Gemeinderatsnachrichten 15.01.2025

Eidgenössische und Kantonale Volksabstimmung

Am Sonntag, 9. Februar 2025, finden folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Volksabstimmung

  • Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»

Kantonale Volksabstimmung

  • Verfassungsinitiative «Ja zum Stimmrechtsalter 16!»

Die Urne ist am Sonntag von 10.30 bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus aufgestellt. Die briefliche Stimmabgabe kann bis zum Schluss der Urnenöffnung am Sonntag um 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei Postzustellungen ist zu berücksichtigen, dass die Rücksendekuverts am Freitag vor dem Wahlsonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen müssen.

Statistisches

Allgemeines

Die Wohnbevölkerung betrug am 31. Dezember 2024 1’942 Einwohner, was einer Bevölkerungszunahme von 11 Einwohnern gegenüber dem 31. Dezember 2023 entspricht. Der Ausländeranteil beträgt 8,6 Prozent (Vorjahr 8 Prozent). Die Gemeinde Hergiswil b. W. registrierte im vergangenen Jahr 20 Geburten (Vorjahr 14) und 13 Todesfälle (Vorjahr 12). Im Jahr 2024 wurden 10 Baubewilligungen erteilt. Dadurch entstehen im Gemeindegebiet 7 neue Wohnungen. Zusätzlich wurden im Gemeindegebiet von 17 Solar- bzw. Photovoltaikanlagen Kenntnis genommen. Der Gemeinderat hielt im vergangenen Jahr 26 offizielle Gemeinderatssitzungen und eine Klausur ab. Dabei behandelte er gesamthaft 360 Geschäfte. Neben den offiziellen Gemeinderatssitzungen fanden Besprechungen mit der Controllingkommission, der Bildungskommission, dem Gewerbeverein, den ehemaligen Gemeinderäten, den Gemeinderäten der Nachbargemeinden, sowie etliche Besprechungen mit Kommissionen, Privaten, Gruppierungen und Vereinen statt.

Lagerhaus

Das Truppenlager/Ferienlager Napf wurde im vergangenen Jahr durch militärische Einheiten und private Gruppen/Lager wiederum rege benutzt. Es waren fünf militärische Einheiten mit total 8’329 «Übernachtungen» einquartiert. Weiter durften im letzten Jahr 13 private und schulische Lager/Gruppen mit total 2’682 Logiernächten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen begrüsst werden.

Ehrungsanlass 14. Februar 2025

Der Ehrungsanlass für Vereine, Organisationen und Einzelpersonen findet am Freitag, 14. Februar 2025 um 20.00 Uhr in der Steinacherhalle statt. Eröffnet wird der Anlass durch die Musikgesellschaft unter dem eindrücklichen Einmarsch aller Vereinsfahnen. Es werden wiederum Einzelpersonen, Vereine und Organisationen für die Leistungen des Jahres 2024 in Sport, Kultur und Beruf geehrt. Mit grossem Stolz können wiederum einige Ehrenmeldungen bei den letzten Lehrabschlussfeiern nochmals speziell geehrt werden.

Mit einer würdigen Laudatio werden am Schluss die Spezialehrungen an den SVKT Frauensportverein und an Tourismus Kräuterdorf Hergiswil vergeben.

Im Anschluss an die Ehrungen wird ein Apéro offeriert. Für die Festwirtschaft und den Apéro konnte dieses Jahr die Netzballriege des Sportvereins gewonnen werden. Die ganze Bevölkerung ist zum Ehrungsanlass eingeladen.

Wir freuen uns, wenn die Ehrungen der ausserordentlichen und eindrücklichen Leistungen vor einem grossen Publikum erfolgen können.

Demission Controllingkommission

Regina Lustenberger, Wissbühl 6, hat auf den 31. August 2025 als Mitglied der Controllingkommission demissioniert. Der Gemeinderat dankt Regina Lustenberger für die seit 2015 geleistete Arbeit in der Controllingkommission recht herzlich. Die Ersatzwahl soll an der Gemeindeversammlung vom 15. Mai 2025 stattfinden. Die Ortsparteien wurden entsprechend orientiert.

Coop Gemeinde Duell

Nach 10 Jahren nimmt die Gemeinde Hergiswil b. W. wieder am Coop Gemeinde Duell teil. Es kommt zur Wiederauflage vom Hergiswiler-Duell Napf gegen See. Während dem ganzen Monat Mai gilt es möglichst viele Bewegungsminuten zu sammeln, um unseren Namensvetter aus dem Kanton Nidwalden zu übertrumpfen.

Es ist ein Anlass für die ganze Bevölkerung und der Spass an der Bewegung steht im Vordergrund. Es wird bewusst die Bewegungszeit und nicht die Leistung der Teilnehmenden gemessen, damit wirklich alle mitmachen können. Ein Organisationskomitee hat die Planung aufgenommen. Durch die Mitarbeit der Hergiswiler Vereine wird aktuell ein vielfältiges Bewegungsangebot erarbeitet. Weitere Informationen folgen in der nächsten Ausgabe.

Haben Sie Interesse bei der Organisation mitzuwirken? Haben Sie eine Idee für ein tolles Bewegungsangebot zwischen dem 1. und 31. Mai 2025? Gemeindepräsident Flurin Burkhalter, Telefon 041 979 80 88, E-Mail flurin.burkhalter@hergiswil-lu.ch freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Vision «Zukunft Alter»

Ausgangslage

Aktuell sind rund 18 % der Hergiswilerinnen und Hergiswiler über 65-jährig und 5 % über 80-jährig. Gemäss dem Bevölkerungsszenario von LUSTAT Statistik Luzern ist bis im Jahr 2040 bei den über 65-jährigen mit einer Zunahme um 50 % zu rechnen, bei den über 85-jährigen wird gar eine Verdreifachung erwartet. Die Gesamtbevölkerung der Gemeinde wird also deutlich älter. Zudem wandelt sich die Gesellschaft und es stellt sich die Frage, wie sich das Leben, die Freizeitgestaltung, die medizinische Versorgung und die Wohnformen im Alter verändern werden.

Gemeinsam auf dem Weg

Als Antwort auf die demografischen Herausforderungen der nächsten Jahre entwickelte die Gemeinde unter der Leitung von Sozialvorsteherin Monika Kurmann und in Zusammenarbeit mit der Pro Senectute in einem gemeinsamen Prozess mit engagierten Hergiswilerinnen und Hergiswilern ihre Vision «Zukunft Alter». Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse zur Altersfreundlichkeit in der Gemeinde und in drei Workshops wurden Wünsche, Bedürfnisse und Ideen gesammelt, diskutiert und formuliert. Am 15. Juni 2024 wurde die Vision «Zukunft Alter» der Bevölkerung im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Im Anschluss an die Informationsveranstaltung wurde diese konkretisiert, und die Essenz daraus schliesslich in Bildern und entsprechenden Leitsätzen zu den verschiedenen Themenfeldern festgehalten. Diese sollen dem Gemeinderat für die nächsten Jahre als Leitfaden für seine Alterspolitik dienen. Visionsbild und Leitsätze sollen inspirieren, über Grenzen hinauszudenken und innovative Lösungen für die verschiedenen Herausforderungen zu finden sowie auch das Thema Alter in der Gemeinde präsent halten.

Faltblatt als Beilage

Das Faltblatt mit dem Visionsbild und den Leitsätzen ist im aktuellen Hergiswiler Läbe beigelegt oder kann auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden. Der Gemeinderat ist stolz auf das kreative und ansprechende Visionsbild und die damit verbundenen Ideen und dankt allen Hergiswilerinnen und Hergiswilern für die wertvolle Teilnahme an der Vision «Zukunft Alter», der Pro Senectute Kanton Luzern, Nicole Gämperli von ilunica für die Begleitung sowie der Neuen Regionalpolitik für die finanzielle Unterstützung.

Erste Projekte

Aus dem Projekt Vision «Zukunft Alter» haben sich bereits verschiedene Projekte entwickelt. Ende September fand der erste Mittagstisch statt und soll nun wieder einmal im Monat angeboten werden. Nebst feinem Essen, Gemeinsamkeit und Jassen sollen verschiedene Angebote stattfinden. So fand am 5. Dezember 2024 ein offenes Singen statt.

Ein Ziel ist, dass sich ältere oder auch geh- oder sehbehinderte Menschen gut in unserem Dorf bewegen können und sich wohl und sicher fühlen. Deshalb wurden am 18. Oktober 2024 mit einer Gruppe älterer Menschen zwei Dorfrundgänge durchgeführt. Auf den beiden Rundgängen wurde geschaut und diskutiert, was für ältere Menschen gut ist und was noch verbessert werden kann.

In der Projektgruppe war auch das Thema «Einsamkeit im Alter» wichtig. Hierzu gibt es am nächsten Seniorennachmittag vom 27. März 2025 ein Theater mit anschliessender Diskussion. Zudem wird versucht bei Anlässen für ältere Menschen möglichst Fahrdienste anzubieten.

Kerngruppe Vorabklärungen Alter

Der Gemeinderat hat auch die zentralen Themen Wohnen und Betreuung im Alter aufgenommen. Er hat in Absprache mit der Betriebskommission St. Johann eine Kerngruppe Vorabklärungen Alter gebildet. Die Kerngruppe soll die weiteren Schritte und die sich ergebenden Möglichkeiten im Bereich Alter, künftige Alterswohnungen, Wohnformen im Alter und Pflegeheim in Hergiswil b. W. gut planen. In der Kerngruppe sind Gemeindepräsident Flurin Burkhalter, Gemeindeammann Pius Hodel, Co-Leitung St. Johann Peter Heer und Eveline Forgas, sowie Sozialvorsteherin Monika Kurmann, welche diese Kerngruppe leitet. Anfang Januar 2025 fand die erste Sitzung statt.

Neuer Feuerwehrkommandant ab 2026

Demission Stefan Buob

Auf den 31. Dezember 2025 tritt Hptm Stefan Buob im Rahmen der Nachfolgeregelung im Kommando der Feuerwehr Hergiswil b. W. als Feuerwehrkommandant zurück. Seit Januar 2015 leitet er die Feuerwehr Hergiswil b. W. als Kommandant mit hohem Fachwissen, viel Weitsicht und grossem Einsatz. Der Gemeinderat dankt Stefan Buob bereits jetzt für den riesigen Einsatz zu Gunsten der Feuerwehr. Eine Würdigung erfolgt in einem späteren Zeitpunkt.

Da Stefan Buob die Funktion des Kommandanten und Präsidenten der Feuerwehrkommission ausübte, gilt es diese Charge neu zu besetzen. Anlässlich der Feuerwehrkommissionssitzung vom 15. November 2024 wurde beschlossen, dem Gemeinderat die Neubesetzung der Charge des Kommandanten der Feuerwehr Hergiswil b. W. zu beantragen.

Martin Kunz neuer Feuerwehrkommandant

Gemäss Feuerwehrreglement und auf Antrag der Feuerwehrkommission hat der Gemeinderat Martin Kunz, Sagiacher 4, als neuen Kommandant der Feuerwehr Hergiswil b. W. und zum Vorsitzenden der Feuerwehrkommission gewählt. Die Beförderung und Chargenernennung erfolgt auf den 1. Januar 2026.

Der 44-jährige Martin Kunz ist seit 2007 Eingeteilter der Feuerwehr. Er verfügt über die notwendigen Ausbildungen und ist bestens für dieses Amt qualifiziert. Der Gemeinderat dankt Martin Kunz für sein grosses Engagement und die Bereitschaft, die Verantwortung als Leiter der Feuerwehr auf das kommende Jahr 2026 zu übernehmen. Der Feuerwehrkommandant stellt die ständige Einsatzbereitschaft sicher, hat die Verantwortung über den Ausbildungsdienst, sowie den Vorsitz der Feuerwehrkommission und vertritt die Feuerwehr nach aussen.

Die Feuerwehrkommission und der Gemeinderat sind überzeugt, mit Martin Kunz die richtige Person als Feuerwehrkommandant zu haben und freuen sich auf die Zusammenarbeit.

Stefan Buob (links) übergibt das Feuerwehrkommando per 01.01.2026 an Martin Kunz (rechts)

Genehmigung Teilrevision Ortsplanung Speziallandwirtschaftszone Blüomatte

Im Sinne von § 21 Absatz 1 lit. a des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern wird bekannt gegeben, dass der Regierungsrat des Kantons Luzern mit Entscheid vom 17. Dezember 2024, Protokoll Nr. 1412, die an der Gemeindeversammlung vom 7. Mai 2024 beschlossene Teilrevision Ortsplanung Speziallandwirtschaftszone Blüomatte genehmigt hat.

Abfallsack erst am Morgen bereitstellen

Es muss vermehrt festgestellt werden, dass Abfallsäcke am Vorabend vor der Sammlung gemäss Abfallentsorgungsplan am Strassenrand deponiert werden. Das Abfallgut darf jedoch erst am Morgen der Sammlung bereitgestellt werden, da es immer wieder vorkommt, dass Abfallsäcke durch Tiere (Marder, Füchse, Krähen etc.) aufgerissen und die Abfälle verstreut werden. Zudem werden vereinzelt private Kehrichtsäcke ohne Gebührenmarken an die Strassen gestellt.

Neuer Salzstreuer für Winterdienst

Wie bereits mitgeteilt, wird der Winterdienst im Bereich Schnee pflügen auf der Gemeindestrasse Dorf bis Sagenmatt und Kreuzstiegenstrasse Dorf bis Gemeindegrenze Luthern ab diesem Winter 2024/2025 neu durch Josef Zemp-Meier, Unter-Langhubel 1, ausgeführt. Salz streuen auf dieser Strecke wird weiterhin durch die Birrer Holz AG ausgeführt.

Für das Salzen im Dorf wurde ein weiterer Salzstreuer beschafft. Diese Arbeit wird ab diesem Winter durch Gemeindearbeiter Isidor Wirz erledigt.

Der Gemeinderat dankt dem ganzen Winterdienst-Team für die Schneeräumung. Die Bevölkerung bitten wir um Verständnis, dass einzelne extreme Wetterbedingungen, wie sie kürzlich in Hergiswil b. W. herrschten, Herausforderungen mit sich bringen und manchmal Geduld von allen erfordern. Das Winterdienst-Team kann nicht überall gleichzeitig den Schnee räumen.

Rabatt auf Fernwärmerechnung

Die Gemeinde hat etwas mehr als 40 Fernwärmebezüger an ihrem Fernwärmenetz angeschlossen. Die Fernwärmeanlage wird in der Gemeinderechnung als Spezialfinanzierung geführt. Gemäss Wärmelieferverträgen und Indexpreisberechnung wäre der Arbeitspreis der Fernwärme für das Jahr 2024 bei Fr. 0.1457 pro kWh. Da in den letzten Jahren stets eine Einlage in die Spezialfinanzierung gemacht werden konnte, wurde im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung 2024 analog letztes Jahr wiederum ein Rabatt auf den Arbeitspreis gewährt. Die Fernwärmebezüger bezahlen 2024 als Arbeitspreis Fr. 0.13 Rappen pro kWh.

Abrechnung Trottoir Schulhausstrasse

Dem Gemeinderat wurde die Schlussabrechnung für das erstellte Trottoir entlang der Schulhausstrasse bis St. Johann zugestellt. Die Abrechnung zeigt Baukosten von Fr. 178’689.00. Diese sind höher als angenommen. Gründe dafür sind der Höhenunterschied Trottoir zur Strasse, die Erneuerung des Trottoirs entlang des Grundstückes Stumpenhaus (Steinacher 2), die Anpassung der Rabatte zwischen Einfahrt Steinacherhalle und Güterstrasse Richtung Lindenegg-Grüt, Erneuerung der Baumnischen vor dem neuen Parkplatz zwischen Schulhaus und St. Johann, sowie die Trottoirverlängerung bis zur Einfahrt St. Johann.

Ausgleichskasse Luzern Änderungen per 1. Januar 2025

Renten 2025

Im Jahr 2025 beträgt die minimale Altersrente Fr. 1’260.00 pro Person, die maximale Altersrente 2’520.00 Franken pro Person und maximale Ehepaarrente Fr. 3’780.00. Bei den Ergänzungsleistungen beträgt der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs Fr. 20’670.00 pro Jahr für Alleinstehende und Fr. 31’005.00 für Ehepaare.

Höhere Familienzulagen

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Familienzulagen in Luzern erhöht. Die Zulagen betragen neu:

– Fr. 215.00 für Kinder bis 12 Jahre,

– Fr. 260.00 für Kinder von 12 bis 15 Jahren,

– Fr. 260.00 für erwerbsunfähige Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren

– Fr. 268.00 für Jugendliche von 15 bis 25 Jahren in einer nachobligatorischen Ausbildung.

Die einmalige Geburts- und Adoptionszulage steigt auf Fr. 1’075.00

Reform AHV 21

Per 2024 trat die AHV-Reform in Kraft. Das sind die wichtigsten Neuerungen:

  • Es gilt für Frauen und Männer das gleiche Referenzalter. Bei den Frauen steigt das Referenzalter schrittweise von 64 auf 65, um drei Monate pro Jahr ab Jahrgang 1961. Das bedeutet, dass Frauen mit Jahrgang 1961 ihre Rente drei Monate später erhalten.
  • Flexibler Rentenbezug ab 63: Frauen und Männer können wählen, ab wann sie zwischen 63 und 70 Jahren ihre Altersrente beziehen möchten. Bei Bezug vor dem Referenzalter 65 gibt es eine Kürzung. Bei Bezug nach 65 gibt es einen Zuschlag. Möglich ist auch, nur einen Teil der Rente vor 65 zu beziehen und den Rest später.
  • Höhere Rente dank AHV-Beiträgen nach 65: Mit den AHV-Beiträgen ab 65 können unter bestimmten Voraussetzungen Beitragslücken gefüllt und so die Altersrente (bis zur Maximalrente) erhöht werden.

Alle weiteren Infos rund um die Reform AHV 21 finden Sie auf www.was-luzern.ch.

Betreuung von Angehörigen

Per 2024 kennt der Kanton Luzern eine neue Leistung: Angehörige, die regelmässig und unentgeltlich eine hilflose, zuhause lebende Person betreuen, erhalten als Anerkennung eine Zulage. Die betreuten Personen selbst bekommen einen Gutschein für bestimmte Angebote zur Entlastung.

Weitere Informationen

Diese Informationen vermittelten nur einen allgemeinen Überblick. Im Einzelfall gelten ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle auf der Gemeindekanzlei, bei WAS Ausgleichskasse Luzern oder auf der Website www.was-luzern.ch

Treffen mit Jugendlichen

Am Samstagmorgen, 4. Januar 2025, fand das jährliche Feedbackgespräch im Rahmen des Labels Jugendfreundliche Bergdörfer mit dem Gemeinderat, der Co-Schulleiterin Alexandra Wieser und acht Vertretern der Jugend Hergiswil b. W. statt. Die zuständige Gemeinderätin Renate Ambühl zeigte sich erfreut, dass so viele Jugendliche am Austausch teilnahmen und damit zur Gestaltung der Zukunft der Gemeinde mithelfen. Dabei wurden Themen wie Schulwesen, Jobsituation, Mobilität und Erreichbarkeit, Wohnsituation oder Freizeitgestaltung besprochen. Die Schule hat ein Papier erstellt, welches aufzeigt wie das Thema «Jugendliche im Berggebiet» in der Schule thematisiert wird. Wünsche und Anregungen seitens der Jugendlichen wurden entgegengenommen und besprochen.

Die Jugendlichen im Austausch mit dem Gemeinderat und der Schulleitung

Sirenentest 5. Februar 2025

Am Mittwoch, 5. Februar 2025 um 13.30 Uhr wird ein gesamtschweizerischer Sirenentest durchgeführt. Grundsätzlich werden alle rund 5’000 stationären und ein Teil der rund 2’200 mobilen Sirenen getestet. Der Sirenentest dient dazu, die Funktionsbereitschaft der Sirenen sowie die Prozesse zur Auslösung der Sirenen zu überprüfen. Es sind keinerlei Schutzmassnahmen zu ergreifen, jedoch soll dabei das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm im Ernstfall in Erinnerung gerufen werden. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten. In Hergiswil b. W. wird der Sirenentest durch die Feuerwehr ausgeführt.

Militärische Einquartierung

Vom 17. bis 28. Februar 2025 absolviert die Infanterie Durchdienerschule 14 im Rahmen ihrer Rekrutenschule eine Spezialisten-Ausbildung in der Region. Es werden in dieser Zeit ungefähr 80 Rekruten und das entsprechende Kader die Truppenunterkunft bei der Steinacherhalle, den Anbau Steinacherhalle sowie einen kleinen Teil des Parkplatzes zwischen Schulhaus und St. Johann in Anspruch nehmen. Der Gemeinderat heisst die Rekruten und ihren Kommandanten in unserem Kräuterdorf herzlich willkommen und wünscht ihnen eine erfolgreiche Ausbildung.

Kampagne Brandgefährlich

Lithium-Ionen-Akkus sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Man findet sie in Smartphones, in Vapes oder in E-Bikes – doch oft auch in Produkten, in welchen man sie nicht vermutet: In einem sprechenden Plüschtier, der musikalischen Geburtstagskarte oder den kabellosen Kopfhörern. Einige dieser Produkte landen statt in der Elektrosammlung im Kehricht oder in einer falschen Sammlung. Dadurch gehen nicht nur wertvolle Rohstoffe verloren, sondern es bergen sich auch erhebliche Gefahren: Beschädigte oder falsch entsorgte Akkus können schnell zur Brandgefahr werden. Deshalb ist es wichtig, dass Akkus und Elektrogeräte korrekt entsorgt werden. Sie können kostenlos an allen Verkaufs- und Sammelstellen in der Schweiz abgegeben werden – auch ohne Neukauf. Weitere Informationen und Tipps zur Erkennung von Elektrogeräten unter www.brandgefaehrlich.ch.

Kantonales Förderprogramm Energie 2025

Das Förderprogramm Energie 2024 war wieder erfolgreich und wird fortgeführt. Das Förderprogramm hat zum Ziel, die Energieeffizienz und der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energien in den eigenen vier Wänden zu steigern. Im Jahr 2025 investiert der Kanton Luzern wiederum 6 Millionen Franken für Massnahmen aus dem Gebäudeprogramm des Bundes. Im Rahmen des Klima- und Innovationsgesetzes (KIG) werden vom Bund zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Das sogenannte Impulsprogramm wird in die bestehenden Strukturen integriert und fokussiert auf die Förderung der Gebäudehülleneffizienz (Bonus für Gesamtsanierungen), den Ersatz fossiler Heizungen grösser als 70 kW und den Ersatz von dezentralen Elektroheizungen. Zusammen mit dem neuen Impulsprogramm des Bundes stehen im Jahr 2025 voraussichtlich 20,5 Millionen Franken zur Verfügung. Das müssen Sie beachten:

– Ihr Gesuch müssen Sie zwingend vor Baubeginn einreichen (ausser bei Ladeinfrastruktur für E-Mobilität und GEAK Plus)

– Bei Gesuchen für die Wärmedämmung muss bei einem Förderbeitrag ab 10‘000 Franken pro Gesuch ein GEAK Plus vorliegen

– Förderbeiträge an eine Minergie-Sanierung können nicht mit Beiträgen an die Gebäudehülle oder die Haustechnik kombiniert werden

Weitere Informationen zur Gesuchseinreichung: https://uwe.lu.ch/themen/energie/foerderprogramme

Kantonale Geodaten für alle – kostenloser und einfacher Bezug

Heute haben Privat- und Fachpersonen online freien Zugang zu verschiedenen Themengebieten wie amtliche Vermessung, Zonenpläne, Fischerei und Jagd, Naturgefahren, Gewässer bis hin zu landwirtschaftlichen Kulturflächen. Der Anwendungsbereich der über 250 räumlichen Produkte, welche im Geodatenshop angeboten werden, ist vielseitig:

•    Fachhochschulen erarbeiten beispielsweise Verkehrs- oder Tourismuskonzepte anhand von Geodaten

•    Verbände können ihre Naturschutzeinsätze detaillierter planen

•    Veranstalter können ihre Anlässe auf Basis der digitalen Ortspläne besser organisieren, etc.

Letztlich dienen die Geodaten auch dem besseren Verständnis von räumlichen Entwicklungen und dazu, unseren Lebens- und Wirtschaftsraum nachhaltiger zu gestalten.

Einfacher und schneller Datenbezug

Aktuelle und flächendeckende Geodaten können aus einem umfangreichen Produktkatalog ausgewählt und heruntergeladen werden. Zu diesem Zweck sind die Daten beschrieben, mit Schlagworten und Vorschaubildern versehen und übersichtlich nach Kategorien gelistet. Der Datenbezug ist in mehreren gängigen Formaten möglich. Der direkte Einstieg zu den Geodaten der Gemeinde Hergiswil b. W. erfolgt über https://www.geo.lu.ch/gemeinde/hergiswil. Viel Spass beim Durchsuchen!

Bauwesen

Der Gemeinderat hat von folgenden Photovoltaikanlagen gemäss Merkblatt «Solaranlagen» Kenntnis genommen:

  • auf dem Dach des Schuppens und Werkstatt GV-Nr. 272a, Grundstück Nr. 735, Waldegg-Rossweid, des David Aregger
  • auf dem Dach des Ökonomie-/Lagergebäudes GV-Nr. 139b, Grundstück Nr. 268, Egg 4, des Martin Hodel
  • auf dem Dach des Aussengebäudes, Grundstück Nr. 377, Hindermüli, des Emanuel Kunz
  • auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 273, Grundstück Nr. 24, Käppelihaus, der Urs und Elisabeth Schwander-Gehrig