Gemeinderatsnachrichten 15.07.2025

PRIORIS Positiver Zwischenstand und Einreichung weiter möglich

PRIORIS und Swisscom haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Dieses sieht einen möglichst flächendeckenden Glasfaserausbau in 13 Gemeinden der Region Luzern West vor, so auch in unserer Gemeinde Hergiswil b. W.

In den letzten Wochen wurden sehr viele Basisverträge eingereicht. Stand 17. Juli 2025 sind dies 160 Verträge (Liegenschaften) ausserhalb der Bauzone, was sehr erfreulich ist.

Um die Gebäude ausserhalb der Bauzone ans Glasfasernetz anzuschliessen, ist der PRIORIS-Basisvertrag zwingend erforderlich. Der Basisvertrag kann weiterhin mittels Zugangsdaten im zugestellten Brief selbständig ausgefüllt werden. Sollten Sie weitere Fragen haben oder beim Ausfüllen des Anschlussvertrages Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung.

Trottoir Schniderbure bis Talbachmatte

Die Baubewilligung für das Trottoir Schniderbure konnte diesen Frühling erteilt werden. Der Projektperimeter erstreckt sich von der Abzweigung Einfahrt Schniderbure bis zur Abzweigung Möriseggstrasse/Blüomatte. Von Meter 0.00 bis ca. 145.00 wird ein asphaltiertes Trottoir auf der gewässerabgewandten Seite der Enziwigger erstellt. Ab ca. Meter 145.00 wird die Strasse im Bereich Abzweiger Richtung Talbach überquert. Von dort aus verläuft das Trottoir auf der gewässerzugewandten Seite bis ca. Meter 240.00 Einmündung Blüomatte. Die gewässerzugewandte Seite befindet sich im Gewässerraum und es darf gemäss kantonalem Entscheid der Dienststelle rawi kein fester Belag eingebaut werden. Somit wird das Trottoir ab Abzweiger Richtung Talbach bis Einmündung Blüomatte als Kiesbelag ausgeführt.

Das Trottoir wird im ganzen Perimeter von der Fahrbahn mit einem geraden Anschlag von 3 cm abgetrennt, damit das Kreuzen zweier Motorfahrzeuge aufgrund der schmalen Fahrbahn möglich ist. Der notwendige Landerwerb für das Trottoir wurde mit der Landeigentümerin Nicole Zangger-Birrer und dem Staat Luzern vorbesprochen und wird nach Bauabschluss grundbuchlich abparzelliert. Auch erfolgte die Absprache mit der Strassengenossenschaft Mörisegg.

Baustart im Herbst vorgesehen

Der Baustart soll diesen Herbst erfolgen. So fand kürzlich die Offertöffnung der verschiedenen Eingaben der Unternehmer im Sinne des Submissionsgesetzes (Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen) für die Baumeisterarbeiten statt, welche protokolliert wurde. Die Baumeisterarbeiten wurden basierend auf dieses Gesetz an die Glanzmann Tiefbau GmbH, Hergiswil b. W. vergeben.

Schulhausstrasse abgeschlossen

Mit dem Einbau des Deckbelages bei der Schulhausstrasse wurde nun auch die bereits genehmigte 30er-Zone markiert und die 30er-Zone tritt somit per sofort in Kraft.

Weiter wurden die Felder für das Ein- und Aussteigen der Kinder beim Schulbus vor den Veloständern markiert, und auch der notwendige Standort für den Hubretter der Feuerwehr befindet sich an diesem Standort. Das private Parkieren ist in diesem Bereich nicht erlaubt und gemeingefährlich bei einem Ernstfall. Wir bitten die Parkierer, die offiziellen Parkplätze zu nutzen. Wir vertrauen auf die Kooperation und danken für das Verständnis zu Gunsten der Sicherheit.

Bauarbeiten Rückbau Kupferkabel

Die Cablex AG wird im Auftrag der Swisscom AG das Kupferkabel aus den bestehenden Swisscom Rohranlagen ausziehen. Die notwendigen Grabarbeiten im Bereich ab Gemeindegrenze von Willisau her Richtung Dorf und weiter auf der Kreuzstiegenstrasse führt gemäss Mitteilung der Cablex die Firma SD-Fiber durch. Die Arbeiten sind ab Montag, 11. August bis 15. August 2025 geplant. Der Verkehr wird nicht behindert und die Fussgänger sollten ungehindert durchkommen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Firma SD-Fiber einen Verkehrsdienst beiziehen.

Lehrbeginn

Am 4. August 2025 beginnt Michael Fölmli, Menzberg, seine Lehre als Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität bei der Gemeindeverwaltung. Wir heissen Michael herzlich willkommen und wünschen ihm einen guten Start ins Erwerbsleben.

Brunnen und Velounterstand bei Bushaltestelle Dorf

Bei der Bushaltestelle Dorf, welche vielen noch als Grundstück «Zuberhöfli» namentlich bekannt ist, wird aktuell ein Velounterstand erstellt. Mit diesem Unterstand sind Velos bei jeder Witterung geschützt, können geordnet abgestellt werden und die Pendlerinnen und Pendler können anschliessend das Postauto nutzen.

Wie bereits orientiert konnte aufgrund der schlechten Bausubstanz der Brunnen bei der Bushaltestelle Dorf in letzter Zeit nicht mehr in Betrieb genommen werden. Der Brunnen wird nun auch ersetzt. Beim Brunnen wird eine Tafel mit der «Geschichte» des Brunnens aufgestellt.

Bauarbeiten Mörisegg

Die Bauarbeiten beim Gemeindebetrieb Mörisegg sind grossmehrheitlich abgeschlossen. Neben dem Laufstall für Jungvieh und Jauchegrube hat die Pächterfamilie Leo und Gabi Zwyer auf eigene Kosten die notwendigen Sanierungen des bestehenden Stalls im Innenbereich ausgeführt. Begleitet werden die Bauarbeiten von der Betriebskommission Mörisegg. Zusätzlich wurde auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 257, Scheune GV-Nr. 257a und Schweinescheune GV-Nr. 257e je eine Photovoltaikanlage aufgebaut.

Hunde

Per 30. Juni 2025 wurde die Hundesteuer anhand der Hundedatenbank AMICUS und den gemeldeten Mutationen in Rechnung gestellt. Gesamthaft sind in der Gemeinde 205 Hunde (gleich wie Vorjahr) registriert. Wir zählen auf die Eigenverantwortung der Hundehalter, dass die Hunde korrekt im AMICUS registriert sind.

Sandsäcke für den Hochwasserschutz bestellen

Die Zivilschutzorganisation Nord-West wird diesen Herbst Sandsäcke mit der eigenen Sandsackabfüllmaschine abfüllen. Es besteht für Privatpersonen, die innerhalb der Zivilschutzorganisation Nord-West wohnhaft sind, die Möglichkeit Sandsäcke für den Eigengebrauch zu bestellen. Die Kosten belaufen sich auf Fr. 4.00 (leerer Sack) bis Fr. 9.00 (gefüllter Sack). Die Bestellungen nimmt die Administration bis zum 15. August 2025 per Mail administration@zsonordwest.ch entgegen. Bei Fragen stehen sie unter 041 228 38 47 gerne zur Verfügung. Nutzen Sie dieses Angebot.

Gebäudeversicherung

Gemäss Geschäftsbericht der Gebäudeversicherung Luzern sind in unserer Gemeinde Stand 31. Dezember 2024 gesamthaft 1’135 Gebäude mit rund 665 Millionen Franken versichert. 2024 ist an einem Gebäude ein Feuerschaden entstanden. Ebenfalls musste ein kleiner Elementarschaden verzeichnet werden.

Erstellung Notausgang Steinacherhalle

In den Sommerferien wurde der zusätzliche Notausgang in der Steinacherhalle erstellt. Würde dieser nicht erstellt, müssten die Belegungsplätze in der Steinacherhalle bei künftigen Veranstaltungen erheblich verringert werden.

Streunende oder verwilderte Katzen

Wer eine Katze regelmässig füttert und sie von sich abhängig macht, gilt als ihr Halter und ist somit verantwortlich für das Chippen, Kastrieren und Impfen. Diese Tierhalterin oder dieser Tierhalter ist dann dafür verantwortlich, dass kranke oder verletzte Tiere unverzüglich ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt und behandelt werden (Art. 5 Abs. 2 TSchV). Katzen sind Haustiere und werden ausschliesslich als Heimtiere gehalten. Entsprechend sollen kranke Katzen umgehend einem Tierarzt vorgestellt und behandelt werden.

Militärische Einquartierung

Vom 4. bis 15. August 2025 absolviert die Infanterie Durchdienerschule 14-2 im Rahmen ihrer Rekrutenschule eine Spezialisten-Ausbildung in der Region. Es werden in dieser Zeit ungefähr 80 Rekruten und das entsprechende Kader die Truppenunterkunft bei der Steinacherhalle, den Anbau Steinacherhalle sowie einen kleinen Teil des Parkplatzes zwischen Schulhaus und St. Johann in Anspruch nehmen. Während der Zeit bis 7. August ist zusätzlich noch ein Lager einquartiert und es wird zudem auch die Bühne und Küche der Steinacherhalle benötigt. Der Gemeinderat heisst die Rekruten und ihren Kommandanten in unserem Kräuterdorf herzlich willkommen und wünscht ihnen eine erfolgreiche Ausbildung.

Bauwesen

Der Gemeinderat hat von folgender Photovoltaikanlage gemäss Merkblatt «Solaranlagen» Kenntnis genommen:

  • auf dem Dach des Scheune GV-Nr. 134b, Grundstück Nr. 240, Länggraben, der Edith Bächler-Meier

Lärm und Ruhezeiten

Immer wieder gehen Anfragen betreffend Lärm ein. Als Lärm gelten unangenehme und belästigende Schallereignisse. Lärm wird jedoch nicht von allen gleich wahrgenommen. Wann etwas als unangenehm und belästigend empfunden wird, ist oft sehr unterschiedlich. Für Alltagslärm gibt es keine Grenzwerte. Das Zivilgesetzbuch bestimmt zwar in Art. 684 ZGB, dass jedermann verpflichtet ist, sich aller übermässigen Einwirkungen auf die Nachbarschaft zu enthalten. Darunter fallen auch Lärmimmissionen. Um zu beurteilen, was gerechtfertigt und duldbar ist, müsste ein Richter im Einzelfall die konkreten Umstände betrachten.

Im Zusammenhang mit Alltagslärm taucht oft die Frage nach sogenannten Ruhezeiten auf. Ruhezeiten sind jene Stunden, in denen sich ein Grossteil der Bevölkerung erholt und Lärm als besonders lästig empfunden wird. Daher ist in dieser Zeit vermehrt Rücksicht gefordert und lärmintensive Tätigkeiten sind wenn möglich zu unterlassen. Im Kanton Luzern bestehen keine einheitlichen Vorschriften. Rechtlich verbindlich ist lediglich die Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr. lm Sinne eines guten und friedlichen Zusammenlebens empfehlen wir jedoch folgende Richtwerte einzuhalten:

Ruhezeiten werktags: 12.00 bis 13.00 Uhr und ab 19.00 bis 07.00 Uhr.

Lärmintensive Arbeiten sind auf die Zeiten von 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr zu beschränken.

Bevor eine Klage eingereicht wird, ist wenn immer möglich das direkte Gespräch mit den lärmverursachenden Personen und/oder Betrieben zu suchen. Oft ist es möglich, das Lärmproblem dank gegenseitigem Verständnis zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu lösen.