UNTERLAGEN JAHRESRECHNUNG 2025
BERICHT ÜBER EVENTUALVERPFLICHTUNGEN
BERICHT ÜBER FINANZIELLE ZUSICHERUNGEN
UNTERLAGEN ZU WEITEREN TRAKTANDEN
KURTAXEN- UND BEHERBERGUNGSREGLEMENT MIT VERORDNUNG
Montag, 11. Mai 2026, 20.00 Uhr, in der Steinacherhalle
1. Jahresbericht 2025 der Einwohnergemeinde
1.1 Genehmigung des Jahresberichtes 2025 inkl. Jahresrechnung 2025
1.2 Kenntnisnahme des Berichtes der Controllingkommission
2. Wahl einer Revisionsstelle
3. Ersatzwahl eines Mitgliedes des Urnenbüros für den Rest der Amtsdauer 2024 – 2028
4. Genehmigung des Kurtaxen- und Beherbergungsreglement der Gemeinde Hergiswil b. W.
– Wünsche und Anregungen (§ 111 Stimmrechtsgesetz)
Die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen gemäss § 22 Stimmrechtsgesetz ab dem 27. April 2026 zur Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei auf.
Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung ist, wer bis zum 6. Mai 2026 in der Gemeinde Hergiswil b. W. gesetzlich geregelten Wohnsitz hat und in Gemeindeangelegenheiten stimmfähig ist. Das bereinigte Stimmregister liegt während der gesetzlichen Dauer auf der Gemeindekanzlei Hergiswil b. W. auf.
Hergiswil b. W., 17. März 2026
GEMEINDERAT HERGISWIL B. W.
