Krankenversicherungsprämien können eine grosse finanzielle Belastung sein. Die Prämienverbilligung entlastet insbesondere Familien sowie Haushalte mit geringem Einkommen und Vermögen. Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei der Ausgleichskasse Luzern geltend zu machen. Pro Anmeldung werden alle berechtigten Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben (Ehepartner/in, Kinder und junge Erwachsene bis Jahrgang 2000 in Ausbildung), automatisch für die Berechnung ermittelt. Eine eigene Anmeldung müssen junge Erwachsene einreichen, die am 1. November 2024 nicht in Ausbildung sind oder die am 1. November 2024 in Ausbildung sind und einen eigenen steuerrechtlichen Wohnsitz haben. Die Daten für die Anmeldung können online unter ipv.was-luzern.ch erfasst werden.
Einreicheschluss ist der 31. Oktober 2024. Die Auszahlung erfolgt ausnahmslos direkt an die Krankenversicherung. Diese stellt reduzierte Prämienrechnungen aus. Weitere Informationen erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle Hergiswil b. W. sowie bei der Ausgleichskasse Luzern unter was-luzern.ch/ipv, Telefon 041 209 01 51.