Gemeinderatsnachrichten 15.08.2025

Eidgenössische Volksabstimmung

Am Sonntag, 28. September 2025, finden folgende eidgenössische Abstimmungen statt:

  • Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
  • Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)

Die Urne ist am Sonntag von 10.30 bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus aufgestellt. Die briefliche Stimmabgabe kann bis zum Schluss der Urnenöffnung am Sonntag um 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei Postzustellungen ist zu berücksichtigen, dass die Rücksendekuverts am Freitag vor dem Wahlsonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen müssen.

PRIORIS

PRIORIS und Swisscom haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Dieses sieht einen möglichst flächendeckenden Glasfaserausbau in 13 Gemeinden der Region Luzern West vor, so auch in unserer Gemeinde Hergiswil b. W.

Stand Hergiswil b. W.

In den letzten Wochen haben Mitglieder des Gemeinderates diesbezüglich mit etlichen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ausserhalb der Bauzone Gespräche geführt und es wurden viele Basisverträge eingereicht. Stand 17. August sind dies rund 180 Verträge (Liegenschaften) ausserhalb der Bauzone, was sehr erfreulich ist.

Um die Gebäude ausserhalb der Bauzone ans Glasfasernetz anzuschliessen, ist der PRIORIS-Basisvertrag zwingend erforderlich. Grundeigentümerinnen und -eigentümer innerhalb der Bauzone können direkt und ohne Kostenfolge einen Erschliessungsvertrag mit Swisscom abschliessen.

Letzte Chance bis 15. September und Hinweise

Die Projektverantwortlichen von PRIORIS und Swisscom teilen nun mit, dass für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ausserhalb der Bauzone, welche den Basisvertrag noch nicht eingereicht haben, die Bestellfrist bis zum 15. September 2025 verlängert wurde. In den vergangenen Wochen gingen zudem vermehrt Rückmeldungen ein, dass im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau Falschinformationen kursieren, die zur Verunsicherung führen. Deshalb ist es sowohl PRIORIS, wie auch Swisscom ein Anliegen, die zentralen Fakten klar und transparent darzulegen:

  • Kein kostenloser Ausbau ausserhalb der Bauzonen: Der Glasfaserausbau ausserhalb der Bauzonen erfolgt nur auf Bestellung und mit finanzieller Beteiligung auf Grundlage des PRIORIS Basisvertrags. Eine kostenlose Nacherschliessung zu einem späteren Zeitpunkt durch Swisscom ist ausgeschlossen. Wer heute verzichtet, muss ab der geplanten Abschaltung des Kupfernetzes im Jahr 2035 für die Internetverbindung alternative Technologien wie Mobilfunk oder Satellit nutzen.
  • Die heutige Netzleistung ist nicht nachhaltig: Die heute weit verbreitete Swisscom Netztechnologie «Fibre to the Street» (FTTS) basiert auf Kupfertechnologien und wird deshalb mit der Abschaltung des Kupfernetzes ebenfalls ausser Betrieb genommen.
  • Wertsteigerung für Immobilien: Ein Glasfaseranschluss steigert Komfort und Marktwert. Laut einer aktuellen Studie von Wüest & Partner (2025) beträgt die durchschnittliche Wertsteigerung bei ländlichen Liegenschaften zwischen 2 bis 4% – deutlich mehr also als die Anschlusskosten.
  • Mehrkosten für die Nacherschliessung: Entscheidet sich ein Hauseigentümer nach Ablauf der Bestellfrist für eine Erschliessung, fallen nebst dem obligatorischen PRIORIS Basisvertrag wesentliche Mehrkosten für die Glasfasererschliessung an.

Gemeinde und Swisscom beteiligen sich an den Kosten

Für eine Erschliessung leisten die Grundeigentümer ausserhalb der Bauzone einen Kostenbeitrag von Fr. 1’900.00 pro Gebäude und Fr. 600.00 pro Nutzungseinheit (Wohnung oder Betriebslokal). Unsere Gemeinde Hergiswil b. W. investiert nebst zahlreichen Arbeitsstunden rund Fr. 300’000.00 ins PRIORIS-Projekt. Einen wesentlichen Kostenanteil am Glasfaserausbau trägt zudem die Netzbetreiberin Swisscom.

Mit PRIORIS haben die Betroffenen die einmalige Chance, ihre Gebäude auch ausserhalb der Bauzone ans Glasfasernetz der Swisscom anzuschliessen und den Anschluss jetzt zu sichern.

Der Gemeinderat ist überzeugt: Ein flächendeckendes Glasfasernetz ist eine grosse Chance und eine Investition in die Zukunft mit langfristigem Mehrwert. Sollten Sie weitere Fragen haben oder beim Ausfüllen des Anschlussvertrages Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung.

Öffentliche WC-Anlage im Gemeindehaus

Mit dem neu eröffneten Trainingszentrum der Physiotherapie am Napf im Gemeindehaus ist die Eingangstüre Richtung Feuerwehrmagazin an sieben Tagen von früh bis spät offen. Somit kann die behindertengerechte WC-Anlage in der 3. Etage, wie auch die WC-Anlage in der 2. Etage, als öffentliche WC-Anlage genutzt werden. Die entsprechende Beschilderung und Wegweiser sind nun montiert.

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Start Trottoir Schniderbure

Im Frühling 2025 konnte die Baubewilligung für das Trottoir Schniderbure erteilt werden. Da das Trottoir innerhalb des Gewässerraumes liegt, fanden bis zur Erteilung der Baubewilligung diverse Gespräche mit den kantonalen Dienststellen statt.

Das Trottoir kann gemäss kantonalem Entscheid auf der Landseite von der Einfahrt Quartier Schniderbure bis Abzweiger Richtung Talbach mit einem Asphaltbelag versehen werden. Bei der Abzweigung Richtung Talbach wird die Strasse überquert. Von dort aus verläuft das Trottoir auf der gewässerzugewandten Seite bis zur Einmündung Blüomatte und kann nur mit einem nicht befestigten Belag erstellt werden. Das ganze Trottoir wird von der Fahrbahn mit einem Anschlag von rund 3 cm abgetrennt, damit das Kreuzen zweier Motorfahrzeuge aufgrund der schmalen Fahrbahn (ca. 3 m) möglich ist.

Baustart und Dank an Grundeigentümer

Gemäss Bauplan erfolgt der Baustart am 1. September 2025. Die Tiefbauarbeiten wurden durch das Ingenieurbüro Planquadrat AG, Willisau ausgeschrieben und es fand gemäss Submissionsgesetz (Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen) eine Offertöffnung der verschiedenen Offerteingaben der Bauunternehmer statt, welche protokolliert wurde. Die Baumeisterarbeiten wurden basierend auf dieses Gesetz an die Glanzmann Tiefbau GmbH, Hergiswil b. W. vergeben.

Im Vorfeld fanden auch Gespräche mit den Grundeigentümern betreffend Landerwerb und der betroffenen Strassengenossenschaft Mörisegg statt. Der Gemeinderat dankt den Grundeigentümern Nicole Zangger-Birrer, Stockwerkeigentümer Unter-Schniderbure 2, Staat Luzern, sowie der Strassengenossenschaft Mörisegg für die Zusammenarbeit. Dank ihrer Bereitschaft kann das Trottoir Schniderbure zu Gunsten der Sicherheit der vielen Fussgängerinnen und Fussgänger erstellt werden.

Defibrillator im Schulhaus Sagenmatt

Neu ist beim Eingang zum Schulhaus Sagenmatt im Hübeli ein zweiter öffentlich zugänglicher Defibrillator installiert. Der bestehende Defibrillator beim Feuerwehrmagazin im Dorf wurde zudem kürzlich ersetzt. Die Installation erfolgte in Absprache mit dem Samariterverein. Damit ist eine schnelle Hilfe bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand möglich. Der Einsatz dieses AED-Gerätes (automatischer externer Defibrillator) kann lebensrettend sein. Der Defibrillator ist direkt für den Einsatz durch Helfer vor Ort konzipiert. Das Gerät ist einfach in der Handhabung und führt mit Worten durch die Reanimation.

Neuer Defibrillator beim Schulhaus Sagenmatt

Äste, Sträucher und Hecken zurückschneiden

Der Herbst ist die Zeit, Bäume und Hecken entlang von Bächen, Strassen, Trottoirs oder bei Einmündungen und Kreuzungen zurückzuschneiden sowie die Böschungen zu mähen. Diese Massnahmen tragen dazu bei, Unfälle zu vermeiden. Einhängende Äste von Bäumen und Hecken behindern oft die Sicht und können zu Verkehrsunfällen mit schweren Folgen für die Unfallbetroffenen und im Haftungsfall für die Grundeigentümer führen.

Prämienverbilligung Anmeldung bis 31. Oktober 2025

Krankenversicherungsprämien können eine grosse finanzielle Belastung sein. Die Prämienverbilligung entlastet insbesondere Familien sowie Haushalte mit geringem Einkommen und Vermögen. Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei der Ausgleichskasse Luzern geltend zu machen. Pro Anmeldung werden alle berechtigten Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben (Ehepartner/in, Kinder und junge Erwachsene bis Jahrgang 2001 in Ausbildung), automatisch für die Berechnung ermittelt. Eine eigene Anmeldung müssen junge Erwachsene einreichen, die am 1. November 2025 nicht in Ausbildung sind oder die am 1. November 2025 in Ausbildung sind und einen eigenen steuerrechtlichen Wohnsitz haben. Die Daten für die Anmeldung können online unter ipv.was-luzern.ch erfasst werden.

Einreicheschluss ist der 31. Oktober 2025. Die Prämienverbilligung wird immer direkt an die Krankenversicherung ausbezahlt. Sie bekommen anschliessend einen entsprechenden Abzug auf der monatlichen Prämienrechnung. Weitere Informationen erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle Hergiswil b. W. sowie bei der Ausgleichskasse Luzern unter was-luzern.ch/ipv, Telefon 041 209 01 51.

Vernehmlassungen

Der Gemeinderat hat zur «Revision des Stimmrechtsgesetzes» des Justiz- und Sicherheitsdepartementes des Kantons Luzern eine Vernehmlassung abgegeben.

Bauwesen

Der Gemeinderat hat von folgenden Photovoltaikanlagen gemäss Merkblatt «Solaranlagen» Kenntnis genommen:

  • auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 182c, Grundstück Nr. 643, Ober-Tannhölzli, des Kasimir Bieri
  • auf dem Dach der Garage mit Aufbau GV-Nr. 159b, Grundstück Nr. 310, Hinterwald 2, der Hans Peter und Margrit Schumacher