Neuer Gemeindepräsident ab 1. September 2024
Wie bereits mitgeteilt, hat Gemeindepräsident Urs Kiener auf den 31. August 2024 nach 33 Jahren im Gemeinderat seine Demission eingereicht. Als Nachfolger ab 1. September 2024 wurde Flurin Burkhalter (Bild) gewählt. Wir wünschen Flurin Burkhalter einen guten Start im Amt als Gemeindepräsident.
Eidgenössische und Kantonale Volksabstimmung
Am Sonntag, 22. September 2024, finden folgende Abstimmungen statt:
Eidgenössische Volksabstimmung
- Volksinitiative vom 8. September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»
- Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge)
Kantonale Volksabstimmung
- Revision des Steuergesetzes (Steuergesetzrevision 2025)
Die Urne ist am Sonntag von 10.30 bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus aufgestellt. Die briefliche Stimmabgabe kann bis zum Schluss der Urnenöffnung am Sonntag um 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei Postzustellungen ist zu berücksichtigen, dass die Rücksendekuverts am Freitag vor dem Wahlsonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen müssen.
Positiver Zwischenstand PRIORIS
Das Projekt PRIORIS sieht vor, alle ganzjährig bewohnten Haushalte und Gewerbebetriebe zu attraktiven Konditionen an ein Glasfasernetz anzuschliessen. Das Glasfaserprojekt wird von den beteiligten Gemeinden der Region zusammen mit der Regionalen Glasfaser Schweiz AG realisiert. Diese Umsetzungs- und Finanzierungspartnerin löst die Planung für die Glasfaserinfrastruktur aus und errichtet diese anschliessend, sobald die Anschlussverträge für 60 Prozent der Nutzungseinheiten in einer Gemeinde unterschrieben sind.
Zwischenstand knapp 60 Prozent und Dank
In den letzten Wochen wurden sehr viele Anschlussverträge unterzeichnet und eingereicht. Stand 16. August 2024 haben wir mit rund 59 Prozent das Ziel von 60 Prozent knapp erreicht, was uns sehr freut. Somit wirkt die überwiegende Mehrheit der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer beim Projekt PRIORIS mit.
Auch wir sind überzeugt: Ein flächendeckendes Glasfasernetz ist eine grosse Chance und eine Investition in die Zukunft. Herzlichen Dank, dass Sie mit Ihrer Solidarität dazu beigetragen haben, schnelles Internet für alle zu ermöglichen.
Weiteres Vorgehen
Mit dem Erreichen der 60 Prozentgrenze werden die nächsten Planungsschritte von der Regionalen Glasfaser Schweiz AG in nächster Zeit aufgenommen. Weitere Informationen diesbezüglich folgen.
Haben Sie den Vertrag noch nicht eingereicht? Die Gemeindeverwaltung nimmt Ihren Vertrag weiterhin entgegen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, den Vertrag abzuschliessen:
- Online-Formular auf www.regionale-glasfaser.ch ausfüllen (siehe auch SCAN MICH)
- Per Post erhaltenes «Bestellformular Glasfaseranschluss» ausfüllen, unterzeichnen und zustellen an:
Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 24
6133 Hergiswil b. W.
Sie können auch jederzeit auf Gemeindeverwaltung vorbeikommen und wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Vertrages. Auch können wir Ihre Fragen beantworten oder klären.
Unterstützung Praxis von Hausärztin Dr. Barbara Martini
Die Praxis Gruppe Schweiz hat das Hausarztzentrum Chrüzmatte 3 übernommen und betreibt dieses seit dem 15. Mai 2024 mit der Hausärztin Dr. Barbara Martini als Praxis Gruppe Hergiswil bei Willisau. Sie ist Teil der Praxis Gruppe Schweiz mit ihren bestehenden 27 Hausarztpraxen in der ganzen deutschsprachigen Schweiz. So auch in Willisau, Ettiswil oder Wolhusen.
Die Ansiedlung eines neuen Arztes oder Ärztin für die Hergiswiler Bevölkerung gestaltete sich sehr herausfordernd. In enger Zusammenarbeit mit der Elektra Hergiswil-Dorf, als Eigentümerin der Liegenschaft, konnte mit Dr. Barbara Martini eine erfahrene Hausärztin gewonnen werden.
Starthilfe
Als Starthilfe räumt die Gemeinde der Praxis Gruppe Hergiswil bei Willisau mit der Ärztin Dr. Barbara Martini ein Rabatt/Mieterlass für den Mietzins in der Chrüzmatte 3 ein. Dieser wird während den ersten 18 Monaten gestaffelt und beträgt rund Fr. 13’000.00. Auch die Elektra Hergiswil-Dorf gewährt der Arztpraxis einen Mieterlass. Ebenfalls wird der Praxis Gruppe Hergiswil bei Willisau ein zinsfreies Darlehen von Fr. 50’000.00 für die Übernahme des bestehenden Mobiliars und der Gerätschaften in der Praxis gewährt. Nach jedem vollen Betriebsjahr der Arztpraxis in der Chrüzmatte 3 reduziert sich das Darlehen um Fr. 5’000.00.
Ausblick
Wir wünschen, dass sich die Praxis gut entwickelt und die Hergiswilerinnen und Hergiswiler die Praxis aufsuchen. Erreichbar ist sie unter der Nummer 041 780 03 03. Weitere Informationen unter: www.praxis-gruppe.ch/praxen/praxis-gruppe-hergiswil-bei-willisau/
35 Jahre Dienstjubiläum Ursula Häfliger Schär
Ursula Häfliger Schär darf am 1. September 2024 ein nicht alltägliches Dienstjubiläum feiern. Sie arbeitet seit 35 Jahren auf der Gemeindeverwaltung Hergiswil b. W. Ursula Häfliger Schär wurde nach Abschluss ihrer Lehrzeit, welche sie bereits in Hergiswil b. W. noch unter Anton Zihlmann sel. und später Klaus Zihlmann absolviert hat, auf den 1. September 1989 als Verwaltungsangestellte der Gemeinde Hergiswil b. W. gewählt. Sie leitet seit vielen Jahren die Gemeindekanzlei mit all ihren Aufgaben, ist AHV-Zweigstellenleiterin und bildet Lernende aus. Als erste Anlaufstelle für die Bevölkerung am Schalter der Kanzlei prägt Ursula Häfliger Schär das Profil der Gemeinde und gibt der Verwaltung nach aussen ein positives Gesicht. Sie verfügt über ein enormes Fachwissen und grosse Erfahrung. Damit garantiert sie eine Konstanz, von der die Gemeindeverwaltung, der Gemeinderat und der Gemeindeschreiber enorm profitieren können. Der Gemeinderat gratuliert Ursula Häfliger Schär ganz herzlich zu diesem hohen Dienstjubiläum und bedankt sich im Namen des Gemeindepersonals und der ganzen Bevölkerung für den grossen Einsatz und die langjährige Treue zur Gemeinde Hergiswil b. W.
Prämienverbilligung Anmeldung bis 31. Oktober 2024
Krankenversicherungsprämien können eine grosse finanzielle Belastung sein. Die Prämienverbilligung entlastet insbesondere Familien sowie Haushalte mit geringem Einkommen und Vermögen. Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei der Ausgleichskasse Luzern geltend zu machen. Pro Anmeldung werden alle berechtigten Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben (Ehepartner/in, Kinder und junge Erwachsene bis Jahrgang 2000 in Ausbildung), automatisch für die Berechnung ermittelt. Eine eigene Anmeldung müssen junge Erwachsene einreichen, die am 1. November 2024 nicht in Ausbildung sind oder die am 1. November 2024 in Ausbildung sind und einen eigenen steuerrechtlichen Wohnsitz haben. Die Daten für die Anmeldung können online unter ipv.was-luzern.ch erfasst werden.
Einreicheschluss ist der 31. Oktober 2024. Die Auszahlung erfolgt ausnahmslos direkt an die Krankenversicherung. Diese stellt reduzierte Prämienrechnungen aus. Weitere Informationen erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle Hergiswil b. W. sowie bei der Ausgleichskasse Luzern unter was-luzern.ch/ipv, Telefon 041 209 01 51.
Meldung bei Nichterwerbstätigkeit zur Vermeidung von Beitragslücken der AHV
Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Beiträge als Nichterwerbstätige zahlen Personen, die kein Erwerbseinkommen erzielen, wie zum Beispiel:
- vorzeitig Pensionierte
- Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
- Empfänger und Empfängerinnen von Kranken- und Unfalltaggeldern
- Studierende
- Weltreisende
- ausgesteuerte Arbeitslose
- Geschiedene
- Verwitwete
- Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten, die nicht im AHV-Rentenalter sind
- Personen, die vom Vermögen oder von Alimenten leben
Überdies gelten erwerbstätige Personen, deren jährliche AHV-Beiträge aus der Erwerbstätigkeit inklusive Arbeitgeberbeiträge weniger als Fr. 514.00 betragen, als Nichterwerbstätige. Nichterwerbstätige müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen. Fehlende Beitragsjahre führen zu einer Kürzung der Renten. Nichterwerbstätige müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn der Ehepartner im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der Höhe von Fr. 1’028.00 (doppelter Mindestbeitrag) entrichtet.
Falls Sie die Beitragspflicht aus irgendeinem Grund nicht erfüllen, müssen Sie sich unbedingt als Nichterwerbstätige Person bei der AHV-Zweigstelle anmelden. Das entsprechende Anmeldeformular können Sie unter www.was-luzern.ch herunterladen.
Falls Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, können Sie sich an die AHV-Zweigstelle Hergiswil b. W. (Telefon 041 979 80 83 oder gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch) wenden.
Einsammlung Grüngut
Wie bereits mitgeteilt, findet betreffend Grüngutsammlung alle zwei Wochen eine kostenlose Einsammlung auf der Route/Standorte analog der Kartonsammlung statt. Die Sammlung hat im Juni gestartet und findet alle zwei Wochen am Freitagmorgen ab 07.00 Uhr statt. In diesem Monat finden die Sammlungen am 6. und 20. September statt. Ausgeführt wird die Grüngutsammlung von der Josef Aregger Transport AG, Daiwil, wo auch die Grüngutcontainer weiterhin bestellt werden können.
Alle Termine sind im Abfallentsorgungsplan nachgetragen, welcher auf der Webseite der Gemeinde abrufbar ist. Nutzen Sie dieses Angebot.
Ebenfalls steht ein zusätzlicher Grüngutcontainer zur Abgabe des Grüngutes hinter der Halle der Zettel AG, Luegetalmatte 1. Dort befindet sich auch die Astmaterialsammelstelle.
Was kann im Grüngut entsorgt werden?
Ins Grüngut gehören neben Gartenabfälle wie Blumen, Heckenschnitt, Rasenschnitt etc. auch alle organischen Abfälle aus Küche wie Rüstabfälle, Früchteschalen oder Kaffeesatz. Speisereste gehören aus hygienischen Gründen in den Kehricht und nicht in das Grüngut.
Äste, Sträucher und Hecken zurückschneiden
Der Herbst ist die Zeit, Bäume und Hecken entlang von Bächen, Strassen, Trottoirs oder bei Einmündungen und Kreuzungen zurückzuschneiden sowie die Böschungen zu mähen. Diese Massnahmen tragen dazu bei, Unfälle zu vermeiden. Einhängende Äste von Bäumen und Hecken behindern oft die Sicht und können zu Verkehrsunfällen mit schweren Folgen für die Unfallbetroffenen und im Haftungsfall für die Grundeigentümer führen.
Gebäudeversicherung
Gemäss Geschäftsbericht der Gebäudeversicherung Luzern sind in der Gemeinde Stand 31. Dezember 2023 gesamthaft 1’132 Gebäude mit rund 655 Millionen Franken versichert. Im Jahr 2023 sind an 8 Gebäuden Feuerschäden von 57’367 Franken entstanden. Ebenfalls mussten 12 Elementarschäden von total 26’398 Franken verzeichnet werden.
Bücherschrank: Aufruf für Bücherabgabe
Der öffentliche Bücherschrank steht vor dem Gemeindehaus. Dieser wird rege benutzt. Die Koordinatorin des Bücherschrankes Anna Christen teilt mit, dass in letzter Zeit viele Bücher zum Lesen mitgenommen wurden, was sehr erfreulich ist. Es wird auch äusserst sorgfältig mit den Büchern umgegangen. Die rege Benutzung hat zur Folge, dass es im Bücherschrank wieder Platz hat.
Aufruf
Wir danken allen Personen, die ihre nicht mehr benötigten Bücher (Krimi, Roman, Fach- und Sachbücher, Kinderbücher etc.) in den Bücherschrank stellen, um sie so anderen Leserinnen und Lesern anzubieten. Falls der Bücherschrank mit Büchern gefüllt ist, dürfen die Bücher auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Man darf weiterhin jederzeit Bücher entnehmen und diese zum Lesen mitnehmen. Ob man sie zurückbringt, behält, tauscht oder nicht, entscheiden alle Nutzenden selber. Der Bücherschrank trägt zum breitgefächerten Freizeit- und Kulturangebot in der Gemeinde bei. Viele Leserinnen und Leser freuen sich auf die Bücher. Herzlichen Dank allen Beteiligten.
Littering – das achtlose Wegwerfen und Liegenlassen von Abfall stört, verursacht hohe Kosten und gefährdet Tiere
Chipspackungen am Wegrand, Zigarettenstummel auf dem Spielplatz, Hundekot und Getränkedosen auf der Wiese – Littering ist allgegenwärtig. Betroffen ist gleichermassen das Siedlungsgebiet wie landwirtschaftliche Wiesen entlang von Strassen und Wegen. Auch in unserer Gemeinde wurde in letzter Zeit vermehrt Littering festgestellt und es gingen Meldungen ein. Dies führt nicht nur zu hohem Aufwand für die Gemeinden und die betroffenen Grundeigentümer. Littering beeinträchtigt die Lebensqualität und schadet der Natur und der Landwirtschaft. Die Landwirte müssen landauf und landab entlang von Strassen und Spazierwegen den Abfall zusammenlesen. Denn: Übers Futter können die Abfälle von den Tieren unbemerkt gefressen werden. Etwa scharfkantige Reste von Aludosen, die in die Mähmaschine gelangten. Das kann innere Verletzungen verursachen und bis hin zum Tod der Tiere führen. Gesundheitlich bedenklich für die Tiere sind auch Zigarettenstummel und Hundekot im Gras.
Aufruf an die Bevölkerung
Wir rufen die Bevölkerung auf, keinen Abfall liegen zu lassen und den Abfall fachgerecht zu entsorgen. Allfällige Hinweise aus der Bevölkerung betreffend Littering werden gerne entgegengenommen.
Bauwesen
Der Gemeinderat hat von folgenden Photovoltaikanlagen gemäss Merkblatt «Solaranlagen» Kenntnis genommen:
- auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 452, Grundstück Nr. 965, Schniderbure 9a, der Philipp und Michaela Burkard-Zemp
- auf dem Dach der Scheune GV-Nr. 250 B, Grundstück Nr. 686, Seeblenschürweid, des Patrick Schwegler
- auf dem Dach der Scheune GV-Nr. 137 A, Grundstück Nr. 247, Vorder-Kreuzstiegen, des Gerhard Thalmann
- auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 446, Grundstück Nr. 957, Schniderbure 9b, der Urs und Marlis Wechsler-Muff
Ebenfalls hat der Gemeinderat gemäss kantonalem Energiegesetz den bewilligungsfreien Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Bauten mit Wohnnutzung zur Kenntnis genommen:
- auf Grundstück Nr. 838, Gebäude Nr. 430, Dorfstrasse 43, der Beat und Rahel Staffelbach-Kunz
- auf Grundstück Nr. 839, Gebäude Nr. 376 der Stockwerkeigentümergemeinschaft Chrüzmatte 1
- auf Grundstück Nr. 839, Gebäude Nr. 387 der Stockwerkeigentümergemeinschaft Chrüzmatte 2