Gemeinderatsnachrichten 15.12.2025

Jubiläums-Ehrungsanlass 30. Januar 2026

Der traditionelle Ehrungsanlass für Vereine, Organisationen und Einzelpersonen findet am 30. Januar 2026 um 20.00 Uhr in der Steinacherhalle bereits zum 20. Mal statt. Wir dürfen uns somit auf den Jubiläums-Ehrungsanlass freuen.

Eröffnet wird der Anlass durch die Musikgesellschaft unter dem eindrücklichen Einmarsch aller Vereinsfahnen. Es werden wiederum Einzelpersonen, Vereine und Organisationen für die Leistungen des Jahres 2025 in Sport, Kultur und Beruf geehrt. Mit grossem Stolz können auch wiederum einige Berufserfolge speziell geehrt werden.

Die Jurysitzung findet Ende Dezember statt. Aufgrund der Eingaben können aber sicherlich auch wieder Spezialehrungen vergeben werden. Weitere Infos folgen.

Im Anschluss an die Ehrungen wird ein Apéro offeriert.

Die ganze Bevölkerung ist zum Jubiläums-Ehrungsanlass eingeladen. Wir freuen uns, wenn die Ehrungen der ausserordentlichen und eindrücklichen Leistungen vor einem grossen Publikum erfolgen können.

Neuer Feuerwehrkommandant ab 2026

Wie bereits mitgeteilt tritt Hptm Stefan Buob auf den 31. Dezember 2025 als Feuerwehrkommandant zurück. Seit Januar 2015 hat er die Feuerwehr Hergiswil b. W. als Kommandant mit hohem Fachwissen, viel Weitsicht und grossem Einsatz geführt. Der Gemeinderat dankt Stefan Buob herzlich für den grossen Einsatz zu Gunsten der Feuerwehr.

Martin Kunz neuer Feuerwehrkommandant

Gemäss Feuerwehrreglement und auf Antrag der Feuerwehrkommission hat der Gemeinderat Martin Kunz, Sagiacher 4, als neuen Kommandant der Feuerwehr Hergiswil b. W. und zum Vorsitzenden der Feuerwehrkommission gewählt. Die Beförderung und Chargenernennung erfolgt nun auf den 1. Januar 2026. Martin Kunz verfügt über die notwendigen Ausbildungen und ist bestens für dieses Amt qualifiziert. Der Gemeinderat dankt Martin Kunz für sein grosses Engagement und die Bereitschaft, die Verantwortung als Leiter der Feuerwehr zu übernehmen. Der Feuerwehrkommandant stellt die ständige Einsatzbereitschaft sicher, hat die Verantwortung über den Ausbildungsdienst sowie den Vorsitz der Feuerwehrkommission und vertritt die Feuerwehr nach aussen.

Die Feuerwehrkommission und der Gemeinderat sind überzeugt, dass Martin Kunz als Feuerwehrkommandant bestens geeignet ist und freuen sich auf die Zusammenarbeit.

Stefan Buob (links) übergibt das Feuerwehrkommando per 01.01.2026 an Martin Kunz (rechts)

Entsorgungsplan, neuer Kehrichtsammeltag

Die Kehrichtsammlung unseres Abfallentsorgungsverbandes GALL wurde neu ausgeschrieben. Die daraus resultierenden Verträge treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Neu werden bei der Kehrichtabfuhr vorwiegend Elektrofahrzeuge eingesetzt. Ebenfalls neu ist, dass die Aussentouren ab 2026 in einem zweiwöchentlichen Rhythmus durchgeführt werden, nicht mehr nur einmal pro Monat. Dies bringt einige Änderungen bei der Planung der Kehrichtsammeltage mit sich. Das beauftragte Abfuhrunternehmen ARGE Beck/Stöckli, Sursee hat die Sammeltage für die Kehrichtabfuhr bestmöglich geplant.

Mittwoch neuer Kehrichtsammeltag ab 2026

Der Sammeltag in Hergiswil b. W. ist neu der Mittwoch. Im 2025 findet die letzte Sammeltour am Dienstag, 30. Dezember statt. Die Aussentouren erfolgen in einem zweiwöchentlichen Rhythmus. Die Kartonsammlung findet wie bisher in der Regel am ersten Donnerstag des Monats statt. Im Gebiet Rohrmatt finden die Sammlungen an anderen Wochentagen statt. Alle Daten sind im beigelegten Entsorgungsplan aufgeführt.

Grüngut

Die Astmaterialentsorgung und ein Grüngutcontainer befinden sich hinter der Halle der Zettel AG, Luegetalmatte 1. Das hat sich bewährt. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn sich alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer an der Sammelroutentour einen Grüngutkübel beschaffen und damit die kostenlose Einsammlung nutzen würden. Somit gäbe es deutlich weniger Verkehr in der Luegetalmatte. Die Daten der Grünguteinsammlung sind ebenfalls im Entsorgungsplan aufgeführt.

Energie clever nutzen

Wie kann ich mein Haus energieeffizient sanieren? Welche Förderprogramme unterstützen mich beim Heizungsersatz? Und wie lässt sich im Alltag ganz einfach Strom und Heizenergie sparen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhalten Sie am «Treffpunkt Energieberatung» an der Messe Bauen+Wohnen Luzern vom 27. Februar bis 1. März 2026 im KKL Luzern

Kostenlose Beratung an der Messe Bauen+Wohnen Luzern

An einem grossen Gemeinschaftsstand der öffentlichen Hand (Kanton Luzern gemeinsam mit der Zentralschweizer Energiefachstellenkonferenz) stehen Ihnen Energieexpertinnen und -experten kostenlos mit Rat und Tat zur Seite. Ob Gebäudesanierung, erneuerbare Energien, Förderprogramme oder gesetzliche Vorgaben – hier bekommen Sie kompetente und praxisnahe Informationen aus erster Hand. Zusätzlich finden spannende Referate und Veranstaltungen statt, bei denen Sie direkt mit Fachleuten ins Gespräch kommen können.

Mit einer energetischen Sanierung leisten Sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, sondern senken auch langfristig Ihre Energiekosten.

Der Messebesuch ist auch für Hergiswilerinnen und Hergiswiler kostenlos: Scannen Sie einfach den untenstehenden QR-Code und sichern Sie sich Ihr Gratisticket.

Genehmigung Feuerwehrreglement

An der Gemeindeversammlung vom 18. November 2025 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Hergiswil b. W. das neue Feuerwehrreglement beschlossen. Dieses wurde im Anschluss an die Gebäudeversicherung Luzern (Feuerwehrinspektorat Luzern) zur Genehmigung eingereicht. Der kantonale Feuerwehrinspektor Marco Blättler hat das Reglement am 25. November 2025 ebenfalls genehmigt. Das neue Feuerwehrreglement tritt auf den 1. Januar 2026 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten wird das bestehende Reglement vom 5. November 2001 aufgehoben. Das neue Feuerwehreglement kann auf der Gemeindekanzlei oder hier heruntergeladen werden.

Veterinärdienst: Informationen Vogelgrippe

Anfang November 2025 trat der erste positive Vogelgrippe-Befund bei einem Wildvogel auf. Unterdessen wurden in weiteren Kantonen Wildvögel positiv auf die Vogelgrippe getestet; zuletzt Enten und ein Schwan auf dem Stadtweiher in Wil (SG). Angesichts der starken Zirkulation des Virus in Europa hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) entschieden, die gesamte Schweiz als Beobachtungsgebiet auszuweisen. Es gelten besondere Schutz- und Hygienemassnahmen für Geflügelhaltungen, mit welchen jeglichen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel vermieden werden soll. Die aktualisierte Verordnung gilt von Dienstag 25. November 2025 voraussichtlich bis zum 31. März 2026. Geflügelhaltende in der ganzen Schweiz werden aufgefordert, wachsam zu sein und Anzeichen für eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Vogelgrippe umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden. Hinweise auf eine Infektion können Atembeschwerden, Schwellungen im Kopfbereich, ein deutlicher Rückgang der Legeleistung, dünne oder fehlende Eischalen sowie eine erhöhte Sterblichkeit sein.

Die Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist äusserst selten und nur durch sehr engen Kontakt möglich. Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden. Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht berührt werden. Sie sind im Kanton Luzern der Wildhut oder der Polizei zu melden.

Weitere Informationen zur Krankheit, Karten mit der Ausdehnung der Beobachtungsgebiete sowie die publizierte Verordnung sind auf der Homepage des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen aufgeschaltet. Auch steht der kantonale Veterinärdienst bei Fragen zur Verfügung.

Hundedatenbank Amicus

Registrierungspflicht

Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?

Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.

Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
•    Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
•    Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
•    Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?

Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.amicus.ch oder info@amicus.ch.

PRIORIS

Die cablex, eine Tochtergesellschaft der Swisscom, führt derzeit Hausbesuche durch. Gestartet haben sie im Siedlungsgebiet (innerhalb der Bauzone), welche die Swisscom selbstständig mit Glasfaser erschliesst und deshalb nicht mehr Bestandteil vom Projekt PRIORIS ist. Ausserhalb der Bauzone wurde ebenfalls mit Hausbesuchen zur Erkundung der örtlichen Gegebenheiten für die Erschliessung und Verkabelung gestartet. Aktuell wird die Machbarkeit aller Gebäude mit einem PRIORIS-Basisvertrag geprüft und die Engpässe eruiert. Am 18. November 2025 hat in Ruswil der Spatenstich für PRORIS stattgefunden. In Hergiswil b. W. wurde für eine sehr erfreulich hohe Anzahl von über 200 Gebäude ausserhalb der Bauzone ein PRIORIS-Basisvertrag abgeschlossen. Der Glasfaserausbau sollte im 2026 starten und im Folgejahr 2027 abgeschlossen werden.

Militärische Einquartierung

Vom 5. bis 30. Januar 2026 absolviert die M Flab 45/2 unter Kommandant Lukas-Fritz Hüppin ihren WK in Hergiswil b. W. Diese Truppe war bereits 2023 einmal bei uns stationiert. Es werden ungefähr 150 Angehörige der Armee die Truppenunterkunft bei der Steinacherhalle, die Turnhalle, den Anbau Steinacherhalle sowie den Parkplatz zwischen Schulhaus und St. Johann in Anspruch nehmen. Die Einheit wird während ihrem WK am World Economic Forum WEF in Davos im Einsatz stehen und somit in der Mitte des WK nicht in Hergiswil b. W. sein. Der Gemeinderat heisst die Dienstleistenden und ihren Kommandanten in unserem Kräuterdorf herzlich willkommen und wünscht ihnen einen erfolgreichen WK.

Vernehmlassungen

Der Gemeinderat hat zur Totalrevision «Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt» des Justiz- und Sicherheitsdepartementes, zum Mitwirkungsverfahren «Gesamtrevision kantonaler Richtplan» des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes und zur Änderung «Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsgesetz) » des Gesundheits- und Sozialdepartementes des Kanton Luzern je eine Vernehmlassung abgegeben.

Musik- und Theaterfonds

Die Gemeinde hat im Frühling 2021 eine Spende zur Förderung der Musik und des Theaters in der Gemeinde Hergiswil b. W. erhalten und einen entsprechenden Fonds eröffnet. So soll Kindern, deren Eltern nicht über die finanziellen Mittel verfügen, der Musik- und Theaterunterricht ermöglicht werden. Auch können besonders begabte Kinder in Musik und Theater gezielt gefördert werden. Weiter können entsprechende Musik- und Theaterlager für Jugendliche unterstützt werden. Der Fonds ist beschränkt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in der Gemeinde. Entsprechende Gesuche können bei der Sozialvorsteherin Monika Kurmann gestellt werden.

Veranstaltungskalender

Der Veranstaltungskalender 2026 wurde wiederum aufgrund der Angaben der Vereinsverantwortlichen erstellt. Im Veranstaltungskalender sind auch Adressen der Vereine, Organisationen, Genossenschaften, Daten des Hergiswiler Läbe, Chenderhüeti Bärehöhli, Schulferienpläne, Hallenbelegungspläne etc. aufgeführt. Änderungen oder Ergänzungen dazu können im Verlauf des Jahres jederzeit an die Gemeindekanzlei gemeldet werden, damit die Veranstaltungen im monatlich erscheinenden Hergiswiler Läbe und auf der Homepage stets aktuell sind. Der Veranstaltungskalender 2026 ist hier aktualisiert aufgeschaltet und liegt auch am Schalter der Gemeindekanzlei zum Mitnehmen auf.