Gemeinderatsnachrichten 15.04.2022

Eidgenössische Volksabstimmung

Am Sonntag, 15. Mai 2022, finden folgende Abstimmungen statt:

  • Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)
  • Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)
  • Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Die Urne ist am Sonntag von 10.30 bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus aufgestellt. Die briefliche Stimmabgabe kann bis zum Schluss der Urnenöffnung am Sonntag um 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei Postzustellungen ist zu berücksichtigen, dass die Rücksendekuverts am Freitag vor dem Wahlsonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen müssen.

Gemeindeversammlung 11. Mai 2022 in der Steinacherhalle

Am Mittwoch, 11. Mai 2022, 20.00 Uhr, findet die Rechnungsgemeindeversammlung statt. Trotz Aufhebung der Coronamassnahmen hat der Gemeinderat entschieden, diese Gemeindeversammlung in der Steinacherhalle durchzuführen. Durch die Raumgrösse können sich alle Teilnehmenden, insbesondere auch die Risikogruppen, sicher fühlen.

Neben dem Jahresbericht 2021 mit Jahresrechnung, der Wahl der Revisionsstelle und der Ersatzwahl der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungskommission ist die Einbürgerung von Cornelia Klemm, Pfrundstrasse 9, deutsche Staatsangehörige, traktandiert. Aufgrund der Erfüllung aller formeller Einbürgerungsvoraussetzungen und der Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Einbürgerungs­gespräches kommt der Gemeinderat zum Schluss, dass Cornelia Klemm die für die Einbürgerung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Einbürgerung wurde auch mit der Controllingkommission besprochen und diese unterstützt den Antrag der Erteilung des Gemeindebürgerrechtes.

Botschaft und Einladung

Wie üblich orientiert der Gemeinderat nach Behandlung der Beschluss-Traktanden über weitere Geschäfte der Gemeinde. Die Botschaft mit den detail­lierten Erläuterungen, Berichten und Anträgen wurde in alle Haushaltungen der Gemeinde zugestellt. Nachdem im letzten Jahr die Geschäfte coronabedingt an der Urne beschlossen wurden, heisst der Gemeinderat alle Stimmberechtigten zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung recht herzlich willkommen.

Erfreulicher Rechnungsabschluss 2021

Die Erfolgsrechnung 2021 der Gemeinde zeigt einen sehr erfreulichen Ertragsüberschuss von 790’272.79 Franken. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 325’517.96 Franken. Die Investitionsrechnung 2021 verzeigt Brutto-Investitionsausgaben von 2’476’738.18 Franken und Einnahmen von 486’661.65 Franken. Die Globalbudgets aller fünf Aufgabenbereiche konnten eingehalten werden. Die von den Stimmberechtigten bewilligten Finanzmittel im Jahr 2021 wurden sehr kostenbewusst eingesetzt. Der Gewinn ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass keine Dienststelle relevante negative Veränderungen gegenüber dem Budget 2021 aufweist und eine konsequente Überprüfung der Kosten bei Neu- und Ersatzbeschaffungen erfolgte. Erfreulich ist zudem der deutlich bessere Abschluss der Steuern. Der Mehrertrag bei den Steuern beträgt 399’236.22 Franken, wovon ein grosser Teil aus früheren Jahren und den Sondersteuern stammt. Dies trägt einen beachtlichen Anteil zum positiven Abschluss bei. Grundlage für die Berechnung bildete der Steuerfuss von 2.10 Steuereinheiten.

Hinweise zu einzelnen Investitionen im 2021

Im St. Johann Wohnen und Betreuung im Alter beliefen sich die Ausgaben für den Umbau der ersten sechs Altbauzimmer, die Photovoltaikanlage und Weiteres auf 337’489.78 Franken. Die Ausgaben für die Erweiterung ARA Höll-Sagenmatt betragen im 2021 154’889 Franken und für die Erweiterung Schulhaus Steinacher 1’306’565.20 Franken. Für diesen Erweiterungsbau haben wir von der Patenschaft für Berggemeinden einen Beitrag von 453’000 Franken erhalten. Herzlichen Dank.

Eigenkapital und Spezialfinanzierungen

Der Ertragsüberschuss wird dem Eigenkapital zugewiesen. Neu verfügt die Gemeinde über ein Eigen­kapital von 18’911’218.56 Franken. Davon sind jedoch rund 10,5 Millionen Franken Spezialfinanzierungen. Was sind Spezialfinanzierungen? Unter Spezialfinanzierung wird die Zuordnung von Einnahmen an bestimmte Aufgaben verstanden (zweckgebundene Einnahmen). Sie müssen durch eine gesetzliche Grundlage abgestützt sein. Die Spezialfinanzierung hat das Ziel, dass die generierten Einnahmen die laufenden Ausgaben und anstehenden Investitionen in der jeweiligen Aufgabe decken. Die Spezialfinanzierung kommt überall dort zur Anwendung, wo die Gemeinde Betriebe unterhält, die sich selber und ohne Steuergelder finanzieren müssen. In Hergiswil b. W. hatten wir gemäss Bilanz am 31.12.2021 folgende Spezialfinanzierungen, welche nur für den jeweiligen Zweck gebraucht werden können:
Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung: 2’303’947.29 Franken
Spezialfinanzierung St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter: 6’613’783.30 Franken
Spezialfinanzierung Fernwärmeanlage: 141’900.75 Franken
Spezialfinanzierung Alterswohnungen: 900’481.75 Franken
Spezialfinanzierung Wasserversorgung: 126’091.29 Franken
Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung: 100’447.02 Franken
Spezialfinanzierung Gutsbetrieb Mörisegg: 366’162.95 Franken

Vollständiger Schuldenabbau und Ausblick

Trotz den hohen Investitionsausgaben von rund 2 Millionen Franken stieg im vergangenen Jahr das Nettovermögen von bisher 316 Franken pro Person auf neu 331.35 Franken pro Jahr. Als Vergleich, vor 6 Jahren betrug die Nettoschuld pro Einwohner noch 3’580.25 Franken. Erfreulich ist, dass die Steuereinnahmen wiederum gestiegen sind. Der Steuerertrag pro Einwohner und Einheit beträgt 923 Franken (Budget 847 Franken). Dieser ist im Vergleich zu anderen Gemeinden noch immer tief, konnte aber in den letzten Jahren stetig gesteigert werden. 2015 betrug der Steuerertrag pro Einwohner und Einheit noch 693 Franken. Alle berechneten Finanzkennzahlen erfüllen die kantonalen Vorgaben. Trotz gutem Abschluss und einem Nettovermögen gilt es zu beachten, dass die Gemeinde noch immer stark auf den kantonalen Finanzausgleich angewiesen ist. Ohne den Finanzausgleich könnten die vielseitigen Gemeindeaufgaben in Hergiswil b. W. nicht bewältigt werden. Der Handlungsspielraum der Gemeinde wird darum auch in Zukunft eher gering sein. Die finanzielle Situation der Gemeinde muss trotz den positiven Rechnungsabschlüssen und dem Abbau der Nettoschuld in den letzten Jahren weiterhin gut beobachtet werden.

Abrechnung Neugestaltung Friedhof

Am 24. Juni 2021 wurde die Neugestaltung der Nordseite des Friedhofs eingesegnet. Für die ganze Neugestaltung des Friedhofs entstand für die Einwohnergemeinde eine Nettobelastung von 282’132.60 Franken.

Gemeinderat arbeitet digital

Im Legislaturprogramm 2020 – 2024 ist folgendes festgehalten:
«Annahme der Herausforderung der Digitalisierung und bedarfsgerechte Einsetzung unterstützender Massnahmen wie E-Government und elektronische Geschäftsverwaltung. Seit Anfang April arbeitet der Gemeinderat elektronisch mit Notebooks. Die Akten der Gemeinderatssitzungen können so via geschützter Datenumgebung von zu Hause aus eingesehen werden. Im Gemeindehaus wurde zudem ein neues WLAN eingerichtet. Gäste und Besucher können sich via SMS-Code in das Gast WLAN einwählen.

Sozialvorsteherin Monika Kurmann und Gemeinderätin Renate Ambühl an der Gemeinderatssitzung vom 12. April 2022

Vernehmlassung Altersleitbild Kanton Luzern

Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) hat den Auftrag erhalten, das Altersleitbild Kanton Luzern 2010 zu aktualisieren. Die dazu eingesetzte Projektgruppe hat ältere Privatpersonen sowie Vertreterinnen und Vertreter der wichtigsten Fachorganisationen aus dem Bereich Alter, Betreuung und Pflege mittels Workshops und Onlinebefragungen mehrmals in die Entstehung des Entwurfs des neuen Altersleitbildes einbezogen. Inzwischen liegt ein konsolidierter Entwurf vor, welcher der Politik und der Verwaltung zur Vernehmlassung zugestellt wurde. Das neue Altersleitbild richtet den Fokus auf die Lebensqualität älterer Menschen im Kanton Luzern. Es steht für eine umfassende Alterspolitik. Die Umsetzung der Leitsätze soll ein gutes Altern ermöglichen. Auch der Gemeinderat Hergiswil b. W. hat eine Vernehmlassung abgegeben.

Militärische Einquartierung

Wie bereits mitgeteilt, absolviert vom 9. Mai bis 2. Juni 2022 die M Flab Stabsbttr 34 unter dem Kommando von Philippe Bösch ihren WK-Militärdienst in Hergiswil b. W. Es werden ca. 100 Angehörige der Armee die Truppenunterkunft bei der Steinacherhalle, den Anbau Steinacherhalle sowie den Parkplatz zwischen Schulhaus und Altersheim St. Johann in Anspruch nehmen.

Die Einheit wird während ihrem WK am WEF in Davos im Einsatz stehen und sich somit nicht immer in Hergiswil b. W. aufhalten. Der Gemeinderat heisst die Dienstleistenden und ihren Kommandanten in unserem Kräuterdorf herzlich willkommen und wünscht ihnen einen erfolgreichen WK.

Bücherschrank

Seit gut einem Monat steht der öffentliche Bücherschrank vor dem Gemeindehaus. Der Start ist geglückt. Viele Personen haben ihre Bücher von Zuhause gebracht und so war der Bücherschrank nach kurzer Zeit gefüllt.

Häufig werden die Bücher, welche vom Bücherschrank mitgenommen werden, wieder zurückgebracht. Die Bücher dürfen aber auch behalten werden. Falls der Bücherschrank mit Büchern gefüllt ist, dürfen die Bücher auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Freie Wohnungen

In der Gemeinde Hergiswil b. W. sind zurzeit nur wenige Wohnungen frei. Die freien Wohnungen werden nach Meldung auf www.hergiswil-lu.ch unter Wirtschaft/Wohnungsmarkt publiziert. Die Vermieter bitten wir vor Abschluss eines Mietvertrages dringend, die üblichen Unterlagen der Mieter einzufordern (aktueller Betreibungsregisterauszug im Original, Referenzauskünfte etc.).

Veranstaltungskalender Änderungen melden

Der Veranstaltungskalender wird jeweils Anfang Jahr erstellt. Wir sind den Vereinen/Organisationen dankbar, wenn sie uns Änderungen oder Ergänzungen an die Gemeindekanzlei per E-Mail gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch melden, damit die Veranstaltungen im monatlich erscheinenden Hergiswiler Läbe jeweils aktuell sind. Auch wird der Veranstaltungskalender auf der Webseite der Gemeinde unter Freizeit & Tourismus/Freizeit laufend aktualisiert.

Hunde an die Leine zum Schutz der Wildtiere

Gemäss Mitteilung der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) gilt vom 1. April bis 31. Juli im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Die Leinenpflicht für Hunde ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht werden als Ordnungsbussen geahndet und mit 100 Franken gebüsst.

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald dankt den Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere und ihrer Jungen.

Sandsäcke

Der Sommer mit der Möglichkeit von Starkregen naht bereits schon wieder. Als präventive Massnahme bei Unwetter bietet die Feuerwehr der Bevölkerung Sandsäcke (ca. 60×40 cm, 15-18 kg) zum Kauf an. Die gefüllten Sandsäcke können bis Freitag, 13. Mai 2022, bei der Gemeindekanzlei Hergiswil b. W. bestellt werden, Telefon 041 979 80 80, gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch. Es wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 4.00 pro Sack eingezogen. Die Feuerwehr wird die bestellten Säcke mit Sand füllen und an einem bestimmten Tag abgeben. Das Datum der Abgabe wird Ihnen mitgeteilt.