Gemeinderatsnachrichten 15.12.2022

Landkauf Luegetalmatte

In der Gemeindestrategie ist festgehalten, dass sich der Gemeinderat für den Erhalt und die Weiterentwicklung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen engagiert und offen ist für neues Gewerbe.

Im Gebiet Luegetalmatte besitzt die Einwohnergemeinde Gewerbeland. Im Zusammenhang mit der laufenden Ortsplanung wurden diverse Gespräche geführt. Im Februar 2022 wurden der Schreinerei Staffelbach GmbH und der Achermann Holzbau AG Land für die Entwicklung ihrer Betriebe verkauft. Verschiedene bestehende, einheimische Betriebe in der Gemeinde haben Erweiterungsbedarf angemeldet. Mittels kompensatorischer Ein- und Auszonung von diversen Flächen konnte auf Grundstück Nr. 154 nordöstlich angrenzend an die bestehende Halle der Zettel AG eine Fläche von rund 2’480 m2 für die künftige Entwicklung von Gewerbebetrieben geschaffen werden.

Erwerb Grundstück Nr. 154, Luegetalmatte

In diesem Zusammenhang konnte die Einwohnergemeinde Hergiswil b. W. das Grundstück Nr. 154, Luegetalmatte (zwischen Schützenhaus Mühlematt und Halle der Zettel AG) mit einer Fläche von rund 2 ha von der Erbengemeinschaft Werner Bucher Erben erwerben. Das Grundstück Nr. 154 ist Landwirtschaftsland mit einem Kaufpreis von Fr. 7.00 pro m2. Es handelt sich um den gemäss Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) bewilligungsfähigen höchstzulässigen Preis. Involviert in den Erwerb war auch der aktuelle Pächter Franz Schärli, Mühlematt. Alle Parteien ermöglichen mit ihrer Einwilligung, bzw. dem Verkauf zusammen mit der Einwohnergemeinde die Entwicklung und die Einzonung zu Gunsten des Gewerbes in Hergiswil b. W. Der Gemeinderat dankt allen Beteiligten ganz herzlich.

Die Grundstücke der Einwohnergemeinde in der Luegetalmatte dienen nicht zweckgebunden einer öffentlichen Aufgabe und sind damit gemäss Buchhaltung der Einwohnergemeinde Bestandteil des Finanzvermögens. Sie können gemäss neuem Finanzhaushaltsgesetz der Gemeinden und der Gemeindeordnung der Gemeinde Hergiswil b. W. durch den Gemeinderat erworben und veräussert werden. Die Gemeindeversammlung muss diesen Kauf von der Erbengemeinschaft Werner Bucher Erben somit nicht beschliessen.

Neue Zivilschutzorganisation Nord-West

Anfangs Mai 2022 haben 48 Einwohnergemeinden den Gemeindevertrag über die Organisation des Zivilschutzes unterzeichnet und sich damit zur regionalen Zivilschutzorganisation Nord-West (ZSO Nord-West) zusammengeschlossen. Die Organisation nimmt am 1. Januar 2023 ihren Betrieb auf.

Auf diesen Zeitpunkt werden die bisherigen als Kompanien organisierten Zivilschutzorganisationen Region Sursee, Wiggertal, Napf und Region Entlebuch zu einem Bataillon mit rund 700 Angehörigen des Zivilschutzes zusammengeführt.

Organisation

Das Schutzgebiet umfasst künftig 48 Vertragsgemeinden mit rund 148’000 Einwohnenden. Die Verwaltungsstelle befindet sich im Ausbildungszentrum Sempach, wodurch Synergien mit dem Zivilschutz Kanton Luzern genutzt werden können. Die dezentralen Materialdepots der einstigen Organisationen werden beibehalten, um im Ereignisfall lokal und zeitnah über Mittel des Ersteinsatzes verfügen zu können. Als politische Behörde steht der ZSO Nord-West die Zivilschutzkommission vor, welcher Gemeindevertreterinnen und -vertreter aus kommunalen Gebietskreisen angehören. Die operative Führung obliegt dem Kommando estehend aus Bataillonskommandant Rolf Gut (ZSO Wiggertal) und seinen Stellvertretern Bruno Felber (ZSO Napf) und Bruno Bölsterli (ZSO Region Sursee).

Wegfall Büro ZSO im Gemeindehaus

Seit dem 1. Januar 2017 hatte die ZSO Napf die Administration und die Verwaltung im Gemeindehaus Hergiswil b. W. (Besprechungszimmer Ebene 1 auf der Südwestseite). Bruno Felber hat die letzten 5 Jahre in einem Teilpensum im Gemeindehaus Hergiswil b. W. gearbeitet und die Administration und Verwaltung der ZSO Napf geführt. Der Gemeinderat dankt der ZSO Napf und insbesondere Bruno Felber für die stets angenehme Zusammenarbeit und das grosse Engagement. Wir wünschen ihm privat und beruflich als künftiger Stellvertreter des Bataillonskommandanten viel Erfolg.

Film über Hergiswil

Matthias Wermelinger hat im Auftrag von Tourismus Willisau im 2022 einen Film über die Gemeinde erstellt. Es sind eindrückliche Aufnahmen. Der Film ist auf der Webseite www.hergiswil-lu.ch oder hier einsehbar.

Militärische Einquartierung

Vom 2. bis 27. Januar 2023 absolviert die M Flab 45-2 unter dem Kommando von Lukas Fritz Hüppin ihren WK in Hergiswil b. W. Es werden ungefähr 150 Angehörige der Armee die Truppenunterkunft bei der Steinacherhalle, den Anbau Steinacherhalle sowie den Parkplatz zwischen Schulhaus und Altersheim St. Johann in Anspruch nehmen. Die Einheit wird während ihrem WK vom 11. bis 20. Januar 2023 am WEF in Davos im Einsatz stehen und somit in dieser Zeit nicht in Hergiswil b. W. sein. Der Gemeinderat heisst die Dienstleistenden und ihren Kommandanten in unserem Kräuterdorf herzlich willkommen und wünscht ihnen einen erfolgreichen WK.

Betriebskommission Mörisegg

Der Gemeinderat hat als Nachfolger des im Jahre 2020 zurückgetretenen Anton Wermelinger, Gross-Salbühl, den Landwirtschaftsbeauftragten Joël Wapf, Ober-Nespel als neues Mitglied in die Betriebskommission Mörisegg gewählt. Die Mörisegg ist der Landwirtschaftliche Gutsbetrieb der Gemeinde Hergiswil b. W.

Der Gemeinderat dankt Joël Wapf für die Bereitschaft zusammen mit Präsident Pius Hodel, Renate Ambühl, Roger Theiler und Guido Zihlmann in der Betriebskommission mitzuarbeiten.

Revision Hundeverordnung, Wiedereinführung von obligatorischen Hundekursen

Gemäss Mitteilung hat der Regierungsrat des Kantons Luzern einer Teilrevision der kantonalen Hundeverordnung zugestimmt. Hauptrevisionspunkt ist die Wiedereinführung von obligatorischen Hundekursen. Damit soll dem Schutz der Öffentlichkeit vor auffälligen Hunden (Ungehorsam, Aggressivität etc.) besser Rechnung getragen werden. Des Weiteren wurde ein Betretverbot von landwirtschaftlichen Kulturen explizit festgehalten, sowie kleinere Präzisierungen und formale Anpassungen vorgenommen. Die revidierte Hundeverordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Obligatorische Hundeausbildung

Die Teilrevision der kantonalen Verordnung über das Halten von Hunden bedeutet für die Ersthundehalterinnen und -halter und die Halterinnen und Halter, die einen Hund aus dem Ausland einführen, dass sie im Sinne einer obligatorischen Hundeausbildung das Nationale Hundehalter Brevet (NHB) erlangen müssen. Dieses Brevet muss innert 18 Monaten nach dem Erwerb des jeweiligen Hundes absolviert werden. Das NHB kann frühestens mit einem Hund im Alter von 12 Monaten gemacht werden. Um das NHB zu erlangen, werden im Rahmen geeigneter Kurse den Hundehalterinnen und Hundehaltern Grundkenntnisse vermittelt, die wichtig sind für einen sicheren Umgang mit dem Hund in unterschiedlichen Situationen und im öffentlichen Raum. Damit kann Verstössen gegen den Tierschutz und Gefährdungen von Menschen und Tieren vorgebeugt werden. Hundehalter und Hundehalterinnen, die ihren Hund bereits vor Inkrafttreten der Verordnungsänderung gekauft haben, sind nicht verpflichtet, das NHB zu absolvieren.

Halterinnen und Halter von Blindenführ- und Diensthunden und von Hunden, die im Rahmen eines Umzuges in die Schweiz eingeführt werden, sind davon ausgenommen eine obligatorische Hundeausbildung im Sinne des NHB zu absolvieren. Eine weitere Ausnahme bilden die Halterinnen und Halter von Hunden, die eine anerkannte Prüfung der Technischen Kommission für das Gebrauchs- und Sporthundewesen (TKGS) der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) bestanden haben.

Weitere Anpassungen in der kantonalen Verordnung

Freilaufende Hunde können auf landwirtschaftlichen Kulturflächen Schäden anrichten. Deshalb wird das Betretverbot im Rahmen der Teilrevision auf angebaute landwirtschaftliche Kulturen ausgeweitet. Das Mitführen und Laufenlassen von Hunden auf diesen Flächen wird ohne Einverständnis der berechtigten Personen verboten.

Zudem dürfen gemäss der kantonalen Verordnung Hunde in Wäldern, an Waldrändern, an Seeufern, entlang von Ufergehölzen und Hecken sowie zur Nachtzeit nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Da Herdenschutzhunde in ihrem Einsatz praxisgemäss nicht beaufsichtigt sind, gilt diesbezüglich für geeignete und in der Schweiz geprüfte Herdenschutzhunde eine Ausnahme. Ebenfalls eine Ausnahme gilt für Diensthunde des Polizei- und Rettungswesens.

Im Rahmen der Teilrevision der Verordnung werden verschiedene weitere Präzisierungen betreffend den Leinenzwang für Hunde mit ansteckenden Krankheiten, den Zuständigkeitsbereich des Veterinärdienstes und die Meldepflicht von Kauf, Verkauf, Abgabe oder Tod von Hunden an die Hundedatenbank vorgenommen.

Bauwesen

Der Gemeinderat hat von folgenden Photovoltaikanlagen gemäss den kantonalen Richtlinien «Solar­anlagen» Kenntnis genommen:

  • auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 456, Grundstück Nr. 963, Hübeli 7, der René und Gabriela Kunz-Kurmann
  • auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 233 B, Grundstück Nr. 701, Riemerhüsli, des Isidor Marti-Thalmann
  • auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 457, Grundstück Nr. 956, Schniderbure 9, der René und Regula Frank-Vogel
  • auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 126, Grundstück Nr. 227, Gauchschachen, der Bruno und Kathrin Müller-Kunz

Musik- und Theaterfonds

Die Gemeinde hat im Frühling 2021 eine Spende zur Förderung der Musik und des Theaters in der Gemeinde Hergiswil b. W. erhalten und einen entsprechenden Fonds eröffnet. So soll Kindern, deren Eltern nicht über die finanziellen Mittel verfügen, der Musik- und Theaterunterricht ermöglicht werden. Auch können besonders begabte Kinder in Musik und Theater gezielt gefördert werden. Weiter können entsprechende Musik- und Theaterlager für Jugendliche unterstützt werden. Der Fonds ist beschränkt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in der Gemeinde. Entsprechende Gesuche können bei der Sozialvorsteherin Monika Kurmann gestellt werden.

Renten 2023

Im Jahr 2023 beträgt die minimale Altersrente Fr. 1’225.00 pro Person, die maximale Altersrente 2’450 Franken pro Person und maximale Ehepaarrente Fr. 3’675.00. Bei den Ergänzungsleistungen beträgt der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs Fr. 20’100.00 pro Jahr für Alleinstehende und Fr. 30’150.00 für Ehepaare.

Veranstaltungskalender

Der Veranstaltungskalender 2023 wurde wiederum aufgrund der Angaben der Vereinsverantwortlichen erstellt. Im Veranstaltungskalender sind auch Adressen der Vereine, Organisationen, Genossenschaften, Daten des Hergiswiler Läbe, der Mütter- und Väterberatung, Chenderhüeti Bärehöhli, Abfallentsorgung, Schulferienpläne, Hallenbelegungspläne etc. aufgeführt. Änderungen oder Ergänzungen dazu können während des Jahres jederzeit an die Gemeindekanzlei gemeldet werden, damit die Veranstaltungen im monatlich erscheinenden Hergiswiler Läbe jeweils aktuell sind. Der Veranstaltungskalender 2023 ist auf der Webseite der Gemeinde unter Freizeit&Tourismus / Freizeit aktualisiert aufgeschaltet und liegt auch am Schalter der Gemeindekanzlei zum Mitnehmen auf.