Die Erfolgsrechnung 2025 der Gemeinde zeigt einen erfreulichen Ertragsüberschuss von 428’949.65 Franken. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 357’165.23 Franken.
Die Investitionsrechnung 2025 verzeigt Ausgaben von 974’514.82 Franken und Einnahmen von 249’629.22 Franken. Budgetiert waren Brutto-Investitionen von 3’958’400.00 Franken.
Die von den Stimmberechtigten bewilligten Finanzmittel im Jahr 2025 wurden wiederum sehr kostenbewusst eingesetzt. Der Gewinn ist insbesondere auf folgende Faktoren zurückzuführen:
- Rund Fr. 260’000.00 höhere Steuereinnahmen als budgetiert
- Weniger Aufwand bei den verschiedenen Dienststellen mit konsequenter Überprüfung der Kosten bei Neu- und Ersatzbeschaffungen
- Keine negativen Einflüsse und einige Mehrerträge
Auswirkungen HRM2
Mit dem 2019 eingeführten HRM2 zeigt sich nun in fast allen Gemeinden, dass der finanzielle Handlungsspielraum innerhalb des Budgetrahmens eingeschränkt ist. So müssen für die jeweiligen Aufgabenbereiche Globalbudgets festgesetzt werden. Was im Rechnungsjahr darüber hinausgeht, muss der Gemeindeversammlung als Nachtragskredit beantragt werden. Das führt dazu, dass die Gemeinden ausreichend hohe Ausgaben budgetieren, um genügend Mittel zur Verfügung zu haben. Dies ist neben höheren Steuereinnahmen einer der Hauptgründe, weshalb die Rechnungsabschlüsse vieler Gemeinden und auch des Kantons jeweils besser sind als das Budget.
Erläuterungen zu einzelnen Finanzen und Investitionen
Die Kosten für Feuerlöschwassertanks betrugen gesamthaft 153’645.75 Franken. Gegenüber stehen erhaltene Beiträge von Gebäudeversicherung, andere Gemeinden und Anstösser im Betrag von 127’623.12 Franken. Bei der Militärunterkunft/Lagerhaus ergaben sich 43’554.55 Franken höhere Einnahmen aufgrund mehr militärischen Einquartierungen und Lager als budgetiert. Der Bereich Bildung schloss 244’956.55 Franken besser ab als budgetiert. Die Ausgaben bei den Ergänzungsleistungen lagen um 32’313.55 Franken tiefer als budgetiert. Beim St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter, konnte erfreulicherweise eine Einlage in das Eigenkapital (Gewinn) von 264’054.30 Franken getätigt werden.
Die Restfinanzierungskosten Langzeitpflege betrugen 686’465.40 Franken und waren aufgrund erhöhtem Pflegebedarf 91’815.40 Franken höher als erwartet.
Die Kosten für die Sofortmassnahmen an der Kreuzstiegenstrasse betrugen im letzten Jahr 234’484.60 Franken. Bei der Fernwärmeanlage konnte wiederum ein Rabatt von 10 % gegeben und eine Einlage in die Spezialfinanzierung von 58’407.31 Franken getätigt werden.
Für den zusätzlichen Notausgang bei der Steinacherhalle ergaben sich Kosten von 29’840.30 Franken und für die Erneuerung des Spielplatzes beim Schulhaus Sagenmatt Kosten von 97’608.57 Franken. Für das Beachvolleyballfeld und die Kugelstossanlage beim Schulhaus Steinacher erhielt man einen Beitrag von 21’258.00 Franken aus dem kantonalen Swisslos Sportfonds. Die Steuererträge liegen 261’372.76 Franken über den budgetierten Erträgen.
Bei der Liegenschaft Mörisegg (im Finanzvermögen der Gemeinderechnung) betragen die Investitionen in den Neubau der Jauchegrube, Anbau Laufstall für Jungvieh sowie die Erstellung der PV-Anlage per Ende Jahr 328’031.55 Franken. Die Gesamtinvestitionen 2024 und 2025 belaufen sich auf 1’153’310.35 Franken.
Eigenkapital und Spezialfinanzierungen
Der Ertragsüberschuss von 428’949.65 Franken wird dem Eigenkapital zugewiesen. Neu verfügt die Gemeinde über ein Eigenkapital von 22’957’810.25 Franken. Davon sind jedoch rund 11.6 Millionen Franken Spezialfinanzierungen. Was sind Spezialfinanzierungen?
Unter Spezialfinanzierung wird die Zuordnung von zweckgebunden Einnahmen und Ausgaben an bestimmte Aufgaben verstanden. Sie müssen durch eine gesetzliche Grundlage abgestützt sein. Die Spezialfinanzierung hat das Ziel, dass die generierten Einnahmen die laufenden Ausgaben und anstehenden Investitionen in der jeweiligen Aufgabe decken. Die Spezialfinanzierung kommt überall dort zur Anwendung, wo die Gemeinde Betriebe unterhält, die sich selber und ohne Steuergelder finanzieren müssen. In Hergiswil b. W. hatten wir gemäss Bilanz am 31. Dezember 2025 folgende Saldis bei den Spezialfinanzierungen, welche nur für den jeweiligen Zweck verwendet werden dürfen:
Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung: 2’826’952 Franken
Spezialfinanzierung St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter: 6’557’462 Franken
Spezialfinanzierung Fernwärmeanlage: 373’477 Franken
Spezialfinanzierung Alterswohnungen: 1’172’206 Franken
Spezialfinanzierung Wasserversorgung: 51’239 Franken
Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung: 117’246 Franken
Spezialfinanzierung Gutsbetrieb Mörisegg: 534’982 Franken
Steuerfuss 2025
Der Steuerfuss wurde für 2025 wiederum bei 2.0 Einheiten belassen, was sich gestützt auf das vorliegende positive Rechnungsergebnis als gerechtfertigt und bestätigt erweist. Der Steuerfuss wurde auch im aktuellen Jahr 2026 bei 2.0 Einheiten belassen. Dies aufgrund des wiederum positiven Rechnungsabschlusses im Vorjahr und des basierend darauf geäufneten Eigenkapitals. Dies ermöglicht es, trotz laufender kantonaler Finanzprojekte (Revision Finanzausgleich, geplante kantonale Steuersenkung), längerfristig mit einem Steuerfuss von 2.0 Einheiten zu planen.
Kennzahlen und Ausblick
Aufgrund tieferer Investitionen als geplant, ergibt sich im 2025 ein gesteigertes Nettovermögen pro Einwohner von 1’179.58 Franken (Vorjahr 487.70 Franken). Als Vergleich vor 10 Jahren betrug die Nettoschuld pro Einwohner 3’580.25 Franken. Der ordentliche Steuerertrag pro Einwohner und Einheit erhöhte sich im Vergleich zum 2024 erfreulich um 120.00 Franken auf neu 1’082.00 Franken. Der Steuerertrag pro Einwohner ist im Vergleich zu anderen Gemeinden noch immer tief. Ein Steuerzehntel beträgt in Hergiswil b. W. rund 200’000 Franken. Alle berechneten Finanzkennzahlen erfüllen die kantonalen Vorgaben. Trotz gutem Abschluss und einem kleinen Nettovermögen gilt es wiederum zu beachten, dass die Gemeinde noch immer stark auf den kantonalen Finanzausgleich angewiesen ist. Ohne den Finanzausgleich könnten die vielseitigen Gemeindeaufgaben in Hergiswil b. W. nicht bewältigt werden. Der Handlungsspielraum der Gemeinde wird darum auch in Zukunft eher gering sein. Die finanzielle Situation der Gemeinde muss trotz den positiven Rechnungsabschlüssen und dem Wegfall der Nettoschulden in den letzten Jahren weiterhin gut beobachtet werden.
