen Vorlagen. Der Gemeinderat freut sich, wenn Sie am Urnengang teilnehmen und sich für das politische Geschehen in der Gemeinde interessieren.
Eidgenössische und Kantonale Volksabstimmung
Am Sonntag, 28. November 2021 finden neben der kommunalen Abstimmung folgende Abstimmungen statt:
Eidgenössische Volksabstimmung
- Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative)
- Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren» (Justiz-Initiative)
- Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen)
Kantonale Volksabstimmung
- «Neubau eines Verwaltungsgebäudes am Seetalplatz in Luzern Nord (Emmen)»
Die Urne ist am Sonntag von 10.30 bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus aufgestellt. Die briefliche Stimmabgabe kann bis zum Schluss der Urnenöffnung am Sonntag um 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei Postzustellungen ist zu berücksichtigen, dass die Rücksendekuverts am Freitag vor dem Wahlsonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen müssen.
Budget 2022 mit Aufwandüberschuss
Der Gemeinderat unterbreitet die finanzpolitischen Planungs- und Steuerungsinstrumente für das Jahr 2022 nach den Vorgaben des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG).
Der Gemeinderat arbeitet mit fünf Aufgabenbereichen. Bei der Budgetierung für das Jahr 2022 wurde für jeden dieser fünf Bereiche wiederum ein Globalbudget mit Leistungsauftrag erstellt. Der Steuerfuss wird wie bisher auf 2.10 Einheiten belassen. Das Budget 2022 schliesst mit einem Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung von Fr. 348’585.83 und Investitionsausgaben von Fr. 3’745’546.00 ab.
Erfolgsrechnung
Wegen des höheren Ressourcenpotenzials unserer Gemeinde durch höhere Steuerkraft erhält die Gemeinde im Jahr 2022 Fr. 41’200.00 weniger vom kantonalen Ressourcenausgleich. Die Steuereinnahmen wurden basierend auf der Jahresrechnung 2020 und den aktuellen Steuerzahlen des Regionalen Steueramtes Willisau im Jahr 2022 rund Fr. 300’000.00 höher budgetiert als im Jahr 2021. Auch wurden die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie dabei bereits berücksichtigt. Es wird weiter davon ausgegangen, dass sich die finanziellen Auswirkungen für Hergiswil b. W. in Grenzen halten werden.
Im Bereich Bildung wird gegenüber dem Budget 2021 im Jahr 2022 mit einem höheren Globalbudget von rund Fr. 130’000.00 gerechnet. Ab dem Schuljahr 2021/2022 werden an der Schule Kindergartenklassen und altersgemischte Klassen geführt. Somit gibt es keine Basisstufe mehr und es erfolgen entsprechende Verlagerungen auf die jeweiligen Dienststellen. Ab Schuljahr 2021/2022 wird zusätzlich eine neue Klasse geführt, welche bei den Lohnzahlen ebenfalls berücksichtigt ist. Um die Schülertransporte besser mit den Unterrichtszeiten abzustimmen, verkehrt eine zusätzliche ÖV-Linie. Diese Linie kann auch von Kantons- und Berufsschülern sowie von Privatpersonen benutzt werden. Die Anforderungen, Grundlagen, Zusammenhänge und Abhängigkeiten mit dem Schülertransport sind vielschichtig herausfordernd. Im Budget wurde dafür vorsorglich ein zusätzlicher Betrag vorgesehen. Durch den Erweiterungsbau des Schulhauses Steinacher ergeben sich entsprechend höhere Kosten für Reinigung, Heizung, Entsorgung etc.
Im Bereich Gesundheit und Soziales steigen die Entschädigungen an die KESB Willisau und an das SoBZ Region Willisau-Wiggertal im Fachbereich Berufsbeistandschaft weiter an. Die Verbandsleitung des SoBZ/KESB Region Willisau-Wiggertal ist dabei, die Kostensteigerungen zu analysieren und Massnahmen zu ergreifen. Die Beiträge an die Spitex Region Willisau steigen ebenfalls, da die Spitex das Angebot im Bereich der Palliative Care Pflege (z.B. Nachtdienst) ausbaut und die Vollkosten um Fr. 5.00 pro Stunde erhöht.
Der Winterdienst wird im Umfang der Vorjahre budgetiert. Der Unterhalt der Gemeindestrasse wurde mit Fr. 40’000.00 budgetiert. Der Unterhalt der Güterstrassen beläuft sich ungefähr im Rahmen der Vorjahre. Bei den Güterstrassen stehen diverse Projekte bevor. Die ARA-Leitung Höll bis Sagenmatt wird umgesetzt und die Sicherstellung der Wasserversorgung soll geplant werden. Bei der Wasser- und Abwasserversorgung stehen verschiedene Unterhaltsarbeiten an. In Absprache mit dem Kanton werden diverse Gewässerbauten geplant und ausgeführt. Damit genügend Feuerlöschwasser vorhanden ist, sollen in den nächsten Jahren örtlich sinnvolle Feuerlöschbehälter geschaffen werden.
Investitionsrechnung
Neben den Investitionen in die diversen Strassenprojekte soll unter anderem beim Schulhaus Steinacher der Spiel- und Sportplatz erweitert, die rote Turnhalle saniert, auf dem Dach eine PV-Anlage montiert, bei der Steinacherhalle der Boden erneuert, die Innenbeleuchtung auf LED umgerüstet und der Parkplatz und die Grüngutsammelstelle Steinacher neu konzipiert werden. Beim Schulhaus Sagenmatt steht eine Sanierung der Innenräume an. Einige Projekte waren bereits 2021 geplant, konnten aber aus Ressourcengründen noch nicht umgesetzt werden. Die grösste Investition betrifft den Umbau der Zimmer im St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter mit Fr. 1’850’000.00. Dazu ist ein separater Sonderkredit notwendig.
Bei der Liegenschaft Mörisegg (Finanzvermögen) ist die Sanierung des Speichers aus dem Jahr 1728 für 2022 geplant. Es wird gemäss Offerten mit Kosten von rund Fr. 90’000.00 gerechnet. Die kantonale Denkmalpflege hat einen Beitrag von Fr. 17’400.00 gesprochen.
Finanzielle Herausforderung für die Zukunft
Die finanzielle Situation ist aufgrund des budgetierten Mehraufwandes und der geplanten diversen Investitionen weiterhin angespannt, trotz guten Rechnungsabschlüssen der letzten Jahre. Gemäss Finanzplan wird auch in den kommenden Jahren mit einem Defizit in der Jahresrechnung gerechnet. Aufgrund von hohen Investitionen steigt die Nettoverschuldung im Jahr 2022 deutlich an. Auch die durch die Investitionen höheren Abschreibungen belasten die künftigen Rechnungsabschlüsse. Die Nettoverschuldung ist zwingend im Auge zu behalten. Im Vergleich der Steuerkraft mit anderen Gemeinden und aufgrund der Topographie im Berggebiet ist auch künftig ein sorgfältiger Umgang mit den Finanzen notwendig. Der Steuerfuss soll auch im 2022 auf 2.10 Einheiten bleiben. Mit HRM2 wurde die Rechnungslegung auf eine völlig neue Basis gestellt. Zusammen mit der Umverteilung vieler Aufgaben im Rahmen der AFR18 bleibt die Budgetierung weiterhin eine grosse Aufgabe.
Das Budget 2022 wurde intensiv mit der Controllingkommission besprochen. Der Gemeinderat steht weiterhin vor der Herausforderung, den Finanzhaushalt auch künftig sicherzustellen. Dazu braucht er die Unterstützung und das Verständnis der Bevölkerung.
Weitere kommunale Abstimmungen
Sonderkredit Umbau 39 Altbauzimmer im St. Johann
Das St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter, ist ein schönes Alters- und Pflegeheim mit viel Charme und einer guten Atmosphäre. Es umfasst insgesamt 56 Einzelzimmer. Im Jahr 2023 werden 45 Zimmer 50-jährig. In diesen Zimmern bestehen folgende Herausforderungen:
- Die Nasszelle ist nicht rollstuhl- und rollatorgängig
- Die Pflegenden haben in der Nasszelle sehr wenig Platz, um Hilfestellung zu leisten
- Die Türe zur Nasszelle geht nach innen auf. Stürzt jemand in der Nasszelle, ist es für die Pflegenden sehr schwierig, Hilfe zu leisten
- Die Einbauschränke sind 50-jährig, abgenutzt und unzureichend ausgeleuchtet
- Die Zimmer sind mit 18 m2 eher klein und wirken mit den weissen Wänden und Decken kahl
- Die Zimmer sind ungenügend schallgedämmt
Diese Altbauzimmer sollen wohnlicher gestaltet und die Nasszellen vergrössert werden. Dadurch wird den Bewohnenden ein schönes, gemütliches und praktisches Zuhause geboten und die Attraktivität des St. Johann gestärkt. Der notwendige Sonderkredit von Fr. 1’850’000.00 wird den Stimmberechtigten am 28. November 2021 vorgelegt. Der Gemeinderat beantragt diesem Sonderkredit zuzustimmen.
Genehmigung Statuten und Reglement Musikschule Region Willisau
Die Annahme der Aufgaben- und Finanzreform 18 hat Auswirkungen auf die Musikschullandschaft. Gemäss Weisung des Kantons Luzern vom 22. September 2020 für Musikschulen und Gemeindebehörden wurde festgelegt, dass ab Beginn des Schuljahres 2022/2023 eine kommunale Musikschule über eine Grösse von mindestens 500 Fachbelegungen verfügen muss. Die Musikschule Hergiswil-Menznau weist im Schuljahr 2021/2022 eine Zahl von ca. 300 Fachbelegungen auf und liegt somit klar unter der vom Kanton geforderten Grösse. Der Zusammenschluss mit einer angrenzenden Musikschule ist daher anzustreben.
Die Musikschule Region Willisau mit den Gemeinden Willisau, Ettiswil und Alberswil zeigte sich von Beginn weg als aufgeschlossener und sinnvoller Partner für das Anliegen der Musikschule Hergiswil-Menznau. Daneben äusserten auch andere Musikschulen ihr Interesse an einem Zusammenschluss mit der Musikschule Region Willisau: Musikschule Region Schötz (Gemeinden Egolzwil, Schötz) sowie die Musikschule Luzerner Hinterland (Gemeinden Altbüron, Fischbach, Grossdietwil, Luthern, Ufhusen, Zell). Im Februar/März 2021 genehmigten die Gemeinderäte von Hergiswil b. W. und Menznau die Aufnahme der Fusionsgespräche mit den interessierten Musikschulen zu einer gemeinsamen Musikschule.
Der Unterricht für die Lernenden wie auch das Ensemblespiel wird weiterhin dezentral in der jeweiligen Gemeinde vor Ort angeboten. Die Lernenden erhalten zusätzlich Zugang zu verschiedenen Formationen, welche sie in ihrer musikalischen Entwicklung auch über die Gemeindegrenze hinaus fördert.
Der Gemeinderat Hergiswil b. W. erachtet aufgrund der kantonalen Vorgaben die Entwicklung der Musikschule Hergiswil-Menznau hin zu einer grossen, regionalen Bildungsinstitution als sinnvoll. Mit den von den Stimmberechtigten zu genehmigenden Statuten und dem Reglement werden die Eckpfeiler für den Zusammenschluss zur Musikschule Region Willisau auf den 1. August 2022 gelegt. Er empfiehlt den Stimmberechtigen, im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss zur Musikschule Region Willisau den Statuten und dem Reglement am 28. November 2021 zuzustimmen.
Sprechstunde 13. November 2021 mit Anmeldung
Am Samstag, 13. November 2021, lädt der Gemeinderat die Bevölkerung von 09.30 bis 11.30 Uhr zu einer Sprechstunde ins Gemeindehaus ein. Haben Sie gute Ideen? Möchten Sie konstruktive Kritik üben? Haben Sie Fragen zum Budget oder zu den weiteren Geschäften der Urnenabstimmung vom 28. November 2021?
Der Gemeinderat steht den Einwohnerinnen und Einwohnern von Hergiswil b. W. an diesem Vormittag zur Verfügung und freut sich, mit Ihnen im persönlichen Gespräch Ihre Anliegen und Anregungen zu besprechen. Aufgrund der Coronasituation melden Sie sich bitte vorgängig bei der Gemeindeverwaltung 041 979 80 80 oder gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch an.
Unterskapfstrasse
Wie bereits in der August-Ausgabe des Hergiswiler Läbe geschrieben wurden für das Strassenprojekt Sanierung und Ausbau Unterskapfstrasse die Bauarbeiten nach dem Gesetz über die öffentlichen Beschaffungen ausgeschrieben. Den Zuschlag für die Bauarbeiten erhält, nach Erfüllung der vorgegebenen Vergabekriterien, anschliessend jener Bauunternehmer mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot. Es gingen sieben Angebote ein. Der Zuschlag für die Baumeisterarbeiten an der Unterskapfstrasse wurde mittels Zuschlagsverfügung an die Arnet Bau AG, Entlebuch erteilt. Die Oberbauleitung wird durch den Kanton, Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa), geführt. Die Startsitzung steht unmittelbar bevor.
Start Umbau St. Johann
Mitte Oktober startete der Umbau der ersten sechs Altbauzimmer im St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter. Die nötigen finanziellen Mittel sind im Budget 2021 enthalten. Die Nasszellen werden vergrössert und die Zimmer wohnlicher gestaltet. Zudem werden schalldämmende Elemente eingesetzt. Es besteht seit Anfang 2021 aufgrund Corona ein Leerzimmerbestand. So müssen während der Bauzeit keine Bewohnende extern untergebracht werden. Die örtliche Bauleitung führt Martin Zemp, Zemp Umbau/Renovationen AG, Hergiswil b. W. Die Beteiligten versuchen den Lärm und die Emissionen für die Bewohnerinnen und Bewohner möglichst erträglich zu halten und danken für das Verständnis.
Auf dem Bild mit Leiter Peter Heer ist ersichtlich wie «klein» die Nasszellen bisher waren.
Gemeindeverantwortlicher Zivilschutz
Seit 1. Januar 2016 ist Roger Theiler, Rosenmatt, Gemeindeverantwortlicher Zivilschutz der Gemeinde Hergiswil b. W. Auf 31. Dezember 2021 wird er altershalber aus diesem Amt «entlassen». Auf Grund einer Neuorganisation Zivilschutz wird diese Stelle nicht neu besetzt. Der Gemeinderat dankt Roger Theiler für die seit 2016 geleistete Arbeit als Gemeindeverantwortlicher Zivilschutz recht herzlich.
Verunreinigung durch Hunde
Leider mussten in letzter Zeit wieder vermehrt Verunreinigungen durch Hunde festgestellt werden und es gingen auch entsprechende Reklamationen ein. Es ist sehr unangenehm, wenn Hundekot auf Rasenflächen, Strassenrändern oder dem Trottoir liegt. An die Hundehalter geht deshalb der Aufruf, die Kothäufchen der Vierbeiner nicht liegenzulassen, sondern ordnungsgemäss in die Robidogbehälter oder über den Hauskehricht zu entsorgen.
Geisslechlöpfe
Wie jedes Jahr wird im November und Dezember die jahrzehntelange Tradition des Geisslechlöpfen auch in Hergiswil b. W. Einzug halten. Dieser Volksbrauch gehört zu Hergiswil b. W. Um Reklamationen möglichst zu vermeiden, bitten wir die «Chlöpfer», die Mittagsruhe von 12.00 bis 13.00 Uhr einzuhalten.