Baubewilligung Natelantenne Oberlehn

Betreffend Baugesuch Neubau einer Mobilfunkanlage auf Grundstück Nr. 793, Oberlehnwald, Bauherrschaft Swisscom (Schweiz) AG, Kriens ging Anfang Mai der notwendige kantonale Entscheid der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) betreffend Bewilligung für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen ein. Gestützt darauf hat der Gemeinderat die Baubewilligung für den Neubau der Mobilfunkanlage am 7. Juni 2022 erteilt und die beiden Einsprachen abgewiesen. Im Vorfeld fand mit der Bauherrschaft und den Einsprechern eine Aussprache statt. Die Baubewilligung ist noch nicht rechtskräftig.


Beantwortung Petition

Am 27. Januar 2022 reichte Luzia Steffen, Ober-Saalenhüsli eine Petition mit 74 Unterschriften zum Thema «Neue Funktechnologie 5G» beim Gemeinderat ein. Anlass der Petition war das Baugesuch der Swisscom für die Mobilfunkanlage Oberlehn. In der Petition werden diverse Forderungen an den Gemeinderat formuliert. Die Forderungen können wie folgt festgehalten werden:

  • Die Sistierung von allen aktuellen Baugesuchen für eine 5G-Mobilfunkanlage in Hergiswil b. W., sowie die Sistierung künftiger Baugesuche für die Erstellung einer 5G-Antenne, bis die Vollzugsempfehlung des Bundes sowie ein auditiertes Qualitätssicherungssystem für adaptive Antennen vorliegen und das Vorsorgeprinzip gewährleistet ist.
  • Den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der Bevölkerung vor wirtschaftliche Interessen zu stellen.
  • Den Ausbau des Glasfasernetzes für die grossräumige, schnelle Datenübermittlung zu fördern.

Der Gemeinderat hat sich mit der Thematik eingehend befasst und die Petition gemäss § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung beantwortet. Er stellt in seinem Schreiben an die Vertreterin der Petitionäre fest, dass der erwähnte Nachtrag zur Vollzugshilfe bereits publiziert wurde. Auch die obligatorischen Qualitätssicherungssysteme wurden durch die Mobilfunkbetreiber gemäss Nachtrag der Vollzugshilfe ergänzt. Ergänzend hält der Gemeinderat fest, dass die Behörde die Bearbeitung eines Verfahrens nicht ohne entgegenstehende Argumente sistieren kann. Eine Baubewilligung ist somit zu erteilen, wenn die gesetzlichen Anforderungen an das Bauvorhaben erfüllt sind.

Der Schutz vor Strahlung ist eine Grundaufgabe des Bundes. Demzufolge geht der Gemeinderat davon aus, dass der Bund sich der Wichtigkeit dem ihm übertragenen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schutz vor Strahlung bewusst ist. Die Gemeinde setzt sich dort für gesunde Lebensbedingungen ein, wo dies in seiner Zuständigkeit liegt und steht dabei in Kooperation mit weiteren Partnern wie Bund und Kanton.

Glasfasernetzwerke sind unbestrittenermassen leistungsfähiger als jede derzeit angebotene Mobilfunktechnologie. Entsprechend wäre ein Ausbau von Glasfasernetzwerken grundsätzlich wünschenswert. Die Erstellung von Glasfasernetzen geht mit erheblichen Investitionen einher. Dennoch hat die Gemeinde Hergiswil b. W. unter dem Lead unseres Entwicklungsträgers Region Luzern West mit 22 weiteren Gemeinden der Region die einfache Gesellschaft «Ultrahochbreitband Region Luzern West» (Prioris) gegründet, um diesbezüglich gemeinsam einen Schritt weiter zu kommen. Es ist zu berücksichtigen, dass ein Glasfasernetz nicht alle Bedürfnisse abdecken kann. Insbesondere nicht jene einer immer mobiler gewordenen Gesellschaft, die auf eine mobile Nutzung des Internets und der Telefonie möglichst überall und jederzeit angewiesen ist und auch der Sicherheit bei Notfällen dient. Ergänzend geben wir zu bedenken, dass unsere Gemeinde als Randregion auf eine gute Erschliessung in allen Belangen angewiesen ist und immer wieder darum kämpfen muss. Der Zugang zum Internet erfolgt heute vielfach über Smartphones und dient nicht nur der privaten Nutzung, sondern bildet die Grundlage für die betrieblichen Abläufe in der Schul-, Berufs- und Geschäftstätigkeit und dies unablässlich auch in der Landwirtschaft. Betrachtet man die heutige Nutzung, so ist eine Einschränkung der mobilen Datennutzung äusserst schwierig umsetzbar. Gesunde Lebensbedingungen und ein gesundheitsförderndes Handeln sind nicht nur eine Staatsaufgabe, sondern jede und jeder Einzelne ist gefordert.