Gemeinderatsnachrichten 15.07.2022

Gesucht Wohnraum für Flüchtlinge

Um den Zustrom von Schutzsuchenden aus der Ukraine längerfristig bewältigen zu können, nimmt der Kanton Luzern die Gemeinden in die Pflicht. Sie sind angehalten, Wohnraum für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich bereitzustellen. Die Gemeinde Hergiswil b. W. hat gemäss aktuellem Verteilschlüssel total 40 Plätze zur Verfügung zu stellen. Aktuell leben 9 Flüchtlinge in unserer Gemeinde. Somit fehlen bis zum Stichtag 1. September 2022 noch 31 Plätze. Sollten diese nicht bereitgestellt werden können, muss die Gemeinde pro Tag und fehlendem Platz vorerst Fr. 10.00 als Ersatzabgabe an den Kanton entrichten. Dieser Betrag würde kontinuierlich erhöht. Aktuell sind wir intensiv in Gesprächen mit verschiedenen Wohnungsvermietern.

Aufruf

Haben Sie geeigneten Wohnraum? Dann melden Sie sich bitte bei Sozialvorsteherin Monika Kurmann, monika.kurmann@hergiswil-lu.ch oder 041 979 80 80, welche dies mit dem Kanton koordiniert. Der Wohnraum braucht eine funktionsfähige Infrastruktur. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die Mithilfe und die Solidarität. Für die effektive Belegung der Unterkünfte und Unterbringung der Personen ist die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) des Kantons Luzern zuständig.

Ortsplanung

Aktuell wird intensiv an der Erarbeitung der Ortsplanung Hergiswil b. W. gearbeitet. Diese ist in drei unabhängige Revisionen aufgeteilt. Es betrifft dies die Gesamtrevision Ortsplanung, die Gewässerräume ausserhalb Bauzone und die Speziallandwirtschaftszone Blüomatte. Der Stand und das weitere Vorgehen sehen wie folgt aus:

Gesamtrevision Ortsplanung

Die Gesamtrevision beinhaltet unter anderem den Wechsel von der bisherigen Ausnützungsziffer zur Überbauungsziffer, die Festlegung der Gewässerräume innerhalb der Bauzone sowie die Anpassungen am Zonenplan, dem Bau- und Zonenreglement und den Umgang mit den bestehenden Gestaltungsplänen basierend auf den übergeordneten kantonalen Bestimmungen. Die öffentliche Auflage fand im Frühling statt. Aktuell sind keine Einsprachen hängig und die Genehmigung soll im Verlauf des Herbstes an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung stattfinden. Das genaue Datum ist noch offen.

Gewässerräume ausserhalb der Bauzone

Die Gewässerräume ausserhalb der Bauzone werden in einem separaten Verfahren behandelt. Im letzten Sommer wurden die Gewässer zusammen mit Mitgliedern der Ortsplanungskommission und dem Landwirtschaftsbeauftragten Joel Wapf abgelaufen und fotografisch aufgenommen. Anschliessend wurden diese von unserem Ortsplaner Kost + Partner AG entsprechend weiterverarbeitet. Der Kanton Luzern hat inzwischen seine Stellungnahme dazu abgegeben. Diese wird aktuell ausgewertet und danach wird das weitere Vorgehen und die Mitwirkung/öffentliche Auflage vorbereitet. Sobald der Fahrplan definitiv ist, wird dieser kommuniziert.

Speziallandwirtschaftszone Blüomatte

Zur Teilrevision der Ortsplanung im Gebiet Blüomatte betreffend Schaffung einer Speziallandwirtschaftszone für die Bell Schweiz AG fanden im Verlauf des Frühlings diverse Gespräche statt unter Einbezug der ebenfalls betroffenen Gemeinden Ufhusen und Luthern. Diese möchten ebenfalls für ihre Elterntierpärke eine Speziallandwirtschaftszone für die Bell Schweiz AG ausscheiden. Koordiniert wird dies durch den Regionalen Entwicklungsträger Region Luzern West. Mitte Juni sind die mit den Gemeinden Ufhusen und Luthern koordinierten und überarbeiteten Unterlagen für die Speziallandwirtschaftszone wieder dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht worden.

PRIORIS- Ultrahochbreitbandversorgung in den Gemeinden der Region Luzern West

Schnelles, stabiles und zuverlässiges Internet gehört zur Grundversorgung in der heutigen Zeit – und erst recht in Zukunft – es ist eine wesentliche Voraussetzung zum Leben und Arbeiten. In unserer Region kämpfen wir mit ungenügenden Bandbreiten, der Netzstabilität und/oder einer unzureichenden Erschliessung – insbesondere in Gebieten, die ausserhalb der Bauzonen liegen. Verschiedene Erhebungen zeigen schwarz auf weiss: In vielen Gemeinden im ländlichen Raum im Kanton Luzern ist die Internetversorgung deutlich schlechter als im landesweiten Durchschnitt. Wir möchten nicht untätig auf eine Verbesserung der Situation hoffen und dabei von grossen Anbietern abhängig sein, sondern selbst aktiv Teil der Lösung werden.

Hergiswil b. W. macht mit

Aus diesem Grund hat sich unsere Gemeinde Hergiswil b. W. mit 21 weiteren Luzerner Gemeinden aus der Region Luzern West zusammengeschlossen, um gemeinsam zu eruieren, welche Optionen und Handlungsmöglichkeiten es gibt und was es konkret bedeuten würde, diese umzusetzen. Am 27. Oktober 2021 hat unsere Gemeinde den Gründungsvertrag der Einfachen Gesellschaft «Ultrahochbreitbandversorgung in der Region Luzern West» mitunterzeichnet. Damit haben wir unseren Willen bekundet, Teil dieses «digitalen Infrastrukturprojekts» in unserer Region zu sein. In einer ersten Phase (Evaluation) ging es darum, für alle beteiligten Gemeinden, ergebnisoffen und unter Einbezug verschiedener Varianten, die beste technische Lösung zu erarbeiten sowie den Finanzierungsbedarf und die möglichen Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die zweite Phase zur vertieften Evaluation und die Erarbeitung eines Vorprojektes beginnt für die weiterhin am Projekt teilnehmenden Gemeinden im Oktober 2022. Die Gemeinde Hergiswil b. W. macht weiterhin mit und wird die Bevölkerung auf dem Laufenden halten.

Informationen zum Projekt finden sie unter www.prioris.com

Lärm und Ruhezeiten

In letzter Zeit haben wir Reklamationen wegen Lärmbelästigungen erhalten. Konkret betreffend eine Veranstaltung auf privatem Grund und Böllerschüsse morgens früh anlässlich einer Hochzeit. Die Reklamationen gingen teilweise auch bei der Luzerner Polizei ein.

Allgemeines zu Lärm und Ruhezeiten

Als Lärm gelten unangenehme und belästigende Schallereignisse. Lärm wird jedoch nicht von allen gleich wahrgenommen. Wann etwas als unangenehm und belästigend empfunden wird, ist oft sehr unterschiedlich. Für Alltagslärm gibt es keine Grenzwerte. Das Zivilgesetzbuch bestimmt zwar in Art. 684 ZGB, dass jedermann verpflichtet ist, sich aller übermässigen Einwirkungen auf die Nachbarschaft zu enthalten. Darunter fallen auch Lärmimmissionen. Um zu beurteilen, was gerechtfertigt und duldbar ist, müsste ein Richter im Einzelfall die konkreten Umstände betrachten.

Im Zusammenhang mit Alltagslärm taucht oft die Frage nach sogenannten Ruhezeiten auf. Ruhezeiten sind jene Stunden, in denen sich ein Grossteil der Bevölkerung erholt und Lärm als besonders lästig empfunden wird. Daher ist in dieser Zeit vermehrt Rücksicht gefordert und lärmintensive Tätigkeiten sind wenn möglich zu unterlassen. Im Kanton Luzern bestehen keine einheitlichen Vorschriften. Rechtlich verbindlich ist lediglich die Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr. lm Sinne eines guten und friedlichen Zusammenlebens empfehlen wir jedoch folgende Richtwerte einzuhalten:
Ruhezeiten werktags: 12.00 bis 13.00 Uhr und ab 19.00 bis 07.00 Uhr.
Lärmintensive Arbeiten sind auf die Zeiten von 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr zu beschränken.

Bevor eine Klage eingereicht wird, ist wenn immer möglich das direkte Gespräch mit den lärmverursachenden Personen und/oder Betrieben zu suchen. Oft ist es möglich, das Lärmproblem dank gegenseitigem Verständnis zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu lösen.

Hunde

Per 30. Juni 2022 wurde die Hundesteuer anhand der Hundedatenbank AMICUS und den gemeldeten Mutationen in Rechnung gestellt. Gesamthaft sind in der Gemeinde 210 (Vorjahr 207) Hunde registriert. Wir zählen auf die Eigenverantwortung der Hundehalter, dass die Hunde korrekt im AMICUS registriert sind.

Vernehmlassung

Der Gemeinderat hat zum Planungsbericht über die Leistungen und Ressourcen der Luzerner Polizei des Justiz- und Sicherheitsdepartementes des Kantons Luzern eine Vernehmlassung abgegeben.

Jahresbericht St. Johann

Vom St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter, ist der Jahresbericht 2021 zugestellt worden. Der Jahresbericht zeigt die vielseitigen Arbeiten und das Leben im St. Johann. Am 31. Dezember 2021 haben 48 Personen (33 Frauen und 15 Männer) im St. Johann mit einem Durchschnittsalter von 87.53 Jahren gelebt. Die jüngste Bewohnerin war 69 Jahre und die älteste Bewohnerin 98 Jahre alt. Es lebten per Ende 2021 23 Personen aus Hergiswil b. W. und 25 Personen aus anderen Gemeinden im St. Johann. Der Gemeinderat dankt dem ganzen Team des St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter, unter der Leitung von Peter Heer ganz herzlich für die grosse Arbeit, welche täglich für das Wohl der älteren Menschen in der Gemeinde Hergiswil b. W. geleistet wird. Der sehr interessante Jahresbericht 2021 liegt im St. Johann zur Einsichtnahme auf oder kann unter www.hergiswil-lu.ch / Bildung und Gesellschaft / Soziales / St. Johann heruntergeladen werden.

Verabschiedung Lea Distel

Lea Distel, Menzberg, arbeitete seit ihrem Lehrabschluss im Sommer 2021 befristet bei der Gemeindeverwaltung weiter. Sie unterstützte die Verwaltung in verschiedenen Bereichen bei der täglichen Arbeit. Lea Distel verlässt die Gemeindeverwaltung auf Ende Juli 2022 und wird das Studium Tourismusfachfrau HF an der Höheren Fachschule Tourismus starten. Neben dem Studium wird sie bei Willisau Tourismus eine neue Herausforderung annehmen. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung danken Lea für die Unterstützung, ihr grosses Engagement und die tolle Zusammenarbeit. Wir wünschen ihr privat und beruflich viel Erfolg.

Bauwesen

Der Gemeinderat hat von folgenden Photovoltaikanlagen gemäss den kantonalen Richtlinien «Solar­anlagen» Kenntnis genommen:

  • auf dem Dach der Remise GV-Nr. 233c, Grundstück Nr. 701, Riemerhüsli, des Isidor Marti-Thalmann
  • auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 225, Grundstück Nr. 475, Hinter-Berkenbühl, der Michael und Rachel Thalmann-Lopes

Der Gemeinderat hat folgende Bewilligungen zur Planänderung erteilt:

  • an Toni und Christa Bättig-Lustenberger, Wauwil, für Neubau Einfamilienhaus auf Grundstück Nr. 1003, Pfrundstrasse 14
  • an Raphael und Manuela Isenschmid-Huber, Hinter-Wiggern 1, für Abbruch Milchviehstall mit Wohnhaus, Neubau Milchviehstall mit Remise, Erstellung Zufahrt und Vorplatz auf Grundstück Nr. 522, Hinter-Wiggern

Veranstaltungskalender Änderungen melden

Der Veranstaltungskalender wird jeweils Anfang Jahr erstellt. Wir sind den Vereinen/Organisationen dankbar, wenn sie uns Änderungen oder Ergänzungen an die Gemeindekanzlei per E-Mail gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch melden, damit die Veranstaltungen im monatlich erscheinenden Hergiswiler Läbe jeweils aktuell sind. Auch wird der Veranstaltungskalender auf der Webseite der Gemeinde unter Freizeit & Tourismus/Freizeit laufend aktualisiert.

Ausblick Militärische Einquartierung

Vom 5. bis 30. September 2022 absolviert Stand heute die Inf Kp 11/2 ihren WK-Militärdienst in Hergiswil b. W.