Erfreulicher Rechnungsabschluss
Die Erfolgsrechnung 2022 der Gemeinde zeigt einen erfreulichen Ertragsüberschuss von rund Fr. 1’000’000.–. Die Globalbudgets aller fünf Aufgabenbereiche konnten eingehalten werden. Der Gewinn ist insbesondere auf folgende Faktoren zurückzuführen:
- Weniger Aufwand bei den verschiedenen Dienststellen mit konsequenter Überprüfung der Kosten bei Neu- und Ersatzbeschaffungen
- Buchgewinn durch den Verkauf Bauland im Gebiet Luegetalmatte von Fr. 331’344.–
Die Rechnung 2022 und die Jahresberichte wurden an die Revisionsstelle Truvag AG und die Controllingkommission zur Überprüfung übergeben. In der nächsten Ausgabe des Hergiswiler Läbe wird detaillierter über den Abschluss informiert. Die Gemeindeversammlung findet am Mittwoch, 10. Mai 2023 statt.
Gewässerräume ausserhalb Bauzone
Gemäss §§ 6 Abs. 3b und 61 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wurde die Teilrevision der Ortsplanung betreffend Gewässerraumfestlegung ausserhalb Bauzone auf der Gemeindeverwaltung vom 6. Februar bis 8. März 2023 öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit konnten Personen, Behörden oder Organisationen, welche gemäss § 207 PBG ein schutzwürdiges Interesse an einer Anpassung der vorliegenden Zonenplanänderung hatten, von ihrem Einspracherecht beim Gemeinderat Gebrauch machen. Am 14. Februar 2023 hat der Gemeinderat eine Sprechstunde angeboten.
Während der Auflagefrist ist eine Einsprache eingereicht worden, welche bereinigt werden konnte. Zusammen mit dem Ortsplaner Kost + Partner AG werden nun die weiteren Schritte in die Wege geleitet, damit die Beschlussfassung an der nächsten Gemeindeversammlung vom 10. Mai 2023 stattfinden kann. Anschliessend werden die Gewässerräume ausserhalb der Bauzone dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht.
Erneuerung Regenwasserleitung Felsenweg
Im Gebiet Felsenweg im Unterdorf (Strasse Abzweigung Kantonsstrasse Richtung Nordwesten ins Gebiet Felsenweg) kommt es bei starken Niederschlägen oft zu Rückstau in der Regenwasserleitung. Das Regenwasser fliesst retour aus dem Schlammsammler auf die Vorplätze der anliegenden Grundstücke und überschwemmt diese teilweise.
Eine hydraulische Überprüfung durch ein Ingenieurbüro hat ergeben, dass die Leitung vom betroffenen Kontrollschacht bis zum Auslauf in die Enziwigger zu klein ist, um den Starkregen abzuleiten. In Zusammenarbeit mit unserer für die Siedlungsentwässerung zuständigen Firma PlanQuadrat AG wurde die Erneuerung der Leitung geplant. Basierend auf dem Siedlungsentwässerungsreglement und der sich daraus ergebenden Zuständigkeiten hat die Gemeinde Hergiswil b. W. den Auftrag erteilt. Die Arbeiten umfassen die Projektierung, Baubewilligung, Ausschreibung und Realisierung der Erneuerung und Vergrösserung der Regenwasserleitung. Das Baugesuch wurde inzwischen eingereicht. Dieses Projekt war zum Zeitpunkt der Erstellung des Budgets 2023 noch nicht in diesem Masse bekannt und wurde somit nicht ordentlich budgetiert. Aufgrund der Dringlichkeit und der Gefahr muss es aber realisiert werden. Deshalb wird an der nächsten Gemeindeversammlung vom 10. Mai 2023 ein Nachtragskredit beantragt.
Sprechstunde 29. April 2023 mit Anmeldung
Am Samstag, 29. April 2023, lädt der Gemeinderat die Bevölkerung von 09.30 bis 11.30 Uhr zu einer Sprechstunde ins Gemeindehaus ein. Haben Sie gute Ideen? Möchten Sie konstruktive Kritik üben? Der Gemeinderat steht den Einwohnerinnen und Einwohnern von Hergiswil b. W. an diesem Vormittag zur Verfügung und freut sich, mit Ihnen im persönlichen Gespräch Ihre Anliegen und Anregungen zu besprechen. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin bei der Gemeindeverwaltung 041 979 80 80 oder gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch.
Kanalreinigungsarbeiten
Im Rahmen der ordentlichen Unterhaltsarbeiten werden die Schmutz- und Meteorwasserleitungen auf dem gesamten Gemeindegebiet durch die Firma Vonwyl AG, Kanalisationsunterhalt, Ettiswil, gereinigt. In diesem Jahre folgen auch Kanalfernsehaufnahmen der Leitungen.
Für die Leitungen und Schächte auf der eigenen Liegenschaft resp. bis zum Anschluss an die nächste Sammelleitung gemäss Y-Prinzip sind die Grundeigentümer selber verantwortlich und kostenpflichtig. Eigentümer von Abwasseranlagen haften für Schäden, die wegen mangelhafter Erstellung, ungenügender Funktion oder ungenügendem Unterhalt verursacht werden. Es wird deshalb empfohlen, auch die eigenen Leitungen und Schächte ca. alle 5 Jahre zu reinigen.
Die Grundeigentümer erhalten jetzt die Gelegenheit, ihre privaten Leitungen und Schächte im Zusammenhang mit dieser Kanalreinigung auf eigene Kosten zu reinigen, wobei der Unternehmer diese Arbeiten mit Spezialkonditionen anbietet.
Aufruf zur Spülung privater Leitungen.
Private Leitungen auf den Grundstücken und im Gebäude werden durch die Gemeinde nicht gespült. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sich lohnt, auch private Leitungen mindestens alle fünf Jahre zu spülen und gründlich zu reinigen. Der Gemeinderat empfiehlt dies unbedingt zu nutzen. Nur dadurch kann die Funktion der Abwasserentsorgung langfristig garantiert und allfällige Schäden frühzeitig erkannt und behoben werden. Dabei ist zu beachten, dass gemäss Gewässerschutzverordnung der jeweilige Leitungseigentümer für den Zustand der Leitungen verantwortlich ist. Bei Fragen steht Gemeindeammann Pius Hodel gerne zur Verfügung.
Sollten Sie daran interessiert sein, Ihre privaten Leitungen zu spülen, melden Sie sich direkt bei Vonwyl AG Reinigungsdienst, Ettiswil Telefon 041 980 19 59 oder rd@vonwyl-ettiswil.ch. Sie profitieren von vergünstigten Spezialkonditionen.
Räumung von Grabstätten
Das Gemeindeammannamt teilt unter Hinweis auf § 24 des Reglementes über das Friedhof- und Bestattungswesen in der Gemeinde Hergiswil b. W. vom 20. Mai 1999 mit, dass auf dem Friedhof die Grabreihen der Erdbestattungen des Beerdigungsjahres 2002 sowie die Urnenreihengräber des Beerdigungsjahres 2007 aufgehoben werden. Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, die Grabdenkmäler und Bepflanzungen zwischen dem 17. und 22. April 2023 zu entfernen. Nach diesem Zeitpunkt wird seitens der Friedhofverwaltung über die nicht weggeräumten Grabdenkmäler verfügt.
Prioris Ultrahochbreitbandversorgung
Schnelles, stabiles und zuverlässiges Internet gehört in der heutigen Zeit und erst recht in Zukunft zur Grundversorgung. Es ist eine wesentliche Voraussetzung zum Leben und Arbeiten. In unserer Region kämpfen wir mit ungenügenden Bandbreiten, der Netzstabilität und/oder einer unzureichenden Erschliessung, insbesondere in Gebieten, die ausserhalb der Bauzonen liegen. Verschiedene Erhebungen zeigen schwarz auf weiss: In vielen Gemeinden im ländlichen Raum im Kanton Luzern ist die Internetversorgung deutlich schlechter als im landesweiten Durchschnitt. Wir möchten nicht untätig auf eine Verbesserung der Situation hoffen und dabei von grossen Anbietern abhängig sein, sondern selbst aktiv Teil der Lösung werden. Aus diesem Grund hat sich Hergiswil b. W. mit 21 weiteren Luzerner Gemeinden aus der Region Luzern West zusammengeschlossen, um gemeinsam zu eruieren, welche Optionen und Handlungsmöglichkeiten es gibt. Dies unter dem Projektnamen «Prioris».
Am 8. Februar 2023 trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der 22 Projektgemeinden in Wolhusen zur Gesellschafterversammlung. Sie bekräftigten ihr Ziel, das Projekt in ihren Gemeinden im Verlauf des Jahres 2023 zur Abstimmung zu bringen. Auch Hergiswil b. W. will das Projekt an einer nächsten Gemeindeversammlung zur Abstimmung bringen. Die Beteiligung der Gemeinde Hergiswil b. W. wird Fr. 215’000.– betragen.
Das nachfolgende Video erklärt anschaulich, wieso die Erschliessung mit Glasfasern sinnvoll, nachhaltig und zukunftssicher ist.
Verkehrsbehinderungen in Willisau
Ausgangslage
Die Kantonsstrassen K 11(Wolhusen – Willisau – Dagmersellen) und K 40 (Willisau – Hergiswil b. W.) sind wichtige Verkehrsachsen für die Region. Sie stellen die Verbindungen Richtung Luzern und Sursee/Dagmersellen mit der Anbindung ans Nationalstrassennetz sicher. Durch das hohe Verkehrsaufkommen (mehr als 11’000 Fahrzeuge pro Tag) ist das Verkehrssystem in Willisau zu Hauptverkehrszeiten ausgehend vom Bahnübergang über die Kantonsstrasse K 40 regelmässig überlastet und es kommt im Gebiet Wydematt bis Kreisel Grundmatt zu Rückstausituationen. Davon ist auch der öffentliche Verkehr betroffen. Mit dem vorliegenden Projekt soll das Verkehrssystem ausgebaut und die Infrastruktur erneuert werden.
Bauprojekt
Die kantonale Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) teilt folgende Massnahmen mit:
– Ersatz des Kreisels Grundmatt durch einen neuen Betonkreisel mit einem Durchmesser von 38m, mit Bypass auf der Achse K 40
– Erstellung einer Busspur auf die Ettiswilerstrasse, ab dem Kreisel Wydenmatt bis zum Kreisel Grundmatt
– Anpassung der Kantonsstrasse K 40 zwischen dem Kreisel Grundmatt und dem Bahnübergang der BLS an die neuen Verhältnisse
– Anpassung der Bushaltestellen Feldli und Widenmatt in Fahrtrichtung Willisau Zentrum mit 22 cm hohen Haltekanten zur Gewährleistung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG).
Bauarbeiten und Behinderungen
Während den Vorbereitungsarbeiten ab 27. März 2023 bis 12. Mai 2023 ist die Ettiswilerstrasse in der Regel zweispurig befahrbar. Nach Bedarf wird der Verkehr mittels Verkehrslotsen geregelt. Während dem Neubau Kreisel Grundmatt mit Bypass und Busspur ab 15. Mai 2023 bis Herbst 2024 wird der Verkehr im Einbahnsystem über die Ettiswilerstrasse, Bahnhofplatz und Strasse Wydematt geführt. Die notwendigen Verkehrsignalisationen werden durch den Kanton erstellt.
Einwohnerzahl
Die Wohnbevölkerung beträgt am 20. März 2023 1’929 Personen, davon 1’774 Schweizer und 155 Ausländer. Gegenüber dem 31. Dezember 2022 entspricht dies einem Bevölkerungswachstum von neun Personen.
Arbeitslose
Per Ende Februar 2023 war eine Person arbeitslos gemeldet.
Umzug innerhalb der Gemeinde
Die Meldung einer Adressänderung innerhalb der Gemeinde geht oft vergessen. Wir bitten der Gemeindekanzlei den Umzug innerhalb der Gemeinde oder eines Wohnungswechsels hausintern mit Angabe der neuen Adresse zu melden. So kann der Umzug und somit die neue Adresse in der Einwohnerkontrolle geändert werden.
Statistik Ausgleichskasse Luzern
Im 2022 wurden an Einwohner von Hergiswil b. W. durch die Ausgleichskasse Luzern folgende Zahlungen geleistet:
AHV- und IV-Renten: an 372 Personen total Fr. 7’666’639.–.
Ergänzungsleistungen: an 90 Personen total Fr. 1’341’387.–.
Prämienverbilligung: an 607 Personen total Fr. 892’174.–.
Abwesenheit Roger Wermelinger
Aufgrund einer Operation an der Schulter wird Hauswart Roger Wermelinger ab April bis voraussichtlich im Juni abwesend sein. In dieser Zeit sind die beiden Hauswarte Konrad Lustenberger und Isidor Wirz für Anliegen an die Hauswarte zuständig.
Lagerhaus
In den Osterferien dürfen wir im Ferienlager Napf folgende Lager begrüssen:
6. bis 15. April: Jungwacht Blauring Luzern
18. bis 22. April: Jungmusik Rottal Ruswil. Dirigent ist Renato Spengeler, welcher auch die Beginnersband Hergiswil-Menznau leitet.
Bereits jetzt heissen wir die meist jungen Gäste im Kräuterdorf willkommen.
Militärische Einquartierung
Vom 11. bis 14. April 2023 werden ca. 80 Personen der ABC Abw RS 77-1/23 während ihrer Verlegungsübung in der Truppenunterkunft unterhalb der Steinacherhalle übernachten. Der Hauptstandort ist in einer anderen Gemeinde der Region.
Vom 24. April bis 19. Mai 2023 absolviert die M Flab Bttr 32/2 unter dem Kommando von Noah Marti ihren WK in Hergiswil b. W. Es werden ungefähr 150 Angehörige der Armee die Truppenunterkunft bei der Steinacherhalle und Turnhalle, den Anbau Steinacherhalle sowie den Parkplatz zwischen Schulhaus und St. Johann in Anspruch nehmen.
Der Gemeinderat heisst die Dienstleistenden und ihren Kommandanten in Hergiswil b. W. herzlich willkommen und wünscht ihnen einen erfolgreichen WK.
Einsatz Zivilschutz
Im Rahmen einer Einsatzwoche der Zivilschutzorganisation Nordwest vom 13. bis 16. März 2023 wurden diverse Arbeiten, insbesondere Bachuferpflege der Enziwigger im Bereich Spitzacher/Neuhaus sowie Räumung entlang der Strasse Höll Richtung Gmeinalp ausgeführt. Der Gemeinderat dankt den Dienstpflichtigen für den geleisteten Einsatz.
Wie hoch die Steuern sind
Quelle: Bericht in der Luzerner Zeitung vom 2. Februar 2023
Die Steuerpflichtigen in über 40 Prozent der Schweizer Gemeinden – vor allem in der Deutschschweiz – können sich auf eine zumindest leicht günstigere Steuerrechnung für das vergangene Jahr freuen. Das trifft zumindest zum Teil auch auf Hergiswil b. W. zu. Für ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und einem Gesamteinkommen von Fr. 100’000.– wird die Steuerrechnung in der Gemeinde beispielsweise Fr. 5’848.– betragen. Das sind Fr. 157.– (oder 2,6 Prozent) weniger als 2021. Nicht nur für den Modell-Haushalt der Verheirateten mit Kindern wird es in Hergiswil b. W. günstiger, sondern auch für andere: Eine ledige Person mit Fr. 70’000.– Einkommen bezahlt rund 2,4 Prozent weniger, ein Rentnerehepaar mit gleich hohem Einkommen rund 2,4 Prozent. Der modellhafte Familienhaushalt (Ehepaar, zwei Kinder, Fr. 100’000.– Einkommen) aus Hergiswil b. W. liegt mit seinem Steuerbetrag von Fr. 5’848.– schweizweit auf Rang 1141 (von rund 2150 Gemeinden). Steuerlich am günstigsten wäre es für diese Familie im Kanton Zug, konkret in Baar. Dort würden nur gerade Fr. 118.– Einkommenssteuern fällig. Am andern Ende der Rangliste liegt das Dorf Schelten im Berner Jura, das Fr. 9’065.– verlangen würde.
Vernehmlassung
Der Gemeinderat hat zum Berichtsentwurf Bus 2040 des Verkehrsverbunds Luzern und zum Entwurf Teilrevision Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialdepartementes des Kantons Luzern je eine Vernehmlassung abgegeben.
LUSTAT Jahrbuch
Das LUSTAT Jahrbuch 2023 wurde auf www.lustat.ch veröffentlicht. Darin sind verschiedene wissenswerte statistische Angaben über den Kanton, die Regionen und die Gemeinden publiziert. Das Jahrbuch ist mit einigen von Peter Helfenstein zur Verfügung gestellten Fotos aus dem Alltag von Hergiswil b. W. illustriert. Zeitgleich wurde auch das aktualisierte Gemeindeprofil aufgeschaltet. Laufend aktualisierte statistische Kennzahlen wie Wohnbevölkerung, Bodennutzung, Bauten, Finanzen, Schule etc. zur Gemeinde Hergiswil b. W. finden Sie hier:
Bauwesen
Verfahrensdauer Baugesuche
Es muss festgestellt werden, dass vermehrt Einsprachen bei Baugesuchen von Umweltverbänden (WWF, Pro Natura, Innerschweizer Heimatschutz) eingehen. Das Verbandsbeschwerderecht ist ein gesetzliches Instrument. Die Erhaltung der Natur und gewisser Gebäude ist ein öffentliches Interesse, das oft mit privaten, insbesondere wirtschaftlichen Interessen kollidiert. Solche Einsprachen sind sehr zeitaufwändig und verzögern eine Baubewilligung. Aus diesem Grund bitten wir die Bauherrschaften, bei Baueingaben genügend Zeit bis zur Erteilung einer Baubewilligung einzurechnen. Mit den Bauarbeiten darf erst nach dem unbenützten Ablauf der Rechtsmittelfristen oder der rechtskräftigen Erledigung der Rechtsmittelverfahren begonnen werden. Es ist Sache der Bauherrschaft, beim Kantonsgericht eine Rechtskraftbescheinigung einzuholen.
Meldung Baustadien
Zur Vornahme der Baukontrollen sind bei Bauten der Gemeinde bzw. der Baukontrollstelle Kost + Partner AG, Sursee, die Baustadien (Baubeginn, Schnurgerüst, Rohbauabnahme, Kanalisationsabnahme, Bauvollendung, Dichtigkeitsprüfung etc.) mit den in der Baubewilligung zugestellten Meldekarten rechtzeitig, jedoch mindestens drei Arbeitstage vor der geplanten Abnahme zu melden. Es kommt immer wieder vor, dass die Baustadien nicht oder zu spät gemeldet werden. Die Baustadien müssen dann mühsam nachträglich eruiert werden, was für die Bauherrschaften auch Kostenfolgen haben kann.
Bauwesen
Der Gemeinderat hat von folgender Photovoltaikanlage gemäss den kantonalen Richtlinien «Solaranlagen» Kenntnis genommen:
- auf dem Dach der Scheune GV-Nr. 51, Grundstück Nr. 11, Buacher, des Martin Wiprächtiger
- auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 225, Grundstück Nr. 475, Hinter-Berkenbühl, der Michael und Rachel Thalmann-Lopes