Gemeinderatsnachrichten 15.01.2025

Statistisches

Allgemeines

Die Wohnbevölkerung betrug am 31. Dezember 2025 1’932 Einwohner, was einer Bevölkerungsabnahme von 10 Einwohnern gegenüber dem 31. Dezember 2024 entspricht. Der Ausländeranteil beträgt 9,3 Prozent (Vorjahr 8,6 Prozent). Die Gemeinde Hergiswil b. W. registrierte im vergangenen Jahr 9 Geburten (Vorjahr 20) und 14 Todesfälle (Vorjahr 13). Im Jahr 2025 wurden 17 Baubewilligungen erteilt. Dadurch entsteht im Gemeindegebiet eine neue Wohnung. Zusätzlich wurden im Gemeindegebiet von 21 neuen Solar- bzw. Photovoltaikanlagen Kenntnis genommen. Der Gemeinderat hielt im vergangenen Jahr 26 offizielle Gemeinderatssitzungen und eine Klausur ab. Dabei behandelte er gesamthaft 313 Geschäfte. Neben den offiziellen Gemeinderatssitzungen fanden Besprechungen mit der Controllingkommission, der Bildungskommission, dem Kirchenrat, den Ortsparteien, dem Gewerbeverein, den ehemaligen Gemeinderäten, sowie etliche Besprechungen mit Kommissionen, Privaten, Gruppierungen und Vereinen statt.

Lagerhaus

Das Truppenlager/Ferienlager Napf wurde im vergangenen Jahr durch militärische Einheiten und private Gruppen/Lager wiederum rege benutzt. Es waren sechs militärische Einheiten mit total 8’904 «Übernachtungen» einquartiert. Weiter durften im letzten Jahr 13 private und schulische Lager/Gruppen mit insgesamt 2’605 Logiernächten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen begrüsst werden.

Neugestaltung Aufbahrungsraum

Vom 23. Februar bis 6. März 2026 wird der Aufbahrungsraum in der Pfarrkirche St. Johannes renoviert und neugestaltet. Nach den Renovierungsarbeiten zeigt der Aufbahrungsraum ein schönes Wandtapetenmuster, eine neue Holzdecke in Stäbchenart sowie eine warme Beleuchtung, die eine angenehme Atmosphäre für den Abschied schafft. Gestaltet wurde dies von der Firma Raumzauber Willisau und begleitet von der Friedhofkommission. Während der Arbeiten kann es zu vorübergehenden Einschränkungen kommen. Wir bitten um Verständnis.

Ein Bild, das Baum, Bild, Landschaft, Nebel enthält.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.

Künftige Wandtapete «Aquarell-Wald»

Sirenentest 4. Februar 2026

Am Mittwoch, 4. Februar 2026, 13.30 Uhr wird ein gesamtschweizerischer Sirenentest durchgeführt. Grundsätzlich werden alle rund 5’000 stationären und ein Teil der rund 2’200 mobilen Sirenen getestet. Auf den Kanton Luzern entfallen dabei 199 stationäre und 136 mobile Sirenen. Der Sirenentest dient dazu, die Funktionsbereitschaft der Sirenen sowie die Prozesse zur Auslösung der Sirenen zu überprüfen. Es sind keinerlei Schutzmassnahmen zu ergreifen, jedoch soll dabei das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm im Ernstfall in Erinnerung gerufen werden. Parallel zur Auslösung des allgemeinen Alarms werden sämtliche Kantone über die Alertswiss Kanäle (App und Website) eine Informationsmeldung verbreiten. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten. In Hergiswil b. W. wird der Sirenentest durch die Feuerwehr ausgeführt.

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen

Auch unsere Gemeinde kann jederzeit von natur-, technologie- und gesellschaftsbedingten Katastrophen getroffen werden. Zur effektiven Alarmierung in der Gemeinde Hergiswil b. W. werden stationäre und mobile Sirenen eingesetzt.

Die stationären Sirenen befinden sich auf dem Dach des Militär- und Ferienlager Napf beim Schulhaus Steinacher und auf dem Dach des Schulhaus Sagenmatt, um eine bestmögliche Erreichbarkeit zu gewährleisten. Die mobilen Sirenen werden von der Feuerwehr in weniger dicht besiedelten Gebieten eingesetzt.

Trotz vieler Möglichkeiten können Personen in abgelegenen Wohnbauten, schallisolierten Gebäuden oder an Arbeitsplätzen mit hohem Lärmpegel sowie Personen mit Hörproblemen nicht immer erreicht werden. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Alertswiss-App auf Ihrem Mobiltelefon zu installieren.

Die Alertswiss-App ergänzt die bestehenden Sirenen, das Radio und die Alarmierungs- sowie Informationskanäle und informiert Sie jederzeit zuverlässig über Hochwasser, Hitze- und Kältewellen, Stromausfälle, Waldbrandgefahr, Kernkraftwerksunfälle, Mobilfunkunterbrüche, Erdbeben usw.

Wie können Sie die App herunterladen?
Die Alertswiss-App ist kostenlos für Android- und iOS-Systeme erhältlich. Weitere Hinweise und Verhaltensempfehlungen finden Sie auf der Alertswiss-Webseite www.alert.swiss, der Webseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS), im Teletext der SRG-Sender auf den Seiten 680 und 681 oder via QR-Code.

Auch Ihre Eigenverantwortung ist gefragt: Helfen und unterstützen Sie Nachbarn und hilfsbedürftige Personen, wenn in Ihrer Umgebung ein Alarm ertönt.

Bei einem Alarm richtig reagieren

Wenn der allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Bleiben Sie informiert www.alert.swiss

Mit der Alertswiss-App sind Sie jederzeit bestens informiert. Über die App und die Webseite können detaillierte und visuelle Informationen zu einem Ereignis sowie zu den entsprechenden Verhaltensanweisungen auf nutzerfreundliche Art und Weise vermittelt werden..

Abschluss und Bauabrechnung Mörisegg

Die Bauarbeiten beim Gemeindebetrieb Mörisegg sind abgeschlossen. Neben dem Laufstall für Jungvieh und der Jauchegrube hat die Pächterfamilie Leo und Gabi Zwyer auf eigene Kosten die notwendigen Sanierungen des bestehenden Stalls im Innenbereich ausgeführt. Begleitet wurden die Bauarbeiten von der Betriebskommission Mörisegg und vor Ort durch die Bauleitung der Krieger AG, Ruswil. Zusätzlich wurde auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 257, der Scheune GV-Nr. 257a und der Schweinescheune GV-Nr. 257e je eine Photovoltaikanlage aufgebaut.

Es konnten erfreulicherweise diverse einheimische Gewerbebetriebe berücksichtigt werden. Die Investitionen seitens der Gemeinde in den Laufstall für Jungvieh, den Neubau der Jauchegrube und den Ersatz des Daches der Scheune betrugen gemäss Bauabrechnung total Fr. 966‘884.45.

Für die Photovoltaikanlagen betrugen die Kosten brutto Fr. 422’612.40.

Auktion für Einmalvergütung

Für die Erstellung neuer Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch ab einer Leistung von 150 Kilowatt (kW) kann eine Einmalvergütung beantragt werden, deren Höhe durch Auktionen bestimmt wird. Beim Gemeindebetrieb Mörisegg beträgt die Leistung der Anlage 429.5 kW und die Gemeinde hat an der Auktion teilgenommen.

Die Pronovo AG hat die Auktion durchgeführt und für die Einwohnergemeinde Hergiswil b. W. ergab sich durch die Auktion eine Einmalvergütung in der genannten Höhe von Fr. 236’186.50. Die Nettokosten für die Photovoltaikanlage belaufen sich somit auf Fr. 186’425.90.

Finanzvermögen

Die Liegenschaft Mörisegg befindet sich gemäss Buchhaltungsabschluss im Finanzvermögen der Einwohnergemeinde Hergiswil b. W. Die vorgenannten Investitionen in die Anlagen auf der Liegenschaft stehen dem realisierten Wert gegenüber, was gemäss Gesetz und Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden zu einer Umschichtung innerhalb des Finanzvermögens führt. Das heisst, der Wert der Liegenschaft Mörisegg ist um die getätigten Investitionen gestiegen.

Gemeindebetrieb Mörisegg

Abfallsack erst am Morgen bereitstellen

Der Sammeltag in Hergiswil b. W. ist neu der Mittwoch. Die Aussentouren erfolgen in einem zweiwöchentlichen Rhythmus. Die Kartonsammlung findet wie bisher in der Regel am ersten Donnerstag des Monats statt. Im Gebiet Rohrmatt finden die Sammlungen an anderen Wochentagen statt. Alle Daten sind im Entsorgungsplan aufgeführt, welcher in der Januarausgabe des Hergiswiler Läbe abgedruckt wurde. Er ist auch auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet oder auf der Gemeindekanzlei erhältlich.  Die Daten der Grünguteinsammlung sind ebenfalls im Entsorgungsplan aufgeführt.

Es muss vereinzelt festgestellt werden, dass Abfallsäcke am Vorabend der Sammlung am Strassenrand deponiert werden. Das Abfallgut darf jedoch erst am Morgen der Sammlung bereitgestellt werden, da es immer wieder vorkommt, dass Abfallsäcke durch Tiere (Marder, Füchse, Krähen etc.) aufgerissen und die Abfälle verstreut werden. Zudem werden vereinzelt private Kehrichtsäcke ohne Gebührenmarken an die Strassen gestellt.

Anpassung Kurtaxen und Beherbergungsabgaben auf 2026

Das revidierte Tourismusgesetz des Kantons Luzern hat Auswirkungen auf die Regelungen zur Kurtaxe und Beherbergungsabgabe. Die Höhe der kantonalen Beherbergungsabgabe ist fix und trat per 1. Januar 2026 in Kraft. Die örtliche Beherbergungsabgabe und die Kurtaxe kann die Gemeinde im Rahmen des Gesetzes selbst festlegen. In der Tourismusregion Willisau haben aktuell sämtliche 16 Gemeinden die gleichen Beträge vereinbart. Die Gemeinde Hergiswil b. W. schliesst sich den anderen Gemeinden an und unterstützt eine einheitliche Regelung, um Transparenz und Fairness zwischen den Betrieben zu gewährleisten. Diese Massnahme vereinfacht zudem die Abrechnung und sorgt für eine einheitliche Handhabung.

Da die kommunalen Abgaben seit der Einführung 2018 nicht angepasst wurden und durch das neue Tourismusgesetz sowie die geänderten Rahmenbedingungen nun eine Anpassung erforderlich ist, gelten ab 1. Januar 2026 folgende neue Sätze:

• Pauschalkurtaxe für Zweitwohnungsbesitzer: CHF 60.00

• Kantonale Beherbergungsabgabe: CHF 1.10 (bisher CHF 0.50)

• Örtliche Beherbergungsabgabe: CHF 0.50

• Kurtaxe: CHF 1.00

Total pro Logiernacht: CHF 2.60 (bisher CH 2.00)

Kantonales Förderprogramm Energie 2026

Das Förderprogramm Energie war im letzten Jahr erfolgreich und wird fortgeführt. Das Förderprogramm hat zum Ziel, die Energieeffizienz und den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien in den eigenen vier Wänden zu steigern. Im Jahr 2026 investiert der Kanton Luzern wiederum 6 Millionen Franken für Massnahmen aus dem Gebäudeprogramm des Bundes. Im Rahmen des Klima- und Innovationsgesetzes (KIG) werden vom Bund zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Das sogenannte Impulsprogramm wird in die bestehenden Strukturen integriert und fokussiert auf die Förderung der Gebäudehülleneffizienz (Bonus für Gesamtsanierungen), den Ersatz fossiler Heizungen grösser als 70 kW und den Ersatz von dezentralen Elektroheizungen. Insgesamt stehen im Jahr 2026 voraussichtlich 22,3 Millionen Franken zur Verfügung. Das müssen Sie beachten:

– Ihr Gesuch müssen Sie zwingend vor Baubeginn einreichen (ausser bei Ladeinfrastruktur für E-Mobilität und GEAK Plus)

– Bei Gesuchen für die Wärmedämmung muss bei einem Förderbeitrag ab 10’000 Franken pro Gesuch ein GEAK Plus vorliegen

– Förderbeiträge an eine Minergie-Sanierung können nicht mit Beiträgen an die Gebäudehülle oder die Haustechnik kombiniert werden

Weitere Informationen zur Gesuchseinreichung: https://uwe.lu.ch/themen/energie/foerderprogramme

Arbeitsjubiläum Konrad Lustenberger

Anlässlich der Weihnachtsfeier der Gemeinde Hergiswil b. W. vom Freitag, 19. Dezember 2025 durfte der Hauswart Konrad Lustenberger für sein 10-jähriges Arbeitsjubiläum geehrt werden. Seit dem 16. März 2015 arbeitet Konrad Lustenberger als Hauswart für die Gemeinde Hergiswil b. W. Mit viel Enga­gement und Fachwissen löst er seine vielseitigen Aufgaben. Tagtäglich können die Schule, die Mitarbeitenden, die Vereine und die Bevölkerung von seinem kompetenten Ein­satz profi­tieren. Der Gemeinderat gratuliert Konrad Lustenberger ganz herz­lich zu diesem Dienstjubiläum und bedankt sich im Namen der ganzen Bevölkerung für seinen grossen Einsatz und die lang­jährige Treue zum Arbeitgeber Gemeinde Hergiswil b. W.

Gemeindepräsident Flurin Burkhalter (links) und Gemeindeammann Pius Hodel (rechts) mit Hauswart Konrad Lustenberger (mitte)

Sicherheitstipp BFU

Alkohol ist im Strassenverkehr ein gefährlicher Begleiter. Was viele nicht wissen: Oft ist schon das erste Glas das «Gläschen zu viel». Schon kleine Alkoholmengen benebeln die Sinne und erhöhen das Unfallrisiko. Die wichtigsten Tipps:

• Im Strassenverkehr auf Alkohol verzichten.

• Als Lenkerin oder Lenker unterwegs und trotzdem etwas getrunken? Fahrzeug stehen lassen und ÖV oder Taxi nehmen.

• Party? Bereits im Vorfeld Fahrgemeinschaft bilden und vereinbaren, dass die Fahrerin oder der Fahrer nicht trinkt.

• An die Gastgeberinnen und Gastgeber: Immer alkoholfreie Getränke bereithalten.

• Alkoholisierte Personen vom Fahren abhalten

Mehr zum Thema gibt’s auf bfu.ch/alkohol-am-steuer

Als Kompetenzzentrum forscht und berät die BFU, damit in der Schweiz weniger folgenschwere Unfälle passieren – im Strassenverkehr, zu Hause, in der Freizeit und beim Sport. Für diese Aufgaben hat sie seit 1938 einen öffentlichen Auftrag. In der Gemeinde Hergiswil b. W. ist Isidor Wirz BFU-Gemeindedelegierter.

Fasnachts-Abo von Passepartout

Gemäss Mitteilung vom Tarifverbund Passepartout kommen auch in diesem Jahr Fasnächtlerinnen und Fasnächtler dank dem Fasnachts-Abo wieder sicher, bequem und zu vorteilhaften Preisen mit dem öV an die Luzerner Fasnacht und nach Hause. Kundinnen und Kunden mit einem Fasnachts-Abo haben vom 12. bis am 18. Februar 2026 innerhalb der gelösten Zonen freie Fahrt. Das Abo ist auch für die zahlreichen Extrafahrten, das Nachtnetz sowie die Früh- und Spätkurse gültig. Zu kaufen gibt es das Abo an den Passepartout-Verkaufsstellen, online und auf der SBB Mobile-App oder an den Billett-Automaten. Weitere Informationen unter www.passepartout.ch/aktuelles/fasnacht/

Vernehmlassungen

Der Gemeinderat hat zur künftigen «Finanzierung Strasseninfrastruktur und öffentlicher Verkehr» des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes, zur Gesetzesänderung «Aktualisierung Unvereinbarkeiten Behördenmitglieder» des Justiz- und Sicherheitsdepartementes des Kanton Luzern je eine Vernehmlassung abgegeben.

Bauwesen

Der Gemeinderat hat von folgenden Photovoltaikanlagen gemäss Merkblatt «Solaranlagen» Kenntnis genommen:

  • auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 486, Grundstück Nr. 997, Pfrundstrasse 22, der Simon und Rahel Mahler-Windlin
  • auf dem Dach des Wohnhauses mit Garage GV-Nr. 369, Grundstück Nr. 583, Bachhalde 13, der Peter und Madeleine Wiprächtiger-Kunz