Der Bevölkerung wurde anlässlich der letzten Gemeindeversammlung vom 20. November 2024 die mögliche Förderung des ÖV für Kinder und Jugendliche vorgestellt. Im Budget 2025 ist ein Beitrag von Fr. 20’000.00 vorgesehen. Der Gemeinderat möchte im Sinne eines Pilotprojektes den öffentlichen Verkehr in Hergiswil b. W. für Kinder und Jugendliche attraktiver machen und einen Beitrag an die Nutzung leisten. Der Gemeinderat hat nun die Nutzungsbedingungen erarbeitet und dabei auch die Meinung der Controllingkommission eingeholt.

Nutzungsbedingungen
- Das Projekt ist vorerst auf zwei Jahre befristet und gilt für Käufe von Abos ab 01.01.2025 bis 31.12.2026. Es kann verlängert werden.
- Beitragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche ab dem 6. bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres, welche in Hergiswil b. W. wohnhaft sind.
- Es wird ein Beitrag an Zonen-, General- und Halbtax-Abonnemente von 50 %, maximal Fr. 300.00 pro Person und pro Jahr ausgerichtet.
- Schülerausweise, Tageskarten, Einzelbillette, Mehrfahrtenkarten, Klassenwechsel etc. sind nicht beitragsberechtigt.
- Von Dritten erhaltene Subventionen oder Unterstützungen, beispielsweise vom Arbeitgeber, werden vom zu unterstützenden Beitrag abgezogen.
Gesuchsformular einreichen
Um von der Förderung profitieren zu können, ist ein schriftlicher Antrag bei der Gemeindeverwaltung erforderlich. Der Antrag «Gesuch um ÖV-Beitrag» kann auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.
https://hergiswil-lu.ch/gemeinde-politik/formulare-reglemente/
