Gemeinderatsnachrichten 15.02.2026

Eidgenössische und Kantonale Volksabstimmung

Am Sonntag, 8. März 2026, finden folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Volksabstimmung

  • Volksinitiative vom 15. Februar 2023 «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und der direkte Gegenentwurf (Bundesbeschluss vom 17. September 2025 über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung)
  • Volksinitiative vom 10. August 2023 «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»
  • Volksinitiative vom 22. Februar 2024 «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klima-Fonds-Initiative)»
  • Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung

Kantonale Volksabstimmung

  • Ausbau der Kantonsstrasse K 36 durch die Lammschlucht in Entlebuch, 2. Abschnitt

Die Urne ist am Sonntag von 10.30 bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus aufgestellt. Die briefliche Stimmabgabe kann bis zum Schluss der Urnenöffnung am Sonntag um 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei Postzustellungen ist zu berücksichtigen, dass die Rücksendekuverts am Freitag vor dem Wahlsonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen müssen.

Steuerabschluss 2025

Das Regionale Steueramt Willisau hat dem Gemeinderat die Steuerabrechnung des letzten Jahres vorgelegt. Die Steuererträge liegen in diesem Jahr aufgrund Erträge früherer Jahre und höherer Sondersteuern rund Fr. 260’000.00 über den budgetierten Erträgen.

Die Steuerabrechnung basiert auf einem Gemeindesteuerfuss 2025 von 2.0 Einheiten.

Der Steuerertrag 2025 aus allgemeinen Gemeindesteuern inkl. Nachträge, Quellensteuer, Personalsteuern, Nach- und Strafsteuern, Sondersteuern auf Kapitalabfindungen und Ordnungsbussen beträgt rund Fr. 4’201’202.06 (Vorjahr: Fr. 3’749’539.12; Budget: Fr. 3’991’600.00). Der Steuerertrag aller Sondersteuern belief sich auf Fr. 130’260.70 (Vorjahr Fr. 191’255.20; Budget Fr. 78’500.00).

Die Ausstände belaufen sich per 31. Dezember 2025 auf Fr. 385’386.88 (Vorjahr: Fr. 295’995.30).

Steuerausstände

Das Verlustrisiko der säumigen Steuerzahler für die Gemeinde Hergiswil b. W. ist im vergangenen Jahr von Fr. 79’207.29 auf Fr. 68’135.27 gesunken. Es kann darum in der Rechnung eine Herabsetzung der Wertberichtigung der Forderungen von Fr. 11’072.02 verbucht werden, was sich positiv auf die Erfolgsrechnung auswirkt. Der Gemeinderat hofft, dass die positive Zahlungsmoral auch in den Folgejahren bleibt und das Verlustrisiko weiter sinkt. Die säumigen Steuerzahler werden aufgefordert, ihre ausstehenden Steuern raschmöglichst zu bezahlen. Die Steuereinnahmen sind für die Erfüllung der immensen Gemeindeaufgaben von grosser Wichtigkeit. Es wird aber auch festgestellt, dass der Grossteil der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Steuerrechnung fristgerecht bezahlt. Herzlichen Dank.

Demission Urnenbüro

Regina Lustenberger, Wissbühl 6, hat auf 11. Mai 2026 als Urnenbüromitglied demissioniert. Der Gemeinderat dankt der Demissionärin für die seit 2012 geleistete Arbeit im Urnenbüro recht herzlich. An der Gemeindeversammlung vom 11. Mai 2026 finden die Neuwahlen für den Rest der Amtsdauer 2024 – 2028 statt.

Ausgleichskasse/AHV-Zweigstelle

Rentenalter

Es gilt für Frauen und Männer das gleiche Referenzalter. Bei den Frauen steigt das Referenzalter schrittweise von 64 auf 65, um drei Monate pro Jahr ab Jahrgang 1961. Das bedeutet, dass Frauen mit Jahrgang 1962 das Referenzalter mit 64 Jahren und sechs Monaten erreichen. Männer erreichen das Referenzalter weiterhin mit 65 Jahren.
Rentenvorbezug (früher pensioniert = gekürzte Rente):
Die Rente kann monatsweise, grundsätzlich maximal um zwei Jahre, vorbezogen werden. Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961-1969) können die Rente ab Folgemonat des 62. Geburtstags vorbeziehen. Ein Vorbezug führt zu einer Rentenkürzung. Es kann auch ein Anteil der Rente vorbezogen werden. Dieser Anteil kann einmal angepasst werden. Wichtig: Ein rückwirkender Vorbezug ist ausgeschlossen.

13. Altersrente der AHV

AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten ab 2026 eine 13. Altersrente. Der zusätzliche Betrag entspricht einem Zwölftel (8,3333%) aller von Januar bis Dezember 2026 bezogener Monatsrenten. Die 13. Altersrente wird in Form eines Zuschlags zusammen mit der Dezemberrente ausbezahlt. Diesen Zuschlag erhalten nur Versicherte, die im Monat Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben.

In folgenden Fällen gibt es keine 13. Rente:
– Kinder- und Zusatzrenten;
– Rentenzuschläge für Frauen der Übergangsgeneration AHV 21;
– Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen;
– Renten der Invalidenversicherung (IV)

Die 13. Altersrente der AHV darf nicht zu einer Kürzung oder einer Streichung der

Ergänzungsleistungen (EL) führen. Sie wird deshalb bei der EL-Berechnung von den anrechenbaren Einnahmen ausgeschlossen.

Statistik Ausgleichskasse Luzern

Im 2025 wurden an Einwohnerinnen und Einwohner von Hergiswil b. W. durch die WAS Ausgleichskasse Luzern folgende Zahlungen geleistet:
AHV- und IV-Renten: an 369 Personen total Fr. 8’516’604.00
Ergänzungsleistungen: an 97 Personen total Fr. 1’468’866.00
Prämienverbilligung: an 616 Personen total Fr. 1’096’608.00

Weitere Informationen

Nähere Informationen erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle auf der Gemeindekanzlei, bei WAS Ausgleichskasse Luzern oder auf der Website www.was-luzern.ch

Rabatt auf Fernwärmerechnung

Die Gemeinde hat etwas mehr als 40 Fernwärmebezüger an ihrem Fernwärmenetz angeschlossen. Die Fernwärmeanlage wird in der Gemeinderechnung als Spezialfinanzierung geführt. Gemäss Wärmelieferverträgen und Indexpreisberechnung wäre der Arbeitspreis der Fernwärme für das Jahr 2025 bei Fr. 0.1451 pro kWh. Da in den letzten Jahren stets eine Einlage in die Spezialfinanzierung gemacht werden konnte, wurde im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung 2025 analog letztes Jahr wiederum ein Rabatt auf den Arbeitspreis gewährt. Die Fernwärmebezüger bezahlen 2025 als Arbeitspreis Fr. 0.13 Rappen pro kWh.

Tätigkeitsbericht der Feuerwehr Hergiswil b. W. für das Jahr 2025

Das Feuerwehrkommando Hergiswil b. W. legt wiederum einen interessanten Tätigkeitsbericht des vergangenen Jahres 2025 vor. Die Wehr war auf verschiedenen Ebenen aktiv und leistete insgesamt sieben Einsätze. Wichtige Voraussetzungen, dass bei solchen Einsätzen alles klappt und erfolgreich ablaufen kann, sind eine gute Gesamtorganisation, breites Basiswissen, erfolgreiche Ausbildungskurse für Neueingeteilte, Brandschutzschulungen und gut vorbereitete Übungen. Die Erreichbarkeit der Angehörigen der Feuerwehr ist dank den Mobiltelefonen und den Pagern sehr gut. Der Bestand beträgt per 1. Januar 2026 75 Personen, wovon 9 Frauen und 66 Männer. Mit Fr. 77’292.60 sind die Sold- und Funktionsentschädigungen in etwa gleich hoch wie 2024. Es darf festgehalten werden, dass die Feuerwehr sehr gut ausgebildet und mit funktionsgerechten Anschaffungen auch gut ausgerüstet ist.

Die Feuerwehr stand im Jahr 2025 unter dem Kommando von Stefan Buob, ab dem 1. Januar 2026 übernahm Martin Kunz das Kommando. Der Gemeinderat dankt der Feuerwehr herzlich für die geleistete Arbeit und ist überzeugt, dass sie auch künftig nach dem Feuerwehrleitsatz «Gott zur Ehr – dem nächsten zur Wehr» ihre Aufgaben wahrnimmt.

Pumptrack auf Parkplatz zwischen Schulhaus und St. Johann

Am 24. März 2026 wird auf dem Parkplatz zwischen Schulhaus und St. Johann der mobile Pumptrack aufgebaut. Dieser bleibt bis am 5. Mai 2026 bestehen. Der Pumptrack ist öffentlich zugänglich und erfordert keine besonderen Vorkenntnisse. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Damit möchten wir die Freude an Bewegung und Sport fördern. Das Projekt wird von der Sportförderung Kanton Luzern, der Schule sowie der Gemeinde Hergiswil b. W. unterstützt und freut sich auf eine rege Nutzung.

Veranstaltungskalender Änderungen melden

Der Veranstaltungskalender wird jeweils Anfang Jahr erstellt. Wir sind den Vereinen/Organisationen dankbar, wenn sie Änderungen oder Ergänzungen an die Gemeindekanzlei per E-Mail gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch melden, damit die Veranstaltungen im monatlich erscheinenden Hergiswiler Läbe jeweils aktuell sind. Auch wird der Veranstaltungskalender auf der Webseite der Gemeinde unter Freizeit & Tourismus/Freizeit laufend aktualisiert.

Vernehmlassung

Der Gemeinderat hat zum Entwurf Programm Gesamtmobilität 2027-2030 des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes des Kantons Luzern eine Vernehmlassung abgegeben.

Was gehört nicht ins WC

Es wird festgestellt, dass Artikel in der Pumpstation und in der Kläranlage gefunden wurden, die nicht dahin gehören. Folgende Produkte dürfen unter anderem nicht in der Toilette entsorgt werden:

  • Speisereste oder Grünabfall
  • Hygieneartikel
  • Windeln
  • Wattestäbchen
  • Medikamente, Farbe usw.

Diese Artikel belasten Kläranlagen und Gewässer unnötig und können zu Verstopfungen wie auch zur Verhinderung der biologischen Abwasserreinigung führen. Kanäle, Dichtungen und Armaturen werden damit angegriffen und zerstört. Weiter ist zu beachten, dass Feuchttüchlein nur in sparsamen Mengen verwendet werden sollen und möglichst im Kehricht zu entsorgen sind. Wir möchten die Bevölkerung dazu aufrufen und sensibilisieren, die erwähnten Artikel nicht in die Toilette zu werfen.

Merkblatt Gall – Lichtraumprofil und Baumabstände

Bäume, Hecken und Sträucher verschönern unsere Gemeinde – gleichzeitig ist es wichtig, dass sie nicht in den Strassenraum hineinragen. Überhängende Äste oder zu breite Bepflanzun­gen können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und die Durchfahrt von Fahrzeugen (z.B. Kehrichtfahrzeugen) er­schweren.

Der Gemeindeverband Abfallverwertung Luzern-Landschaft (Gall), welcher auch für die Hergiswil b. W. die Abfallentsorgung durchführt, schreibt in einer Mitteilung: «Bitte achten Sie darauf, Ihre Bäume und Sträucher rechtzeitig zurückzuschneiden und die vorgeschriebenen Abstände sowie Höhen freizuhalten. So ist die Durchfahrt von grossen Fahrzeugen, unter anderem Entsorgungfahrzeugen gewährleistet und Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden». Ein Merkblatt und weitere Informationen sind auf der Webseite www.gall-lu.ch abrufbar.