Gemeinderatsnachrichten 15.08.2022

Gesucht Wohnraum für Flüchtlinge

Um den Zustrom von Schutzsuchenden aus der Ukraine längerfristig bewältigen zu können, nimmt der Kanton Luzern die Gemeinden in die Pflicht. Im letzten Hergiswiler Läbe haben wir einen Aufruf um Wohnraum gemacht und mit etlichen Vermietern persönlich Kontakt aufgenommen. Die Gemeinde Hergiswil b. W. hat gemäss aktuellem Verteilschlüssel total 33 Plätze zur Verfügung zu stellen. Zur Zeit fehlen noch 17 Plätze. Diese werden bis zum Stichtag 1. September 2022 eher nicht zu finden sein. Somit muss die Gemeinde pro Tag und fehlendem Platz vorerst Fr. 10.00 als Ersatzabgabe an den Kanton entrichten. Dieser Betrag wird kontinuierlich erhöht.

Dringender Aufruf

Darum nochmals der dringende Appell: Haben Sie geeigneten Wohnraum? Dann melden Sie sich bitte bei Sozialvorsteherin Monika Kurmann, monika.kurmann@hergiswil-lu.ch oder 041 979 80 80, welche dies mit dem Kanton koordiniert. Der Wohnraum braucht eine funktionsfähige Infrastruktur. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die Mithilfe und die Solidarität. Für die effektive Belegung der Unterkünfte und Unterbringung der Personen ist die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) des Kantons Luzern zuständig.

Eidgenössische und Kantonale Volksabstimmung

Am Sonntag, 25. September 2022 finden folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Volksabstimmung

  • Volksinitiative vom 17. September 2019 «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»
  • Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
  • Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21)
  • Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts)

Kantonale Volksabstimmung

  • Unterstützung Kasernenneubau für die Päpstliche Schweizergarde im Vatikan

Die Urne ist am Sonntag von 10.30 bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus aufgestellt. Die briefliche Stimmabgabe kann bis zum Schluss der Urnenöffnung am Sonntag um 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei Postzustellungen ist zu berücksichtigen, dass die Rücksendekuverts am Freitag vor dem Wahlsonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen müssen.

Ortsplanung

Gesamtrevision Ortsplanung

Bis zum Einsendeschluss des Hergiswiler Läbe konnte der Termin für die ausserordentliche Gemeindeversammlung für die Genehmigung der Gesamtrevision Ortsplanung noch nicht definitiv fixiert werden. Die Gemeindeversammlung soll wie bereits mitgeteilt im Herbst stattfinden. Der Bevölkerung wird die Botschaft für die Gemeindeversammlung zugestellt.

Gewässerräume ausserhalb der Bauzone

Die Gewässerräume ausserhalb der Bauzone werden in einem separaten Verfahren behandelt. Betreffend Gewässerräume wird es im Herbst eine Informationsveranstaltung/Mitwirkung geben.

Militärische Einquartierung

Vom 5. bis 30. September 2022 absolviert die Inf Kp 11/2 unter dem Kommando von Florian Ruch ihren WK in Hergiswil b. W. Es werden mehr als Hundert Angehörige der Armee die Truppenunterkunft bei der Steinacherhalle, den Anbau Steinacherhalle sowie den Parkplatz zwischen Schulhaus und Altersheim St. Johann in Anspruch nehmen. Der Gemeinderat heisst die Dienstleistenden und ihren Kommandanten in Hergiswil b. W. herzlich willkommen und wünscht ihnen einen erfolgreichen WK.

Erneute Ablehnung Fussgängerstreifen Hinterdorf

Wie im Juni Hergiswiler Läbe mitgeteilt, hat die Gemeinde betreffend Fussgängerstreifen Hinterdorf eine erneute Beurteilung gefordert.

Ausgangslage

Neben dem höheren Verkehrsaufkommen werden die Schüler der 5./6. Klasse seit Schuljahr 2021/2022 im Schulhaus Sagenmatt Hübeli unterrichtet und mit dem Postauto transportiert. Viele Schülerinnen und Schüler müssen somit im Bereich der Kreuzstiegenstrasse bzw. nordwestlich davon die Dorfstrasse überqueren, um zur Haltestelle Vordere Säge zu gelangen. Viele Wanderer sowie ältere und betagte Personen, welche vom St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter, Richtung Schachenmatt spazieren, überqueren weiterhin die Strasse an dieser Stelle. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass durch einen Fussgängerstreifen der Vortritt der Fussgänger in diesem Abschnitt besser geregelt wird.

Es fand mit einem Vertreter der zuständigen kantonalen Stelle Verkehr und Infrastruktur (vif) vor Ort eine Besichtigung statt, damit der Standpunkt der Gemeinde aufgezeigt werden konnte. Betreffend genauem Standort des Fussgängerstreifens war man offen.

Erneute Ablehnung

Das vif hat nun schriftlich mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für die Anordnung eines weiteren Fussgängerstreifens entlang der Dorfstrasse nicht gegeben sind und der Antrag somit abgelehnt wird. Begründet wird dieser Beschluss damit, dass ein Fussgängerstreifen sicher betrieben werden kann, wenn dieser innerhalb von fünf Stunden mindestens von 100 querenden Fussgängern begangen wird. Aufgrund der Siedlungsstruktur der Gemeinde Hergiswil b. W. ergibt sich gemäss vif kein ausreichendes Querungsbedürfnis über die Dorfstrasse. Bei nicht ausreichenden Fussgängermengen besteht zudem die Gefahr, dass die Fahrzeuglenkenden nicht am Fussgängerstreifen anhalten (Gewöhnungseffekt) und so gerade Kinder gefährdet werden. Weiter wird begründet, dass es aufgrund der geringen Fahrzeugmenge auf der Dorfstrasse nicht nur sicherer, sondern auch komfortabler sei, die zu Fuss Gehenden an der Stelle queren zu lassen, wo sie sich am sichersten fühlen. Die Zeitlücken zwischen den Fahrzeugen sei genügend gross, sodass die Fahrbahn auch ohne Vortritt gequert werden kann. Kinder, welche westlich der Dorfstrasse wohnen (Bachhalde, Schachenmatt) können gemäss Schreiben die Dorfstrasse mit den beiden Fussgängerstreifen beim Gasthaus Kreuz und bei der Dorfrasse 32 Richtung Schulhaus queren. Der Gemeinderat hat diesen Beschluss mit Bedauern und teilweisem Unverständnis entgegengenommen.

Prämienverbilligung Anmeldung bis 31. Oktober 2022

Die Krankenversicherungen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Ver­mögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Hier können Prämienverbilligungen helfen. Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden Prämienverbilligungen an die Grundversicherung der Krankenkasse gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden. Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei der Ausgleichskasse Luzern geltend zu machen. Pro Anmeldung werden alle berechtigten Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben (Ehepartner/in, Kinder und junge Erwachsene bis Jahrgang 1998 in Ausbildung), automatisch für die Berechnung ermittelt. Eine eigene Anmeldung müssen junge Erwachsene einreichen, die am 1. November 2022 nicht in Ausbildung sind oder die am 1. November 2022 in Ausbildung sind und einen eigenen steuerrechtlichen Wohnsitz haben. Die Daten für die Anmeldung können online unter ipv.was-luzern.ch erfasst werden, Einreicheschluss ist der 31. Oktober 2022. Die Auszahlung erfolgt ausnahmslos direkt an die Krankenversicherung. Diese stellt reduzierte Prämienrechnungen aus. Weitere Informationen erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle Hergiswil b. W. sowie bei der Ausgleichskasse Luzern unterwas-luzern.ch/ipv, Telefon 041 209 01 51.

Äste, Sträucher und Hecken zurückschneiden

Der Herbst ist die Zeit, Bäume und Hecken entlang von Bächen, Strassen, Trottoirs oder bei Einmündungen und Kreuzungen zurückzuschneiden sowie die Böschungen zu mähen. Diese Massnahmen tragen dazu bei, Unfälle zu vermeiden. Einhängende Äste von Bäumen und Hecken behindern oft die Sicht und können zu Verkehrsunfällen mit schweren Folgen für die Unfallbetroffenen und im Haftungsfall für die Grundeigentümer führen.

Verwaltungsgerichtsbeschwerde Natelantenne Oberlehn

Gegen die Baubewilligung Neubau einer Mobilfunkanlage auf Grundstück Nr. 793, Oberlehnwald, Bauherrschaft Swisscom (Schweiz) AG, Kriens wurde beim Kantonsgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht. Die Baubewilligung ist somit noch nicht rechtskräftig.

Bauwesen

Der Gemeinderat hat von folgenden Photovoltaikanlagen gemäss den kantonalen Richtlinien «Solar­anlagen» Kenntnis genommen:

  • auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 204b, Grundstück Nr. 671, Fröschenloch, der Anton und Anna Mehr-Bieri
  • auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 323, Grundstück Nr. 111, Bachhalde 7, der Beat und Sarah Kunz-Suppiger