2. Wahlgang Regierungsrat am 14. Mai 2023
Am Sonntag, 14. Mai 2023, findet der 2. Wahlgang für den Regierungsrat statt. Die Urne ist am Sonntag von 10.30 bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus aufgestellt. Die briefliche Wahlabgabe kann bis zum Schluss der Urnenöffnung am Sonntag um 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei Postzustellungen ist zu berücksichtigen, dass die Rücksendekuverts am Freitag vor dem Wahlsonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen müssen.
Gemeindeversammlung 10. Mai 2023 in der Steinacherhalle
Am Mittwoch, 10. Mai 2023, 20.00 Uhr, findet die Rechnungsgemeindeversammlung statt. Aufgrund vieler positiver Rückmeldungen anlässlich der letzten Gemeindeversammlung im November 2022 wird auch die kommende Gemeindeversammlung wiederum in der Steinacherhalle stattfinden. Nach dieser Versammlung entscheidet der Gemeinderat, ob die Gemeindeversammlung auch künftig in der Steinacherhalle oder wieder im Gemeindehaus durchgeführt werden soll.
Überblick
Neben dem Jahresbericht 2022 mit Jahresrechnung und der Wahl der Revisionsstelle ist die Abrechnung Sonderkredit von Fr. 230’000.00 für den Gemeindebeitrag an den Ausbau der Kurzhubeleggstrasse mit diversen Zufahrtsstrassen, der Nachtragskredit von Fr. 200’000.00 Aufgabenbereich 4 (Regenwasserleitung Felsenweg) und die Beschlussfassung Gewässerraumfestlegung ausserhalb Bauzone traktandiert.
Die Abrechnung Sonderkredit Ausbau der Kurzhubeleggstrasse mit diversen Zufahrtsstrassen zeigt einen Gemeindebeitrag von total Fr. 202’032.77. Der Sonderkredit für den Gemeindebeitrag konnte somit um Fr. 27’967.23 unterschritten werden. Die Truvag Revisions AG hat die Abrechnung am 30. März 2023 geprüft. Sie bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Abrechnung und beantragt die Genehmigung der Abrechnung.
Über die Regenwasserleitung Felsenweg und die Beschlussfassung Gewässerraumfestlegung ausserhalb Bauzone wurde im letzten Hergiswiler Läbe ausführlich berichtet. Diese beiden Traktanden wurden auch mit der Controllingkommission besprochen und diese unterstützen die Genehmigung der beiden Geschäfte.
Botschaft und Einladung
Wie üblich orientiert der Gemeinderat nach Behandlung der Beschluss-Traktanden über weitere Geschäfte der Gemeinde. Dabei wird Valentin Wepfer, Projektleiter «Prioris» Ausbau der Ultrahochbreitbandversorgung in der Region Luzern West über «Prioris» orientieren (siehe separater Beitrag).
Die Botschaft mit den detaillierten Erläuterungen, Berichten und Anträgen wurde in alle Haushaltungen der Gemeinde zugestellt. Der Gemeinderat heisst alle Stimmberechtigten zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung recht herzlich willkommen.
Erfreulicher Rechnungsabschluss 2022
Die Erfolgsrechnung 2022 der Gemeinde zeigt einen Ertragsüberschuss von 1’070’796.31 Franken. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 348’585.83 Franken. Die Investitionsrechnung 2022 verzeigt Brutto-Ausgaben von 2’999’675.95 Franken und Einnahmen von 180’204.45 Franken.
Die Globalbudgets aller fünf Aufgabenbereiche konnten eingehalten werden. Die von den Stimmberechtigten bewilligten Finanzmittel im Jahr 2022 wurden wiederum sehr kostenbewusst eingesetzt. Der Gewinn ist insbesondere auf folgende Faktoren zurückzuführen:
- Weniger Aufwand bei den verschiedenen Dienststellen mit konsequenter Überprüfung der Kosten bei Neu- und Ersatzbeschaffungen
- Buchgewinn durch den Verkauf Bauland im Gebiet Luegetalmatte von 331’344 Franken
Die Steuererträge liegen leicht unter den budgetierten Erträgen und auch unter dem Ertrag des Jahres 2021. Dies vorallem wegen den gegenüber dem Vorjahr um rund 100’000 Franken tieferen Sondersteuern (Erbschaftssteuern, Grundstückgewinnsteuern, Handänderungssteuern), welche schwierig zu prognostizieren sind. Grundlage für die Berechnung bildete der Steuerfuss von 2.10 Steuereinheiten.
Hinweise zu einzelnen Investitionen im 2022
Mit mehr als 1.70 Millionen Franken war der Umbau der Altbauzimmer im St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter die grösste Investition. Die Ausgaben für die Erweiterung ARA Höll-Sagenmatt betrugen im 2022 167’264.90 Franken und für die Erweiterung Schulhaus Steinacher 368’022.85 Franken. Die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Schulhauses Steinacher kostete 62’097.70 Franken, die Umrüstung LED in der Steinacherhalle 43’555.60 Franken und die Sanierung Boden im Foyer EG-UG der Steinacherhalle 29’106.45 Franken. Für den Ausbau der Güterstrassen und für die Gemeindestrassen entstanden Kosten von rund 220’000.00 Franken.
Eigenkapital und Spezialfinanzierungen
Der Ertragsüberschuss wird dem Eigenkapital zugewiesen. Neu verfügt die Gemeinde über ein Eigenkapital von 20’025’991 Franken. Davon sind jedoch rund 10.5 Millionen Franken Spezialfinanzierungen. Was sind Spezialfinanzierungen?
Unter Spezialfinanzierung wird die Zuordnung von Einnahmen an bestimmte Aufgaben verstanden (zweckgebundene Einnahmen). Sie müssen durch eine gesetzliche Grundlage abgestützt sein. Die Spezialfinanzierung hat das Ziel, dass die generierten Einnahmen die laufenden Ausgaben und anstehenden Investitionen in der jeweiligen Aufgabe decken. Die Spezialfinanzierung kommt überall dort zur Anwendung, wo die Gemeinde Betriebe unterhält, die sich selber und ohne Steuergelder finanzieren müssen. In Hergiswil b. W. hatten wir gemäss Bilanz am 31. Dezember 2022 folgende Spezialfinanzierungen, welche nur für den jeweiligen Zweck gebraucht werden können:
Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung: 2’443’199 Franken
Spezialfinanzierung St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter: 6’344’454 Franken
Spezialfinanzierung Fernwärmeanlage: 202’104 Franken
Spezialfinanzierung Alterswohnungen: 970’610 Franken
Spezialfinanzierung Wasserversorgung: 128’754 Franken
Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung: 111’740 Franken
Spezialfinanzierung Gutsbetrieb Mörisegg: 395’988 Franken
Kennzahlen und Ausblick
Wegen den hohen Investitionen von knapp 3 Millionen Franken ergibt sich im 2022 eine kleine Nettoschuld von 38.40 Franken pro Einwohner (2021: Nettovermögen pro Einwohner von 331.50 Franken). Als Vergleich: vor 7 Jahren betrug die Nettoschuld pro Einwohner noch 3’580.25 Franken. Der Steuerertrag pro Einwohner und Einheit konnte im Vergleich zum 2021 um 4 Franken auf neu 927 Franken erhöht werden. Dieser ist im Vergleich zu anderen Gemeinden noch immer tief und auch der budgetierte Ertrag von 934 Franken konnte nicht erreicht werden. Alle berechneten Finanzkennzahlen erfüllen die kantonalen Vorgaben. Trotz gutem Abschluss und einer nur kleinen Nettoschuld gilt es wiederum zu beachten, dass die Gemeinde noch immer stark auf den kantonalen Finanzausgleich angewiesen ist. Ohne den Finanzausgleich könnten die vielseitigen Gemeindeaufgaben in Hergiswil b. W. nicht bewältigt werden. Der Handlungsspielraum der Gemeinde wird darum auch in Zukunft eher gering sein. Die finanzielle Situation der Gemeinde muss trotz den positiven Rechnungsabschlüssen und dem Abbau der Nettoschulden in den letzten Jahren weiterhin gut beobachtet werden.
Schnelles Internet für Hergiswil b. W.
Mit dem Projekt «Prioris» wappnen sich 21 Gemeinden in der Region Luzern West für die Zukunft. Schnelles Internet ist ein wesentlicher Standortfaktor und für die Entwicklung der Region von grosser Bedeutung. Wir haben schon mehrfach darüber berichtet.
Im Hinterland, Entlebuch und Rottal fühlen sich viele Menschen abgehängt. Sie surfen mit veralteten Kupferkabeln, die im letzten Jahrhundert verlegt wurden. In der Region Luzern West verfügen fast 19’000 Personen nur über unzureichende Internetbandbreite. Für die grossen Telekomfirmen hat der Ausbau eines besseren Internetznetzes aber keine Priorität. Deshalb haben 21 Gemeinden die Initiative ergriffen. Mit dem Projekt «Prioris» wollen sie ein Glasfasernetz mit schnellem Internet realisieren.
Schnelles Internet für alle
Die Gemeinden planen, bauen, finanzieren und betreiben das Glasfasernetz gemeinsam mit einem privaten Partner. Nach 40 Jahren geht das Glasfasernetz vollumfänglich ins Eigentum der Gemeinden über. Das übergeordnete Ziel von «Prioris» ist es, alle ganzjährig bewohnten Haushalte, ferienhalber und gewerblich genutzten Gebäude in den Projektgemeinden mit dem neuen Glasfasernetz zu erschliessen. Diese Gleichbehandlung und Solidarität sind Grundpfeiler des Projekts. Mit «Prioris» können alle Haushalte – egal ob innerhalb oder ausserhalb der Bauzone – einen Glasfaseranschluss mit ultraschnellem Internet zu fairen Konditionen beziehen.
Gemeinsames und solidarisches Vorgehen
«Prioris» setzt auf ein koordiniertes Vorgehen und eine solidarische Finanzierung. Alle Gebäude in einer Gemeinde werden gemeinsam und zu ähnlichen Konditionen erschlossen. Dank der Beteiligung von vielen Gemeinden in der Region können Synergieeffekte genutzt werden, was die Anschlusskosten für die Endbezügerinnen und Endbezüger deutlich reduziert.
Die Liegenschaftsbesitzenden beteiligen sich mit einer einmaligen Anschlussgebühr an den Kosten. Die Vollerschliessung ist das primäre Ziel, um die Attraktivität unserer gesamten Gemeinde für kommende Generationen zu sichern. Eine Erschliessung mit Glasfaser zu einem späteren Zeitpunkt ist mit deutlich höheren Kosten verbunden.
Der richtige Weg für die Region
Die Initianten von «Prioris» und die beteiligten Gemeinden sind überzeugt, dass der gemeinsame und solidarische Ausbau eines eigenen Glasfasernetzes für die Region der richtige Weg ist. Bei «Prioris» werden alle gleichbehandelt. Es gibt keine Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse. Alle sollen schnelles Internet in absehbarer Zeit erhalten.
Orientierungsveranstaltung an der Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 10. Mai 2023
Im Verlauf des Jahres 2023 wird die Stimmbevölkerung in allen 21 Gemeinden über die finanzielle Beteiligung am Projekt befinden. Die Beteiligung der Gemeinde Hergiswil b. W. wird 215’000 Franken betragen. In der Gemeinde Hergiswil b. W. ist der Abstimmungstermin Stand heute auf die Budgetgemeindeversammlung vom 21. November 2023 geplant. An der kommenden Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 10. Mai 2023 in der Steinacherhalle informieren wir die Bevölkerung aus erster Hand über dieses Generationenprojekt. Valentin Wepfer, Projektleiter «Prioris», Region Luzern West wird diese Orientierung durchführen.
Trinkwasserfassung im Gebiet Burgrain wird konkret
Die Gemeinden Alberswil, Ettiswil, Menznau Hergiswil b. W. und die Stadt Willisau möchten im Gebiet Burgrain aus dem Grundwasserleiter des Wiggertals Trinkwasser beziehen. Zu diesem Zweck gründeten die Gemeinden die Burgrain Wasser AG. Dabei steht auch die Notversorgung in diesen Gemeinden im Fokus. Man geht davon aus, dass durch die Klimaerwärmung das Wasservorkommen in den nächsten Jahrzehnten zurückgeht.
Nachdem bereits in den letzten zwei Jahren umfangreiche Untersuchungen des Untergrunds und der Lage des Grundwasserleiters stattgefunden haben, wurde nun vom 6. März 2023 – 8. März 2023 nochmals eine Testbohrung am geplanten Standort des zukünftigen Grundwasserpumpwerks durch ein spezialisiertes Unternehmen vorgenommen. Die Bohrung wurde bis zu einer Tiefe von 23 m vorgenommen und zeigte im Bereich von 5 – 17 m den Grundwasserleiter. Ab einer Tiefe von 17 m folgte kompaktes Moränenmaterial und anschliessend Sandsteine der Oberen Meeresmolasse. Der gewonnene Bohrkern wird nun im Labor untersucht, um die richtige Dimensionierung des zukünftigen Grossfilterbrunnens Burgrain zu bestimmen.
Anschliessend wird die Burgrain Wasser AG ein entsprechendes Konzessionsgesuch beim Kanton Luzern einreichen und es finden die Ausscheidung der Schutzzonen statt. Bis Wasser aus dem Gebiet Burgrain in die Haushalte der beteiligten Gemeinden fliesst, wird es noch einige Zeit dauern.
Inspektionsbericht Übungsinspektion Feuerwehr
Gemäss dem Gesetz über den Feuerschutz hat das kantonale Feuerwehrinspektorat die Feuerwehren bei periodischen Inspektionen zu überprüfen. Am 7. März 2023 fand eine Einsatzübungsinspektion bei der Feuerwehr Hergiswil zum Thema Atemschutz und am 18. März 2023 zum Thema Absturzsicherung statt. Es wurde festgestellt, dass beide unangemeldeten Übungsinspektionen erfolgreich verlaufen sind. Die Inspektionsberichte dokumentieren den guten Ausbildungsstand, die seriösen Vorbereitungen und die erfolgreiche Umsetzung von interessanten und lehrreichen Übungen. Der Gemeinderat dankt der ganzen Feuerwehr unter dem Kommando von Stefan Buob und den Übungsleitern Martin Kunz und Peter Wiprächtiger herzlich und gratuliert zu den sehr guten Inspektionsberichten.
Wanderweg Enziwigger Bereich Spitzacher, Stockmatt
Der Wanderweg entlang der Enziwigger zwischen Hergiswil b. W. und Willisau ist bei Wanderern, Bikern, Joggern und Spaziergängern sehr beliebt. Im Bereich Abzweiger Brücke Buacher Richtung Spitzacher Stockmatt bis Gemeindegrenze Willisau hat er Weg in den letzten Jahren gelitten und muss instand gestellt werden. Gemäss kantonalem Weggesetz sind die Gemeinden für den Unterhalt der Wanderwege auf ihrem Gemeindegebiet zuständig. Die Arbeiten werden in nächster Zeit ausgeführt. Mit dieser Unterhaltsmassnahme wird ein gemäss Legislaturprogramm festgehaltenes Ziel «Nachhaltige Investitionen mit Mehrwert» ausgeführt und zu Gunsten vieler erreicht.
Hunde an die Leine zum Schutz der Wildtiere
Gemäss Mitteilung der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) gilt vom 1. April bis 31. Juli im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Die Leinenpflicht für Hunde ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht wird als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst.
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald dankt den Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere und ihrer Jungen.
Gratulation zur Wiederwahl Kantonsrat Stephan Schärli
Bei den Kantonsratswahlen vom 2. April 2023 wurde Stephan Schärli, Mittler-Waldegg, mit einem hervorragenden Resultat als Kantonsrat wiedergewählt. Der Gemeinderat gratuliert Stephan Schärli herzlich zur Wahl. Im Kantonsrat braucht es starke Stimmen, die etwas bewegen. Stephan Schärli ist mit seiner grossen Erfahrung und seinem enormen Engagement die richtige Person in Luzern. Wir wünschen ihm auch in der neuen Amtsdauer viele interessante und erfüllende Begegnungen, spannende Sessionen und viel Erfolg im Luzerner Kantonsrat.
Besprechungen mit dem Gemeinderat
Am 28. März 2023 fand ein Treffen des Gemeinderates mit der Controllingkommission statt. Neben der Besprechung des Jahresberichtes (Jahresrechnung 2022) und der anderen Themen der Gemeindeversammlung vom 10. Mai 2023 wurden weitere Geschäfte der Gemeinde besprochen. Der konstruktive Austausch mit der Controllingkommission als Bindeglied zwischen dem Gemeinderat und den Stimmberechtigten wird jeweils sehr geschätzt.
Am 29. März 2023 fand ein Treffen des Gemeinderates, der Bildungskommission und der Co-Schulleitung statt. Die Bildungskommission und die Co-Schulleiterinnen Alexandra Wieser und Petra Stöckli zeigten die fünf Bausteine des kantonalen Schulentwicklungsprojekts «Schule für alle 2035». Weiter wurden auch aktuelle Themen aus der Schule besprochen. Der Gemeinderat dankt der Bildungskommission und der Co-Schulleitung für die grosse Arbeit zu Gunsten der Schule Hergiswil b. W.
Anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 5. April 2023 fand ein Gespräch mit dem einheimischen Kantonsrat Stephan Schärli, Mittler-Waldegg statt. Nach der Gratulation zur Wiederwahl informierte er über Aktuelles aus dem Kantonsratssaal. Weiter wurde die Gesundheitsversorgung in der Gemeinde, das kantonale Spitalangebot, mögliche Anpassungen am Sozialhilfegesetz und über die Chancen einer Umklassierung der Kreuzstiegenstrasse in eine Kantonsstrasse besprochen. Der Gemeinderat schätzt die regelmässigen Zusammenkünfte mit Stephan Schärli, können doch so Anliegen der Gemeinde an den Kanton direkt besprochen und eingegeben werden.
Littering – das achtlose Wegwerfen und Liegenlassen von Abfall stört, verursacht hohe Kosten und gefährdet Tiere
Chipspackungen am Wegrand, Zigarettenstummel auf dem Spielplatz, Hundekot und Getränkedosen auf der Wiese – Littering ist allgegenwärtig. Betroffen ist gleichermassen das Siedlungsgebiet wie landwirtschaftliche Wiesen entlang von Strassen und Wegen. Auch in unserer Gemeinde wurde in letzter Zeit vermehrt Littering festgestellt und es gingen Meldungen ein. Dies führt nicht nur zu hohem Aufwand für die Gemeinden und die betroffenen Grundeigentümer. Littering beeinträchtigt die Lebensqualität und schadet der Natur und der Landwirtschaft. Der Frühling ist da, die Obstbäume blühen, die Bauern mähen ihre Wiesen – wertvolles Tierfutter. Gleichzeitig müssen sie landauf und landab entlang von Strassen und Spazierwegen den Abfall zusammenlesen. Denn: Übers Futter können die Abfälle von den Tieren unbemerkt gefressen werden. Etwa scharfkantige Reste von Aludosen, die in die Mähmaschine gelangten. Das kann innere Verletzungen verursachen und bis hin zum Tod der Bauernhoftiere führen. Gesundheitlich bedenklich für die Tiere sind auch Zigarettenstummel und Hundekot im Gras.
Aufruf an die Bevölkerung
Wir rufen die Bevölkerung auf, keinen Abfall achtlos liegen zu lassen und den Abfall fachgerecht zu entsorgen. Allfällige Hinweise aus der Bevölkerung betreffend Littering werden gerne entgegengenommen.
Freie Wohnungen
In der Gemeinde Hergiswil b. W. sind zurzeit nur wenige Wohnungen frei. Die freien Wohnungen werden nach Meldung auf www.hergiswil-lu.ch unter Wirtschaft/Wohnungsmarkt publiziert. Die Vermieter bitten wir vor Abschluss eines Mietvertrages dringend, die üblichen Unterlagen der Mieter einzufordern (aktueller Betreibungsregisterauszug im Original, Referenzauskünfte etc.).
Veranstaltungskalender Änderungen melden
Der Veranstaltungskalender wird jeweils Anfang Jahr erstellt. Wir sind den Vereinen/Organisationen dankbar, wenn sie uns Änderungen oder Ergänzungen an die Gemeindekanzlei per E-Mail gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch melden, damit die Veranstaltungen im monatlich erscheinenden Hergiswiler Läbe jeweils aktuell sind. Auch wird der Veranstaltungskalender auf der Webseite der Gemeinde unter Freizeit & Tourismus/Freizeit laufend aktualisiert.
Vernehmlassungen
Der Gemeinderat hat zur Änderung des Planungs- und Baugesetzes sowie zur Änderung des Kantonalen Energiegesetzes des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes des Kantons Luzern je eine Vernehmlassung abgegeben.
Bauwesen
Der Gemeinderat hat von folgender Photovoltaikanlage gemäss den kantonalen Richtlinien «Solaranlagen» Kenntnis genommen:
- auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 379, Grundstück Nr. 853, Schachenmatt 10, der Bruno und Priska Unternährer-Schumacher