Gemeinderatsnachrichten 19.01.2023

Statistisches

Die Wohnbevölkerung betrug am 31. Dezember 2022 1’920 Einwohner, was einem Bevölkerungsrückgang von 15 Einwohnern gegenüber dem 31. Dezember 2021 entspricht. Der Ausländeranteil beträgt 7,4 Prozent (Vorjahr 6,9 Prozent). Die Gemeinde Hergiswil b. W. registrierte im vergangenen Jahr 17 Geburten und 14 Todesfälle. Im Jahr 2022 wurden 12 Baubewilligungen erteilt. Dadurch entsteht im Gemeindegebiet eine neue Wohnung. Der Gemeinderat hielt im verflossenen Jahr 26 offizielle Gemeinderatssitzungen ab. Dabei behandelte er gesamthaft 368 Geschäfte.

Lagerhaus

Das Truppenlager/Ferienlager Napf wurde im vergangenen Jahr durch militärische Einheiten und private Gruppen/Lager wiederum rege benutzt. Es waren drei militärische Einheiten mit total 4’218 «Übernachtungen» einquartiert. Weiter durften im letzten Jahr 11 private und schulische Lager/Gruppen mit total 2’422 Logiernächten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen begrüsst werden.

Ehrungsanlass 3. Februar 2023

Der Ehrungsanlass für Vereine, Organisationen und Einzelpersonen findet am Freitag, 3. Februar 2023 um 20.00 Uhr in der Steinacherhalle statt. Eröffnet wird der Anlass durch die Musikgesellschaft unter dem eindrücklichen Einmarsch aller Vereinsfahnen. Es werden wiederum Einzelpersonen, Vereine und Organisationen für die Leistungen des Jahres 2022 in Sport, Kultur und Beruf geehrt. Mit grossem Stolz können auch einige Ehrenmeldungen bei den letzten Lehrabschlussfeiern nochmals speziell geehrt werden.

Mit einer würdigen Laudatio werden am Schluss folgende Spezialehrungen vergeben:

–    Hornussergesellschaft für die grandiose Organisation der Hornusserfeste

–    Organisationskomitee KulturSchaffen Hermenegild Heuberger, Peter Schwegler, Hans-Peter Kunz, Isidor Kunz für die eindrückliche Ausstellung

–    Schwinger Joel Ambühl für den Gewinn des eidgenössischen Kranzes

Im Anschluss an die Ehrungen wird ein Apéro offeriert. Für die Festwirtschaft und den Apéro konnte dieses Jahr die Polysportriege des Sportvereins gewonnen werden. Die ganze Bevölkerung ist zu diesem Ehrungsanlass eingeladen.

Wir freuen uns, wenn zu Ehren der ausserordentlichen und eindrücklichen Leistungen die Bevölkerung an der Feier in der Steinacherhalle teilnimmt.

Flüchtlinge

Ausgangslage

Am 14. Juni 2022 hat der Regierungsrat die Gemeindezuweisung aktiviert und die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) mit deren Umsetzung beauftragt. Die Gemeinden wurden damit verpflichtet gemäss Verteilschlüssel pro 1’000 Einwohnende für 23,5 Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich Wohnraum zu schaffen. Für Hergiswil b. W. bedeuten dies bei 100 % Anwendung des Verteilschlüssels rund 45 Plätze. Gemeinden, welche die Bereitstellung von Wohnraum nicht fristgerecht erfüllen, leisten basierend auf dem Sozialhilfegesetz (§ 53 Abs. 3 und 4, § 54 Abs. 3 und 4) Ersatzabgaben. Diese werden jeweils am Ende eines Quartals in Rechnung gestellt. Aufgrund der damaligen Prognosen des Bundes wurde in einem ersten Schritt für das Aufnahmesoll der Erfüllungsgrad per 1. September auf 75 % reduziert. Da die aktuellen Zuweisungszahlen nach wie vor tiefer liegen als vom SEM vorausgesagt, wird der Erfüllungsgrad von 90 % erst auf den 1. Februar 2023 angehoben und eingefordert.

Ersatzabgabe

Wie in der Oktoberausgabe mitgeteilt, fehlten in Hergiswil b. W. per Stichtag 1. September 2022 sieben Plätze. Nach dem Aufruf im Hergiswiler Läbe und vielen Gesprächen konnten per 15. September 2022 weitere Plätze geschaffen und das Soll somit erfüllt werden. Für die Zeit der fehlenden Plätze vom 1. bis 14. September 2022 muss die Gemeinde Hergiswil b. W. für die sieben fehlenden Plätze eine Ersatzabgabe von Fr. 10.00 pro Tag von total Fr. 980.00 leisten.

Aktuelle Situation

Aktuell hat die Gemeinde Hergiswil b. W. knapp genügend Plätze für Flüchtlinge geschaffen. Mit 44 Plätzen hat die Gemeinde auch per 1. Februar 2023 und der Anhebung auf 90 % genügend Plätze. Sollte der Verteilschlüssel auf 100 % angehoben werden, fehlen in Hergiswil b. W. wiederum Plätze. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Personen die Wohnraum zur Verfügung stellen. Unter der Führung von Sozialvorsteherin Monika Kurmann hat sich auch eine freiwillige Begleitgruppe für Flüchtlinge gebildet, die den in der Gemeinde ankommenden Flüchtlingen im Alltag Unterstützung bietet.

Aufruf

Da aktuell unklar ist wie sich die Situation entwickelt, wird wohl noch weiterer Wohnraum nötig sein. Darum nochmals der Appell: Haben Sie geeigneten Wohnraum? Dann melden Sie sich bitte bei Sozialvorsteherin Monika Kurmann, monika.kurmann@hergiswil-lu.ch oder 041 979 80 80, welche dies mit dem Kanton koordiniert. Der Wohnraum braucht eine funktionsfähige Infrastruktur. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die Mithilfe und die Solidarität. Für die effektive Belegung der Unterkünfte und Unterbringung der Personen ist die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) des Kantons Luzern zuständig.

Gesamtrevision Ortsplanung

An der Gemeindeversammlung vom 22. November 2022 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Hergiswil b. W. die Gesamtrevision der Ortsplanung inkl. Gewässerraumfestlegung innerhalb der Bauzone beschlossen. Zonenpläne und Bau- und Zonenreglemente bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Genehmigung des Regierungsrates (§ 20 Abs. 1 PBG). Der Gemeinderat hat aus diesem Grund alle Unterlagen der Gesamtrevision der Ortsplanung gemäss § 64 des PBG dem Regierungsrat des Kantons Luzerns zur Genehmigung eingereicht. Seit der Vorprüfung, der öffentlichen Auflage im Frühling 2022 und der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung hat sich inhaltlich nichts geändert und der Gemeinderat und die Ortsplanungskommission hoffen, dass die Genehmigung somit zügig erfolgen kann. Ein genauer Zeitpunkt ist jedoch aktuell schwierig abzuschätzen.

Öffentliche Auflage Gewässerräume ausserhalb Bauzone 6. Februar bis 8. März 2023

Ausgangslage

Die Gewässerräume ausserhalb Bauzone werden in einem separaten Verfahren behandelt. Im Sommer 2021 wurden die Gewässer zusammen mit Mitgliedern der Ortsplanungskommission und dem Landwirtschaftsbeauftragten Joel Wapf abgelaufen und fotografisch aufgenommen. Anschliessend wurden diese von unserem Ortsplaner Kost + Partner AG entsprechend weiterverarbeitet. Der Kanton Luzern hat inzwischen seine Stellungnahme dazu abgegeben. Im November/Dezember 2022 wurde eine öffentliche Mitwirkung zur Gewässerraumfestlegung ausserhalb Bauzone durchgeführt. Dazu fand am Mittwoch, 16. November 2022 eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Aufgrund von Eingaben und Fragen wurden nach der öffentlichen Mitwirkung einige wenige Änderungen an der Gewässerraumfestlegung vorgenommen.

Definition Gewässerraum

Die Gewässerräume dienen zur Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, dem Hochwasserschutz sowie der Gewässernutzung. Im Gewässerraum dürfen nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen erstellt werden (Art. 41c GSchV). Für bestehende Bauten im Gewässerraum gilt die Bestandesgarantie (§ 178 PBG). Eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung hat extensiv zu erfolgen (Art. 41a Gewässerschutzverordnung GSchV). Für die meisten eingedolten Gewässerabschnitte gelten allerdings keine Bewirtschaftungseinschränkungen. Die Ausnahmen von den Bewirtschaftungseinschränkungen werden im Zonenplan orientierend dargestellt.

Die Breite der Gewässerräume ergibt sich aus Art. 41a Gewässerschutzverordnung, ist abhängig von der natürlichen Gerinnesohlenbreite und wird durch die kantonalen Dienststellen berechnet. Bei gewissen Fliessgewässern wird die Biodiversitätskurve zur Berechnung der erforderlichen minimalen Gewässerraumbreite angewendet.

Öffentliche Auflage 6. Februar bis 8. März 2023

Im Sinn der §§ 6 Abs. 3b und 61 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird die Teilrevision der Ortsplanung betreffend Gewässerraumfestlegung ausserhalb Bauzone auf der Gemeindeverwaltung vom 6. Februar bis 8. März 2023 öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit können Personen, Behörden oder Organisationen, welche gemäss § 207 PBG ein schutzwürdiges Interesse an einer Anpassung der vorliegenden Zonenplanänderung haben, von ihrem Einspracherecht beim Gemeinderat Gebrauch machen. Die Akten sind auf der Gemeindeverwaltung verfügbar oder können auch im Internet unter www.hergiswil-lu.ch eingesehen werden.

Sprechstunde 14. Februar 2023 mit Anmeldung

Der Gemeinderat will den interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern sowie den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer die Möglichkeit geben, sich persönlich zu informieren und Fragen stellen zu können. Während folgendem Zeitfenster stehen der Gemeinderat und der Ortsplaner zur Verfügung:
Dienstag, 14. Februar 2023, 18.00 – 21.00 Uhr

Interessierte können sich bei der Gemeindeverwaltung Hergiswil b. W. bis Freitag, 10. Februar 2023 mit Angabe der Themen/Fragen anmelden.

Weiteres Vorgehen

Allfällige Einsprachen werden innert nützlicher Frist behandelt. Anschliessend wird an einer nächsten Gemeindeversammlung die Gewässerraumfestlegung ausserhalb Bauzone den Stimmberechtigten zur Beschlussfassung vorgelegt.

Neuer Schulbusfahrer

Unsere Schulbusfahrerin Maria Ottiger fällt aufgrund einer Erkrankung aus. Der Gemeinderat hat als Schulbusfahrer Rolf Wenger, Wiggerweg 4, angestellt. Der 54-jährige gelernte Spengler hat die Stelle auf den 16. Januar 2023 angetreten. Er hat die notwendigen Fahrkurse absolviert. Der Gemeinderat gratuliert dem Gewählten recht herzlich und wünscht ihm in der neuen Aufgabe alles Gute.

Sozialhilfeverordnung wird per 1. Februar 2023 angepasst

Ausgangslage

Der Kanton Luzern passt seine Gesetzgebung im Zuge der neuen Inkassohilfeverordnung des Bundes an. Nach der Änderung des kantonalen Sozialhilfegesetzes per 1. Januar 2023 tritt am 1. Februar 2023 die Änderung der Sozialhilfeverordnung in Kraft. Der Regierungsrat hat dabei unter anderem neu die fachlichen Mindestanforderungen an die Sozialdienste im Kanton Luzern geregelt. Neben der Aus- und Weiterbildung wird dazu auch die vorhandene Praxiserfahrung der in der Sozialhilfe und Alimentenhilfe tätigen Fachpersonen berücksichtigt. Die Gemeinden haben bis am 1. September 2024 Zeit, sich so zu organisieren, dass ihre Sozialdienste diese fachlichen Anforderungen erfüllen. «Von dieser angestrebten Stärkung der Sozialdienste werden zukünftig sowohl die unterstützten Personen als auch das Gemeinwesen profitieren», so Regierungspräsident Guido Graf.

Situation Hergiswil b. W.

In Hergiswil b. W. wird das Sozialamt durch Sozialvorsteherin Monika Kurmann geführt. Sie hat ein vierjähriges Studium an der Fachhochschule Nordwestschweiz Hochschule für Soziales in Olten mit Diplomabschluss Soziale Arbeit FH absolviert und anschliessend als Sozialarbeiterin in diversen Sozialdiensten und Sozialberatungszentren gearbeitet. Wir gehen mit dieser Ausgangslage davon aus, dass die Gemeinde Hergiswil b. W. das Sozialamt weiter unter Sozialvorsteherin Monika Kurmann vor Ort führen kann.

Sirenentest 1. Februar 2023

Am Mittwoch, 1. Februar 2023 um 13.30 Uhr wird ein gesamtschweizerischer Sirenentest durchgeführt. Getestet werden sowohl die Sirenen für den Allgemeinen Alarm wie auch die Sirenen für den Wasseralarm, welche in der Nahzone unterhalb von Staumauern installiert sind. Grundsätzlich werden alle rund 5’000 stationären und ein Teil der rund 2’200 mobilen Sirenen getestet. Der Sirenentest dient dazu, die Funktionsbereitschaft der Sirenen sowie die Prozesse zur Auslösung der Sirenen zu überprüfen. Es sind keinerlei Schutzmassnahmen zu ergreifen, jedoch soll dabei das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm im Ernstfall in Erinnerung gerufen werden. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten. In Hergiswil b. W. wird der Sirenentest durch die Feuerwehr ausgeführt.

Militärische Einquartierung

Vom 20. Februar bis 3. März 2023 absolviert die Infanterie Durchdienerschule 14 im Rahmen ihrer Rekrutenschule eine Spezialisten-Ausbildung in der Region. Es werden in dieser Zeit ungefähr 60 Rekruten und das entsprechende Kader die Truppenunterkunft bei der Steinacherhalle, den Anbau Steinacherhalle sowie einen kleinen Teil des Parkplatzes zwischen Schulhaus und St. Johann in Anspruch nehmen. Der Gemeinderat heisst die Rekruten und ihren Kommandanten in unserem Kräuterdorf herzlich willkommen und wünscht ihnen eine erfolgreiche Ausbildung.

Förderprogramm Energie geht weiter

Das Förderprogramm Energie 2022 war ein Erfolg: Durch die Erhöhung der Fördergelder konnten zahlreiche Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz und für den Einsatz von erneuerbarer Energie in den eigenen vier Wänden unterstützt werden. Insgesamt über 2600 Projekte im Umfang von fast 20 Millionen Franken wurden bis Ende 2022 zugesichert. Für das Jahr 2023 stehen erneut finanzielle Mittel im gleichen Umfang wie vor einem Jahr für das Förderprogramm Energie bereit. Gesuche können ab dem 9. Januar 2023 eingereicht werden. Weitere Informationen: https://uwe.lu.ch/themen/energie/foerderprogramme

Bauwesen

Der Gemeinderat hat von folgenden Photovoltaikanlagen gemäss den kantonalen Richtlinien «Solaranlagen» Kenntnis genommen:

  • auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 431, Grundstück Nr. 930, Dorfstrasse 41, der Walter und Maria-Theresia Kunz-Betschart
  • auf dem Dach des Schlachthauses GV-Nr. 281 A, Grundstück Nr. 101, Dorfstrasse 40, der Wiprächtiger AG

Café TrotzDem in Willisau

Das «Café TrotzDem» ist ein Ort, an dem sich Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen und weitere Interessierte treffen und gemeinsam einen geselligen Nachmittag in entspannter Atmosphäre verbringen können.

Es besteht die Möglichkeit, sich über ausgewählte Themen zu informieren, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen und in Kontakt zu kommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das «Café TrotzDem» steht allen Interessierten offen. Die Konsumation erfolgt auf eigene Rechnung.

Das «Café TrotzDem» findet 2023 an folgenden Daten im Café Amrein Chocolatier, Hauptgasse 24, Willisau jeweils von 14 bis 16 Uhr statt: 16. März, 20. April, 25. Mai, 22. Juni, 21. September, 19. Oktober, 16. November