Einschränkungen bei Wasserentnahmen
Die geringen Niederschläge der vergangenen Wochen haben zu tiefen Wasserständen in zahlreichen Gewässern geführt. Deshalb sind Wasserentnahmen aus vielen Oberflächengewässern für Bewässerungszwecke und andere Nutzungen bis auf Weiteres eingeschränkt oder untersagt. Die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) hat die Betroffenen schriftlich informiert.
Der Kanton ruft zudem zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf. Der Bezug von Wasser für Bewässerungszwecke über die örtliche Wasserversorgung ist unbedingt vorgängig mit der örtlichen Wasserversorgung beziehungsweise der zuständigen Gemeinde abzusprechen.
Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Im Kanton Luzern gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald sowie in einem Umkreis von 50 Metern zum Waldrand.
Verboten sind insbesondere:
- Das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern
- Das Feuermachen auf unbefestigten Feuerstellen
- Die Verwendung von Einweggrills
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern
- Das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen, die durch offenes Feuer angetrieben sind
Was weiterhin erlaubt ist
- Das Grillieren mit Holzkohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen auf privaten Grundstücken und Balkonen, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird
- Die Verwendung von Gas- und Elektrogrills
