Kantonale Volksabstimmung
Am Sonntag, 18. Mai 2025, finden folgende kantonale Abstimmungen statt:
- Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich (Teilrevision 2026)
- Änderung des Spitalgesetzes (Grund- und Notfallversorgung an den Spitalstandorten)
Die Urne ist am Sonntag von 10.30 bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus aufgestellt. Die briefliche Stimmabgabe kann bis zum Schluss der Urnenöffnung am Sonntag um 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei Postzustellungen ist zu berücksichtigen, dass die Rücksendekuverts am Freitag vor dem Wahlsonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen müssen.
Gemeindeversammlung 15. Mai 2025 in der Steinacherhalle
Am Donnerstag, 15. Mai 2025, 20.00 Uhr, findet die Rechnungsgemeindeversammlung in der Steinacherhalle statt. Neben dem Jahresbericht 2024 mit Jahresrechnung und der Wahl der Revisionsstelle, werden die Beteiligungsstrategie sowie das Legislaturprogramm 2024 – 2028 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Aufgrund der Rücktritte von Regina Lustenberger aus der Controllingkommission sowie von Sandra Stadelmann aus der Bildungskommission sind diese beiden Ersatzwahlen für den Rest der Amtsdauer 2024 – 2028 ebenfalls traktandiert.
Botschaft und Einladung
Wie üblich orientiert der Gemeinderat nach Behandlung der Beschluss-Traktanden über weitere Geschäfte der Gemeinde. Auch wird dabei über das Glasfasernetz-Projekt «PRIORIS» orientiert. Die Botschaft mit den detaillierten Erläuterungen, Berichten und Anträgen wird in alle Haushaltungen der Gemeinde zugestellt. Der Gemeinderat heisst alle Stimmberechtigten zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung recht herzlich willkommen.
Erfreulicher Rechnungsabschluss 2024
Die Erfolgsrechnung 2024 der Gemeinde zeigt einen erfreulichen Ertragsüberschuss von 660’438.65 Franken. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 579’716.09 Franken.
Die Investitionsrechnung 2024 verzeigt Brutto-Ausgaben von 1’996’457.33 Franken und Einnahmen von 199’777.80 Franken. Budgetiert waren Brutto-Investitionen von 3’293’650.00 Franken.
Die von den Stimmberechtigten bewilligten Finanzmittel im Jahr 2024 wurden wiederum sehr kostenbewusst eingesetzt. Der Gewinn ist insbesondere auf folgende Faktoren zurückzuführen:
- Weniger Aufwand bei den verschiedenen Dienststellen mit konsequenter Überprüfung der Kosten bei Neu- und Ersatzbeschaffungen
- Keine negativen Einflüsse
- 274’000 Franken durch Verkauf und Neubewertung der restlichen Liegenschaften Luegetalmatte
Auswirkungen HRM2
Mit dem 2019 eingeführten HRM2 zeigt sich nun in fast allen Gemeinden, dass der finanzielle Handlungsspielraum innerhalb des Budgetrahmens eingeschränkt ist. So müssen für die jeweiligen Aufgabenbereiche Globalbudgets festgesetzt werden. Was im Rechnungsjahr darüber hinausgeht, muss der Gemeindeversammlung als Nachtragskredit beantragt werden. Das führt dazu, dass die Gemeinden ausreichend hohe Ausgaben budgetieren, um genügend Mittel zur Verfügung zu haben. Dies ist neben höheren Steuereinnahmen einer der Hauptgründe, weshalb die Rechnungsabschlüsse vieler Gemeinden und auch des Kantons jeweils besser sind als das Budget.
Zusammen mit den 274’000 Franken durch Verkauf und Neubewertung der restlichen Liegenschaften Luegetalmatte wirkt sich dies nun auch in Hergiswil b. W. im erfreulichen Resultat der Erfolgsrechnung aus.
Erläuterungen zu einzelnen Finanzen und Investitionen
Es wurde ein neues Feuerwehr-Zugfahrzeug im Betrage von 45’025.25 Franken beschafft. Die Gebäudeversicherung beteiligt sich mit dem Beitrag von 15’758.85 Franken. Der Bereich Bildung schloss rund 400’000 Franken besser ab als budgetiert, dies aufgrund mehr erhaltener Kantonsbeiträge in der Volks- und Musikschule. Weiter gab es auf Schuljahr 2024/2025 eine Primarklasse weniger. Im Bereich Bildung wurde EDV/ICT für 61’425.75 Franken beschafft. Die Ausgaben bei den Ergänzungsleistungen lagen um 42’425.17 Franken tiefer als budgetiert. Beim St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter, konnte erfreulicherweise eine kleine Einlage in das Eigenkapital (Gewinn) von 8’620.82 Franken getätigt werden.
Die Ausgaben für die Sanierung Kanalisationsleitungen betrugen 40’361.70 Franken, der Investitionsbeitrag an die Erneuerung ARA Oberes-Wiggertal 163’143.65 Franken. Bei den Umgebungsarbeiten Schulhaus Steinacher ergaben sich Kosten für den Parkplatz von 336’872.70 Franken und für den Spiel- und Sportplatz von 299’757.85 Franken.
Bei der Fernwärmeanlage konnte wiederum ein Rabatt von 10 % gegeben und eine Einlage in die Spezialfinanzierung von 65’336.10 Franken getätigt werden.
Die Steuererträge der ordentlichen Steuern liegen leicht unter, die Sondersteuern deutlich über den budgetierten Erträgen. Gesamt ergibt sich ein Steuermehrertrag von Fr. 87’854.32.
Bei der Liegenschaft Mörisegg (im Finanzvermögen der Gemeinderechnung) betragen die Investitionen in den aktuellen Neubau der Jauchegrube, Anbau Laufstall für Jungvieh sowie die Erstellung der PV-Anlage per Ende Jahr 825’278.80 Franken.
Eigenkapital und Spezialfinanzierungen
Der Ertragsüberschuss von 660’438.65 Franken muss dem Eigenkapital zugewiesen werden. Neu verfügt die Gemeinde über ein Eigenkapital von 22’018’884.00 Franken. Davon sind jedoch rund 11.1 Millionen Franken Spezialfinanzierungen. Was sind Spezialfinanzierungen?
Unter Spezialfinanzierung wird die Zuordnung von zweckgebunden Einnahmen und Ausgaben an bestimmte Aufgaben verstanden. Sie müssen durch eine gesetzliche Grundlage abgestützt sein. Die Spezialfinanzierung hat das Ziel, dass die generierten Einnahmen die laufenden Ausgaben und anstehenden Investitionen in der jeweiligen Aufgabe decken. Die Spezialfinanzierung kommt überall dort zur Anwendung, wo die Gemeinde Betriebe unterhält, die sich selber und ohne Steuergelder finanzieren müssen. In Hergiswil b. W. hatten wir gemäss Bilanz am 31. Dezember 2024 folgende Saldis bei den Spezialfinanzierungen, welche nur für den jeweiligen Zweck verwendet werden dürfen:
Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung: 2’695’271.54 Franken
Spezialfinanzierung St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter: 6’293’407.24 Franken
Spezialfinanzierung Fernwärmeanlage: 315’069.85 Franken
Spezialfinanzierung Alterswohnungen: 1’109’917.34 Franken
Spezialfinanzierung Wasserversorgung: 81’823.33 Franken
Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung: 118’716.66 Franken
Spezialfinanzierung Gutsbetrieb Mörisegg: 500’783.75 Franken
Steuerfuss 2024
Der Steuerfuss wurde für 2024 befristet um 0.1 Einheiten auf 2.0 Einheiten gesenkt, was sich gestützt auf das vorliegende positive Rechnungsergebnis als gerechtfertigt und bestätigt erweist. Der Steuerfuss wurde auch im 2025 wiederum befristet für ein weiteres Jahr auf 2.00 Einheiten belassen. Dies aufgrund des wiederum positiven Rechnungsabschlusses im Vorjahr und des basierend darauf geäufneten Eigenkapitals. Im Rahmen der Budgetphase 2026 diesen Sommer/Herbst ist der Steuerfuss neu zu beurteilen.
Kennzahlen und Ausblick
Aufgrund tieferer Investitionen als geplant, ergibt sich im 2024 ein gesteigertes Nettovermögen pro Einwohner von 487.70 Franken (Vorjahr 388.79 Franken). Als Vergleich vor 7 Jahren betrug die Nettoschuld pro Einwohner 3’580.25 Franken. Das ist umso erfreulicher, da im 2024 gleichwohl knapp 2 Millionen Franken investiert wurden. Der ordentliche Steuerertrag pro Einwohner und Einheit sank im Vergleich zum 2023 leider um 30.00 Franken auf neu 962.00 Franken. Die Sondersteuern zeigen einen erfreulich höheren Steuerertrag. Der Steuerertrag pro Einwohner ist im Vergleich zu anderen Gemeinden noch immer tief. Alle berechneten Finanzkennzahlen erfüllen die kantonalen Vorgaben. Trotz gutem Abschluss und einem kleinen Nettovermögen gilt es wiederum zu beachten, dass die Gemeinde noch immer stark auf den kantonalen Finanzausgleich angewiesen ist. Ohne den Finanzausgleich könnten die vielseitigen Gemeindeaufgaben in Hergiswil b. W. nicht bewältigt werden. Der Handlungsspielraum der Gemeinde wird darum auch in Zukunft eher gering sein. Die finanzielle Situation der Gemeinde muss trotz den positiven Rechnungsabschlüssen und dem Abbau der Nettoschulden in den letzten Jahren weiterhin gut beobachtet werden.
Legislaturprogramm 2024 – 2028
Der Gemeinderat hat gestützt auf die Gemeindestrategie (Planungshorizont 10 Jahre) vom 15. Dezember 2020 ein neues Legislaturprogramm (Planungshorizont 4 Jahre) erstellt. Gemäss § 17b Gemeindegesetz ist das Legislaturprogramm ein Instrument der politischen Führung. Im Legislaturprogramm 2024 – 2028 hält der Gemeinderat die Legislaturziele in den einzelnen Aufgabenbereichen fest. Das Legislaturprogramm gibt Auskunft darüber, welche politischen Ziele der Gemeinderat erreichen und wie er dabei vorgehen will, ohne allzu sehr ins Detail zu gehen.
Nach Verabschiedung durch den Gemeinderat vom 4. Februar 2025 wurde das neue Legislaturprogramm am 9. April 2025 mit der Controllingkommission und den Ortsparteien besprochen.
Die Legislaturziele des Gemeinderates für die Jahre 2024 – 2028 erlauben, aus dem heutigen Wissensstand heraus, jene Themenbereiche und politischen Ziele aufzuzeigen, welche der Gemeinderat in dieser Legislaturperiode mit einem speziellen Augenmerk begleiten und Lösungen zuführen will.
Der Gemeinderat erhofft sich, dass die Legislaturziele dazu beitragen, die Diskussion über Gemeindethemen in unserer Gemeinde in breiten Teilen der Bevölkerung anzuregen. Es soll gewährleistet bleiben, dass über die politischen Themen weiterhin aktiv, fair und interessiert diskutiert wird.
Der Gemeinderat Hergiswil b. W. gibt sich für die Legislaturperiode 2024 – 2028 die nachfolgenden Ziele, welche innerhalb der fünf Aufgabenbereiche in freier Reihenfolge aufgelistet sind und prioritätenunabhängig sind:
1 Politik, Verwaltung, öffentliche Sicherheit und Kultur
- Positionierung als bekannte und starke Wohn- und Landgemeinde im Erholungs- und Berggebiet
- Durchführung von Sprechstunden mit Behördenmitgliedern und Offenheit für Anliegen der Bevölkerung
- Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden und aktive Mitarbeit in verschiedenen Organisationen
- Austausch mit der katholischen Kirchgemeinde
- Chancen der Digitalisierung bedarfsgerecht wahrnehmen
- Permanente Überprüfung der materiellen und personellen Einsatzbereitschaft von Feuerwehr und Zivilschutz
- Attraktiv bleiben für Militäreinquartierungen und Vermietung des Ferienlagers Napf
- Evaluierung und mögliche Anpassungen der Infrastrukturen für Werkdienst und Militär
- Zusammenarbeit mit Tourismus Hergiswil b. W. und Willisau Tourismus
- Evaluierung eines möglichen Campingplatzes
- Erstellung Feuerlöschwasserbehälter an strategisch wichtigen Orten
- Erstellung einer Gefährdungs- und Risikoanalyse KATAPLAN
- Unterstützung und Begleitung von Projekten mit Jugendlichen im Sinne des Labels «Jugendfreundliche Bergdörfer»
2 Bildung
- Erhalt der beiden Schulhäuser Steinacher und Sagenmatt
- Bewahrung des umfassenden Schulangebotes zur Attraktivität der ganzen Gemeinde
- Angemessene Umsetzung der Digitalisierung an der Volksschule
- Zusammenarbeit im Bereich Musikschule mit den Anschlussgemeinden der Musikschule Region Willisau
- Beibehaltung des bestehenden schul- und familienergänzenden Betreuungsangebotes und nach Bedarf Prüfung neuer Angebote
3 Gesundheit und Soziales
- Umsetzung der Vision «Zukunft Alter»
- Überprüfung und Weiterentwicklung der verschiedenen Wohn- und Betreuungsformen im Alter
- Begleitung der Gesundheitsversorgung für die Zukunft
- Erhalt der Attraktivität des St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter
- Präventive Unterstützung und frühzeitige Erkennung von Entwicklungstendenzen bei Jugendlichen
- Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Stärkung der Freiwilligenarbeit «Hergiswiler für Hergiswil»
4 Raumplanung, Verkehr, Umwelt, Energie, Landwirtschaft
- Engagement zur Optimierung des Angebotes öffentlicher Verkehr
- Erstellung einer kommunalen Energie- und Klimaplanung
- Unterhalt und Ausbau des Strassennetzes
- Umsetzung einer massvollen räumlichen Gemeindeentwicklung
- Führung von Grundeigentümergesprächen zur Vermeidung der Baulandhortung
- Begleitung von projektbezogenen Zonenplanrevisionen
- Weiterführung des Vernetzungsprojektes zur Erhaltung und Aufwertung naturnaher Lebensräume
- Anpassung des Friedhofreglementes
- Weiterführende Prüfung der Wasserversorgung mit Kooperation anderer Wasserversorgern und Beteiligten
- Genehmigung und Einführung des neuen Wasserversorgungsreglementes
- Regelmässiger Gedankenaustausch mit Gewerbeverein und Landwirtschaft
- Unterstützung und Schaffung von Rahmenbedingungen für nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung
- Begleitung eines flächendeckenden Glasfaserausbaus
5 Finanzen, Steuern, Immobilien
- Ermöglichung einer sinnvollen Nutzung der attraktiven Infrastruktur der Schul- und Sportanlagen und der öffentlichen Räume
- Institutionalisierung des Risikomanagements und des Internen Kontrollsystems (IKS)
- Überprüfung aller budgetierten Anschaffungen vor der Auslösung
- Nachhaltige Investitionen mit Mehrwert
- Konstante Erhaltung des Steuerfusses auf attraktivem Niveau
Die Vorstellung und die Kenntnisnahme des Legislaturprogramm 2024 – 2028 durch die Stimmberechtigten gemäss § 14 Abs. 1 lit. b der Gemeindeordnung findet an der Gemeindeversammlung vom kommenden 15. Mai 2025 statt.
PRIORIS und Swisscom einigen sich beim Glasfaserausbau
PRIORIS und Swisscom haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Dieses sieht einen möglichst flächendeckenden Glasfaserausbau in 13 Gemeinden der Region Luzern West vor, so auch in unserer Gemeinde Hergiswil b. W. Der Ausbau soll bis Ende 2030 abgeschlossen sein. Die Zusammenarbeit mit der bisherigen Partnerin Regionale Glasfaser AG wurde hingegen beendet. Die bereits bei der Gemeinde eingereichten Verträge (Anschluss-Bestellungen) bei der Regionalen Glasfaser AG sind darum nichtig.
Swisscom erschliesst die Bauzone aller PRIORIS-Gemeinden mit Glasfaser und trägt die Kosten dafür – wie ursprünglich geplant – vollumfänglich selbst. Um die Häuser ausserhalb der Bauzone zu erschliessen, erhebt PRIORIS bei den betroffenen Hauseigentümerinnen und -eigentümern einen einmaligen Beitrag. Nebst ihnen beteiligen sich auch die Gemeinden sowie Swisscom an den Ausbaukosten ausserhalb der Bauzone.
Finanzierung
Der Glasfaserausbau ausserhalb der Bauzone ist mit Mehrkosten verbunden, die insbesondere durch ungeeignete oder fehlende Rohranlagen entstehen. Die Vereinbarung mit Swisscom hält fest, dass grundsätzlich PRIORIS die notwendigen Tiefbauarbeiten verantwortet. Finanziert werden diese erstens durch finanzielle Beiträge der PRIORIS-Gemeinden. Zweitens beteiligen sich die Hauseigentümerinnen und -eigentümer ausserhalb der Bauzone mit einem einmaligen Beitrag an den Erschliessungskosten. Und drittens wird allen Unternehmen sowie allen Einwohnerinnen und Einwohnern in den PRIORIS-Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, sich mit einem freiwilligen Solidaritätsbeitrag am Glasfaserausbau ausserhalb der Bauzone zu beteiligen. Nicht zuletzt leistet auch Swisscom einen Beitrag an die Mehrkosten zur Erschliessung von Häusern ausserhalb der Bauzone.
Voraussetzungen zur Glasfasererschliessung
Voraussetzung für die Glasfasererschliessung eines Gebäudes ausserhalb der Bauzone ist ein Basisvertrag zwischen Grundeigentümer und PRIORIS. Dieser regelt den finanziellen Beitrag (Fr. 1’900.00 pro Gebäude und Fr. 600.00 pro Nutzungseinheit). In einem zweiten Schritt erfolgt ein Erschliessungsvertrag zwischen dem Grundeigentümer und Swisscom.
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer innerhalb der Bauzone benötigen keinen Basisvertrag mit PRIORIS und können direkt und ohne Kostenfolge einen Erschliessungsvertrag mit Swisscom abschliessen. Hauseigentümerinnen und -eigentümer müssen vorerst nichts weiter unternehmen. Um eine reibungslose Abwicklung der Planung sicherzustellen, wird PRIORIS die Bevölkerung, Hauseigentümer und Gemeinden in den kommenden Wochen umfassend über das weitere Vorgehen informieren.
Orientierung an der Gemeindeversammlung vom 15. Mai 2025
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 15. Mai 2025 werden der Gemeinderat und die Projektverantwortlichen über das Glasfasernetz-Projekt «PRIORIS» orientieren. Die Antworten zu den häufigsten Fragen sind auf www.prioris. com aufgeschaltet.
Verschiedene Besprechungen
Im vergangenen Monat traf sich der Gemeinderat mit verschiedenen Kommissionen und Organisationen.
So fand mit der Bildungskommission und der Co-Schulleitung Alexandra Wieser und Yvonne Mehr am 24. März 2025 eine Besprechung statt. Am 9. April 2025 fand ein Gespräch mit der Controllingkommission und den Ortsparteien statt. Dabei wurden jeweils verschiedene aktuelle Themen aus der Gemeindelandschaft besprochen und über künftige Herausforderungen und Projekte orientiert und diskutiert.
Hunde an die Leine
Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Die Leinenpflicht für Hunde ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht wird als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst.
Die kantonale Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) dankt den Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere und ihrer Jungen.
Hundekot
Der Frühling mit all seinen schönen Seiten hält Einzug auch bei uns in Hergiswil b. W. Spaziergänger, Wanderer und Biker geniessen die schöne Landschaft und die Wege in Hergiswil b. W. Auch geniessen die Vierbeiner das Glück, dass man (und Hund) schon nach wenigen Schritten in der freien Natur ist. Leider haben wir aber wieder viele Reklamationen über ungenügende Hundehaltung resp. Verunreinigung durch Hunde erhalten. Auf einzelnen Wiesen und Wegen sieht es schlimm aus. An die Hundehalter geht deshalb der Aufruf an ihre Eigenverantwortung, die Kothäufchen der Vierbeiner nicht am Wegrand liegenzulassen, sondern ordnungsgemäss in die Robidog-Behälter oder über den Hauskehricht zu entsorgen.
Littering – das achtlose Wegwerfen und Liegenlassen von Abfall stört, verursacht hohe Kosten und gefährdet Tiere
Chipspackungen am Wegrand, Zigarettenstummel auf dem Spielplatz, Hundekot und Getränkedosen auf der Wiese – Littering ist allgegenwärtig. Betroffen ist gleichermassen das Siedlungsgebiet wie landwirtschaftliche Wiesen entlang von Strassen und Wegen. Auch in unserer Gemeinde wurde in letzter Zeit wieder vermehrt Littering festgestellt und es gingen Meldungen ein. Dies führt nicht nur zu hohem Aufwand für die Gemeinden und die betroffenen Grundeigentümer. Littering beeinträchtigt die Lebensqualität und schadet der Natur und der Landwirtschaft. Die Landwirte müssen landauf und landab entlang von Strassen und Spazierwegen den Abfall zusammenlesen. Denn: Übers Futter können die Abfälle von den Tieren unbemerkt gefressen werden, etwa scharfkantige Reste von Aludosen, die in die Mähmaschine gelangen. Das kann innere Verletzungen verursachen und bis hin zum Tod der Tiere führen. Gesundheitlich bedenklich für die Tiere sind auch Zigarettenstummel und Hundekot im Gras.
Aufruf an die Bevölkerung
Wir rufen die Bevölkerung auf, keinen Abfall liegen zu lassen und den Abfall fachgerecht zu entsorgen. Allfällige Hinweise aus der Bevölkerung betreffend Littering werden gerne entgegengenommen.
Entsorgung
Ebenfalls ist betreffend Entsorgung zu erwähnen, dass Rasenschnitt, Gartenabfälle, Strauchschnitt oder Laub nicht in die Wigger, sonstige Gewässer, Gräben oder Teichen entsorgt werden darf. Obwohl es sich um natürliche Materialien handelt, wird das Ökosystem des Gewässers in erheblichem Masse belastet. Es ist wünschenswert, dass sich alle Grundeigentümer einen Grüngutkübel beschaffen und damit die kostenlose Einsammlung nutzen. Die Daten der Grüngutsammlung sind im Abfallentsorgungsplan aufgeführt.
Einsatz Zivilschutz
Im Rahmen einer Einsatzwoche der Zivilschutzorganisation Nord-West vom 8. bis 11. April 2025 wurden diverse Arbeiten, insbesondere Bachuferpflege entlang der Enziwigger im Bereich Blüomatte bis Luegmatt, sowie Wanderweginstandstellung Richtung Napf ausgeführt. Der Gemeinderat dankt den Dienstpflichtigen für den geleisteten Einsatz.
Abgabe Neophytensack
Exotische Problempflanzen – sogenannte invasive Neophyten – verbreiten sich schnell, verdrängen einheimische Pflanzen und bedrohen dadurch die Artenvielfalt. Dem Pflanzenmaterial, welches bei der Neophytenbekämpfung anfällt, gebührt deshalb besondere Aufmerksamkeit: Die vermehrungsfähigen Pflanzenteile gehören nicht ins normale Grüngut oder auf den Kompost, sondern in den Kehricht. So wird sichergestellt, dass sich die invasiven Neophyten nicht weiterverbreiten können. Im Neophytensack ist die Entsorgung der exotischen Problempflanzen gratis.
Das gehört in den Neophytensack: alle vermehrungsfähigen Pflanzenteile von exotischen Problempflanzen
Das gehört nicht in den Neophytensack: normales Grüngut, Hauskehricht, Sondermüll
Neophytensäcke können kostenlos bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Umfrage Bedarf Höranlagen in öffentlichen Räumen
Versammlungsräume in öffentlich zugänglichen Bauten müssen ab einer bestimmten Grösse gemäss «Schweizer Norm SIA 500 – Hindernisfreie Bauten» mit Höranlagen (z.B. Induktionsschlaufe) ausgestattet sein. Dies gilt insbesondere dort, wo zur akustischen Verstärkung von Informationen, Reden und Darbietungen Beschallungsanlagen eingesetzt werden. Personen, welche schwerhörig sind, könnten mittels eines Senders das Signal auf ihre Hörhilfe empfangen.
Da eine solche Höranlage in bestehenden Gebäuden mit nicht unwesentlichem finanziellem und baulichem Aufwand verbunden ist, möchte der Gemeinderat den Bedarf mit folgenden Fragen klären:
– Haben Sie eine Hörbehinderung?
– Hatten Sie schon einmal Schwierigkeiten, Informationen in öffentlichen Gebäuden der Gemeinde Hergiswil b. W. (Steinacherhalle, Gemeindehaus etc.) zu hören?
– Haben Sie Vorschläge zur Verbesserung der akustischen Zugänglichkeit in Gebäuden der Gemeinde?
Bitte nehmen Sie zwecks Beantwortung dieser Fragen direkt mit Gemeindepräsident Flurin Burkhalter oder Gemeindeammann Pius Hodel Kontakt auf oder füllen Sie die Umfrage online auf der Webseite der Gemeinde hergiswil-lu.ch aus.
Einbau Dusche Gemeindehaus
Am 2. Februar 2025 wurde das neue Trainingszentrum der Physiotherapie am Napf in der Napf Galerie des Gemeindehauses eröffnet und wird seither rege benutzt. Im Zusammenhang mit dem Trainingszentrum hat der Gemeinderat entschieden, im 3. Stock eine Dusche im Raum der behindertengerechten WC-Anlage einzubauen. Damit soll die Attraktivität des Trainingszentrums, aber auch das Gemeindehaus als Arbeitsgebäude gestärkt und gesteigert werden. Dank der Grösse des Raumes ist der Einbau einer Duschgelegenheit gut umsetzbar.
Externe Kinderbetreuung
Es ist wichtig, dass alle Kinder, die in Pflegefamilien leben oder von Tagesfamilien betreut werden, bei der Gemeinde gemeldet werden. Ausgenommen davon sind Kinder, die im Rahmen der Tagesstrukturen der Schule betreut werden. Diese Meldung ist entscheidend für die Sicherstellung des Wohlergehens dieser Kinder und der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit.
Auflösung Ortsplanungskommission
Im Februar 2017 wurde die Ortsplanungskommission (OPK) eingesetzt. In 17 Sitzungen und unzähligen Besprechungen hat die OPK unter der Leitung von Urs Kiener sehr gute und gewissenhafte Arbeit für die Gemeinde geleistet. Mit der Genehmigung der Gesamtrevision der Ortsplanung, den Gewässerräumen ausserhalb der Bauzone und der Speziallandwirtschaftszone Blüomatte ist der Auftrag und die Arbeit der OPK abgeschlossen. An der Schlusssitzung vom 27. März 2025 wurde auf die intensive Zeit der letzten Jahre zurückgeschaut und beim gemeinsamen Mittagessen auf die positive Entwicklung der Gemeinde angestossen.
Der Gemeinderat hat die OPK an seiner Sitzung vom 9. April 2025 aufgelöst. Der Gemeinderat dankt dem Präsidenten Urs Kiener und den Mitgliedern Flurin Burkhalter, Cornelia Schwegler Greber, Paul Vogel, Josef Staffelbach, Pius Hodel und Matthias Kunz für die gute und gewissenhafte Arbeit. Eingeschlossen in den Dank ist auch Ortsplaner Romeo Venetz, Kost + Partner AG, welcher die Kommission fachlich begleitete.
Arbeitsmarkt
In Zusammenarbeit der Gemeinde und dem Gewerbeverein wurde vor einem Jahr eine neue Rubrik Arbeitsmarkt geschaffen. Jede Person aus Hergiswil b. W. oder vom Gewerbeverein kann Stellenangebote (Firma/Betrieb sucht) und Stellensuche (ich suche Arbeit) für den Arbeitsmarkt melden. Im Hergiswiler Läbe und auf der Webseite www.hergiswil-lu.ch werden diese publiziert. Meldungen an: gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch, 041 979 80 80.
Mitfahrbank
Die Gemeinde Hergiswil b. W. hat neben anderen Gemeinden im Kanton Luzern beim Angebot Mitfahrbank mitgemacht. An der Strasse bei der Bushaltestelle Schulhaus Sagenmatt und beim Parkplatz Wiggernhütte wurde je eine Mitfahrbank aufgestellt.
Das Konzept ist einfach: An den Mitfahrbänken warten Personen darauf, mitgenommen zu werden und Autofahrende bieten anderen eine Mitfahrgelegenheit an. Besonders für Wanderinnen und Wanderer bietet die Bank eine gute Möglichkeit um schnell und unkompliziert zu ihrem Ausgangspunkt zurückzukehren oder eine längere Strecke zu überbrücken. Eine Win-Win-Situation für alle! Mitfahrende sind über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges versichert.
Unter dem Motto «Wer absitzt, wird mitgenommen» soll diese Mitfahrbank unter anderem für Wanderer im Napfgebiet dienen, da das Gebiet von der Bushaltestelle Sagenmatt bis zum Parkplatz Wiggernhütte mit dem ÖV nicht erschlossen ist.
Freie Wohnungen
In der Gemeinde Hergiswil b. W. sind zurzeit nur wenige Wohnungen frei. Die freien Wohnungen werden nach Meldung auf www.hergiswil-lu.ch unter Wirtschaft/Wohnungsmarkt publiziert. Die Vermieter bitten wir vor Abschluss eines Mietvertrages dringend, die üblichen Unterlagen der Mieter einzufordern (aktueller Betreibungsregisterauszug im Original, Referenzauskünfte etc.).
Veranstaltungskalender Änderungen melden
Der Veranstaltungskalender wird jeweils Anfang Jahr erstellt. Wir sind den Vereinen/Organisationen dankbar, wenn sie uns Änderungen oder Ergänzungen an die Gemeindekanzlei per E-Mail gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch melden, damit die Veranstaltungen im monatlich erscheinenden Hergiswiler Läbe jeweils aktuell sind. Auch wird der Veranstaltungskalender auf der Webseite der Gemeinde unter Freizeit & Tourismus/Freizeit laufend aktualisiert.
Lagerhaus
Im Mai dürfen wir im Ferienlager Napf zwei Schulklassen begrüssen, welch ihr Klassenlager in Hergiswil b. W. durchführen:
19. bis 23. Mai: Schule St. Martin, Sursee
26. bis 28. Mai: Schule Allschwil
Bereits jetzt heissen wir die beiden Schulklassen im Kräuterdorf willkommen.
Bauwesen
Der Gemeinderat hat folgende Photovoltaikanlage gemäss Merkblatt «Solaranlagen» bewilligt:
- am Geländer des Wohn- und Geschäftshauses GV-Nr. 316, Grundstück Nr. 102, Dorfstrasse 38, des Anton Schwegler-Aschwanden