Gemeinderatsnachrichten 15.09.2022

«Mangellage Energie» Kantonale Webseite ist online

«Derzeit gelten keine besonderen Massnahmen, alle können aber ihren Beitrag leisten: Jetzt Energie sparen, damit die Mangellage nicht eintritt.»

Mit dieser Botschaft geht die kantonale Webseite «Mangellage Energie» online. Sie listet Verhaltensregeln auf, gibt Energiespartipps für den Alltag und sagt, welche Vorkehrungen bisher im Kanton Luzern getroffen wurden. Die neue Webseite ist über die Startseite www.lu.ch oder https://www.lu.ch/verwaltung/JSD/Mangellage abrufbar. Sie wird laufend auf dem neusten Stand gehalten. Aufgrund des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen gedrosselten Gaslieferungen nach Europa sowie der Situation bei den Kernkraftwerken in Frankreich kann sich die Lage bezüglich Energieversorgung mit Strom und Gas im kommenden Winter anspannen. Der Gemeinderat beobachtet die Situation und verfolgt die Geschehnisse.

Wohnraum für Flüchtlinge

Die Gemeinde Hergiswil b. W. hat gemäss aktuellem Verteilschlüssel per 1. September 2022 total 33 Plätze zur Verfügung zu stellen. Basierend auf den dringenden Aufruf im Hergiswiler Läbe und vieler Gespräche konnten in der Zwischenzeit einige Plätze geschaffen werden. Wir danken allen Beteiligten unter der Leitung von Sozialvorsteherin Monika Kurmann und den Grundeigentümern für die grosse Unterstützung und Solidarität.

Per Stichtag 1. September 2022 fehlten in Hergiswil b. W. 7 Plätze. Für diese muss die Gemeinde pro Tag und fehlendem Platz vorerst Fr. 10.00 als Ersatzabgabe an den Kanton entrichten. Aktuell ist dem Kanton noch zusätzlich verfügbarer Wohnraum in der Gemeinde gemeldet. Sollte dieser bewilligt werden, könnte in absehbarer Zeit das geforderte Soll von Plätzen erfüllt werden. Da jedoch unklar ist wie sich die Situation entwickelt, wird wohl noch weiterer Wohnraum nötig sein.

Aufruf

Darum nochmals der Appell: Haben Sie geeigneten Wohnraum? Dann melden Sie sich bitte bei Sozialvorsteherin Monika Kurmann, monika.kurmann@hergiswil-lu.ch oder 041 979 80 80, welche dies mit dem Kanton koordiniert. Der Wohnraum braucht eine funktionsfähige Infrastruktur. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die Mithilfe und die Solidarität. Für die effektive Belegung der Unterkünfte und Unterbringung der Personen ist die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) des Kantons Luzern zuständig.

Treffen mit ehemaligen Gemeinderäten

Am 20. September 2022 fand ein Treffen der aktuellen mit den ehemaligen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten sowie Gemeindeschreiber statt. Im Austausch wurde auf die früheren Herausforderungen und erstellten Projekte zurückgeschaut und erinnert. Gewürdigt wurde die Entwicklung der Gemeinde Hergiswil b. W. in den letzten Jahrzehnten. Viele spannende Geschichten und Erlebnisse wurden wieder zum Leben erweckt. In einem zweiten Teil wurden die aktuelle Entwicklung, die laufenden Projekte und die gewünschte Entwicklung der Gemeinde besprochen. Das Mittagessen im St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter, schloss den spannenden und würdigen Austausch ab. Gemeindepräsident Urs Kiener dankte den ehemaligen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten und dem ehemaligen Gemeindeschreiber für die geleistete Arbeit zu Gunsten der Gemeinde.

Arbeiten an den Leitungen und Strasse Gebiet Schulhaus Steinacher

Die Wasserleitung vom St. Johann Richtung Schulhaus Steinacher und weiter Richtung «Thalmann Brücke» bzw. Richtung Rosengarten (Dorfstrasse 21) musste neu eingelegt werden. Diese Hauptwasserleitung der Wasserversorgung Hergiswil b. W. stammt aus dem Jahr 1959. In diesem Zusammenhang zeigte sich, dass weitere Leitungen und Bauarbeiten im Ober- und Untergrund notwendig wurden, welche auch gleich erstellt wurden. Die am Bau Beteiligten versuchen die Verkehrsbehinderungen und die Emissionen für die Betroffenen und Anwohner soweit möglich erträglich zu halten und danken für das Verständnis.

Radonmessungen Schulhäuser

Im Frühling wurden gemäss der kantonalen Dienststelle Umwelt und Energie Radonmessungen in den Schulräumen der Gemeinde Hergiswil b. W. durchgeführt. Gemäss dem nun erhaltenen Prüfentscheid sind die Messberichte vollständig und die Radonkonzentration wird in keinem der geprüften Räume überschritten. Somit sind keine Massnahmen notwendig.

Beleuchtung Steinacherhalle

Nachdem im Sommer 2021 der Hallenboden und die Bühnen­beleuchtung und im Sommer 2022 der Boden im Eingangs­be­reich und im Untergeschoss der Steinacherhalle neu erstellt wurde, wird nun in der ersten Herbstferienwoche vom 3. bis 7. Oktober 2022 die Beleuchtung der Steinacherhalle gewech­selt. Dabei werden die bestehenden 96 Stangenlampen (Leuchtstoffröhren) auf eine neue LED-Beleuchtung gewech­selt. Dabei werden auch die Beleuchtungskörper vollständig gewechselt. Zudem werden die Notbeleuchtung und die Beleuchtung im Gang/Foyer und Garderoben neu konzipiert. Aufgrund der grösseren Bauarbeiten kann die Steinacherhalle in dieser Zeit nicht benützt werden. Die Bühne und die Turn­halle sind gemäss Belegungsplan normal verfügbar. Neu ist das Licht der Steinacherhalle nach den Herbstferien dimmbar.

Einwohnerzahl

Die Wohnbevölkerung beträgt am 15. September 2022 1’927 Personen, davon 1’794 Schweizer und 133 Ausländer. Gegenüber dem 31. Dezember 2021 entspricht dies einer Bevölkerungsabnahme um 8 Personen.

Arbeitslose

Per Ende August 2022 waren drei Personen arbeitslos gemeldet.

Projekt «Slow Water»

Ausgangslage

Der Klimawandel bringt zunehmend Wetterextreme wie Hitze, Trockenheit und Starkniederschläge. Für viele Landwirtschaftsbetriebe wird die Wasserversorgung zu einer grossen Herausforderung, sei es für die Pflanzenproduktion oder für die Tierhaltung. Zudem wird das Wasser in den Gemeinden während den Sommermonaten zunehmend knapp. Das Projekt «Slow Water» setzt genau dort an: In zwei Pilotregionen der Schweiz (Oberbaselbiet und Luzern-West) werden betriebsindividuelle, einzugsgebietsbezogene Retentionsstrategien in Zusammenarbeit mit Gemeinden und ihren Landwirtinnen und Landwirten entwickelt und auf deren Wirkung überprüft.

Beteiligung Gemeinde Hergiswil b. W.

Verschiedene Gemeinden in unserer Region, unter anderem auch Hergiswil b. W., haben sich dem Projekt «Slow Water» angeschlossen. Neben weiteren Projektpartnern wie Kantone oder Bundesamt für Landwirtschaft, sind auch die Bauernverbände Basel-Land und Luzern (Dienststelle lawa) im Projekt involviert. Aktuell läuft die Projekteingabe beim Bund.

Bauwesen

Der Gemeinderat hat von folgender Photovoltaikanlage gemäss den kantonalen Richtlinien «Solar­anlagen» Kenntnis genommen:

  • auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 399, Grundstück Nr. 855, Schachenmatt 8, der Josef und Monika Keller-Imbach

Bücherschrank

Seit einem halben Jahr steht der öffentliche Bücherschrank vor dem Gemeindehaus. Viele Personen haben ihre Bücher von Zuhause gebracht und so war der Bücherschrank nach kurzer Zeit gefüllt.

Häufig werden die Bücher, welche vom Bücherschrank mitgenommen werden, wieder zurückgebracht. Die Bücher dürfen aber auch behalten werden. Falls der Bücherschrank mit Büchern gefüllt ist, dürfen die Bücher auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Herzlichen Dank allen Beteiligten.

Revidiertes Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Das revidierte Erbrecht ist flexibler als bisher ausgestaltet. Erblasserinnen und Erblasser können künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Heute stehen Kindern drei Viertel des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu. Künftig wird es nur noch die Hälfte sein. Der Pflichtteil der Eltern entfällt mit der Revision ganz. Jener des Ehepartners und des eingetragenen Partners bleibt dagegen unverändert. Wer seinen Nachlass mittels Testament entsprechend seinen Wünschen regeln möchte, wird in Zukunft also weniger stark durch Pflichtteile eingeschränkt werden. Sie oder er kann freier über das Vermögen verfügen und so beispielsweise eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner stärker begünstigen. Der Bundesrat hat entschieden, die Revision auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen.

Unternehmensnachfolge soll zusätzlich erleichtert werden

Die Reduktion der Pflichtteile erleichtert auch die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen, was sich positiv auf die Stabilität von Unternehmen auswirkt und Arbeitsplätze sichert. Um bei der erbrechtlichen Übertragung eines Unternehmens weitere Stolpersteine zu beseitigen, will der Bundesrat die Unternehmensnachfolge mit weiteren erbrechtlichen Massnahmen zusätzlich erleichtern. Er hat dazu im April 2019 eine separate Vorlage in die Vernehmlassung geschickt und wird voraussichtlich im Verlaufe dieses Jahres die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden.

Was gilt für die «alten» Verfügungen?

Bei einer Gesetzesänderung gibt es ein sogenanntes «Übergangsrecht». Stirbt eine Person nach Inkrafttreten des neuen Rechts, gilt das neue Recht für die Verfügungen von Todes wegen (siehe dazu auch Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Änderung des Zivilgesetzbuchs (Erbrecht) des Bundesamts für Justiz, S. 17). Durch diese klare Regelung sollen schwierige Abgrenzungsfragen möglichst ausgeschlossen werden. Wenn also ein Kind des Erblassers in einem Testament auf den Pflichtteil gesetzt wird und der Erblasser nach der Revision verstirbt, wird dieser Begriff nach der Gesetzesrevision anders interpretiert als zuvor. Der Nachkomme hat nun nicht mehr Anspruch auf drei Viertel seines gesetzlichen Erbteils, sondern nur noch auf die Hälfte davon. Möchte der Erblasser seinen Kindern weiterhin drei Viertel des gesetzlichen Anspruchs zukommen lassen, muss er sein Testament folglich neu schreiben.

Depot Gemeindeverwaltung

Falls Sie ein Testament oder eine letztwillige Verfügung im Depot der Gemeinde Hergiswil b. W. hinterlegt haben und dies aufgrund des revidierten Erbrechts ändern lassen möchten, dürfen Sie dieses kostenlos austauschen. Das Testament / die letztwillige Verfügung übergeben wir Ihnen persönlich am Schalter.

Beherbergungsabgaben und Kurtaxen

Die Vermieter von Privatunterkünften sind verpflichtet, die entsprechenden touristischen Abgaben (örtliche und kantonale Beherbergungsabgaben sowie Kurtaxen) zu Ieisten. Gemäss § 7 lit. b des kantonalen Tourismusgesetzes löst unter anderem das Vermieten von Fremdenzimmern die Abgabepflicht aus. Auch Eigentümer von Ferienhäusern und Ferienwohnungen, welche diese selber nutzen und nicht weitervermieten, müssen eine Pauschalkurtaxe von jährlich Fr. 60.00 bezahlen. Willisau Tourismus veranlagt und kassiert die Abgaben der Betriebe in Hergiswil b. W. Ein Teil der Abgaben fliesst jeweils zurück in die Gemeindekasse.

Lagerhaus

Im Herbst dürfen wir im Ferienlager Napf folgende Lager begrüssen:

2. bis 8. Oktober: Jugilager Turnverein Oberbuchsiten

8. bis 15. Oktober: ROPESKIPPINGSwiss (dieses Seilspringlager war bereits mehrmals in Hergiswil b. W.)

29./30. Oktober: Jubla Dottikon

Bereits jetzt heissen wir die meist jungen Gäste im Kräuterdorf willkommen.