Gemeinderatsnachrichten 15.03.2025

Erfreulicher Rechnungsabschluss

Die Erfolgsrechnung 2024 der Gemeinde zeigt einen sehr erfreulichen Ertragsüberschuss von rund 660’000 Franken. Der Gewinn ist insbesondere auf folgende Faktoren zurückzuführen:

  • Franken durch Neubewertung von Liegenschaften und Buchgewinn aus Landverkauf Luegetalmatte

Die Rechnung 2024 und die Jahresberichte wurden an die Revisionsstelle Truvag AG und die Controllingkommission zur Überprüfung übergeben. In der nächsten Ausgabe des Hergiswiler Läbe wird detaillierter über den Abschluss informiert. Die Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 15. Mai 2025 in der Steinacherhalle statt.

Sprechstunde 26. April 2025 mit Anmeldung

Am Samstag, 26. April 2025, lädt der Gemeinderat die Bevölkerung von 09.30 bis 11.30 Uhr zu einer Sprechstunde ins Gemeindehaus ein. Haben Sie gute Ideen? Möchten Sie konstruktive Kritik üben? Der Gemeinderat steht den Einwohnerinnen und Einwohnern von Hergiswil b. W. an diesem Vormittag zur Verfügung und freut sich, mit Ihnen im persönlichen Gespräch Ihre Anliegen und Anregungen zu besprechen. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin bei der Gemeindeverwaltung 041 979 80 80 oder gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch.

ÖV-Förderung für Kinder und Jugendliche

Im letzten Hergiswiler Läbe wurde das Projekt der ÖV-Förderung für Kinder und Jugendliche detailliert vorgestellt. Der Gemeinderat möchte im Sinne eines Pilotprojektes den öffentlichen Verkehr in Hergiswil b. W. für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre attraktiver machen und einen Beitrag an die Nutzung leisten.

Um von der Förderung profitieren zu können, ist ein schriftlicher Antrag bei der Gemeindeverwaltung erforderlich. Der Antrag «Gesuch um ÖV-Beitrag» und auch die Nutzungsbedingungen können auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden. Nutzen Sie das Angebot.

Bauarbeiten an der Enziwigger im Bereich Wiggernhütte

Die Holzschwellen entlang der Enziwigger im Bereich Wiggernhütte sind durch den stetigen Geschiebetrieb stark abgenutzt und aufgrund des Alters teilweise morsch. Um einen möglichen nachhaltigen und dauerhafteren Ersatz der Holzschwellen zu prüfen, werden in diesem Frühling auf einer Länge von 100 m in einem Pilotversuch die bestehenden Schwellen durch Blocksteinschwellen ersetzt. Die Bauarbeiten starten voraussichtlich Ende März 2025 und werden ca. einen Monat dauern. Ausgeführt werden die Arbeiten durch die Glanzmann Tiefbau GmbH, Hergiswil b. W., welche grosse Erfahrung im Bereich Bachverbauung und Schwellensanierung hat. Die Baubegleitung erfolgt durch die PlanQuadrat AG. Finanziert werden die Arbeiten im Rahmen des baulichen Gewässerunterhalts von der Abteilung Naturgefahren (vif) Kanton Luzern.

Sirenentest – Alertswiss

Am 5. Februar 2025 fand der alljährliche schweizweite Sirenentest statt. Dabei wurden an verschiedenen Standorten Messungen der Sirenenlautstärke durchgeführt. Um in einer Notsituation zuverlässig informiert zu werden, empfehlen wir Ihnen, die App Alertswiss auf Ihrem Mobilgerät zu installieren. Besonders dringend ist dies für Haushalte, in denen die Sirenen kaum hörbar waren oder sich auf der Karte unter https://map.geo.lu.ch/bevoelkerungsschutz/alarmierung im roten Bereich befinden. Alertswiss ist das offizielle Alarmierungssystem des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz. Es dient dazu, die Bevölkerung der Schweiz in Notfällen schnell und direkt zu alarmieren. Die App ist kostenlos und für iOS sowie Android verfügbar.

Vandalismus und Sprayereien

Während der Fasnachtszeit wurden im Gemeindegebiet einige Fassaden und Bauten besprayt und im Dorfkern musste festgestellt werden, dass Vandalismus betrieben wurde (Schneeräumungspfosten und Wegweiser umgerissen, Sitzbänke beschädigt). Die Beschädigungen lösen grosses Unverständnis bei der Gemeinde, der Schule und der Bevölkerung aus und können so nicht akzeptiert werden. Personen, welche Hinweise «zur Tat» geben können, werden gebeten sich beim Gemeindeammannamt Hergiswil b. W. zu melden. Eine Strafanzeige gegen Unbekannt durch die Gemeinde wird geprüft.

Sprayereien an der Trafostation Pfrundstrasse

Einwohnerzahl

Die Wohnbevölkerung beträgt am 17. März 2025 1’943 Personen, davon 1’769 Schweizer und 174 Ausländer. Gegenüber dem 31. Dezember 2024 entspricht dies einer Bevölkerungszunahme um eine Person.

Arbeitslose

Ende Februar 2025 waren fünf Personen arbeitslos gemeldet.

Umzug innerhalb der Gemeinde

Die Meldung einer Adressänderung innerhalb der Gemeinde geht oft vergessen. Wir bitten Sie, der Gemeindekanzlei den Umzug innerhalb der Gemeinde oder eines Wohnungswechsels hausintern mit Angabe der neuen Adresse zu melden. So kann der Umzug und somit die neue Adresse in der Einwohnerkontrolle geändert werden.

Luzerner Polizei neue Fachstelle Seniorenschutz

Die Luzerner Polizei hat das neue Angebot «Fachstelle Prävention Seniorenschutz» geschaffen, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der älteren Bevölkerung im Kanton Luzern gezielt zu fördern. Die zunehmenden Herausforderungen im Bereich der Prävention und des Schutzes älterer Menschen erfordern spezialisierte Ansprechpersonen, die mit Fachwissen und Erfahrung Unterstützung bieten können.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Entwicklung und Umsetzung wirksamer Präventionsmassnahmen, um Delikten gegenüber Senioren vorzubeugen und das Sicherheitsbewusstsein zu stärken. Durch gezielte Beratung und Analyse stärkt die Fachstelle die Sicherheit der Altersgruppe und fördert eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit. Die Fachstelle koordiniert regelmässige Vorträge, Erfahrungsaustausche und dient als Anlaufstelle für Fragestellungen und Weiterbildungen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Luzerner Polizei oder direkt bei der Luzerner Polizei https://polizei.lu.ch/praevention/Seniorenschutz.

Astmaterial

Die Astmaterialentsorgung befindet sich hinter der Halle der Zettel AG, Luegetalmatte 1. Das hat sich im Grundsatz bewährt. Wir bitten jedoch keine Wurzelstöcke und Altholz wie Pfähle oder Zaunlatten im Astmaterial zu entsorgen (siehe Foto). Diese können nicht zerhackt werden oder sind imprägniert.

Aufgenommen 17. März Sammelstelle Luegetalmatte

Grüngutsammlung

Neben der Astmaterialentsorgung befindet sich hinter der Halle der Zettel AG auch ein Grüngutcontainer. Dieser soll aber nur ergänzend zur standardisierten Sammlung genutzt werden.

Es ist wünschenswert, dass sich alle Grundeigentümer an der Sammelroutentour einen Grüngutkübel (siehe Foto) beschaffen und damit die kostenlose Einsammlung nutzen. Somit gäbe es bedeutend weniger Verkehr in der Luegetalmatte. Sollten Sie Anregungen oder Hinweise zur Sammelroutentour haben, können Sie sich an den Werkdienstmitarbeiter Isidor Wirz wenden. Die Daten der Grüngutsammlung sind im Abfallentsorgungsplan aufgeführt.

Durchgeführt wird die Grüngutsammlung von der Josef Aregger Transport AG, Daiwil. Eine gemeinsame Bestellung für Grüngutcontainer konnte mit der durchführenden Firma nochmals koordiniert werden.

Wir bitten die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einen Grüngutcontainer zu beschaffen! Die Grüngutcontainer können auch über andere Bezugsquellen beschafft werden.

Bestellung von Grüngutcontainer:

Bei Josef Aregger Transport AG, Daiwil per Telefon 041 970 18 78 oder E-Mail info@areggertransporte.ch

Preise inkl. Lieferung und MWST:

Container Kunststoff grün

                            Ohne Kippschloss            mit Kippschloss

                                                                            (ohne Zylinder)

240L                   Fr. 60.00                              Fr. 129.00

360L                   Fr. 135.00                            Fr. 207.00

600L                   Fr. 378.00                            Fr. 490.00

800L                   Fr. 378.00                            Fr. 490.00

Räumung von Grabstätten

Das Gemeindeammannamt teilt unter Hinweis auf § 24 des Reglementes über das Friedhof- und Bestattungswesen in der Gemeinde Hergiswil b. W. vom 20. Mai 1999 mit, dass auf dem Friedhof die Grabreihen der Erdbestattungen des Beerdigungsjahres 2004 sowie die Urnenreihengräber des Beerdigungsjahres 2009 aufgehoben werden. Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, die Grabdenkmäler und Bepflanzungen zwischen dem 5. und 9. Mai 2025 zu entfernen. Nach diesem Zeitpunkt wird seitens der Friedhofverwaltung über die nicht weggeräumten Grabdenkmäler verfügt.

Lagerhaus

Nach den militärischen Einquartierungen bis 11. April dürfen wir in den Osterferien im Ferienlager Napf folgende Lager begrüssen:

18. bis 26. April: Kadetten-Korps Basel

28. April bis 2. Mai: Sportverein Escholzmatt-Marbach

Bereits jetzt heissen wir die meist jungen Gäste im Kräuterdorf willkommen.

LUSTAT Aktualisiertes Gemeindeprofil

Das LUSTAT Jahrbuch 2025 wurde auf LUSTAT veröffentlicht. Darin sind verschiedene wissenswerte statistische Angaben über den Kanton, die Regionen und die Gemeinden publiziert. Zeitgleich wurde auch das aktualisierte Gemeindeprofil aufgeschaltet. Laufend aktualisierte statistische Kennzahlen wie Wohnbevölkerung, Bodennutzung, Bauten, Finanzen, Schule etc. zur Gemeinde Hergiswil b. W. finden Sie unter folgendem Link: www.lustat.ch/hergiswil

Änderung Kantonales Energiegesetz 01.03.2025

Am 1. Januar 2019 trat das neue Energiegesetz des Kantons Luzern (KEnG) mit angepasster Energieverordnung (KEnV) in Kraft. Das Energiegesetz von 1989 wurde durch neue, dem Stand der Technik und der ökologischen Realität entsprechende Vorschriften ersetzt. Das grosse Potenzial zur Einsparung von Energie im Gebäudebereich wird genutzt. Vorschriften wurden harmonisiert und vereinfacht.

Der Kantonsrat beschloss die Änderung des Kantonalen Energiegesetzes mit dem Ziel, das Stromerzeugungspotenzial von Gebäuden vermehrt zu nutzen. Die Gesetzesänderung vom 17. Juni 2024 tritt per 1. März 2025 in Kraft.

Nutzung von Dachflächen für Stromerzeugung

Bei Neubauten müssen geeignete Dachflächen für die Stromerzeugung genutzt oder eine Ersatzabgabe entrichtet werden. Bei bestehenden Bauten gilt diese Pflicht bei Dachsanierungen, sofern mehr als blosse Befestigungs-, Reparatur- oder Unterhaltsarbeiten durchgeführt werden. Die insgesamt nachzuweisende Leistung darf mit verschiedenen Technologien erbracht werden. Die Eigenstromproduktion ist pro Gebäude (EGID) nachzuweisen, kann jedoch von anderen Gebäuden derselben Eigentümerin oder desselben Eigentümers innerhalb eines Areals erzeugt werden.

Weitere Auskünfte finden Sie auf der Website www.uwe.lu.ch/Energiegesetz

Schutz vor Gebärmutterhalskrebs: Kanton lanciert HPV-Präventionskampagne

HPV steht für Humane Papillomaviren und bezeichnet eine Gruppe von über 200 Viren. Diese sind weit verbreitet und werden durch sexuelle Kontakte übertragen. Rund 80% der sexuell aktiven Personen infizieren sich im Lauf ihres Lebens mit HPV. Ein Teil dieser Viren kann Krebs auslösen, insbesondere Gebärmutterhalskrebs. Doch auch andere Krebsarten wie Penis-, Anal-, Mund- und Rachenkrebs können durch die Viren entstehen. Mit einer Präventionskampagne will der Kanton Luzern in den kommenden Wochen auf das Risiko der HPV-Viren hinweisen und die Bevölkerung zur Vorsorge motivieren.

HPV Impfung für Jungs und Mädchen

Die HPV-Impfung ist ein bewährter Schutz vor krebsauslösenden Virentypen. Empfohlen ist die Impfung für Jugendliche im Alter von 11 bis 14 Jahren, sinnvollerweise vor Beginn der sexuellen Aktivität. Die HPV-Impfung schützt vor den meisten gefährlichen HPV-Typen und senkt das Risiko einer späteren Krebserkrankung erheblich. Mädchen und Knaben sollten sich durch die Impfung schützen. Wird die Impfung im Rahmen des kantonalen HPV-Impfprogramms durchgeführt, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich am Dienstag von 8 bis 12 Uhr und am Mittwoch von 13 bis 18 Uhr ohne Voranmeldung und kostenlos im Kinderspital KidZ in der Infektiologie Sprechstunde impfen zu lassen.

PAP-Abstrich erkennt Krebszellen

Zusätzlich zur Impfung ist die Früherkennung von Krebsvorstufen und die Vorsorgeuntersuchung wichtig. Erwachsene Frauen ab 21 Jahren sollten regelmässig bei der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung einen PAP-Abstrich durchführen lassen. Dabei wird eine Zellprobe entnommen, die im Labor auf mögliche Zellveränderungen untersucht wird. Diese kann auf mögliche Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs hinweisen. Je früher dies erkannt wird, umso eher kann die Entstehung von Krebs verhindert werden. Der PAP-Abstrich wird von der Krankenkasse bezahlt, dies abzüglich der individuell gewählten Franchise und einem Selbstbehalt von 10 %.

Mehr Informationen: www.gesundheit.lu.ch/hpv

Vernehmlassung

Der Gemeinderat hat im Vernehmlassungsverfahren Änderung der Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden des Finanzdepartementes des Kanton Luzern eine Vernehmlassung abgegeben.

Teilnahme SAB Jugendforum

Am Samstag 15. März 2025 fand das Jugendforum der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) in Gampel-Bratsch im Wallis statt. Es nahmen rund 50 Jugendliche aus der ganzen Schweiz teil. Das Jugendforum der SAB setzt sich aus Jugendlichen der Gemeinden des Labels «Jugendfreundliche Bergdörfer» zusammen. Als politisch unabhängige Plattform und rechtlich nicht selbständiges Organ berät das Jugendforum die SAB über die Anliegen der Jugendlichen. Das Jugendforum formuliert zu diesem Zweck Empfehlungen zu Handen der SAB, welche die Interessensvertretung der Berggebiete und der ländlichen Räume auf nationaler Ebene wahrnimmt. Tyler Karl und Dominik Schärli nahmen den Weg von Hergiswil b. W. ins Wallis auf sich und vertraten die Anliegen der Jugendlichen aus Hergiswil b. W. Der Gemeinderat dankt den Jugendlichen für ihren Einsatz und die Teilnahme am SAB Jugendforum.

Bauwesen

Der Gemeinderat hat von folgenden Photovoltaikanlagen gemäss Merkblatt «Solaranlagen» Kenntnis genommen:

  • auf dem Dach des Wohnhauses und Scheune GV-Nr. 208, Grundstück Nr. 352, Unter-Sagenmatt, des Walter Birrer
  • auf dem Dach der Scheune GV-Nr. 175b, Grundstück Nr. 622, Unter-Langhubel, des Josef Zemp
  • auf dem Dach des Wagenschopf und Einstellhalle GV-Nr. 224d, Grundstück Nr. 159, Gross-Lugental, des Philipp Kuoni