Gemeinderatsnachrichten 18.10.2022

Flüchtlinge in Hergiswil b. W.

Nach dem Aufruf im Hergiswiler Läbe und vieler Gespräche konnten in der Gemeinde Hergiswil b. W. aktuell genug Plätze für Flüchtlinge geschaffen werden. Im September sind die ersten Familien aus der Ukraine eingezogen, in nächster Zeit werden noch weitere Personen folgen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Personen die Wohnraum zur Verfügung stellen. Unter der Führung von Sozialvorsteherin Monika Kurmann hat sich eine freiwillige Begleitgruppe für Flüchtlinge gebildet, die den Flüchtlingen im Alltag Unterstützung bieten. Der Gemeinderat dankt allen Personen, die ihre Hilfe in der Begleitgruppe unentgeltlich zur Verfügung stellen für ihren gemeinnützigen Einsatz.

Sprechstunde 12. November 2022 mit Anmeldung

Am Samstag, 12. November 2022, lädt der Gemeinderat die Bevölkerung von 09.30 bis 11.30 Uhr wiederum zu einer Sprechstunde ins Gemeindehaus ein. Haben Sie gute Ideen? Möchten Sie konstruktive Kritik üben? Haben Sie Fragen zum Budget 2023 oder zu den weiteren Geschäften der Gemeinde?

Der Gemeinderat steht den Einwohnerinnen und Einwohnern von Hergiswil b. W. an diesem Vormittag zur Verfügung und freut sich, mit Ihnen im persönlichen Gespräch Ihre Anliegen und Anregungen zu besprechen. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin bei der Gemeindeverwaltung 041 979 80 80 oder gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch.

Gemeindeversammlung 22. November 2022 in der Steinacherhalle

Am Dienstag, 22. November 2022, 20.00 Uhr, findet die Budgetgemeindeversammlung statt. Der Gemeinderat hat entschieden, diese Gemeindeversammlung wiederum in der Steinacherhalle durchzuführen. Durch die Raumgrösse können sich alle Teilnehmenden, insbesondere auch die Risikogruppen, sicher fühlen.

Neben der Beschlussfassung über das Budget 2022 ist die Genehmigung der Gesamtrevision der Ortsplanung traktandiert. Die beiden Traktanden wurden mit der Controllingkommission besprochen und diese unterstützt die Genehmigung der beiden Geschäfte.

Botschaft und Einladung

Wie üblich orientiert der Gemeinderat nach Behandlung der Beschluss-Traktanden über weitere Geschäfte der Gemeinde. Die Botschaft mit den detail­lierten Erläuterungen, Berichten und Anträgen wird in alle Haushaltungen der Gemeinde zugestellt. Der Gemeinderat heisst alle Stimmberechtigten zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung recht herzlich willkommen.

Budget 2023 mit Aufwandüberschuss

Der Gemeinderat unterbreitet die finanzpolitischen Planungs- und Steuerungsinstrumente für das Jahr 2023 nach den Vorgaben des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG).

Der Gemeinderat arbeitet mit fünf Aufgabenbereichen. Bei der Budgetierung für das Jahr 2023 wurde für jeden dieser fünf Bereiche wiederum ein Globalbudget mit Leistungsauftrag erstellt. Der Steuerfuss wird wie bisher auf 2.10 Einheiten belassen. Das Budget 2023 schliesst mit einem Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung von Fr. 466’777.15 und Investitionsausgaben von Fr. 3’038’500.00 ab.

Erfolgsrechnung

Wegen des höheren Potenzials aller Gemeinden aufgrund der gestiegenen Steuerkraft, erhält auch unserer Gemeinde im Jahr 2023 Fr. 153’906.00 mehr aus dem Finanzausgleich. Die Steuereinnahmen wurden basierend auf der Jahresrechnung 2021 für das Jahr 2023 und in Rücksprache mit dem Regionalen Steueramt Willisau in etwa der gleichen Höhe budgetiert wie im Jahr 2022.

Im Bereich Bildung wird gegenüber dem Budget 2022 im Jahr 2023 mit einem höheren Globalbudget von rund Fr. 120’000.00 gerechnet. Die Schülerzahlen (2021/2022 = 227 Schüler, 2022/2023 = 218 Schüler) sind leicht gesunken. Es müssen zwei Klassen im Unterbestand budgetiert werden. Es besuchen diverse Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Hergiswil b. W. den Unterricht in einer anderen Gemeinde (Kantonsschule, bzw. z.B. Kinder aus den Gemeindegebieten Rohrmatt) oder benötigen vermehrt integrative Sonderschulung. Daher steigen die Beträge, welche im Bereich Bildung entrichtet werden müssen. Ab Schuljahr 2023/2024 ist im Budget zusätzlich eine Klasse aufgenommen, welche bei den Lohnzahlen ebenfalls berücksichtigt ist. Ebenfalls berücksichtigt sind die Kosten für die Beschaffung der notwendigen EDV-Infrastruktur. Um die Schülertransporte zu gewährleisten, verkehrt ein dritter Schulbus. Es wird mit Kosten für den dritten Schulbus von jährlich Fr. 58’015.00 gerechnet.

Im Bereich Gesundheit und Soziales steigen die Entschädigungen an die KESB Willisau und an das SoBZ Region Willisau-Wiggertal im Fachbereich Berufsbeistandschaft weiter an. Die Verbandsleitung des SoBZ/KESB Region Willisau-Wiggertal ist dabei, die Kostensteigerungen zu analysieren und Massnahmen zu ergreifen. Die Beiträge an die Spitex Region Willisau steigen ebenfalls, da die Spitex das Angebot im Bereich der Palliative Care Pflege (z.B. Nachtdienst) ausbaut. Die Gemeinden haben gemäss kantonalem Verteilschlüssel eine gewisse Anzahl Wohnplätze für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Dabei gibt es ein Bonus-/Malussystem. Aktuell wird davon ausgegangen, dass wir die Plätze sicherstellen können oder sogar einige Plätze mehr als vorgeschrieben erreichen. Im Budget wurde jedoch weder ein Ausgaben-, noch ein Einnahmebetrag berücksichtigt, da die Entwicklung nicht abzuschätzen ist.

Der Winterdienst wird im Umfang der Vorjahre budgetiert. Der Unterhalt der Güterstrassen beläuft sich ungefähr im Rahmen der Vorjahre. Bei der Feuerwehr ist die Ersatzbeschaffung einer Motorspritze geplant. Aufgrund des Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen gedrosselten Gaslieferungen nach Europa sowie der Situation bei den Kernkraftwerken in Frankreich kann sich die Lage bezüglich Energieversorgung mit Strom und Gas im 2023 weiter anspannen. Der Gemeinderat beobachtet die Situation und verfolgt die Geschehnisse. Es wurde bei allen Liegenschaften eine Teuerung der Energiepreise von rund 25 % angenommen, was sich negativ auf das Budget auswirkt.

Investitionsrechnung

Ein grösserer Beitrag von Fr. 188’500.00 musste für das ARA-Gemeindeverbandsprojekt Ober-Wiggertal und Fr. 150’000.00 für den Entwässerungscheck in der Gemeinde mit Kameraeinsatz und Unterhalt eingestellt werden. Für die Gemeindestrasse wurde ein Beitrag von Fr. 250’000.00 budgetiert. Bei den Güterstrassen wurden wiederum diverse Projekte budgetiert. Neben den Investitionen in die Strassenprojekte soll unter anderem beim Schulhaus Steinacher der Spiel- und Sportplatz erweitert werden. In den bestehenden Schulzimmern im Dorf und Sagenmatt sowie der Turnhalle soll die Beleuchtung überprüft und schrittweise auf LED umgestellt werden. Bei der Turnhalle soll eine Sonnenstore montiert werden. Im Schulhaus Sagenmatt erfolgen Anpassungsarbeiten und eine Photovoltaikanlage soll aufgebaut werden. Weiter soll in der Steinacherhalle die Tonanlage (Beschallung), sowie das bestehend Täfer geprüft und ersetzt werden. Im Untergeschoss der Turnhalle sollen die Nasszellen für das Militär/Lager saniert werden. Beim St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter sind für diverse Projekte ein Betrag von Fr. 350’000.00 vorgesehen. Mit diesen Investitionen werden auch diverse Projekte umgesetzt, welche eine Senkung des Energieverbrauchs zur Folge haben. Dem Gemeinderat ist es wichtig, einen Beitrag zu Gunsten der Energie zu leisten.

Bei der Liegenschaft Mörisegg (Finanzvermögen) ist der Neubau Jauchegrube, Laufstall für Jungvieh und Sanierung Milchviehstall geplant. Es wird gemäss Baugesuch mit Kosten von rund Fr. 900’000.00 gerechnet.

Finanzielle Herausforderung für die Zukunft

Die finanzielle Situation ist aufgrund des budgetierten Mehraufwandes und der geplanten diversen Investitionen weiterhin angespannt, trotz guten Rechnungsabschlüssen der letzten Jahre. Gemäss Finanzplan wird auch in den kommenden Jahren mit einem Defizit in der Jahresrechnung gerechnet. Aufgrund von hohen Investitionen steigt die Nettoverschuldung im Jahr 2023 deutlich an. Auch die durch die Investitionen höheren Abschreibungen belasten die künftigen Rechnungsabschlüsse. Die Nettoverschuldung ist zwingend im Auge zu behalten. Im Vergleich der Steuerkraft mit anderen Gemeinden und aufgrund der Topographie im Berggebiet ist auch künftig ein sorgfältiger Umgang mit den Finanzen notwendig. Der Steuerfuss soll auch im 2023 auf 2.10 Einheiten bleiben. Das Budget 2023 wurde intensiv mit der Controllingkommission besprochen. Der Gemeinderat steht weiterhin vor der Herausforderung, den Finanzhaushalt auch künftig sicherzustellen. Dazu braucht er die Unterstützung und das Verständnis der Bevölkerung.

Gesamtrevision Ortsplanung

An der Gemeindeversammlung soll auch die Gesamtrevision der Ortsplanung beschlossen werden. Geplant war die Beschlussfassung ursprünglich an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung Ende September. Da noch nicht alle Unterlagen zusammen waren, konnte diese nicht stattfinden. Die Beschlussfassung soll nun ebenfalls an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 22. November 2022 stattfinden.

Ausgangslage

Per 1. Januar 2014 sind das revidierte kantonale Planungs- und Baugesetz PBG sowie die neue Planungs- und Bau­verordnung PBV in Kraft getreten. Die Gemeinden müssen darum bis Ende 2023 ihre Ortsplanungsinstru­mente an die neue Gesetzgebung anpassen. Beispielsweise steht die bisher in den Ortsplanungen verwendete Ausnützungsziffer (AZ) nicht mehr zur Verfügung und muss durch die Überbauungsziffer (ÜZ) ersetzt werden. Ebenso wird die vorgeschriebene Anzahl Vollgeschosse durch die Gesamthöhe abgelöst. Andere Neuerungen – wie die Ausscheidung von Erschliessungsflächen in Verkehrszonen oder Verkehrsflächen – sind massgebend für die Berech­nung der Überbauungs­ziffer und haben Auswirkungen auf den Zonenplan. Da die Nutzungsmasse und deren Messweisen ändern, wird die Chance genutzt, das geltende Zonen­konzept sowie das Bau- und Zonenreglement an die Ausrichtung gemäss Siedlungsleitbild, das Muster-BZR des Kantons und die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Es handelt sich um folgende wesentliche Änderungen

  • Wechsel der Nutzungsmasse, z.B. von der AZ zur ÜZ
  • Ausscheidung der Verkehrszonen und Verkehrsflächen
  • Umzonung einzelner Quartiere bzw. Grundstücke aufgrund des aktuellen Gebäudebestands
  • Kompensatorische Ein- und Auszonungen in den Gebieten Küferhüsli, Luegetalmatte, Schniderbure und Hübeli
  • Teilweise Aufhebung von Gestaltungsplan-Pflichten und altrechtlichen Gestaltungsplänen
  • Erstellung Plan der Gefahrengebiete zwecks Umsetzung der kantonalen Praxis bzgl. Naturgefahren
  • Aktualisierung der Naturschutzzonen und Naturobjekte
  • Darstellung von diversen kantonalen Datensätzen, z.B. kantonales Bauinventar, Landschaftsschutz­zone etc.

Bisheriger Verlauf

Die Gesamtrevision der Ortsplanung Hergiswil b. W. wurde mit der Erarbeitung des Siedlungsleitbilds gestartet. An der Informationsveranstaltung vom 24. September 2018 im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung wurden die Entwürfe der neuen Planungsinstrumente erstmals der Bevölkerung vorgestellt. Anschliessend folgten viele Grundeigentümergespräche und Abklärungen. Inzwi­schen wurden die kantonale Vorprüfung und die öffentliche Auflage vom 4. April bis 4. Mai 2022 durchgeführt. Es gibt keine pendenten Einsprachen mehr. Folgende Themenschwerpunkte werden im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung behandelt:

  • Umsetzung des revidierten Planungs- und Baugesetzes in die kommunale Nutzungsplanung
  • Gewässerraumfestlegung gemäss der revidierten Gewässerschutzgesetzgebung innerhalb Bauzone

Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung werden die Gewässerräume innerhalb Bauzone festgelegt. Die Gewässer­räume ausserhalb Bauzone werden in einer nachfolgenden Teilrevision behandelt.

Würdigung und weiteres Vorgehen

Die Gesamtrevision der Ortsplanung ist rechtlich und technisch sehr komplex und herausfordernd. Auslöser dieser grossen Aufgabe waren wie einleitend erwähnt, die verschiedenen Änderungen auf übergeordneter gesetzgeberischer Ebene. Die vorliegende Gesamtrevision entstand unter Einbezug der Bevölkerung. Der Weg war nicht immer einfach. Es forderte viele Gespräche, Durchhaltewillen, Kompromisse und Verständnis. Eine breit abgestützte Ortsplanungskommission begleitete den gesamten Prozess und hat stets versucht, für die Gemeindeentwicklung das Optimum der Möglichkeiten zu erwirken. Der Gemeinderat dankt der Ortsplanungskommission und dem Ortsplaner Romeo Venetz, Kost + Partner AG für die riesige Arbeit der letzten Jahre. Wir sind überzeugt, mit der vorliegenden Gesamtrevision die übergeordneten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und die Weichen für die Weiterführung der Siedlungsentwicklung der Gemeinde zu stellen. Die Gesamtrevision der Ortsplanung wurde auch mit der Controllingkommission besprochen. Diese unterstützt den Antrag um Genehmigung der Gesamtrevision Ortsplanung. Der Gemeinderat unterbreitet im Anschluss an die Gemeindeversammlung die von den Stimmberechtigten beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung mit den erforderlichen Unterlagen dem Regierungsrat zur Genehmigung.

Photovoltaikanlage Schulhaus Steinacher

In den Herbstferien wurde auf dem Dach des Schulhauses Steinacher im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau die Photovoltaikanlage aufgebaut. Der produzierte Strom der Anlage wird hauptsächlich für den Eigendarf der Schule verwendet. Der Rest wird ins Netz abgegeben.

Neue PV-Anlage auf dem Dach des Schulhaus Steinacher

Energiemangellage

Mit Schreiben vom 27. September 2022 hat der Regierungsrat den Gemeinden Massnahmen zur Mangellage Energie zugestellt. Er bittet die Gemeinden, sich auf diese Mangellage vorzubereiten. Der Gemeinderat hat sich an seiner letzten Sitzung mit der Energiemangellage und den Folgen für die Gemeinde Hergiswil b. W. auseinandergesetzt. Es kann festgestellt werden, dass die Gemeinde Hergiswil b. W. in den letzten Jahren enorm viel für die Energiewende gemacht und auch finanziell investiert hat, was eine deutliche Reduktion des Energieverbrauchs zur Folge hat.

  • PV-Anlagen auf verschiedenen Dächern der Gemeindeliegenschaften (Mörisegg, Steinacherhalle, Erweiterungsbau Steinacherhalle, Erweiterungsbau Schulhaus Steinacher, Alterswohnungen)
  • Strassenbeleuchtung auf LED gewechselt
  • LED-Beleuchtung Schulhaus Steinacher und Steinacherhalle
  • Fernwärmeverbund

Massnahmen/Weihnachtsbeleuchtung

Die zuständigen Gemeinderatsmitglieder sind im Austausch mit der Schule und dem St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter. Mit der Schulleitung wurden bereits mögliche Massnahmen besprochen. Das Budget 2023 sieht zusätzliche nachhaltige Massnahmen vor, wie Wechsel der Beleuchtung der Schulhäuser auf LED oder die Prüfung einer PV-Anlage auf dem Dach des Schulhauses Sagenmatt. In diesem Jahr wird die Weihnachtsbeleuchtung und der Weihnachtsbaum mit reduzierter Leuchtdauer aufgestellt. Konkret leuchten diese nicht vor dem 1. Advent und die tägliche Einschaltdauer wird reduziert.. In diesem Zusammenhang bitten wir auch die Bevölkerung die Weihnachtsbeleuchtung in Eigenverantwortung vom Datum und der täglichen Zeitdauer weniger lang einzuschalten. Weitere Sparmöglichkeiten sind Haus­haltgeräte und Elektrogeräte wie Fernseher, Computer vollständig abzustellen und die Leuchtmittelleistung zu senken oder nach Möglichkeit auf LED zu wechseln. So kann der Energiebedarf in den nächsten Monaten mit einfachen Stromsparmassnahmen reduziert werden. Unter https://www.lu.ch/verwaltung/JSD/Mangellage finden Sie weitere Massnahmen.

Öffentliche Mitwirkung Gewässerräume ausserhalb der Bauzone

Die Gewässerräume ausserhalb der Bauzone werden in einem separaten Verfahren behandelt. Im letzten Sommer wurden die Gewässer zusammen mit Mitgliedern der Ortsplanungskommission und dem Landwirtschaftsbeauftragten Joel Wapf abgelaufen und fotografisch aufgenommen. Anschliessend wurden diese von unserem Ortsplaner Kost + Partner AG entsprechend weiterverarbeitet. Der Kanton Luzern hat inzwischen seine Stellungnahme dazu abgegeben. Diese ist nun ausgewertet und kann der Bevölkerung im Rahmen einer Mitwirkung präsentiert werden.

Definition Gewässerraum

Die Gewässerräume dienen zur Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, dem Hochwasserschutz sowie der Gewässernutzung. Im Gewässerraum dürfen nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen erstellt werden (Art. 41c GSchV). Für bestehende Bauten im Gewässerraum gilt die Bestandesgarantie (§ 178 PBG). Eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung hat extensiv zu erfolgen (Art. 41a Gewässerschutzverordnung GSchV). Für die meisten eingedolten Gewässerabschnitte gelten allerdings keine Bewirtschaftungseinschränkungen. Die Ausnahmen von den Bewirtschaftungseinschränkungen werden im Zonenplan orientierend dargestellt.

Die Breite der Gewässerräume ergibt sich aus Art. 41a Gewässerschutzverordnung, ist abhängig von der natürlichen Gerinnesohlenbreite und wird durch die kantonalen Dienststellen berechnet. Bei gewissen Fliessgewässern wird die Biodiversitätskurve zur Berechnung der erforderlichen minimalen Gewässerraumbreite angewendet.

Öffentliche Mitwirkung

Vom 7. November bis 7. Dezember 2022 erhalten alle Personen und Organisationen die Möglichkeit, ihre Meinung zu den Planungsentwürfen der Gewässerräume ausserhalb der Bauzone zu äussern. Anträge und deren Begründung sowie Hinweise und Fragen sind bis 7. Dezember 2022 schriftlich an den Gemeinderat Hergiswil b. W. zu richten. Die öffentliche Auflage verbunden mit der Möglichkeit zur Einsprache findet erst später statt.

Der Planungsbericht und die Planungsentwürfe der Teilrevision Gewässerraumfestlegung ausserhalb Bauzone können auf der Gemeindehomepage www.hergiswil-lu.ch heruntergeladen und auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Der Gemeinderat will den interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern sowie den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer die Möglichkeit geben, sich persönlich zu informieren und Fragen stellen zu können. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

Informationsveranstaltung 16. November 2022

Am Mittwoch, 16. November 2022 wird eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt. Der Ortsplaner Kost + Partner AG wird die Grundlagen und die gemachten Arbeiten der Gewässerräume ausserhalb der Bauzone vorstellen. Die Veranstaltung findet um 20.00 Uhr im Erweiterungsbau der Steinacherhalle statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Sprechstunde 23. November 2022 mit Anmeldung

Am Mittwoch, 23. November 2022 findet im Gemeindehaus eine Sprechstunde zu den Gewässerräumen ausserhalb der Bauzone statt. Ab 18.30 Uhr stehen der Gemeinderat und der Ortsplaner zur Verfügung. Interessierte können sich bei der Gemeindeverwaltung Hergiswil b. W. bis Freitag, 18. November 2022 mit Angabe der Themen/Fragen anmelden.

Weiteres Vorgehen

Nach der öffentlichen Mitwirkung werden die Planungsentwürfe der Gewässerräume ausserhalb der Bauzone aufgrund der Ergebnisse der Mitwirkung bereinigt und die öffentliche Auflage durchgeführt. Die Betroffenen können innerhalb der Auflagefrist nötigenfalls von ihrem Einsprache- bzw. Eingaberecht Gebrauch machen. Voraussichtlich im Frühling 2023 wird die Gewässerraumfestlegung ausserhalb der Bauzone den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Geisslechlöpfe

Wie jedes Jahr wird im November und Dezember die jahrzehntelange Tradition des Geisslechlöpfen auch in Hergiswil b. W. Einzug halten. Dieser Volksbrauch gehört zu Hergiswil b. W. Um Reklamationen möglichst zu vermeiden, bitten wir die «Chlöpfer», die Mittagsruhe von 12.00 bis 13.00 Uhr einzuhalten.

Militärische Einquartierung (Verlegung)

Vom 22. bis 29. November 2022 absolviert die Pz Gren 13/3 unter dem Kommando von Tobias Brunner die Verlegungsübung während ihrem WK in Hergiswil b. W. Es werden mehr als Hundert Angehörige der Armee in dieser Woche die Truppenunterkunft bei der Steinacherhalle, den Anbau Steinacherhalle sowie den Parkplatz zwischen Schulhaus und St. Johann in Anspruch nehmen. Die Truppe hat auch grosse Panzer, welche auf dem Areal der Zettel AG stationiert sind. Der Gemeinderat heisst die Dienstleistenden und ihren Kommandanten in Hergiswil b. W. herzlich willkommen und wünscht ihnen einen erfolgreichen WK.

WAS-Anlass: Wie geht Sozialversicherung?

In unserem Alltag kommen wir mit Sozialversicherungen wie AHV, IV oder Arbeitslosenversicherung in Kontakt. Doch wie genau funktioniert die komplexe Welt der Sozialversicherungen? Am kostenlosen Informationsanlass zeigen Schauspielende verschiedene Lebenssituationen und diskutieren beispielsweise darüber, wann man eine AHV-Beitragslücke hat oder ob es spezielle Angebote für junge oder ältere Arbeitslose gibt. Die aufgeworfenen Fragen werden von WAS-Fachexpertinnen und -experten beantwortet. Anschliessend besteht die Möglichkeit, sich individuell beraten zu lassen und den offerierten Apéro zu geniessen. Der WAS-Anlass richtet sich an die Bevölkerung des Kantons Luzern.
Er findet am Donnerstag, 2. Februar 2023 um 19 Uhr in der Festhalle Willisau statt.
Beschränkte Teilnehmendenzahl. Rasches Anmelden lohnt sich, www.was-luzern.ch/was-anlass.