Eidgenössische Volksabstimmung
Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden folgende Eidgenössische Abstimmungen statt:
- Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»
- Volksinitiative vom 10. März 2020 «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»
- Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
- Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)
Die Urne ist am Sonntag von 10.30 bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus aufgestellt. Die briefliche Stimmabgabe kann bis zum Schluss der Urnenöffnung am Sonntag um 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei Postzustellungen ist zu berücksichtigen, dass die Rücksendekuverts am Freitag vor dem Wahlsonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen müssen.
Gemeinderatswahlen 28. April 2024
An den Gemeinderatswahlen vom 28. April 2024 beteiligten sich insgesamt 649 Stimmberechtigte, was eine Stimmbeteiligung von 47,15 % ergab. Die drei in der Gemeinde organisierten Ortsparteien trafen sich am Mittag zur gemeinsamen Wahlfeier. Kurz nach 12.00 Uhr überbrachte Urnenbüropräsident Franz Christen den Anwesenden die Wahlresultate. Ab 13.00 Uhr trafen erfreulicherweise viele Hergiswilerinnen und Hergiswiler ein, um gemeinsam mit den gewählten Gemeinderäten anzustossen.
Gewählt für die Amtsdauer 2024 – 2028 mit Legislaturbeginn 1. September 2024 wurden Flurin Burkhalter FDP als Gemeindepräsident (neu), Pius Hodel Mitte als Gemeindeammann (bisher), Monika Kurmann Mitte als Sozialvorsteherin (bisher) und als Mitglieder des Gemeinderates Markus Kunz Mitte (bisher) und Renate Ambühl SVP (bisher).
FDP-Präsident Anto Wermelinger (links) gratuliert dem neuen Gemeindepräsidenten Flurin Burkhalter.
Treffen Gemeinderat Luthern und Stadtrat Willisau
Am 24. April 2024 hat der Gemeinderat Hergiswil b. W. den Gemeinderat Luthern zu einem informativen Treffen und zur nachbarschaftlichen Beziehungspflege eingeladen. Am 16. Mai 2024 wurde der Gemeinderat Hergiswil b. W. vom Stadtrat Willisau zu einem gleichen Treffen eingeladen. Verschiedene Themen konnten mit den Nachbargemeinden Luthern und Willisau besprochen werden. Es wurde auch für das stets gute Zusammenarbeiten in verschiedenen Bereichen gedankt. Bei einem feinen Essen fanden im zweiten Teil viele interessante Gespräche mit den Behördenmitgliedern von Luthern und Willisau statt.
Hundesteuer Meldung bis 15. Juni 2024
Die Gemeinden haben gemäss Bundesgesetz über das Halten von Hunden jedes Jahr bis zum 30. Juni ein Verzeichnis der in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde zu erstellen. Für jeden Hund ist der Einwohnergemeinde eine Steuer zu entrichten. Gemäss § 6 beträgt die Steuer für einen Hund 120 Franken bzw. für einen Hofhund auf Landwirtschaftsbetrieben 40 Franken. Die jährlichen Hundesteuern werden im Verlaufe der nächsten Wochen von der Gemeinde in Rechnung gestellt. Als Grundlage für die Rechnungsstellung für das Jahr 2024 gilt das Verzeichnis über die bezogene Hundesteuer des Jahres 2023 sowie die AMICUS-Datenbank. Um Ihnen und uns Unannehmlichkeiten zu ersparen, bitten wir Sie, Änderungen gegenüber der Hundesteuer 2023 (neue Hundebesitzer, Abgänge) der Gemeindekanzlei bis zum 15. Juni 2024 zu melden.
Ihr erster Hund?
Sie hatten noch nie einen Hund und möchten einen erwerben? Dann lassen Sie sich bei der Gemeinde auf AMICUS als Hundehalter registrieren. Ihre Benutzerdaten und Ihr Passwort werden Ihnen daraufhin zugestellt. Anschliessend können Sie sich auf AMICUS unter www.amicus.ch einloggen.
Meldungen für Tourismuspreis der Region Luzern West
Der alle zwei Jahre verliehene Tourismuspreis des Verbandes Region Luzern West wurde wieder ausgeschrieben. Mit dem Tourismuspreis will die Region Luzern West im Tourismus tätige Personen oder öffentliche und private Organisationen auszeichnen, die sich mit besonderen Projekten, Aktivitäten oder herausragenden Leistungen verdient machten oder Wesentliches zur touristischen Weiterentwicklung der Region beitragen. Der Gemeinderat hat das Stumpehuslädali für den Tourismuspreis 2024 gemeldet:
Stumpehuslädali
Der Tourismus hat für Einheimische und Gäste in Hergiswil b. W. eine Tourismus-Plattform realisiert, damit die Erkundungsmöglichkeiten und Informationen an einem Point mitten im Dorf abgeholt werden können. Mit der Chance, das Stumpehuslädali, Steinacher 2 zu mieten, konnte im Herbst 2021 dieses Ziel für den Tourismus erreicht werden. Gleichzeitig wurde den Einheimischen in den Räumlichkeiten gegen ein kleines Entgelt eine Plattform geschaffen, selbst angefertigte und produzierte Artikel zum Verkauf anzubieten. Zudem konnte dem Gewerbe von Hergiswil b. W. eine Werbeplattform zur Präsentation des Firmenlogos und ihrer Tätigkeit gegeben werden. Im Stumpehus gibt es diverse Informationen, schöne Fotos wie auch ein aussagekräftiger Film über die Gemeinde zu sehen. Auch können die Vereine ihr Wirken in einem Schaukasten zeigen.
Die Schaffer des Tourismus Kräuterdorf Hergiswil b. W. haben eine tolle Planung und Umsetzung gemacht und der Betrieb läuft sehr erfolgreich. Der «Tourismuspoint Stumpehuslädali» verdient den Tourismuspreis der Region Luzern West.
Vorstellung neue Hausärztin Dr. Barbara Martini
Die Praxis Gruppe Schweiz übernimmt das Hausarztzentrum Chrüzmatte 3 und wird das Zentrum fortan als Praxis Gruppe Hergiswil bei Willisau betreiben. Die Praxis Gruppe Hergiswil bei Willisau ist seit 15. Mai somit Teil der Praxis Gruppe Schweiz mit ihren bestehenden 27 Hausarztpraxen in der ganzen deutschsprachigen Schweiz. So auch in Willisau, Ettiswil oder Wolhusen.
Die Ansiedlung eines neuen Arztes oder Ärztin gestaltete sich extrem schwierig. In enger Zusammenarbeit mit der Elektra Hergiswil Dorf, als Eigentümerin der Liegenschaft, konnte diese Ansiedlung erreicht werden. Die Freude ist gross, dass es jetzt gelungen ist.
Am 8. Mai 2024 hat sich die neue Hausärztin Dr. Barbara Martini in Anwesenheit von Franz Wermelinger, Elektra Hergiswil-Dorf und Andrea Sprankel, Praxis Gruppe Schweiz persönlich beim Gemeinderat vorgestellt. Sie erwähnte, dass sie ihre Ausbildung in Deutschland absolviert und in den vergangenen Jahren umfangreiche Praxiserfahrung in einer Hausarztpraxis gesammelt hat.
Wir wünschen, dass sich die Praxis gut entwickelt und die Hergiswilerinnen und Hergiswiler die Praxis aufsuchen. Erreichbar ist sie unter der Nummer 041 780 03 03. Weitere Informationen unter:
www.praxis-gruppe.ch/praxen/praxis-gruppe-hergiswil-bei-willisau/
PRIORIS nächste Schritte
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 7. Mai 2024 haben die Stimmberechtigten das Glasfaserreglement PRIORIS genehmigt. Hergiswil b. W. war die erste Gemeinde, welche über dieses Reglement abstimmen konnte und nimmt somit eine Pionierrolle ein.
Dieses Glasfaserreglement regelt die Rahmenbedingungen für die Erstellung, den Betrieb und die Finanzierung des künftigen Glasfasernetzes. Der Investor Regionale Glasfaser Schweiz AG errichtet und betreibt die Glasfaserinfrastruktur auf eigene Kosten und stellt sie anschliessend der PRIORIS Projekt AG gegen Entgelt zur Nutzung und Vermarktung des Netzes zur Verfügung. Die PRIORIS Projekt AG ist eine vom privaten Investor (Beteiligung von 76%) und den am Projekt beteiligten Gemeinden (24%) gemeinsam gehaltene Gesellschaft. An der Gemeindeversammlung war Roland Jordi als Vertreter der Regionalen Glasfaser Schweiz AG anwesend. Die Investitionssumme seitens der Gemeinde Hergiswil b. W. über die Beteiligung beträgt total Fr. 215’000.00. Es haben Gespräche mit den Elektras Hergiswil-Dorf und Opfersei zur Nutzung von Synergien beim bestehenden Leitungsnetz stattgefunden.
Beitrag Grundeigentümer
Die Grundeigentümer leisten einen Beitrag in Form einer einmaligen Anschlussentschädigung. Die einmaligen Anschlussentschädigungen für Grundeigentümer belaufen sich gemäss Tarifordnung im Fall eines Einfamilienhauses im besten Fall in der Bauzone auf Fr. 100.00 und ausserhalb der Bauzone auf Fr. 2’000.00. Diese Tarife wurden in Verhandlungen innerhalb des Projektausschusses zusammen mit der Regionalen Glasfaser Schweiz AG festgelegt und sind in allen 18 Gemeinden gleich.
Verträge werden in den nächsten Wochen versendet
Ziel ist die Vollerschliessung der Gemeinde. Mit diesem Projekt besteht die einmalige Chance, ein flächendeckendes Glasfasernetz zu erstellen. Die Endkunden können die bei den PRIORIS-mitmachenden Telekommunikationsanbieter frei wählen. Das Projekt wird dann realisiert, wenn für ca. 60% der Nutzungseinheiten (Grundeigentümer-Anschlüsse) ein Anschlussvertrag unterzeichnet wurde. Bei nicht Erfüllung der 60% kann die Glasfaser-Gesellschaft über den Bau entscheiden. Wie vorerwähnt war Hergiswil b. W. erste Gemeinde, welche über das Reglement PRIORIS abgestimmt hat. In Gesprächen mit den Verantwortlichen zeigt sich, dass es durchaus denkbar ist, dass Hergiswil b. W. auch als erste Gemeinde mit dem Bau des Glasfasernetzes starten könnte.
Die Regionale Glasfaser Schweiz AG wird für jede Nutzungseinheit, sprich jeden Grundeigentümer, einen entsprechenden Vertrag erstellen und dieser wird von der Gemeinde versendet. Alle Grundeigentümer erhalten somit in nächster Zeit diesen Anschlussvertrag zur Unterzeichnung mit allen weiteren Informationen.
Neue Grüngut- und Astmaterialentsorgung
Aufgrund der Neugestaltung der Umgebung Schulhaus Steinacher befindet sich die Astmaterialsammelstelle und ein Grüngutcontainer neu hinter der Halle der Zettel AG, Luegetalmatte 1. Dieser Platz ist im Eigentum der Einwohnergemeinde Hergiswil b. W.
Grüngutsammlung ab 7. Juni 2024
Wie bereits mitgeteilt, wird betreffend Grüngutsammlung neu eine kostenlose Einsammlung (alle zwei Wochen) auf der Route/Standorte analog der Kartonsammlung stattfinden. Die Sammlung wird ab Juni starten und alle zwei Wochen am Freitagmorgen stattfinden. Durchgeführt wird die Grüngutsammlung von der Josef Aregger Transport AG, Daiwil.
Die ersten Termine sind wie folgt:
7. Juni, 21. Juni, 5. Juli, 19. Juli, 9. August, 23. August.
Alle Termine sind im Abfallentsorgungsplan nachgetragen. Dieser ist hier abrufbar:
https://hergiswil-lu.ch/wp-content/uploads/2024-Entsorgung.pdf
Was kann im Grüngut entsorgt werden?
Ins Grüngut gehören neben Gartenabfälle wie Blumen, Heckenschnitt, Rasenschnitt etc. auch alle organischen Abfälle aus Küche wie Rüstabfälle, Früchteschalen oder Kaffeesatz. Speisereste gehören aus hygienischen Gründen in den Kehricht und nicht in das Grüngut.
Beschaffung der Grüngutcontainer
Die Grüngutmulden (siehe Foto) muss jeder Grundeigentümer selber beschaffen. Eine gemeinsame Bestellung wird mit dem künftigen Anbieter koordiniert. Die Bestellung kann mit untenstehender Bestellung direkt bei Aregger Transport AG, Daiwil gemacht werden. Die Grüngutcontainer können auch über andere Bezugsquellen beschafft werden.
Ebenfalls wird ein zusätzlicher Grüngutcontainer zur Abgabe des Grüngutes neben dem Astmaterial bei der Luegetalmatte aufgestellt.
Bestellung von Grüngutcontainer:
Bei Josef Aregger Transport AG, Daiwil per Telefon 041 970 18 78 oder E-Mail info@areggertransporte.ch
Preise inkl. Lieferung und MWST:
Container Kunststoff grün
Ohne Kippschloss mit Kippschloss
(ohne Zylinder)
140L Fr. 40.00 Fr. 107.00
240L Fr. 60.00 Fr. 129.00
360L Fr. 135.00 Fr. 207.00
600L Fr. 378.00 Fr. 490.00
800L Fr. 378.00 Fr. 490.00
Aus Erfahrung wird ein 240L oder 360L-Behälter empfohlen.
Wir bitten die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, einen Grüngutcontainer zu beschaffen!
Umgebung Schulhaus Steinacher
Beachvolleyballfeld und Bocciabahn
In Richtung St. Johann wurde ein Beachvolleyballfeld und eine Bocciabahn/Kugelstossanlage erstellt. Für das Beachvolleyballfeld waren 240 Tonnen Sand notwendig. Für die Anordnung musste der bestehende Fussballplatz leicht eingekürzt werden und Richtung Hang wurde eine Blocksteinmauer erstellt. Das Beachvolleyballfeld ist ein langjähriger Wunsch, insbesondere von den Jugendlichen, welche dies an jährlichen Jungbürgerfeiern schon mehrfach kundgetan haben. Mit der Anordnung des Beachvolleyballfeldes und der Bocciabahn nahe des St. Johann soll auch ein Generationenaustausch zwischen Jung und Alt ermöglicht werden.
Beachvolleyballfeld und Bocciabahn
Erweiterung Spielplatz
Der erweiterte Spielplatz beim Schulhaus auf dem Platz der bisherigen Kugelstossanlage wird als Balancier- und Kletterlandschaft über die Organisation Murimoos www.murimoos.ch erstellt. Murimoos bietet psychisch, körperlich und sozial beeinträchtigten Personen einen geschützten Arbeits- und Lebensraum und ist spezialisiert auf Spielplatzbau. Der Spielplatz wurde in enger Zusammenarbeit mit der Schule geplant und auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt.
Bei den Vorbereitungsarbeiten traten aufgrund des Alters der bestehenden Bauten einige Mehrarbeiten zum Vorschein. So musste als Beispiel die Weitsprunganlage neu befestigt werden. Diese Arbeiten wurden nach Rücksprache mit dem Gemeinderat in Auftrag gegeben.
Erweiterung Spielplatz
Ausschreibung Winterdienst Gemeindestrasse ab Herbst 2024
Die Birrer Holz AG teilt mit, dass sie den Winterdienst im Bereich Schnee pflügen auf der Gemeindestrasse Dorf bis Sagenmatt und Kreuzstiegenstrasse Dorf bis Gemeindegrenze Luthern ab kommendem Winter 2024/2025 nicht mehr ausführen wird. Salz streuen wird weiterhin durch die Birrer Holz AG ausgeführt. Die Einwohnergemeinde sucht eine Nachfolge, siehe Inserat in dieser Ausgabe.
Selina Peter bei Mobilitätskampagne Luzernmobil
Die zweite Luzernmobil-Challenge 2024 dauerte von Ende April bis 25. Mai. Während der Luzernmobil-Challenge verzichten über 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Monat auf ihr privates Auto. Im Tausch gegen ihr Nummernschild erhielten sie ein umfassendes Mobilitätspaket. Das Paket beinhaltet eine öV-Leistung, ein E-Bike, Car- und Cargobike-Guthaben sowie kostenlose Co-Working Tage. Erfreulicherweise hat mit Selina Peter, Grüt 2, auch eine Hergiswilerin an der Kampagne teilgenommen. Geplant ist ein Interview mit ihr in der nächsten Ausgabe des Hergiswiler Läbe.
Zivilschutzanlage 24-Stunden-Probelauf der Notstromgeräte
Anlässlich der Infrastruktur-Wartung vom 20./21. Juni 2024 wird durch die Zivilschutzorganisation Nord-West der 24-Stunden-Probelauf der Notstromgeräte durchgeführt. In diesem Zusammenhang kann es zu Geräuschemissionen in der Schutzanlage Nieder-Steinacher (Unterhalb Steinacherhalle) kommen.
Einsatz Zivilschutz
Im Rahmen einer Einsatzwoche der Zivilschutzorganisation Nord-West vom 22. bis 26. April 2024 wurden diverse Unterhaltsarbeiten, insbesondere der Wanderweg entlang Milch-Kräuter-Käseweg Mühlematt bis Luegmatt ausgeführt. Weiter der Wanderweg inkl. Lattenzaun Birrer Holz AG Richtung Feuerstelle Hinter-Säge. Der Gemeinderat dankt den Dienstpflichtigen für den geleisteten Einsatz.
Einsatz Zivilschutz Nordwest am Wanderweg im Bereich Luegetalmatte
Militärische Einquartierung
Vom 27. Mai bis 21. Juni 2024 absolviert die Trsp Kp 1/6 unter dem Kommando von Jonas Taugwalder ihren WK in Hergiswil b. W. Es werden ungefähr 110 Angehörige der Armee die Truppenunterkunft bei der Steinacherhalle, den Anbau Steinacherhalle sowie den Parkplatz zwischen Schulhaus und St. Johann in Anspruch nehmen. Die (Transport)-Truppe hat viele Fahrzeuge und kann einen Teil auf dem Areal der Zettel AG, Luegetalmatte 1 abstellen.
Der Gemeinderat heisst die Dienstleistenden und ihren Kommandanten in Hergiswil b. W. herzlich willkommen und wünscht ihnen einen erfolgreichen WK.
Neuer Onlineschalter «my.lu.ch»
Möchten Sie ein rotes Kontrollschild fürs Auto bestellen? Möchten Sie ein Gesuch um Förderbeiträge Energie ausfüllen? Möchten Sie Ihre Hobbytierhaltung melden? Möchten Sie eine Sachbeschädigung anzeigen?
Bereits heute bieten der Kanton und viele Gemeinden zahlreiche elektronische Dienstleistungen an. Diese sind auf verschiedenen Internetseiten der Gemeinden und des Kantons auffindbar. Wer eine Dienstleistung in Anspruch nehmen will, muss also wissen, welche Behörde zuständig ist und sich dann auf die Suche nach deren Internetseite machen. Der Kanton Luzern und der Verband Luzerner Gemeinden hatten deshalb im Jahr 2020 beschlossen, ein gemeinsames Portal anzubieten, auf welchem das elektronische Angebot an Dienstleistungen von Kanton und Gemeinden gebündelt zur Verfügung steht. «Es freut uns sehr, dass wir mit diesem Angebot einen wichtigen Schritt zum Thema Digitalisierung beitragen können», erläutert Reto Wyss, Finanzdirektor und zuständig für die kantonale Informatik. «Uns ist wichtig, dass wir mit my.lu.ch einen zusätzlichen Kanal anbieten können. Weiterhin können Dienstleistungen auch auf dem bisherigen Weg, wie beispielsweise an einem Schalter, bezogen werden».
Der neue, zusätzliche Kommunikationskanal my.lu.ch ist ab sofort für die Bevölkerung und die Unternehmen verfügbar. Der Kanton Luzern und der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) haben dieses Projekt gemeinsam realisiert und freuen sich, dass der Onlineschalter my.lu.ch seit dem 24. April 2024 in Betrieb ist.
Zum Start befindet sich eine Auswahl von kantonalen Dienstleistungen auf dem Portal. Das Angebot wird über die kommenden Monate stetig ausgebaut. Geplant ist auch, die ersten Gemeindeservices anzubinden. Ziel bleibt es, dass dereinst alle digital bereitgestellten kantonalen und kommunalen Dienstleistungen auf my.lu.ch erhältlich sein werden.
Alles zum neuen Onlineschalter mit weiteren ausführlichen Informationen finden Sie unter my.lu.ch.
GALL verzichtet auf Neophytensack
Bei der Neophytenbekämpfung fällt Pflanzenmaterial an, welches weder kompostiert noch liegengelassen werden darf, da sonst die Gefahr der Verbreitung zu gross ist. Bei einigen Neophyten reicht nämlich ein kleines Stück der Wurzel, des Sprosses oder eine verdorrte Blüte mit versteckten Samen, damit eine neue Pflanze wächst. Aus diesem Grund müssen bei der Bekämpfung die ganzen Pflanzen oder zumindest die vermehrungsfähigen Pflanzenteile im Kehricht entsorgt werden. Dies gilt für die Bekämpfung von Neophyten im eigenen Garten genauso wie für Neophyten welche bereits ausgebüxt sind und nun in der freien Natur wachsen. Bis jetzt konnten über unseren Abfallentsorgungsverband GALL (Gemeindeverband für Abfallverwertung Luzern Landschaft) Gratis-Neophytensäcke bezogen werden.
Einstellung Neophytensäcke
Der Vorstand von GALL teilt nun mit, dass das in den Jahren 2022 und 2023 gestartete Projekt zur Sammlung von Neophyten mittels Abgabe von «gratis Neophytensäcken» im 2024 nicht mehr angeboten wird. Der Gemeinderat Hergiswil b. W. bedauert diesen Entscheid. Für die Biodiversität und die Natur ist es schlecht, wenn aufgrund der Einstellung des Gratis-Angebots die Bekämpfung der Neophyten zurückgefahren oder gar eingestellt wird. Mit weiteren Gemeinden hat er dem Vorstand GALL zu Handen der nächsten Generalversammlung im November den Antrag gestellt, das Angebot ab 2025 wieder aufzunehmen. Bis dahin bitten wir die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die Neophyten weiterhin zu bekämpfen und im ordentlichen Kehricht zu entsorgen.
«Vision Zukunft Alter» Bevölkerungsinformation am 15. Juni 2024
Die Gemeinde hat zusammen mit der Pro Senectute einen Prozess gestartet, um Visionen für eine altersgerechte Gemeinde zu entwickeln und auf die künftigen Herausforderungen der demographischen Entwicklung (die «Babyboomer»-Jahrgänge sind im Pensionsalter) vorbereitet zu sein. Im Herbst 2023 wurden alle Personen Ü60 mittels eines umfassenden Fragebogen zur Altersfreundlichkeit der Gemeinde befragt. Seit Anfang Februar 2024 ist eine Projektgruppe von 19 Personen dabei, Visionen für die Gemeinde Hergiswil b. W. zu entwickeln. Eine Illustratorin hat die entwickelten Visionen bildnerisch dargestellt.
Am Samstag, 15. Juni 2024 um 08.30 Uhr findet im Gemeindehaus eine Bevölkerungsinformation statt. Die Projektgruppe wird die Visionen detailliertet vorstellen und mit der Bevölkerung diskutieren, wozu alle herzlich eingeladen sind.
Die eindrückliche bildnerisch gestaltete Vision mit Stand Mitte Mai ist auf der Webseite www.hergiswil-lu.ch, unter aktuell abrufbar.
Bauwesen
Der Gemeinderat hat von folgenden Photovoltaikanlagen gemäss Merkblatt «Solaranlagen» Kenntnis genommen:
- auf dem Dach der Schafscheune GV-Nr. 188 A, Grundstück Nr. 768, Krieshütten, der Beat Huber und Silvia Welti
- auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 242 A, Grundstück Nr. 15, Längmatt, der Hanspeter und Yvonne Michel
- auf dem Dach der Schweinescheune mit Einstellhalle GV-Nr. 38 und des Wohnhauses GV-Nr. 38 B, Grundstück Nr. 443, Rosenmatt, des Roger Theiler