Gemeinderatsnachrichten 15.02.2022

Coronavirus: Bundesrat hebt Massnahmen auf

An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie ab 17. Februar 2022 grösstenteils aufgehoben. Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022.

Informationen zum Coronavirus erhalten Sie unter www.lu.ch/coronavirus.

Steuerabschluss

Das Regionale Steueramt Willisau hat dem Gemeinderat die Steuerabrechnung des letzten Jahres vorgelegt. Vom ordentlichen Ertrag 2021 der Gemeindesteuern stammen 78.3 % (Vorjahr 77,2 %) von den Unselbständigerwerbenden und Rentnern; 18.5 % (Vorjahr 19.8 %) von den Selbständigerwerbenden und Landwirten sowie 3.2 % (Vorjahr 3 %) von den juristischen Personen.

Gemäss Steuerabrechnung beträgt der Steuerertrag 2021 der allgemeinen Gemeindesteuern inkl. Nach­träge, Quellensteuer, Personalsteuern, Nach- und Strafsteuern, Sondersteuern auf Kapitalabfindungen und Ordnungsbussen rund 3.77 Millionen Franken (Budget: rund 3.43 Millionen Franken). Der Steuerertrag aller Sondersteuern beläuft sich auf rund 156’410 Franken (Budget 100’400 Franken). Gegenüber dem Budget 2021 resultiert ein erfreulicher Mehrertrag der Steuern mit Einberechnung aller Sondersteuern und den Quellensteuern von rund 400’000.00 Franken. Der Gemeinderat dankt dem Regionalen Steueramt Willisau für die Abschlussarbeiten und den pflichtbewussten Steuerzahlern für die fristgerechte Überweisung der Steuern.

Steuerausstände

Das Verlustrisiko der säumigen Steuerzahler für die Gemeinde Hergiswil b. W. ist im vergangenen Jahr von 74’554.77 Franken auf 93’515.60 Franken gestiegen. Es muss darum in der Rechnung eine Erhöhung der Wertberichtigung der Forderungen von 18’960.83 Franken verbucht werden, was sich negativ auf die Erfolgsrechnung auswirkt. Der Gemeinderat hofft, dass die Zahlungsmoral in den Folgejahren wieder besser wird. Die noch vorhandenen säumigen Steuerzahler werden aufgefordert, ihre ausstehenden Steuern raschmöglichst zu bezahlen. Die Steuereinnahmen sind für die Erfüllung der immensen Gemeindeaufgaben von grosser Wichtigkeit.

Treffen mit Ortsparteien

Am 2. Februar 2022 fand eine Besprechung mit je einer Zweierdelegation der in der Gemeinde organisierten Parteien CVP, FDP und SVP statt. Dabei wurden diverse Projekte und aktuelle Themen in der Gemeinde besprochen. So unter anderem der Umbau St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter, der Gemeindebetrieb Mörisegg, die Ortsplanung, der Standort der Abstimmungs- und Wahlplakate, der Zusammenschluss der Zivilschutzorganisationen und Weitere. Gemeindepräsident Urs Kiener dankte für die wertvolle und wichtige Arbeit der Ortsparteien während dem Jahr und für den interessanten und konstruktiven Meinungsaustausch.

Treffen mit Kirchenrat

Im Legislaturprogramm 2020 – 2024 hat der Gemeinderat festgehalten, die Zusammenarbeit mit der katholischen Kirchgemeinde zu vertiefen. Am 8. Februar 2022 fand eine Besprechung zwischen dem Gemeinderat und dem Kirchenrat statt. Neben der Neugestaltung des Friedhofs wurde unter anderem die Jugendarbeit und die Koordination und der Austausch der Freiwilligenarbeit in der Gemeinde thematisiert. Auch wurden gegenseitig die verschiedenen Leistungen fürs Gemeinwohl und für eine attraktive Gemeinde besprochen. Es wurde auch das intakte Dorfleben, die gute Lebensqualität und die Infrastruktur in Hergiswil b. W. hervorgehoben und gewürdigt. Sowohl Kirchenratspräsident Albin Greber wie auch Gemeindepräsident Urs Kiener dankten für die gewinnbringende Zusammenarbeit zu Gunsten der Allgemeinheit.

Berufserfolg

Gemeindeschreiber Matthias Kunz hat an der Hochschule für Wirtschaft, Luzern die berufsbegleitende knapp einjährige Weiterbildung CAS Leadership sehr erfolgreich abgeschlossen. Der Studiengang CAS Leadership ermöglicht eine vertiefte Auseinandersetzung verschiedener Führungsthemen, Menschenbilder, Kommunikation und Gesprächsführung. Auch haben sich die Teilnehmenden mit der eigenen Führungspraxis intensiv auseinandergesetzt.

Der Gemeinderat gratuliert Matthias Kunz herzlich zum erfolgreichen Abschluss, dankt ihm für den geleisteten Zusatzaufwand, wünscht ihm für die Zukunft viel Freude bei der Arbeit und freut sich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

Demission Monserrat Thalmann-Haller als Präsidentin der Bildungskommission

Monserrat Thalmann-Haller, Wassermatt 3, hat als Präsidentin der Bildungskommission auf 31. Juli 2022 demissioniert. Der Gemeinderat dankt der Demissionärin für die seit 1. August 2010 als Mitglied und ab 1. August 2018 als Präsidentin geleistete Arbeit in der Bildungskommission herzlich. Die Ersatzwahl soll an der Frühlings-Gemeindeversammlung vom 11. Mai 2022 stattfinden. Die Ortsparteien wurden entsprechend orientiert.

Schultransport Anmietung dritter Schulbus ab Schuljahr 2022/2023

Ausgangslage

Seit einigen Jahren hat die Anzahl Kinder stetig zugenommen, welche den Weg zur Schule nicht zu Fuss zurücklegen können. Waren es im Schuljahr 2015/2016 noch 42 Lernende, sind es aktuell 62 Lernende aus Kindergarten und Primar, welche auf den Schultransport angewiesen sind. Die Gründe für diese Zunahme sind vielfältig. Unter anderem wurden in den vergangenen Jahren zusätzliche Grenzpunkte der Gemeinde bedient und andererseits haben die tiefen Schülerzahlen im ehemaligen Schulkreis Sagenmatt, und den damit verbundenen Transport ins Schulhaus Steinacher, zu erhöhter Transporttätigkeit geführt. Auch dass die Lernenden jünger zur Schule gehen, hatte Einfluss auf die Schulwegsituation. Die aktuell rund 62 Buskinder konnten mit den bestehenden zwei 19er-Schulbussen nicht mehr zur Zufriedenheit bedient werden. Es mussten zum Teil zwei Routen mit einem Bus gefahren werden und dadurch wurden einzelne Wartezeiten lang und die Mittagszeiten kurz. Als dann bereits zu Beginn des aktuellen Schuljahres von verschiedenen Seiten Hinweise zum Schultransport eingetroffen sind, hat der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Wir haben im Hergiswiler Läbe berichtet.

Arbeiten der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe aus Gemeinderat, Bildungskommission und Schulleitung hat eine vollständige Auslegeordnung gemacht, u.a.:

  • Der aktuelle Fahrplan, mit allen Wartezeiten und Mittagszeiten, wurde durchleuchtet.
  • Die Entwicklung der Gesamt-Schülerzahlen im Vergleich mit den Zahlen des Schultransports von 2013-2026 wurde analysiert.
  • Eine Umfrage bei Gemeinden aus der Nachbarschaft oder bei Gemeinden mit ähnlichen Voraussetzungen wurde initiiert und ausgewertet.
  • Es wurden Lösungsvarianten mit der Reduktion des Schultransportangebotes, dem Einbezug des öffentlichen Verkehrs oder mit dem Ausbau der schul- und familienergänzenden Tagestrukturen am Mittag geprüft.

Entscheid

Der Gemeinderat hat nach Prüfung der gesamten Faktenlage und nach Rücksprache mit der Controllingkommission, den Ortsparteien und der Arbeitsgruppe entschieden, den vergangenen Behördenentscheidungen in Bezug auf den Schultransport Rechnung zu tragen und die bisherigen Gebiete und Grenzpunkte Farnern, Kreuzstiegen, Langhubelegg, St. Joder, Mittler-Waldegg und das Gebiet Nollental weiterhin mit dem Schulbus anzufahren. Um dies zu gewährleisten, wird ein dritter Schulbus nötig, welcher angemietet werden soll. Spätestens nach fünf Jahren wird die Situation wieder neu beurteilt. Man behält sich vor, bei sich stark ändernden Lernendenzahlen früher zu reagieren.

Der Gemeinderat fällt diesen Entscheid im Bewusstsein, mit der Anmietung eines dritten Schulbusses an die Grenzen des finanziell vertretbaren zu gehen. Die Kosten des Schultransports sind bereits in den letzten Jahren stetig gestiegen. Sollte das Anfahren der bisherigen Gebiete und Grenzpunkte aber mit drei Routen nicht ausreichen, wird man nicht darumkommen, das Angebot zu kürzen und auf den Ausbau der Tagesstrukturen zu setzen, insbesondere am Mittag.

Weitere Informationen

Weitere Informationen und Hinweise zum Entscheid Schultransport ab Schuljahr 2022/2023 finden Sie auf der Webseite der Schule und der Gemeinde Hergiswil b. W.

Der detaillierte Schultransportplan ab kommendem Schuljahr wird nach Vorliegen der Stundenpläne wie gewohnt Anfang Juli durch die Schule erstellt.

Ortsplanung Auflage im April 2022

Mitte Oktober 2021 wurde dem Kanton ein Nachtrag betref­fend Ein- und Auszonung zugestellt. Dabei handelt es sich um eine Ein- und Auszonung von Gewerbeland in der Luegetalmatte. Zudem um eine Kompensation von Bauland vom Gebiet Bachhalde/Schachenmatt in das Gebiet Schniderbure. Im Januar 2022 ist die Ergänzung zum Vorprüfungsbericht des kantonalen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes (BUWD) eingegangen.

Die Ortsplanungskommission wird nun zusammen mit dem Ortsplaner Romeo Venetz, Kost + Partner AG, die Unterlagen der Gesamtrevision der Ortsplanung Hergiswil b. W. in nächster Zeit soweit vorbereiten, dass diese der Bevölkerung im April 2022 öffentlich aufgelegt werden können. Die Gesamtrevision beinhaltet unter anderem den Wechsel von der bisherigen Ausnützungsziffer zur Überbauungsziffer, die Festlegung der Gewässerräume innerhalb der Bauzone sowie die Anpassungen am Zonenplan, dem Bau- und Zonenreglement und der Umgang mit den bestehenden Gestaltungsplänen basierend auf den übergeordneten kantonalen Bestimmungen. Die Gewässerräume ausserhalb der Bauzone werden in Hergiswil b. W. in einem separaten Verfahren behandelt und sind nicht Bestandteil der Gesamtrevision.

Gewässerräume innerhalb Bauzone

Die Gesamtrevision beinhaltet jedoch die Gewässerräume innerhalb der Bauzone. Die Ortsplanungskommission hatte ursprünglich vorgesehen, bei einzelnen «kleineren Gewässern» und Eindolungen, wie z.B. das Sennebächli, Rosematt-Storebächli etc. auf die Festlegung der Gewässerräume zu verzichten. Dies ist gemäss kantonaler Stellungnahme nicht möglich. In Hergiswil b. W. ist im Siedlungsgebiet aufgrund des fehlenden Hochwasserschutzes kein Verzicht auf einen Gewässerraum zulässig. In dicht überbauten Gebieten kann der Gewässerraum den baulichen Gegebenheiten angepasst werden. Seitens der Kommission wollte man daher den Gewässerraum nicht nur im Dorfzentrum, sondern auch im Hinterdorf und Unterdorf wie auch im Gebiet Hübeli, verringern und an die bestehenden Bauten anpassen. Gemäss der Stellungnahme der Dienststelle Umwelt und Energie kann in Hergiswil b. W. der Gewässerraum der Enziwigger jedoch nur in der Dorfzone (Zentrum) auf 6 Meter ab Gewässerparzelle verringert werden. In den anderen Gebieten innerhalb der Bauzone beträgt der Gewässserraum ab Mitte Gewässer bis 13.50 Meter (minimale Breite gemäss Kanton) beidseitig. Auch muss bis auf ganz wenige Ausnahmen der Gewässerraum überall über den Haupt- und Nebengebäuden festgelegt werden, das heisst die Fassaden dürfen nicht umfahren werden. Für Gebäude im Gewässerraum besteht jedoch eine Bestandesgarantie. Es zeigt sich, dass vor einigen Jahren Neubauten möglich waren, die aufgrund des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer heute so nicht mehr möglich sind.

Zusammenfassung

Die Gesamtrevision der Ortsplanung ist rechtlich und technisch sehr komplex und herausfordernd. Der Gemeinderat dankt der Ortsplanungskommission und dem Ortsplaner für die riesige Arbeit der letzten Jahre und freut sich, die öffentliche Auflage im April 2022 durchzuführen. Weitere Informationen dazu folgen.

Natelantenne Oberlehn

Gegen das Baugesuch Neubau einer Mobilfunkanlage auf Grundstück Nr. 793, Oberlehnwald, Bauherrschaft Swisscom (Schweiz) AG, Kriens sind zwei Einsprachen eingegangen, eine davon als Sammeleinsprache mit 132 Unterschriften aus den Gemeinden Hergiswil b. W., Menznau und Willisau. Die Einsprachen wurden von Gesetzes wegen an die Swisscom (Schweiz) AG als Bauherrschaft zur Stellungnahme zugestellt. Da sich die Antenne ausserhalb der Bau­zone befindet, braucht es eine kantonale Bewilligung. Aus diesem Grund erfolgt die Koordination mit der kantonalen Dienststelle rawi.

Betreffend Natelantenne Oberlehn wurde mit der Einsprache auch eine Petition, datiert 27. Januar 2022 beim Gemeinderat betreffend Sistierung 5G-Mobilfunkanlagen, Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der Bevölkerung, sowie der Förderung des Ausbaus des Glasfasernetzes eingereicht. Der Gemeinderat wird diese gemäss Gemeindeordnung innert angemessener Frist beantworten.

Öffentliche Auflage Teilrevision Waldentwicklungsplan WEP Kanton Luzern

Vom 11. März bis 9. April 2022 wird der Waldentwicklungsplan (WEP) Kanton Luzern öffentlich aufgelegt. Personen, Organisationen und Behörden sind eingeladen, sich zum Entwurf zu äussern.

Die Ansprüche an unseren Wald sind vielfältig: Er soll Holz produzieren und Lebensraum sein für zahlreiche Pflanzen und Tiere. Weiter soll er Schutz vor Steinschlag und Rutschungen bieten, aber auch als Erholungsraum dienen. Diese unterschiedlichen Interessen am Wald gilt es zu koordinieren. Hier liefert der WEP Klärung.

Im Kanton Luzern hat die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) gemäss Waldgesetz den Auftrag, die Waldentwicklungsplanung zu erstellen. Der WEP enthält Angaben über die Entwicklungsabsichten, über die Bewirtschaftung, über Ziele, Handlungsgrundsätze und Massnahmen. Er ist behördenverbindlich. Die Umsetzung erfolgt mittels Beratung, Bewilligungen, Projekten, Verträgen und Verfügungen.

Durch die Teilrevision wird aus den vier bestehenden regionalen WEP ein WEP Kanton Luzern. Damit gelten für die verschiedenen Waldfunktionen und Vorrangfunktionen über das ganze Kantonsgebiet einheitliche Vorgaben. Die Ausscheidung der Vorrangfunktionen Schutzwald, Waldschutzperimeter und Naturvorrang wurden aktualisiert. Die bisherige Vorrangfunktion «Besonderer Wildlebensraum» heisst neu Wildvorrang und wurde aufgrund neuer Kriterien ausgeschieden. Die Ausrichtung bleibt die gleiche: Diese Gebiete sollen möglichst störungsarm bleiben, was für viele verschiedene Wildtiere überlebenswichtig ist. In den WEP neu aufgenommen wurde der Klimawandel.

Die Unterlagen liegen in der Gemeindekanzlei Hergiswil b. W. auf und stehen auch digital auf https://lawa.lu.ch/wald/waldplanung zur Verfügung. Eingaben können per E-Mail lawa@lu.ch oder Post an die Dienststelle Landwirtschaft und Wald eingegeben werden. Der Regierungsrat wird über die Eingaben befinden und anschliessend den WEP erlassen.

Tätigkeitsbericht der Feuerwehr Hergiswil b. W. für das Jahr 2021

Zum Jahresabschluss liegt wiederum ein interessanter Tätigkeitsbericht des Feuerwehrkommandos Her­giswil b. W. vor. Die Wehr war auf verschiedenen Ebenen gefordert und leistete insgesamt 4 Einsätze. Wichtige Voraussetzungen, dass bei solchen Einsätzen auch alles klappt und erfolgreich ablaufen kann, sind eine gute Gesamtorganisation, breites Basiswissen, erfolgreiche Ausbildungskurse für Neuein­geteilte, Brandschutzschulungen und gut vorbereitete Übungen. Die Erreichbarkeit der Angehörigen der Feuerwehr lag bei sehr erfreulichen 96.40 % (Vorjahr 98.60 %). Insgesamt 5 Personen konnten neu in die Wehr aufgenommen werden. Der Bestand beträgt per 1. Januar 2022 74 Personen, wovon 10 Frauen und 64 Männer. Mit rund 68’000 Franken hielten sich die Sold- und Funktionsentschädigungen im Rahmen des Budgets. Es darf festgehalten werden, dass die Feuerwehr sehr gut ausgebildet und mit funktionsgerechten Anschaffungen auch gut ausgerüstet ist. Der Gemeinderat dankt der Feuerwehr unter ihrem Kommandanten Stefan Buob herzlich für die geleistete Arbeit und ist überzeugt, dass die Feuerwehr auch künftig nach dem Feuerwehrleitsatz «Gott zur Ehr – dem nächsten zur Wehr» ihre Aufgaben wahrnimmt.

Vernehmlassungen

Der Gemeinderat hat zur Änderung des kantonalen Ergänzungsleistungsgesetzes und des Betreuungs- und Pflegegesetzes betreffend Finanzierung der Ergänzungsleistungen zur AHV für Heimbewohnerinnen und -bewohner, sowie zur Teilrevision Sozialhilfeverordnung des Kantons Luzern des Gesundheits- und Sozialdepartementes je eine Vernehmlassung abgegeben.