Gemeinderatsnachrichten 15.04.2024

Gemeindeversammlung 7. Mai 2024 in der Steinacherhalle

Am Dienstag, 7. Mai 2024, 20.00 Uhr, findet die Rechnungsgemeindeversammlung in der Steinacherhalle statt. Neben dem Jahresbericht 2023 mit Jahresrechnung und der Wahl der Revisionsstelle sind zwei Abrechnungen Sonderkredite, die Speziallandwirtschaftszone Blüomatte, PRIORIS und die Neuwahlen der Kommissionen für die Amtsdauer 2024 – 2028 traktandiert.

Abrechnungen Sonderkredite

Die Abrechnung Erweiterungsbau Schulhaus Steinacher zeigt total Bruttokosten von Fr. 1’967’404.25. Diese liegen Fr. 17’404.25 über dem Sonderkredit der Gemeindeversammlung vom 31. August 2020 von Fr. 1’950’000.00. Die geringfügige Kostenüberschreitung begründet sich durch den Mehraufwand, Mehrarbeiten, Mehrwerte bzw. erstellte Mehrleistungen, welche während der Bauphase realisiert wurden. Die Nettobelastung der Gemeinde beträgt Fr. 1’514’404.25. Dies dank des erhaltenen Beitrages von Fr. 453’000.00 der Patenschaft für Berggemeinden.

Die Abrechnung Umbau 39 Altbauzimmer im St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter, zeigt Bruttoausgaben von Fr. 1’808’177.24. Davon entfallen Fr. 212’416.75 auf die Patientenrufanlage und Fr. 1’595’760.49 auf den effektiven Umbau der 39 Altbauzimmer. Der Sonderkredit konnte somit um Fr. 41’822.76 unterschritten werden. Diese beiden Abrechnungen wurden durch die Truvag Revisions AG geprüft. Sie bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit und beantragen die Genehmigung der Abrechnungen.

PRIORIS

18 Gemeinden der Region Luzern West haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam ein flächendeckendes Glasfasernetz zu erstellen. Auch unsere Gemeinde hat bei der Erarbeitung des Projekts PRIORIS mitgewirkt. Der Gemeinderat unterstützt das Projekt und empfiehlt den Stimmberechtigten, dem für dieses Projekt notwendigen Glasfaserreglement zuzustimmen.

Weitere Informationen zu PRIORIS

Der Steuerungsausschuss PRIORIS teilt zudem mit, dass es kürzlich in Nachverhandlungen gelungen ist, die Anschlussbedingungen für Liegenschaften entscheidend zu verbessern. Ein Einfamilienhaus in der Bauzone kostet im besten Fall 100 Franken, ausserhalb der Bauzone 2’000.00 Franken. Der Steuerungsausschuss ist davon überzeugt, dass diese Verbesserung zum Gelingen des Vorhabens beitragen wird.

Die Zustimmung der Bevölkerung sowie ein Mindestinteresse von 60 Prozent der Nutzungseinheiten vorausgesetzt, werden die Planungsarbeiten für die Glasfaserinfrastruktur je PRIORIS-Gemeinde ausgelöst.

Teilrevision der Ortsplanung Speziallandwirtschaftszone Blüomatte

In Hergiswil b. W. besitzt die Bell Schweiz AG am Standort Blüomatte einen Elterntierpark bestehend aus zwei Ställen aus den 1970er-Jahren. Die Ställe müssen in den nächsten Jahren erneuert werden. Damit diese Geflügelställe erneuert werden können, braucht es eine Speziallandwirtschaftszone, welche nur mittels Teilrevision der Ortsplanung geschaffen werden kann. Nach diversen Vorabklärungen und Berichten fand vom 2. bis 31. Oktober 2023 die öffentliche Auflage dieser Speziallandwirtschaftszone Blüomatte statt. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Die Stimmberechtigten haben diese Speziallandwirtschaftszone zu genehmigen.

Die Controllingkommission hat die beiden Vorlagen Speziallandwirtschaftszone Blüomatte und PRIORIS geprüft. Sie erachtet diese Vorlagen als sinnvoll und beantragt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Genehmigung.

Kommissionswahlen

An der Gemeindeversammlung finden ebenfalls die Neuwahlen der Mitglieder bzw. des Präsidiums der Controllingkommission und der Bildungskommission und die Neuwahlen der Mitglieder des Urnenbüros für die Amtsdauer 2024 – 2028 statt.

Botschaft und Einladung

Wie üblich orientiert der Gemeinderat nach Behandlung der Beschluss-Traktanden über weitere Geschäfte der Gemeinde. Die Botschaft mit den detaillierten Erläuterungen, Berichten und Anträgen wurde in alle Haushaltungen der Gemeinde zugestellt. Der Gemeinderat heisst alle Stimmberechtigten zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung recht herzlich willkommen.

Erfreulicher Rechnungsabschluss 2023

Die Erfolgsrechnung 2023 der Gemeinde zeigt einen erfreulichen Ertragsüberschuss von 798’894.93 Franken. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 466’777.15 Franken.

Die Investitionsrechnung 2023 verzeigt Brutto-Ausgaben von 1’601’775.45 Franken und Einnahmen von 443’191.45 Franken. Budgetiert waren Brutto-Investitionen von 3’038’500.00 Franken.

Die von den Stimmberechtigten bewilligten Finanzmittel im Jahr 2023 wurden wiederum sehr kostenbewusst eingesetzt. Der Gewinn ist insbesondere auf folgende Faktoren zurückzuführen:

  • Weniger Aufwand bei den verschiedenen Dienststellen mit konsequenter Überprüfung der Kosten bei Neu- und Ersatzbeschaffungen
  • Keine negativen Einflüsse
  • Rund 300’000.00 Franken mehr Steuereinnahmen

Auswirkungen HRM2

Mit dem 2019 eingeführten HRM2 wurde die Rechnungslegung auf eine völlig neue Basis gestellt. Es zeigt sich nun in fast allen Gemeinden, dass der finanzielle Handlungsspielraum innerhalb des Budgetrahmens eingeschränkt ist. So müssen für die jeweiligen Ausgabenbereiche Globalbudgets festgesetzt werden. Was im Rechnungsjahr darüber hinausgeht, muss als Nachtragskredit beantragt werden. Das führt dazu, dass die Gemeinden eher zu hohe Ausgaben budgetieren, um genügend Mittel zur Verfügung zu haben. Dies ist der Hauptgrund weshalb die Rechnungsabschlüsse jeweils besser sind als das Budget.

Zusammen mit den höheren Steuereinnahmen von rund 300’000.00 Franken wirkt sich dies nun auch in Hergiswil b. W. im erfreulichen Resultat der Erfolgsrechnung aus.

Hinweise zu einzelnen Investitionen im 2023

Die Ausgaben für die Kanalisationsreinigung mit Kameraeinsatz betrugen im 2023 115’215.35 Franken, der Investitionsbeitrag an die Erneuerung ARA Oberes-Wiggertal 188’015.10 Franken und für die Regenwasserleitung Felsenweg sind Kosten von 97’021.95 Franken entstanden. ARA-Anschlussgebühren ergaben Einnahmen von 117’406.70 Franken und Investitionsbeiträge von Privaten 43’919.00 Franken. Bei den Wasseranschlussgebühren konnten Einnahmen von 154’208.10 Franken verbucht werden.

Die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Schulhauses Sagenmatt/Hübeli kostete 54’535.70 Franken und die Umrüstung LED in diesem Schulhaus 58’633.65 Franken. Im Schulhaus Steinacher/Dorf kostete die Umrüstung auf LED 97’392.55 Franken. Im Bereich Bildung wurde EDV/ICT für 40’995.25 Franken beschafft. Die Brandschutztüren der Steinacherhalle beliefen sich auf 42’356.70 Franken und die Umrüstung auf LED auf 29’198.70 Franken.

Für den Ausbau der Güterstrasse Unterskapf/Hauenloch entstanden Kosten von rund 73’314.85 Franken und für die Sanierung Grausstrasse 57’633.40 Franken.

Bei der Investitionsrechnung gab es im Aufgabenbereich 1 eine Kreditüberschreitung von 23’033.25 Franken, welche durch den Gemeinderat bewilligt werden musste. Die Kreditüberschreitung ist begründet durch die diversen Feuerlöschwassertanks, welche geplant und/oder ausgeführt wurden: St. Joder, Langhubel, Waldegg.

Eigenkapital und Spezialfinanzierungen

Der Ertragsüberschuss wird dem Eigenkapital zugewiesen. Neu verfügt die Gemeinde über ein Eigenkapital von 21’050’526.35 Franken. Davon sind jedoch rund 10.8 Millionen Franken Spezialfinanzierungen. Was sind Spezialfinanzierungen?

Unter Spezialfinanzierung wird die Zuordnung von Einnahmen an bestimmte Aufgaben verstanden (zweckgebundene Einnahmen). Sie müssen durch eine gesetzliche Grundlage abgestützt sein. Die Spezialfinanzierung hat das Ziel, dass die generierten Einnahmen die laufenden Ausgaben und anstehenden Investitionen in der jeweiligen Aufgabe decken. Die Spezialfinanzierung kommt überall dort zur Anwendung, wo die Gemeinde Betriebe unterhält, die sich selber und ohne Steuergelder finanzieren müssen. In Hergiswil b. W. hatten wir gemäss Bilanz am 31. Dezember 2023 folgende Spezialfinanzierungen, welche nur für den jeweiligen Zweck gebraucht werden können:

Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung: 2’561’975.16 Franken

Spezialfinanzierung St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter: 6’284’786.42 Franken

Spezialfinanzierung Fernwärmeanlage: 249’733.75 Franken

Spezialfinanzierung Alterswohnungen: 1’032’007.64 Franken

Spezialfinanzierung Wasserversorgung: 118’030.34 Franken

Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung: 122’220.42 Franken

Spezialfinanzierung Gutsbetrieb Mörisegg: 450’323.83 Franken

Kennzahlen und Ausblick

Aufgrund weniger Investitionen als geplant ergibt sich im 2023 ein Nettovermögen pro Einwohner von 388.79 Franken. Im 2022 gab es noch eine Nettoschuld von 38.40 Franken pro Einwohner. Als Vergleich vor 8 Jahren betrug die Nettoschuld pro Einwohner sogar 3’580.25 Franken.

Der Steuerertrag pro Einwohner und Einheit konnte im Vergleich zum 2022 um 65.00 Franken auf neu 992.00 Franken erhöht werden. Dieser ist im Vergleich zu anderen Gemeinden noch immer tief. Alle berechneten Finanzkennzahlen erfüllen die kantonalen Vorgaben. Trotz gutem Abschluss und einem kleinen Nettovermögen gilt es wiederum zu beachten, dass die Gemeinde noch immer stark auf den kantonalen Finanzausgleich angewiesen ist. Ohne den Finanzausgleich könnten die vielseitigen Gemeindeaufgaben in Hergiswil b. W. nicht bewältigt werden. Der Handlungsspielraum der Gemeinde wird darum auch in Zukunft eher gering sein. Die finanzielle Situation der Gemeinde muss trotz den positiven Rechnungsabschlüssen und dem Abbau der Nettoschulden in den letzten Jahren weiterhin gut beobachtet werden.

Steuerfuss 2024 für ein Jahr auf 2.00 Einheiten

Der Steuerfuss wurde anlässlich der letzten Budgetgemeindeversammlung vom 21. November 2023 für das Jahr 2024 befristet für ein Jahr um 0.10 Einheiten auf 2.00 Einheiten gesenkt. Dies aufgrund der positiven Rechnungsabschlüsse der letzten Jahre und des basierend darauf geäufneten Eigenkapitals. Der nun auch im 2023 vorliegende positive Rechnungsabschluss bestätigt diese befristete Steuersenkung für das Jahr 2024. Im Rahmen der Budgetphase 2025 diesen Sommer/Herbst ist der Steuerfuss und die befristete Steuersenkung 2024 neu zu beurteilen.

Neue Grüngut- und Astmaterialentsorgung

Aufgrund der Neugestaltung der Umgebung Schulhaus Steinacher wird die bestehende Grüngut- und Astmaterialentsorgung in die Luegetalmatte hinter der Halle der Zettel AG, Luegetalmatte 1 verschoben. Dieser Platz ist im Eigentum der Einwohnergemeinde Hergiswil b. W. Der genaue Zeitpunkt des Wechsels hängt vom Baufortschritt Parkplatzbau ab.

Betreffend Grüngut wird eine kostenlose Einsammlung (alle zwei Wochen) auf der Route/Standorte analog der Kartonsammlung stattfinden. Die Sammlung wird voraussichtlich ab Juni starten und alle zwei Wochen am Freitagmorgen stattfinden. Ausgeführt wird die Grüngutsammlung von der Josef Aregger Transport AG, Daiwil.

Die genauen Sammeltage werden in der nächsten Ausgabe des Hergiswiler Läbe publiziert und auch im entsprechenden Abfallentsorgungsblatt ergänzt.

Die Grüngutmulden (siehe Foto) muss jeder Grundeigentümer selber beschaffen. Eine gemeinsame Bestellung wird mit dem künftigen Anbieter koordiniert. Die Bestellung kann mit untenstehender Bestellung direkt bei Aregger Transport AG, Daiwil gemacht werden. Die Grüngutcontainer können auch über andere Bezugsquellen beschafft werden.

Ebenfalls wird ein zusätzlicher Grüngutcontainer zur Abgabe des Grüngutes neben dem Astmaterial bei der Luegetalmatte aufgestellt.

In einer nächsten Ausgabe des Hergiswiler Läbe folgen weitere Informationen zum Zeitpunkt der Umsetzung und den Sammeltagen.

Bestellung von Grüngutcontainer:

Bei Josef Aregger Transport AG, Daiwil per Telefon 041 970 18 78 oder

E-Mail info@areggertransporte.ch

Preise inkl. Lieferung und MWST:

Aus Erfahrung wird ein 240L oder 360L-Behälter empfohlen.

Wir bitten die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, einen Grüngutcontainer zu beschaffen!

Hunde an die Leine

Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege. Die Leinenpflicht für Hunde ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht wird als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst. Ganzjährig gilt die Leinenpflicht für Hunde in allen Naturschutzgebieten, in Parkanlagen, im öffentlichen Verkehr, in Wirtschaften, Läden und an verkehrsreichen Strassen. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht in Schutzgebieten können mit dem revidierten Bundesrecht seit dem 1. Januar 2020 ebenfalls im Ordnungsbussverfahren geahndet werden. Die Busse beträgt hier 150 Franken. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) dankt den Hundehalterinnen und Hundehalter für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere und ihrer Jungen.

Arbeitsmarkt

In Zusammenarbeit der Gemeinde und dem Gewerbeverein wurde eine neue Rubrik Arbeitsmarkt geschaffen. Jede Person aus Hergiswil b. W. oder vom Gewerbeverein kann Stellenangebote (Firma/Betrieb sucht) und Stellensuche (ich suche Arbeit) für den Arbeitsmarkt melden. Im Hergiswiler Läbe werden diese in zwei Ausgaben publiziert. Ebenfalls sind diese während zwei Monaten auf der Webseite www.hergiswil-lu.ch publiziert. Meldungen an: gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch, 041 979 80 80.

Bauwesen

Der Gemeinderat hat von folgenden Photovoltaikanlagen gemäss Merkblatt «Solaranlagen» Kenntnis genommen:

  • auf dem Dach des Wohnhauses mit Auto-Unterstand GV-Nr. 37 A, Grundstück Nr. 432, Dorfblick 2, des Marcel Bammert-Baiker
  • auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 34 und des Maschinen- und Auto-Unterstandes GV-Nr. 34 E, Grundstück Nr. 452, Berg und Tal, der Beat und Monika Kurmann-Krummenacher
  • auf dem Dach des Hühnerhauses GV-Nr. 98 A und des Schuppens GV-Nr. 98 B, Grundstück Nr. 732, Mittler-Waldegg, der Stephan Schärli und Margrit Schärli
  • auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 41 C, Grundstück Nr. 448, Ober-Lindenegg, des Isidor Wirz-Strub

Der Gemeinderat hat folgende Bewilligung zur Planänderung erteilt:

  • an die Einwohnergemeinde Hergiswil b. W. für Aussengestaltung Um- und Anbau Schulhaus Steinacher auf Grundstück Nr. 82, Schulhaus Steinacher

Neophyten

Die Gemeinden sind im Alltag von den Problemen der unkontrollierten Ausbreitung von exotischen Problempflanzen (Neophyten) betroffen. Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden eingeschleppt. Die meisten exotischen Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Nur bei einigen handelt es sich um exotische Problempflanzen, so genannte invasive Neophyten. Haben sie sich einmal ausserhalb von Garten und Parkanlagen etabliert, fallen sie durch ihren üppigen Wuchs und ihre schnelle Verbreitung auf. Sie werden zu einem wachsenden Problem, weil sie

• sich unkontrolliert ausbreiten

• die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden

• einheimische Pflanzen und Tiere verdrängen

• Bauten schädigen, Böschungen destabilisieren

• naturnahe Lebensräume beeinträchtigen

• schwierig zu bekämpfen sind

• Ertragsausfälle in der Land- und Forstwirtschaft verursachen

Infolge ihres grossen Schadpotentials müssen invasive Neophyten aktiv und gezielt bekämpft werden. Eine weitere Verbreitung und Verschleppung der exotischen Problempflanzen kann durch gezielte Massnahmen verhindert werden. Dabei gilt es möglichst frühzeitig zu handeln und die richtigen Massnahmen zum richtigen Zeitpunkt umzusetzen. Helfen Sie mit und entfernen Sie invasive Neophyten (z.B. Goldrute siehe Foto) in Ihrer Umgebung, damit diese sich nicht unbeabsichtigt in die Nachbarschaft und in naturnahe Lebensräume ausbreiten. Als verantwortliche Person Neophyten in der Gemeinde Hergiswil b. W. steht unser Landwirtschaftsbeauftragte Joel Wapf, Ober-Nespel, 079 472 57 45 gerne für weitere Fragen im Zusammenhang mit Problempflanzen zur Verfügung.

Goldrute

Neue Mitfahrbank

Die Agentur Umsicht hat, in Zusammenarbeit mit Luzernmobil und der Albert Koechlin Stiftung, das Mobilitätsangebot «Stop and Ride Mitfahrbank» entwickelt. Das Konzept ist einfach: An den Mitfahrbänken warten Personen darauf, mitgenommen zu werden und Autofahrende bieten anderen eine Mitfahrgelegenheit an. Besonders für Wanderinnen und Wanderer bietet die Bank eine gute Möglichkeit um schnell und unkompliziert zu ihrem Ausgangspunkt zurückzukehren oder eine längere Strecke zu überbrücken. Eine Win-Win-Situation für alle! Mitfahrende sind über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges versichert. Die Projektinitianten übernehmen keine Haftung. Kinder dürfen das Angebot nur in Begleitung von Erwachsenen nutzen. Informationen sind unter www.stopandride.ch abrufbar.

Standort Hübeli-Sagenmatt und Wiggernhütte

Neben andern Gemeinden im Kanton Luzern macht auch die Gemeinde Hergiswil b. W. beim Angebot Mitfahrbank mit.

Es wird bei der Bushaltestelle beim Schulhaus Sagenmatt und beim Parkplatz Wiggernhütte je eine Mitfahrbank aufgestellt. Unter dem Motto «Wer absitzt, wird mitgenommen» soll diese Mitfahrbank unter anderem für Wanderer im Napfgebiet dienen, da das Gebiet von der Bushaltestelle Sagenmatt bis zum Parkplatz Wiggernhütte mit dem ÖV nicht erschlossen ist.

Regionalbibliothek Willisau

Die Regionalbibliothek Willisau (RBW) ist ein Verein, dessen Träger die Stadt Willisau und die Reformierte Kirchgemeinde Willisau-Hüswil sind. Das Angebot der Regionalbibliothek am Bahnhofplatz 9a in Willisau richtet sich mit rund 10’500 Medien an Erwachsene, Jugendliche und Kinder. Dabei finden die Nutzerinnen und Nutzer Bücher (Belletristik / Sachbücher / Bilderbücher), Comics, Nonbooks: (Hörbücher / Hörfiguren (Tonies) / DVDs), Fremdsprachige Medien in Englisch und Französisch und digitale Medien.

Gemäss Mitteilung wurden aus der Gemeinde Hergiswil b. W. im Jahr 2023 3’113 verschiedene Medien ausgeliehen. Die Gemeinde Hergiswil b. W. schätzt den Mehrwert einer Regionalbibliothek und unterstützt diese mit einem jährlichen Beitrag von Fr. 1’500.00. Schauen Sie vorbei. Es lohnt sich.

Informationen finden Sie unter www.bibliothek-willisau.ch

Freie Wohnungen

In der Gemeinde Hergiswil b. W. sind zurzeit nur wenige Wohnungen frei. Die freien Wohnungen werden nach Meldung auf www.hergiswil-lu.ch unter Wirtschaft/Wohnungsmarkt publiziert. Die Vermieter bitten wir vor Abschluss eines Mietvertrages dringend, die üblichen Unterlagen der Mieter einzufordern (aktueller Betreibungsregisterauszug im Original, Referenzauskünfte etc.).

Abwesenheit Roger Wermelinger

Aufgrund einer Operation an der Schulter wird Hauswart Roger Wermelinger ab Mai bis voraussichtlich im Juli abwesend sein. In dieser Zeit sind die beiden Hauswarte Konrad Lustenberger und Isidor Wirz für Anliegen an die Hauswarte zuständig.

Lagerhaus

Über Auffahrt und Pfingsten dürfen wir im Ferienlager Napf folgende Lager begrüssen:

9. bis 12. Mai: Jungschar Thomas, Basel

18. bis 20. Mai: Blauring/Jungwacht Entlebuch

Bereits jetzt heissen wir die meist jungen Gäste im Kräuterdorf willkommen.

Militärische Einquartierung

Vom 27. Mai bis 21. Juni 2024 absolviert die Trsp Kp 1/6 unter dem Kommando von Jonas Taugwalder ihren WK in Hergiswil b. W. Es werden ungefähr 110 Angehörige der Armee die Truppenunterkunft bei der Steinacherhalle, den Anbau Steinacherhalle sowie den Parkplatz zwischen Schulhaus und St. Johann in Anspruch nehmen. Die (Transport)-Truppe hat viele Fahrzeuge und kann einen Teil auf dem Areal der Zettel AG, Luegetalmatte 1 abstellen.

Der Gemeinderat heisst die Dienstleistenden und ihren Kommandanten in Hergiswil b. W. herzlich willkommen und wünscht ihnen einen erfolgreichen WK.

Veranstaltungskalender Änderungen melden

Der Veranstaltungskalender wird jeweils Anfang Jahr erstellt. Wir sind den Vereinen/Organisationen dankbar, wenn sie uns Änderungen oder Ergänzungen an die Gemeindekanzlei per E-Mail gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch melden, damit die Veranstaltungen im monatlich erscheinenden Hergiswiler Läbe jeweils aktuell sind. Auch wird der Veranstaltungskalender auf der Webseite der Gemeinde laufend aktualisiert.

Bevölkerungsworkshop Vision «Zukunft Alter»

Im Herbst 2023 wurden alle Personen ab 60 Jahre zur Altersfreundlichkeit der Gemeinde Hergiswil b. W. befragt. Seit Anfang 2024 ist eine Projektgruppe mit Hilfe der Umfrageergebnisse dabei, Visionen für die Gemeinde Hergiswil b. W. zu entwickeln. Am Samstag, 15. Juni 2024 um 8.30 Uhr werden die Visionen der Bevölkerung vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Die Projektgruppe freut sich auf viele Interessierte.