Sperrung der Kreuzstiegenstrasse vom 8. bis 19. Juni
Im vergangenen Herbst wurde die Kreuzstiegenstrasse im Bereich Fürbach saniert und die bestehende Mauer ersetzt. Als letzter Schritt stehen nun die Fertigstellungs- sowie die Belagsarbeiten an. Für diese Arbeiten muss die Kreuzstiegenstrasse von Montag 8. Juni bis Freitag 19. Juni 2026 für den gesamten Verkehr zwischen Fürbach 5 und Egg 1 vollständig gesperrt werden. Während der Bauarbeiten ist keine Durchfahrt möglich. Verkehrsteilnehmende werden gebeten, die Ausweichroute via Willisau zu nutzen. Wir danken der Bevölkerung sowie allen Verkehrsteilnehmenden für das Verständnis während der Bauzeit.

Eidgenössische und Kantonale Volksabstimmung
Am Sonntag, 14. Juni 2026, finden folgende Abstimmungen statt:
Eidgenössische Volksabstimmung
- Volksinitiative vom 3. April 2024 «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»
- Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG)
Kantonale Volksabstimmung
- Neuer Standort Kantonsgericht. Kauf Grundstück Würzenbachstrasse 8, Luzern
Die Urne ist am Sonntag von 10.30 bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus aufgestellt. Die briefliche Stimmabgabe kann bis zum Schluss der Urnenöffnung am Sonntag um 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei Postzustellungen ist zu berücksichtigen, dass die Rücksendekuverts am Freitag vor dem Wahlsonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen müssen.
Treffen Gemeinderat Menznau
Am 7. Mai 2026 wurde der Gemeinderat Hergiswil b. W. vom Gemeinderat Menznau zu einem informativen Treffen und zur nachbarschaftlichen Beziehungspflege eingeladen. In einem ersten Teil wurde über aktuelle Themen und Erfahrungen, über die Zusammenarbeit in diversen Bereichen, über künftige Fragestellungen und Projekte der Gemeinden Menznau und Hergiswil b. W. gesprochen. Bei einem feinen Nachtessen im Landgasthaus Menzberg fanden im zweiten Teil viele interessante Gespräche statt.

Stimmrechtsbescheinigungen – Umgang mit Einträgen aus gleicher Hand und Familienfällen
In der Vergangenheit kam es gemäss Mitteilung von Bund und Kanton bei der Abgabe von Initiativen- und Referendumsbögen vermehrt vor, dass bis auf die Unterschrift selber, mehrere Einträge auf der Liste von derselben Person ausgefüllt wurden – beispielsweise von Familien oder Wohngemeinschaften. Die Bevölkerung wird gebeten, beim Ausfüllen von Unterschriftenlisten die geltenden Vorschriften einzuhalten:
Wenn auf einer oder mehreren Unterschriftenlisten Einträge (insb. Namen und Vornamen) für unterschiedliche Personen offensichtlich die gleiche Schrift aufweisen, dann sind grundsätzlich alle betroffenen Unterschriften für ungültig zu erklären.
Wenn davon ausgegangen werden kann, dass einer dieser Einträge tatsächlich eigenhändig von der betroffenen Person verfasst wurde, so kann eine Unterschrift bescheinigt werden. Dies dürfte vor allem auf «Familienfälle» zutreffen, also wenn eine Person die Unterschriftenliste für sich selbst und gleichzeitig auch noch für die Familienmitglieder oder Mitbewohnenden ausfüllt.
Damit auch alle Stimmen gültig sind, ist es am besten, wenn jede Person ihren Eintrag selber vornimmt.
Abklärung Campingplatz Opfersei
Mit einem NRP-Projekt wurde die Machbarkeit eines Campingplatzes im Gebiet Opferseimatt der Erbengemeinschaft Kunz geprüft. Die Machbarkeitsstudie zeigt auf, dass in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht ein Vollerwerb-Campingplatz nachhaltig funktionieren könnte. Die Grundeigentümerschaft beurteilt das aus der Studie resultierende Projekt als zu gross und strebt einen kleineren Campingplatz an. Sie werden nun selbständig die Machbarkeit eines kleineren Projekts weiterverfolgen.
Veranstaltungskalender Änderungen melden
Wir sind den Vereinen/Organisationen dankbar, wenn sie uns Änderungen oder Ergänzungen betreffend Veranstaltungskalender an die Gemeindekanzlei per E-Mail gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch melden, damit die Veranstaltungen im monatlich erscheinenden Hergiswiler Läbe jeweils aktuell sind. Auch wird der Veranstaltungskalender auf der Webseite der Gemeinde unter Freizeit & Tourismus/Freizeit laufend aktualisiert.
Erneuerung Aufbahrungsraum
Im April wurde der Aufbahrungsraum bei der Pfarrkirche erneuert. Dies wurde in Zusammenarbeit mit der Firma Raumzauber geplant und ausgeführt. Im Wesentlichen wurde eine neue Decke eingebaut, Malerarbeiten ausgeführt sowie die Beleuchtung erneuert. Die grosse Pieta wurde aus der Wandnische entfernt. Durch eine Wandtapete sowie einen Vorhang wurde eine stilvolle, den Umständen entsprechende Atmosphäre geschaffen.

Energiefranken – die Plattform für Fördergelder im Energiebereich
Förderprogramm finden
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Gebäudestandorts oder des Sitzes des Fahrzeughalters im Suchfeld ein. Sie erhalten so eine Übersicht der Förderprogramme, die verfügbar sind. Angezeigt werden die Programme von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie Förderangebote der Mineralölbranche, die durch die CO₂-Kompensationspflicht für Treibstoffe finanziert werden. Zudem sind die Förderangebote von Energieversorgern, Firmen und Umweltorganisationen in der Datenbank abrufbar. Ein Besuch auf www.energiefranken.ch lohnt sich.
Militärische Einquartierung
Vom 2. bis 27. Juni 2026 absolviert die Inf Kp 20/1 unter dem Kommando von Emanuel Krethlow ihren WK in Hergiswil b. W. Es werden ungefähr 150 Angehörige der Armee die Truppenunterkunft bei der Steinacherhalle, den Anbau Steinacherhalle sowie den Parkplatz zwischen Schulhaus und St. Johann in Anspruch nehmen. Der Gemeinderat heisst die Dienstleistenden und ihren Kommandanten in Hergiswil b. W. herzlich willkommen und wünscht ihnen einen erfolgreichen WK.
Meldung bei Nichterwerbstätigkeit zur Vermeidung von Beitragslücken der AHV
Die AHV unterscheidet zwischen erwerbstätigen und nichterwerbstätigen Personen. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen:
Frühpensionierte / Personen, die eine IV-Rente beziehen / Personen, die Krankentaggelder beziehen / Arbeitslose, die kein Taggeld mehr erhalten / Studierende / Verwitwete / Geschiedene / Ehemänner und Ehefrauen von Pensionierten / Personen, die vom Vermögen oder von Alimenten leben.
Auch Teilzeitarbeitende gelten unter Umständen als Nichterwerbstätige. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie weniger als den Mindestbeitrag von Fr. 530.00 pro Jahr aus Erwerbstätigkeit bezahlen (inkl. Arbeitgebendenbeiträge). Nichterwerbstätige müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das Referenzaltererreicht ist. Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen. Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Renten führen. Nichterwerbstätige müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn der Ehepartner im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der Höhe von Fr. 1’060.00 (doppelter Mindestbeitrag) entrichtet.
Falls Sie die Beitragspflicht nicht erfüllen, müssen Sie sich unbedingt als Nichterwerbstätige Person bei der AHV-Zweigstelle anmelden. Das entsprechende Anmeldeformular können Sie unter www.was-luzern.ch herunterladen.
Falls Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, können Sie sich an die AHV-Zweigstelle Hergiswil b. W. (Telefon 041 979 80 83 oder gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch) wenden.
Hundesteuer Meldung bis 15. Juni 2026
Die Gemeinden haben gemäss Bundesgesetz über das Halten von Hunden jedes Jahr bis zum 30. Juni ein Verzeichnis der in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde zu erstellen. Für jeden Hund ist der Einwohnergemeinde eine Steuer zu entrichten. Gemäss § 6 beträgt die Steuer für einen Hund 120 Franken bzw. für einen Hofhund auf Landwirtschaftsbetrieben 40 Franken. Die jährlichen Hundesteuern werden im Verlaufe der nächsten Wochen von der Gemeinde in Rechnung gestellt. Als Grundlage für die Rechnungsstellung für das Jahr 2026 gilt das Verzeichnis vom Vorjahr sowie die AMICUS-Datenbank. Um Ihnen und uns Unannehmlichkeiten zu ersparen, bitten wir Sie, Änderungen gegenüber der Hundesteuer 2025 (neue Hundebesitzer, Abgänge) der Gemeindekanzlei bis zum 15. Juni 2026 zu melden.
Ihr erster Hund?
Sie hatten noch nie einen Hund und möchten einen erwerben? Dann lassen Sie sich bei der Gemeinde auf AMICUS als Hundehalter registrieren. Ihre Benutzerdaten und Ihr Passwort werden Ihnen daraufhin zugestellt. Anschliessend können Sie sich unter www.amicus.ch einloggen.
Rahmenbewilligung für Vereinsanlässe
Im Sommer 2025 wurde bei der Steinacherhalle ein neuer Notausgang erstellt. Gestützt darauf hat die Gebäudeversicherung Luzern die feuerpolizeiliche Rahmenbewilligung für die Durchführung von Anlässen inkl. zulässige Personenbelegung in der Steinacherhalle angepasst. Ebenfalls wurden die Auflagen inkl. zulässiger Personenbelegung für die Turnhalle angepasst.
Am 20. April 2026 wurden die betroffenen Vereine von der Gemeinde, der Feuerwehr und vom Planer Thomas Häfliger, LBG über die aktuellen Rahmenbewilligungen und Brandschutzpläne orientiert. Auch wurde die Arbeitshilfe Brandschutz erläutert und ausgehändigt. Für Fragen oder Auskünfte steht Gemeindeammann Pius Hodel gerne zur Verfügung.
Der Gemeinderat dankt allen Vereinen für das grosse Engagement. Veranstaltungen und Feste beleben das Gemeindeleben und fördern den Austausch.

Die Vereinsverantwortlichen wurden über die Rahmenbewilligung orientiert
Ferienzeit – Reisezeit
Die rechtzeitige Kontrolle der Gültigkeit Ihres Passes oder Ihrer Identitätskarte vor den Ferien erspart Ärger und zusätzliche Umtriebe. Das Passbüro des Kantons Luzern ist für das Ausstellen von Pässen und Identitätskarten für alle im Kanton wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer zuständig. Der Pass oder die ID sind direkt beim kantonalen Passbüro Luzern zu beantragen. Die Bestellung kann telefonisch (041 228 59 90) oder per Internet (www.passbuero.lu.ch) erfolgen. Gleichzeitig wird ein Termin für die persönliche Vorsprache mit Fotoerfassung festgelegt. Nach der persönlichen Vorsprache und Genehmigung des Antrages wird der Pass oder die ID innert maximal zwei Wochen mittels eingeschriebener Post ausgeliefert.
Neophyten
Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die durch den Menschen eingeschleppt wurden. Während viele exotische Pflanzen harmlos sind, können invasive Neophyten sich unkontrolliert ausbreiten, die Natur und Bauten schädigen, Tier- und Pflanzenarten verdrängen sowie Ertragsverluste in Landwirtschaft und Forstwirtschaft verursachen. Daher ist eine aktive Bekämpfung wichtig. Helfen Sie mit, invasive Neophyten wie die Goldrute (siehe Foto) zu entfernen, um ihre Verbreitung zu verhindern. Bei Fragen steht Joel Wapf, Landwirtschaftsbeauftragter in Hergiswil b. W., unter 079 472 57 45 gerne zur Verfügung.
Abgabe Neophytensack
Die vermehrungsfähigen Neophyten gehören nicht ins normale Grüngut oder auf den Kompost, sondern in den Kehricht. So wird sichergestellt, dass sich die invasiven Neophyten nicht weiterverbreiten können. Im Neophytensack ist die Entsorgung der exotischen Problempflanzen gratis.
Das gehört in den Neophytensack: alle vermehrungsfähigen Pflanzenteile von exotischen Problempflanzen.
Das gehört nicht in den Neophytensack: normales Grüngut, Hauskehricht, Sondermüll.
Neophytensäcke können kostenlos bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Vernehmlassung
Der Gemeinderat hat im Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie zur Planungs- und Bauverordnung (PBV) und zur Strategie der Wassernutzung und Wasserversorgung (Wasserstrategie) des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes des Kantons Luzern je eine Vernehmlassung abgegeben.
Bauwesen
Der Gemeinderat hat von folgenden Photovoltaikanlagen gemäss Merkblatt «Solaranlagen» Kenntnis genommen:
- auf dem Dach des Laufstallgebäudes GV-Nr. 49 H, Grundstück Nr. 8, Spitzacher, der Ludwig und Bernadette Grüter-Grüter
- auf dem Dach der Scheune GV-Nr. 103 B, Grundstück Nr. 694, Wissbühlweid, des Stefan Kronenberg
- auf dem Dach der Scheune mit Anbau GV-Nr. 212, Grundstück Nr. 344, Unter-Nespel, der Michael und Sandra Rölli-Albisser
- auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 472, Grundstück Nr. 928, Ober-Schachenmatt 8, der René und Susanne Schumacher-Schwegler
- auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 380, Grundstück Nr. 597, Bachhalde 11, der Peter und Irma Schwegler-Bossart
