Gemeindeversammlung 11. Mai 2026 in der Steinacherhalle
Am Montag, 11. Mai 2026, 20.00 Uhr, findet die Rechnungsgemeindeversammlung in der Steinacherhalle statt. Neben dem Jahresbericht 2025 mit Jahresrechnung, der Wahl der Revisionsstelle, der Genehmigung des Kurtaxen- und Beherbergungsreglement ist aufgrund des Rücktrittes von Regina Lustenberger aus dem Urnenbüro die Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2024 – 2028 ebenfalls traktandiert. Die Traktanden wurden mit der Controllingkommission besprochen und diese unterstützt die Genehmigung der Geschäfte.
Kurtaxen- und Beherbergungsreglement
An der Gemeindeversammlung vom 29. November 2017 wurde das Kurtaxen- und Beherbergungsreglement beschlossen und gilt seither in Hergiswil b. W. Auf den 1. Januar 2026 wurde das kantonale Tourismusgesetz teilrevidiert. Dadurch entstehen zwingende Anpassungen auf kommunaler Ebene, da kommunale Reglemente dem kantonalen Recht nicht widersprechen dürfen. Der Gemeinderat schlägt deshalb eine Totalrevision des bisherigen Reglements vor.
Neu soll direkt auf das kantonale Recht verwiesen werden, der Geltungsbereich richtet sich künftig ebenfalls nach dem kantonalen Recht und die Höhe der Abgaben nach den kantonalen Ansätzen. Anbieter/Vermittler von Übernachtungen wie z.B. Airbnb sind zur Mitwirkung verpflichtet. Neu müssen abgestufte Jahrespauschalen für Ferienhausbesitzende und Dauermietende eingeführt werden. Einheitstarife sind gemäss Rechtsprechung nicht mehr zulässig. Die Pauschalen sollen nach Zimmerzahl abgestuft werden.
Die bisherigen Bandbreiten für die örtliche Beherbergungsabgabe und die Kurtaxe bleiben unverändert. Objekte mit intensiver Vermietung unterliegen weiterhin der Abgabe pro Person und Logiernacht. Auf eine Tourismusabgabe wird weiterhin verzichtet.
In der Region Willisau ist die Kurtaxe und die örtliche Beherbergungsabgabe unter den Gemeinden harmonisiert. Diese Praxis soll weitergeführt werden. Wie bisher soll der «Verein Willisau Tourismus» mit Inkasso und Vollzug beauftragt werden. Die Zusammenarbeit hat sich bewährt.
Ergänzend zum Reglement muss der Gemeinderat die bestehende Verordnung vom 12. Dezember 2017 ebenfalls anpassen. In dieser Verordnung werden insbesondere Tarife, Vollzug und Rechtspflege geregelt.
Nach Zustimmung durch die Gemeindeversammlung tritt das totalrevidierte Kurtaxen- und Beherbergungsreglement und die Verordnung auf den 1. Januar 2027 in Kraft.
Botschaft und Einladung
Wie üblich orientiert der Gemeinderat nach Behandlung der Beschluss-Traktanden über weitere Geschäfte der Gemeinde. Die Botschaft mit den detaillierten Erläuterungen, Berichten und Anträgen wird in alle Haushaltungen der Gemeinde zugestellt. Der Gemeinderat heisst alle Stimmberechtigten zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung recht herzlich willkommen.
Erfreulicher Rechnungsabschluss 2025
Die Erfolgsrechnung 2025 der Gemeinde zeigt einen erfreulichen Ertragsüberschuss von 428’949.65 Franken. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 357’165.23 Franken.
Die Investitionsrechnung 2025 verzeigt Ausgaben von 974’514.82 Franken und Einnahmen von 249’629.22 Franken. Budgetiert waren Brutto-Investitionen von 3’958’400.00 Franken.
Die von den Stimmberechtigten bewilligten Finanzmittel im Jahr 2025 wurden wiederum sehr kostenbewusst eingesetzt. Der Gewinn ist insbesondere auf folgende Faktoren zurückzuführen:
- Rund Fr. 260’000.00 höhere Steuereinnahmen als budgetiert
- Weniger Aufwand bei den verschiedenen Dienststellen mit konsequenter Überprüfung der Kosten bei Neu- und Ersatzbeschaffungen
- Keine negativen Einflüsse und einige Mehrerträge
Auswirkungen HRM2
Mit dem 2019 eingeführten HRM2 zeigt sich in fast allen Gemeinden, dass der finanzielle Handlungsspielraum innerhalb des Budgetrahmens eingeschränkt ist. So müssen für die jeweiligen Aufgabenbereiche Globalbudgets festgesetzt werden. Was im Rechnungsjahr darüber hinausgeht, muss der Gemeindeversammlung als Nachtragskredit beantragt werden. Das führt dazu, dass die Gemeinden ausreichend hohe Ausgaben budgetieren, um genügend Mittel zur Verfügung zu haben. Dies ist neben höheren Steuereinnahmen einer der Hauptgründe, weshalb die Rechnungsabschlüsse vieler Gemeinden und auch des Kantons jeweils besser sind als das Budget.
Erläuterungen zu einzelnen Finanzen und Investitionen
Die Kosten für Feuerlöschwassertanks betrugen gesamthaft 153’645.75 Franken. Gegenüber stehen erhaltene Beiträge von Gebäudeversicherung, andere Gemeinden und Anstösser im Betrag von 127’623.12 Franken. Bei der Militärunterkunft/Lagerhaus ergaben sich 43’554.55 Franken höhere Einnahmen aufgrund mehr militärischen Einquartierungen und Lager als budgetiert. Der Bereich Bildung schloss 244’956.55 Franken besser ab als budgetiert. Die Ausgaben bei den Ergänzungsleistungen lagen um 32’313.55 Franken tiefer als budgetiert. Beim St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter, konnte erfreulicherweise eine Einlage in das Eigenkapital (Gewinn) von 264’054.30 Franken getätigt werden.
Die Restfinanzierungskosten Langzeitpflege betrugen 686’465.40 Franken und waren aufgrund erhöhtem Pflegebedarf 91’815.40 Franken höher als erwartet.
Die Kosten für die Sofortmassnahmen an der Kreuzstiegenstrasse betrugen im letzten Jahr 234’484.60 Franken. Bei der Fernwärmeanlage konnte wiederum ein Rabatt von 10 % gegeben und eine Einlage in die Spezialfinanzierung von 58’407.31 Franken getätigt werden.
Für den zusätzlichen Notausgang bei der Steinacherhalle ergaben sich Kosten von 29’840.30 Franken und für die Erneuerung des Spielplatzes beim Schulhaus Sagenmatt Kosten von 97’608.57 Franken. Für das Beachvolleyballfeld und die Kugelstossanlage beim Schulhaus Steinacher hat die Gemeinde einen Beitrag von 21’258.00 Franken aus dem kantonalen Swisslos Sportfonds erhalten. Die Steuererträge liegen 261’372.76 Franken über den budgetierten Erträgen.
Bei der Liegenschaft Mörisegg (im Finanzvermögen der Gemeinderechnung) betragen die Investitionen in den Neubau der Jauchegrube, Anbau Laufstall für Jungvieh sowie die Erstellung der PV-Anlage per Ende Jahr 328’031.55 Franken. Die Gesamtinvestitionen 2024 und 2025 belaufen sich auf 1’153’310.35 Franken.
Eigenkapital und Spezialfinanzierungen
Der Ertragsüberschuss von 428’949.65 Franken wird dem Eigenkapital zugewiesen. Neu verfügt die Gemeinde über ein Eigenkapital von 22’957’810.25 Franken. Davon sind jedoch rund 11.6 Millionen Franken Spezialfinanzierungen. Was sind Spezialfinanzierungen?
Unter Spezialfinanzierung wird die Zuordnung von zweckgebunden Einnahmen und Ausgaben an bestimmte Aufgaben verstanden. Sie müssen durch eine gesetzliche Grundlage abgestützt sein. Die Spezialfinanzierung hat das Ziel, dass die generierten Einnahmen die laufenden Ausgaben und anstehenden Investitionen in der jeweiligen Aufgabe decken. Die Spezialfinanzierung kommt überall dort zur Anwendung, wo die Gemeinde Betriebe unterhält, die sich selber und ohne Steuergelder finanzieren müssen. In Hergiswil b. W. hatten wir gemäss Bilanz am 31. Dezember 2025 folgende Saldis bei den Spezialfinanzierungen, welche nur für den jeweiligen Zweck verwendet werden dürfen:
Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung: 2’826’952 Franken
Spezialfinanzierung St. Johann, Wohnen und Betreuung im Alter: 6’557’462 Franken
Spezialfinanzierung Fernwärmeanlage: 373’477 Franken
Spezialfinanzierung Alterswohnungen: 1’172’206 Franken
Spezialfinanzierung Wasserversorgung: 51’239 Franken
Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung: 117’246 Franken
Spezialfinanzierung Gutsbetrieb Mörisegg: 534’982 Franken
Steuerfuss 2025
Der Steuerfuss wurde für 2025 wiederum bei 2.0 Einheiten belassen, was sich gestützt auf das vorliegende positive Rechnungsergebnis als gerechtfertigt und bestätigt erweist. Der Steuerfuss beträgt auch im aktuellen Jahr 2026 2.0 Einheiten. Dies aufgrund der positiven Rechnungsabschlüsse der Vorjahre. Das ermöglicht es, trotz laufender kantonaler Finanzprojekte (Revision Finanzausgleich, geplante kantonale Steuersenkung), längerfristig mit einem Steuerfuss von 2.0 Einheiten zu planen.
Kennzahlen und Ausblick
Aufgrund tieferer Investitionen als geplant, ergibt sich im 2025 ein gesteigertes Nettovermögen pro Einwohner von 1’179.58 Franken (Vorjahr 487.70 Franken). Als Vergleich vor 10 Jahren betrug die Nettoschuld pro Einwohner 3’580.25 Franken. Der ordentliche Steuerertrag pro Einwohner und Einheit erhöhte sich im Vergleich zum 2024 erfreulich um 120.00 Franken auf neu 1’082.00 Franken. Der Steuerertrag pro Einwohner ist im Vergleich zu anderen Gemeinden noch immer tief. Ein Steuerzehntel beträgt in Hergiswil b. W. rund 200’000 Franken. Alle berechneten Finanzkennzahlen erfüllen die kantonalen Vorgaben. Trotz gutem Abschluss und einem kleinen Nettovermögen gilt es wiederum zu beachten, dass die Gemeinde noch immer stark auf den kantonalen Finanzausgleich angewiesen ist. Ohne den Finanzausgleich könnten die vielseitigen Gemeindeaufgaben in Hergiswil b. W. nicht bewältigt werden. Der Handlungsspielraum der Gemeinde wird darum auch in Zukunft eher gering sein. Die finanzielle Situation der Gemeinde muss trotz den positiven Rechnungsabschlüssen und dem Wegfall der Nettoschulden in den letzten Jahren weiterhin gut beobachtet werden.
Photovoltaikanlagen
Der Gemeinderat hat von folgenden Photovoltaikanlagen gemäss Merkblatt «Solaranlagen» Kenntnis genommen:
- auf dem Dach der Remise GV-Nr. 70 B, Grundstück Nr. 549, Schwand, des Josef Krummenacher
- auf dem Dach der Scheune mit Anbau Garage GV-Nr. 164 B, Grundstück Nr. 276, Tannenloch, des Franz Tanner
Verschiedene Besprechungen
In den vergangenen Wochen traf sich der Gemeinderat mit verschiedenen Kommissionen, Organisationen und Personen.
Am 9. März 2026 fand ein Austausch mit der Controllingkommission und den Ortsparteien statt. Am 17. März 2026 wurde Pirmin Calivers, Leiter Regionales Steueramt Willisau an die Gemeinderatssitzung eingeladen. Mit der Bildungskommission und der Co-Schulleitung Alexandra Wieser und Yvonne Mehr wurde am 23. März 2026 eine Besprechung gehalten. Am 1. April 2026 wurde der Jahresbericht und Jahresrechnung 2025 der Gemeinde und die weiteren Geschäfte der kommenden Gemeindeversammlung mit der Controllingkommission besprochen. Am 14. April 2026 hat der Gemeinderat Hergiswil b. W. den Stadtrat Willisau zu einem informativen Treffen und zur nachbarschaftlichen Beziehungspflege eingeladen. Die Treffen und der Austausch mit den verschiedenen Kommissionen, Organisationen und Personen sind sehr wertvoll. Dabei wurden jeweils verschiedene aktuelle Themen aus der Gemeindelandschaft besprochen und über künftige Herausforderungen und Projekte orientiert und diskutiert.

Gemeinderat Hergiswil b. W. im Gespräch mit dem Stadtrat Willisau
Vernehmlassung
Der Gemeinderat hat zur Teilrevision Stipendienwesen des Bildungs- und Kulturdepartementes des Kantons Luzern eine Vernehmlassung abgegeben.
Teilrevision Ortsplanung Erweiterung Neue Napfmilch AG
Die Neue Napfmilch AG hat grossen Bedarf an einer Erweiterung ihres Betriebes am Standort Opfersei 2. Mit dem Erweiterungs- und Ausbauvorhaben möchte die Neue Napfmilch AG die Produktionskapazitäten den steigenden Anforderungen anpassen und den Standort langfristig stärken. Dies bedingt eine Einzonung von neuem Bauland in der Arbeitszone/Sonderbauzone Käserei im Rahmen eines Teilrevisionsprozesses der Ortsplanung. Der Gemeinderat unterstützt dies zu Gunsten der Entwicklung der Neuen Napfmilch AG. Aktuell sind die erarbeiteten Unterlagen in der Vorprüfung beim Kanton. Ziel ist die Genehmigung an der November-Gemeindeversammlung.
Stand PRIORIS
Die cablex, eine Tochtergesellschaft der Swisscom, führt derzeit Hausbesuche durch. Gestartet haben diese im Siedlungsgebiet (innerhalb der Bauzone), welche die Swisscom selbstständig mit Glasfaser erschliesst und deshalb nicht Bestandteil vom Projekt PRIORIS ist. Ausserhalb der Bauzone wurde ebenfalls mit Hausbesuchen zur Erkundung der örtlichen Gegebenheiten für die Erschliessung und Verkabelung von Glasfaser gestartet. Aktuell wird die Grobplanung aller Gebäude mit einem PRIORIS-Basisvertrag geprüft und die Engpässe eruiert. In Hergiswil b. W. wurde für eine sehr erfreulich hohe Anzahl von über 200 Gebäuden ausserhalb der Bauzone ein PRIORIS-Basisvertrag abgeschlossen. Der Glasfaserausbau sollte im 2027 starten. Ausserhalb der Bauzone wird das Glasfaserkabel hauptsächlich an bestehende Freileitungen gelegt, ausser die betroffenen Grundeigentümer vereinbaren unter ihrer Kostenfolge die Eliminierung der Freileitungen.
WAS Luzern bezieht neuen Standort in Kriens
Die WAS Luzern bündelt ihre Dienstleistungen an einem neuen Standort: Ab dem 8. Juni 2026 befindet sich die Organisation an der Langsägestrasse 13 in 6010 Kriens. Am neuen Standort werden zentrale Angebote unter einem Dach vereint. Dazu gehören die Ausgleichskasse (AHV, EO, EL), die Invalidenversicherung (IV) sowie wira mit Arbeitslosenkasse und RAV. Ziel ist es, den Kundinnen und Kunden eine noch einfachere, effizientere und koordinierte Betreuung zu bieten. Weitere Informationen unter: www.was-luzern.ch
Hunde an die Leine zum Schutz der Wildtiere
Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht wird als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst. Die kantonale Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) dankt den Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere und ihrer Jungen.
Hundekot
Der Frühling mit all seinen schönen Seiten hält Einzug auch bei uns in Hergiswil b. W. Spaziergänger, Wanderer und Biker geniessen die schöne Landschaft und die Wege in Hergiswil b. W. Auch geniessen die Vierbeiner das Glück, dass man (und Hund) schon nach wenigen Schritten in der freien Natur ist. Leider haben wir aber wieder Reklamationen über ungenügende Hundehaltung resp. Verunreinigung durch Hunde erhalten. An die Hundehalter geht deshalb der Aufruf an ihre Eigenverantwortung, die Kothäufchen der Vierbeiner nicht in der Wiese oder am Wegrand liegenzulassen, sondern ordnungsgemäss in die Robidog-Behälter oder über den Hauskehricht zu entsorgen.
Amicus – Die nationale Hundedatenbank
Melden Sie sich bitte vor der erstmaligen Übernahme eines Hundes bei der Gemeindeverwaltung, um sich in Amicus registrieren zu lassen. Sie erhalten Ihre Personen-ID und die Zugangsdaten für Amicus per Post oder per E-Mail. Informieren Sie die Gemeindeverwaltung über spätere Namens- oder Adressänderungen. Halten Sie Ihre Mobilnummer und E-Mailadresse aktuell, damit Sie bei einem Verlust kontaktiert werden können. Lassen Sie Ihren Hund vor der Weitergabe oder spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Chip kennzeichnen und in Amicus registrieren. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt und weisen Sie Ihre Personen-ID vor. Wenn Sie einen Hund aus dem Ausland importieren, lassen Sie innerhalb von 10 Tagen den Gesundheitszustand und die Mikrochipnummer Ihres Hundes kontrollieren. Wenden Sie sich dazu an Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt. Weisen Sie Ihre Personen-ID und allenfalls die Personen-ID des Importeurs vor (Tierhalter beim Import). Melden Sie in Amicus eine Weitergabe, wenn Sie Ihren Hund verkaufen oder weitergeben. Dafür benötigen Sie die Amicus-Personen-ID, den Vornamen und Nachnamen des neuen Halters oder der neuen Halterin. Als neuer Halter oder neue Halterin melden Sie eine Übernahme, wenn Sie einen bereits registrierten Hund übernehmen und die Weitergabemeldung erfasst wurde. Fehlt eine Weitergabe- oder Übernahmemeldung, können Sie die Gemeindeverwaltung um Unterstützung bitten. Nehmen Sie vorhandene Dokumente (Heimtierpass, Impfbüchlein etc.) mit. Wenn Ihr Hund stirbt, tragen Sie in Amicus das Todesdatum ein oder bitten Ihren Tierarzt oder die Gemeindeverwaltung, dies für Sie zu melden.
Entsorgung
Betreffend Entsorgung ist zu erwähnen, dass Rasenschnitt, Gartenabfälle, Strauchschnitt oder Laub nicht in die Wigger, sonstige Gewässer, Gräben oder Teichen entsorgt werden darf. Obwohl es sich um natürliche Materialien handelt, wird das Ökosystem des Gewässers in erheblichem Masse belastet. Es ist wünschenswert, dass sich alle Grundeigentümer einen Grüngutkübel beschaffen und damit die kostenlose Einsammlung nutzen. Die Daten der Grüngutsammlung sind im Abfallentsorgungsplan aufgeführt.
Schutzraumzuweisung
Mit der Revision der Zivilschutzverordnung wurden per 1. Januar 2026 die Ersatzbeiträge pro Schutzplatz schweizweit auf 1’400 Franken erhöht sowie die Mindestanzahl Zimmer und Anzahl Einwohner/innen für die Schutzraumpflicht aufgehoben. Zur Ermittlung des zugewiesenen Schutzraums im Kanton Luzern steht für die Öffentlichkeit ein OnlineTool unter www.schutzraumzuweisung.ch zur Verfügung. Hier ist bei jeder Adresse ersichtlich, wo sich der zugewiesene Schutzraum befindet.
Arbeitsmarkt
Jede Person aus Hergiswil b. W. oder vom Gewerbeverein kann Stellenangebote (Firma/Betrieb sucht) und Stellensuche (ich suche Arbeit) für den Arbeitsmarkt melden. Im Hergiswiler Läbe und auf der Webseite www.hergiswil-lu.ch werden diese publiziert. Meldungen an: gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch, 041 979 80 80.
Freie Wohnungen
In der Gemeinde Hergiswil b. W. sind zurzeit nur wenige Wohnungen frei. Die freien Wohnungen werden nach Meldung auf www.hergiswil-lu.ch unter Wirtschaft/Wohnungsmarkt publiziert. Die Vermieter bitten wir vor Abschluss eines Mietvertrages dringend, die üblichen Unterlagen der Mieter einzufordern (aktueller Betreibungsregisterauszug im Original, Referenzauskünfte etc.).
Lagerhaus
Im Mai dürfen wir im Ferienlager Napf folgende Lager begrüssen:
1. bis 3. Mai: Yama No Mai Goshindo, Adligenswil
14. bis 17. Mai: Pfadi Aarewacht Lyss
23. bis 25. Mai: Blauring/Jungwacht Entlebuch
Bereits jetzt heissen wir die meist jungen Gäste im Kräuterdorf willkommen.
Voranzeige militärische Einquartierung
Vom 2. bis 27. Juni 2026 wird die Inf Kp 20/1 ihren WK in Hergiswil b. W. durchführen.
