Finanzausgleich 2023
Allgemeines
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die Beitragsverfügung Finanzausgleich 2023 erlassen. Dieser beruht auf dem Gesetz und auf der Verordnung über den Finanzausgleich. Im innerkantonalen Finanzausgleich werden im 2023 168,9 Millionen Franken und somit rund 11,5 Millionen Franken mehr als im 2022 für die Empfängergemeinden gesprochen. Der Kanton Luzern zahlt 116,2 Millionen Franken, die ressourcenstarken Gebergemeinden 52,7 Millionen Franken. Mit dem Finanzausgleich stärken der Kanton und die Gebergemeinden massgeblich die Solidarität und den Zusammenhalt der Luzerner Gemeinden. Die Ausgleichszahlungen im Luzerner Finanzausgleich setzen sich zusammen aus dem Ressourcenausgleich (112,2 Millionen Franken) und dem Lastenausgleich (56,75 Millionen Franken). Die Dotierung der Lastenausgleichsgefässe wird jährlich der Teuerung angepasst und bleibt daher nahezu stabil. Die Finanzierung erfolgt ausschliesslich durch den Kanton. Der Ressourcenausgleich dagegen entwickelt sich gemäss den finanziellen Unterschieden zwischen den Gemeinden. Total steigt das Ressourcenpotenzial 2023 gegenüber dem Vorjahr kantonsweit um 47 Millionen Franken. Zurückzuführen ist diese Entwicklung zum grössten Teil auf höhere Erträge der ordentlichen Gemeindesteuer bei mittlerem Steuerfuss sowie auf höhere Grundstückgewinnsteuern.
Beitrag Gemeinde Hergiswil b. W
Der Gemeinde Hergiswil b. W. wird 2023 ein Beitrag von 3,938 Millionen Franken ausgerichtet, welcher gegenüber dem laufenden Jahr um 153’906.00 Franken höher ausfällt. Das Ressourcenpotenzial pro Einwohner konnte gemäss Berechnungen vom Finanzausgleich 2022 (Jahr 2017 – 2019) mit 1’702.00 Franken zu den Berechnungen zum Finanzausgleich 2023 (Jahr 2018 – 2020) mit 1’735.00 Franken leicht gesteigert werden. Dies ist erfreulich. Zu bedenken ist allerdings, dass das Ressourcenpotenzial unserer Gemeinde gegenüber dem Durchschnitt des Wahlkreises Willisau mit 2’565.00 Franken oder des kantonalen Durchschnittes mit 3’574.00 Franken noch immer tief ist. Da viele Gemeinden ein hohes Wachstum ihres Ressourcenpotenzials aufweisen, stehen dem gesamten Finanzausgleich 11.5 Millionen Franken mehr zur Verfügung. Dadurch ist die höhere Zahlung an unsere Gemeinde begründet. Der Gemeinderat weiss diesen Finanzausgleich sehr zu schätzen. Ohne ihn können die vielseitigen Gemeindeaufgaben nicht bewältigt werden. Er zeigt aber auch auf, dass die Gemeinde aufgrund des im Vergleich zu anderen Gemeinden tiefen Ressourcenpotenzials sehr vom Finanzausgleich abhängig ist.
Einwohnerzahl
Die Wohnbevölkerung beträgt am 15. Juni 2022 1’930 Personen, davon 1’801 Schweizer und 129 Ausländer. Gegenüber dem 31. Dezember 2021 entspricht dies einer Bevölkerungsabnahme um 5 Personen.
Arbeitslose
Per Ende Mai 2022 waren zwei Personen arbeitslos gemeldet.
Leerwohnungszählung
Die Gemeinden haben die jährliche Zählung der Leerwohnungen zu Handen des Bundesamtes für Statistik BFS durchzuführen. Per Stichtag 1. Juni 2022 sind in der Gemeinde 11 Wohnungen (Vorjahr 10 Wohnungen) nicht belegt.
Die freien Wohnungen werden nach Meldung auf www.hergiswil-lu.ch unter Wohnungsmarkt publiziert. Die Vermieter werden gebeten, vor Abschluss eines Mietvertrages dringend die üblichen Unterlagen der Mieter einzufordern (aktueller Betreibungsregisterauszug im Original, Referenzauskünfte, etc.).
Ortsplanung
Im letzten Hergiswiler Läbe wurde mitgeteilt, dass während der Auflagefrist der Gesamtrevision der Ortsplanung eine Eingabe eingereicht wurde. Diese konnte inzwischen mit der betroffenen Grundeigentümerschaft bereinigt werden und wurde zurückgezogen. Stand heute sind wir zuversichtlich, dass die Genehmigung der Gesamtrevision Ortsplanung an der noch zu definierenden ausserordentlichen Gemeindeversammlung im Verlaufe des Herbstes beschlossen werden kann.
Baubewilligung Natelantenne Oberlehn
Betreffend Baugesuch Neubau einer Mobilfunkanlage auf Grundstück Nr. 793, Oberlehnwald, Bauherrschaft Swisscom (Schweiz) AG, Kriens ging Anfang Mai der notwendige kantonale Entscheid der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) betreffend Bewilligung für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen ein. Gestützt darauf hat der Gemeinderat die Baubewilligung für den Neubau der Mobilfunkanlage am 7. Juni 2022 erteilt und die beiden Einsprachen abgewiesen. Im Vorfeld fand mit der Bauherrschaft und den Einsprechern eine Aussprache statt. Die Baubewilligung ist noch nicht rechtskräftig.
Beantwortung Petition
Am 27. Januar 2022 reichte Luzia Steffen, Ober-Saalenhüsli eine Petition mit 74 Unterschriften zum Thema «Neue Funktechnologie 5G» beim Gemeinderat ein. Anlass der Petition war das Baugesuch der Swisscom für die Mobilfunkanlage Oberlehn. In der Petition werden diverse Forderungen an den Gemeinderat formuliert. Die Forderungen können wie folgt festgehalten werden:
- Die Sistierung von allen aktuellen Baugesuchen für eine 5G-Mobilfunkanlage in Hergiswil b. W., sowie die Sistierung künftiger Baugesuche für die Erstellung einer 5G-Antenne, bis die Vollzugsempfehlung des Bundes sowie ein auditiertes Qualitätssicherungssystem für adaptive Antennen vorliegen und das Vorsorgeprinzip gewährleistet ist.
- Den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der Bevölkerung vor wirtschaftliche Interessen zu stellen.
- Den Ausbau des Glasfasernetzes für die grossräumige, schnelle Datenübermittlung zu fördern.
Der Gemeinderat hat sich mit der Thematik eingehend befasst und die Petition gemäss § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung beantwortet. Er stellt in seinem Schreiben an die Vertreterin der Petitionäre fest, dass der erwähnte Nachtrag zur Vollzugshilfe bereits publiziert wurde. Auch die obligatorischen Qualitätssicherungssysteme wurden durch die Mobilfunkbetreiber gemäss Nachtrag der Vollzugshilfe ergänzt. Ergänzend hält der Gemeinderat fest, dass die Behörde die Bearbeitung eines Verfahrens nicht ohne entgegenstehende Argumente sistieren kann. Eine Baubewilligung ist somit zu erteilen, wenn die gesetzlichen Anforderungen an das Bauvorhaben erfüllt sind.
Der Schutz vor Strahlung ist eine Grundaufgabe des Bundes. Demzufolge geht der Gemeinderat davon aus, dass der Bund sich der Wichtigkeit der ihm übertragenen Aufgaben betreffend dem Schutz vor Strahlung bewusst ist. Die Gemeinde setzt sich dort für gesunde Lebensbedingungen ein, wo dies in ihrer Zuständigkeit liegt und steht dabei in Kooperation mit weiteren Partnern wie Bund und Kanton.
Glasfasernetzwerke sind unbestrittenermassen leistungsfähiger als jede derzeit angebotene Mobilfunktechnologie. Entsprechend ist ein Ausbau von Glasfasernetzwerken grundsätzlich wünschenswert. Die Erstellung von Glasfasernetzen geht mit erheblichen Investitionen einher. Dennoch hat die Gemeinde Hergiswil b. W. unter dem Lead unseres Entwicklungsträgers Region Luzern West mit 22 weiteren Gemeinden der Region die einfache Gesellschaft «Ultrahochbreitband Region Luzern West» (Prioris) gegründet, um diesbezüglich gemeinsam einen Schritt weiter zu kommen. Es ist zu berücksichtigen, dass ein Glasfasernetz nicht alle Bedürfnisse abdecken kann. Insbesondere nicht jene einer immer mobiler gewordenen Gesellschaft, die auf eine mobile Nutzung des Internets und der Telefonie möglichst überall und jederzeit angewiesen ist und auch der Sicherheit bei Notfällen dient. Ergänzend geben wir zu bedenken, dass unsere Gemeinde als Randregion auf eine gute Erschliessung in allen Belangen angewiesen ist und immer wieder darum kämpfen muss. Der Zugang zum Internet erfolgt heute vielfach über Smartphones und dient nicht nur der privaten Nutzung, sondern bildet die Grundlage für die betrieblichen Abläufe in der Schul-, Berufs- und Geschäftstätigkeit und dies unablässlich auch in der Landwirtschaft. Betrachtet man die heutige Nutzung, so ist eine Einschränkung der mobilen Datennutzung äusserst schwierig umsetzbar. Gesunde Lebensbedingungen und ein gesundheitsförderndes Handeln sind nicht nur eine Staatsaufgabe, sondern jede und jeder Einzelne ist gefordert.
Bauwesen
Der Gemeinderat hat von folgenden Photovoltaikanlagen gemäss den kantonalen Richtlinien «Solaranlagen» Kenntnis genommen:
- auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 18, Grundstück Nr. 77, Dorfstrasse 14, des Fabian Kurmann und Richard Kurmann
- auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 428, Grundstück Nr. 929, Schachenmatt 12, der Markus und Monika Kunz-Amrein
- auf dem Dach des Schulhaus Steinacher GV-Nr. 331, Grundstück Nr. 82, Steinacher 7, der Einwohnergemeinde Hergiswil b. W.
Der Gemeinderat hat an Florian und Sandra Lustenberger-Riedweg, Schachenmatt 3, die Bewilligung zur Planänderung Neubau Einfamilienhaus auf Grundstück Nr. 1005, Pfrundstrasse 18, erteilt.
Vernehmlassung
Der Gemeinderat hat zum Fahrplanentwurf ab Dezember 2023 des Verkehrsverbundes Luzern eine Vernehmlassung abgegeben.
Zivilschutzorganisation Nord-West
Anfangs Mai 2022 haben die Einwohnergemeinden Alberswil, Altbüron, Altishofen, Beromünster, Büron, Buttisholz, Dagmersellen, Doppleschwand, Egolzwil, Eich, Entlebuch, Escholzmatt-Marbach, Ettiswil, Fischbach, Flühli, Geuensee, Grossdietwil, Grosswangen, Hasle, Hergiswil bei Willisau, Hildisrieden, Knutwil, Luthern, Mauensee, Menznau, Nebikon, Nottwil, Oberkirch, Pfaffnau, Reiden, Rickenbach, Roggliswil, Romoos, Ruswil, Schenkon, Schlierbach, Schötz, Schüpfheim, Stadt Sempach, Stadt Sursee, Triengen, Ufhusen, Wauwil, Werthenstein, Wikon, Stadt Willisau, Wolhusen und Zell den Gemeindevertrag über die Organisation des Zivilschutzes unterzeichnet und sich damit zur regionalen Zivilschutzorganisation Nord-West (ZSO Nord-West) zusammengeschlossen. Der Vertrag tritt nach Genehmigung durch das Justiz- und Sicherheitsdepartementes des Kantons Luzern per 1. Januar 2023 in Kraft.
Somit werden die bisherigen als Kompanien organisierten Zivilschutzorganisationen Region Sursee, Wiggertal, Napf und Region Entlebuch zu einem Bataillon mit rund 700 Angehörigen des Zivilschutzes zusammengeführt.
Das Schutzgebiet umfasst künftig 48 Vertragsgemeinden mit rund 148’000 Einwohnenden. Die Verwaltungsstelle befindet sich im Ausbildungszentrum Sempach, wodurch Synergien mit dem Zivilschutz Kanton Luzern genutzt werden können. Die dezentralen Materialdepots der einstigen Organisationen werden beibehalten, um im Ereignisfall lokal und zeitnah über Mittel des Ersteinsatzes verfügen zu können.
Einbau Deckbelag Pausenhallenboden
Bei der Pausenhalle beim Schulhaus Steinacher wird der Deckbelag eingebaut. Der Bodenaufbau (Hartbetonbelag) wurde im Zusammenhang mit der Erweiterung erstellt. In der 3. und 4. Sommerferienwoche (25. Juli bis 7. August 2022) wird nun der Deckbelag (Quarzcolorbelag) eingebaut. Die Pausenhalle ist während dieser Zeit nicht begehbar.
Neuer Boden Eingangsbereich und UG Steinacherhalle
Der Boden im Eingangsbereich/Foyer der Steinacherhalle, in der Treppe gegen unten und im Untergeschoss vor den WC-Anlage/Gang/vor Garderbode stammt vom Neubau 1990. Dieser wird ebenfalls in der 3. und 4. Sommerferienwoche (25. Juli bis 7. August 2022) neu gemacht. Die Steinacherhalle ist somit während dieser Zeit nicht verfügbar. Nachdem im letzten Sommer der Hallenboden und die Bühnenbeleuchtung neu erstellt wurde, folgt nun mit dem Boden im Eingangsbereich und im Untergeschoss ein weiterer Schritt zur stetigen Werterhaltung der Steinacherhalle, damit diese für die Schule und die Vereine auch künftig attraktiv genutzt werden kann.
Arbeitsgruppe Organisationsstrukturen Spielgruppe «Sonneschiin»
Aufgrund steigender rechtlicher Anforderungen an die Spielgruppen und gesellschaftlichen Veränderungen wird der Frauenverein die Trägerschaft und die Organisation der Spielgruppe «Sonneschiin» abgeben. Dem Frauenverein und dem Gemeinderat ist der Weiterbestand der Spielgruppe ein wichtiges Anliegen. Deshalb haben der Gemeinderat, der Frauenverein, die Schule und die Spielgruppe gemeinsam eine Arbeitsgruppe gegründet, welche die für die Spielgruppe «Sonneschiin» optimalen künftigen Organisationsstrukturen erarbeiten wird.
Das ambitionierte Ziel ist eine Neuorganisation der Spielgruppe «Sonneschiin» auf das Schuljahr 2023/2024.
Anpassung Verordnung Schultransport
Wie bereits mitgeteilt, hat eine Arbeitsgruppe aus Gemeinderat, Bildungskommission und Schulleitung eine vollständige Auslegeordnung betreffend Schultransport gemacht. Gestützt auf diese Auslegeordnung wird ab Schuljahr 2022/2023 eine dritte Schulbusroute in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe musste auch die Verordnung über den Schultransport vom 29. Oktober 2019 auf den neusten Stand aktualisiert werden. Diese Verordnung regelt die durch die Gemeinde betriebenen oder in Auftrag gegebenen Transporte von Lernenden der Schule Hergiswil b. W. Grundsätzlich liegt der Schulweg im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Das Gemeinwesen hat nur dann geeignete Massnahmen zu ergreifen, wenn der Schulweg für einzelne Schüler unzumutbar ist. Dabei ist die Zumutbarkeit immer im konkreten Einzelfall zu prüfen. Weiter regelt diese Verordnung auch die Ausrichtung von Beiträgen für private Schultransporte. Es betrifft diejenigen Transporte, die von Erziehungsberechtigten übernommen bzw. gemeinsam organisiert werden. Die zumutbare Strecke beträgt für Lernende der Gemeinde Hergiswil b. W. grundsätzlich im Kindergarten 1.5 Kilometer, in der 1. bis 3. Primarklasse 2.0 Kilometer und in der 4. bis 6. Primarklasse 2.5 Kilometer (bisher 3.0 km). Es wird nach Rücksprache mit dem Rechtsdienst der kantonalen Dienststelle Volksschulbildung (DVS) neu auch unterschieden zwischen Anspruch und Entschädigung. Es wird gemäss Praxis DVS neu zudem mit 36.7 Wochen gerechnet. Bisher 40 Schulwochen. Die angepasste Verordnung über den Schultransport tritt am 1. August 2022 in Kraft und ersetzt die bisherige Verordnung, welche noch bis 31. Juli 2022 Gültigkeit hat. Die Verordnung ist auf der Webseite der Gemeinde und der Schule aufgeschaltet. Der Gemeinderat dankt in diesem Zusammenhang der Co-Schulleitung für die grosse Mithilfe und dem Rechtsdienst des DVS für die Vorprüfung.
Pumptrack Schulhaus Sagenmatt
Seit Montag, 20. Juni 2022 steht im Schulhaus Sagenmatt ein Pumptrack. Der Pumptrack ist öffentlich und darf von allen benutzt werden. Es werden keine spezifischen Kenntnisse vorausgesetzt. Die Sportförderung Kanton Luzern, die Schule und die Gemeinde Hergiswil b. W. freuen sich auf eine rege Benützung.
Lagerhaus
Diesen Sommer dürfen wir wiederum drei verschiedene Lager im Ferienlager Napf begrüssen:
9. bis 23. Juli Stöcklilager Zuchwil (Diesen waren schon mehrmals während den Sommerferien im Lagerhaus)
9. bis 13. August Rollhockey Club Uri
14. bis 19. August Turnverein Turbenthal
Bereits jetzt heissen wir die meist jungen Gäste im Kräuterdorf willkommen.
Meldung bei Nichterwerbstätigkeit zur Vermeidung von Beitragslücken der AHV
Die AHV unterscheidet zwischen erwerbstätigen und nichterwerbstätigen Personen. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen:
- vorzeitig Pensionierte
- Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
- Empfänger und Empfängerinnen von Kranken- und Unfalltaggeldern
- Studierende
- Weltreisende
- ausgesteuerte Arbeitslose
- Geschiedene und Verwitwete
- Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten
Überdies gelten erwerbstätige Personen, deren jährliche AHV-Beiträge aus der Erwerbstätigkeit inklusive Arbeitgeberbeiträge weniger als Fr. 503.00 betragen, als Nichterwerbstätige. Nichterwerbstätige müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen. Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Renten führen. Nichterwerbstätige müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn der Ehepartner im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der Höhe von Fr. 1’006.00 (doppelter Mindestbeitrag) entrichtet.
Falls Sie die Beitragspflicht aus irgendeinem Grund nicht erfüllen, müssen Sie sich unbedingt als Nichterwerbstätige Person bei der AHV-Zweigstelle anmelden. Das entsprechende Anmeldeformular können Sie unter www.was-luzern.ch herunterladen.
Falls Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, können Sie sich an die AHV-Zweigstelle Hergiswil b. W. (Telefon 041 979 80 83 oder gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch) wenden.
Neuzuzüger-Apéro / Jungbürgerfeier
Der Neuzuzüger-Apéro konnte im letzten Oktober aufgrund der Coronasituation nicht durchgeführt werden. Dieser findet am Sonntag, 30. Oktober 2022 um 10.00 Uhr statt. Dieser Anlass bietet Gelegenheit, sich gegenseitig besser kennenzulernen. Die Einladungen für Personen, welche seit Oktober 2019 in Hergiswil b. W. wohnen, werden nach den Sommerferien verschickt. Der Gemeinderat freut sich auf den Kontakt mit den Neuzuzügern und bittet das Datum vorzumerken.
Die Jungbürgerfeier für den Jahrgang 2004 ist auf Freitag, 4. November 2022 geplant. Die Jungbürgerinnen und Jungbürger werden im Verlauf des Herbstes eine persönliche Einladung erhalten. Der Gemeinderat hofft auf eine vollzählige Beteiligung an der Jungbürgerfeier und bittet, sich das jeweilige Datum vorzumerken.