Gemeinderatsnachrichten 15.07.2026

Öffentliche Auflage Teilrevision Ortsplanung 3. August bis 1. September 2026

Ausgangslage

Die Neue Napfmilch AG hat grossen Bedarf an einer Erweiterung ihres Betriebes am Standort Opfersei 2. Dies bedingt eine Einzonung von der Landwirtschaftzone in die Sonderbauzone Käserei im Rahmen eines Teilrevisionsprozesses der Ortsplanung. Die Neue Napfmilch AG plant eine Erweiterung ihres Betriebs, um den steigenden Anforderungen, neuen Technologien und dem anhaltenden Wachstum gerecht zu werden. Das Unternehmen verarbeitet jährlich rund 5 Millionen Kilogramm Milch zu über 100 Frischprodukten und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung in der Gemeinde und der Region. Da die bestehenden Produktionsflächen in der Sonderbauzone Käserei ausgelastet sind, sollen zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. Dafür soll im Gebiet Opfersei auf dem Grundstück Nr. 386, Grundbuch Hergiswil b. W., eine Fläche von knapp 2’700 m2 von der Landwirtschaftszone in die Sonderbauzone Käserei überführt werden.

Mit der vorliegenden Teilrevision sollen zudem zwei weitere Änderungen an der Nutzungsplanung vorgenommen werden. Einerseits soll ein festgelegter Gewässerraum auf dem Grundstück Nr. 708, Tiefenbühl-Neuhaus, aufgehoben werden, da der betroffene Gewässerabschnitt gar nie vorhanden war. Andererseits soll die maximale Überbauungsziffer (ÜZ) in der Arbeitszone neu von Fall zu Fall festgelegt werden, um eine bessere Nutzung der Arbeitszonen zu ermöglichen.

Der Gemeinderat unterstützt die Teilrevision der Ortsplanung zu Gunsten der Entwicklung des lokalen Gewerbebetriebes und der Bereinigung der zwei Pendenzen.

Erweiterung Sonderbauzone Käserei im Gebiet Opfersei

Vorprüfungsbericht

Zu dieser Teilrevision der Ortsplanung ist der notwendige kantonale Vorprüfungsbericht am 29. Juni 2026 eingetroffen. Die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung kann insgesamt als gut und weitgehend vollständig erarbeitet sowie als recht- und zweckmässig beurteilt werden. Zusammen mit unserem Ortsplaner Kost + Partner AG wurde nun die öffentliche Auflage für die Bevölkerung vorbereitet.

Öffentliche Auflage 3. August bis 1. September 2026

Im Sinn der §§ 6 und 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes wird die Teilrevision der Ortsplanung Hergiswil b. W. auf der Gemeindeverwaltung vom 3. August bis 1. September 2026 öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit können Personen, Behörden oder Organisationen, welche gemäss § 207 PBG ein schutzwürdiges Interesse an einer Anpassung der vorliegenden Zonenplanänderung haben, von ihrem Einspracherecht beim Gemeinderat Gebrauch machen. Die Akten sind auf der Gemeindeverwaltung verfügbar oder können auch im Internet unter www.hergiswil-lu.ch eingesehen werden.

Sprechstunden

Der Gemeinderat will den interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern sowie betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer die Möglichkeit geben, sich persönlich zu informieren und Fragen stellen zu können. Zu diesem Zweck werden Sprechstunden angeboten. Während folgenden Zeitfenster stehen wir nach Voranmeldung zur Verfügung:
–     Montag, 10. August 2026, 16.00 – 19.00 Uhr
–     Dienstag, 11. August 2026, 10.00 – 12.00 Uhr

Interessierte können sich bei der Gemeindeverwaltung Hergiswil b. W. bis spätestens Freitag, 7. August 2026 mit Angabe der Themen/Fragen anmelden.

Weiteres Vorgehen

Allfällige Einsprachen werden nach der öffentlichen Auflage innert nützlicher Frist behandelt. Anschliessend wird Stand heute 2026 die Teilrevision der Ortsplanung an der Budgetgemeindeversammlung vom 17. November den Stimmberechtigten zur Beschlussfassung vorgelegt.

Finanzausgleich 2027

Allgemeines

Der Finanzausgleich bleibt ein zentrales Instrument für den Zusammenhalt im Kanton Luzern. Im Jahr 2027 werden 13,8 Millionen Franken mehr umverteilt als im Vorjahr. Damit werden gezielt finanzschwächere Gemeinden gestärkt und dafür gesorgt, dass alle Kommunen vergleichbare Voraussetzungen für ihre Aufgabenerfüllung haben. Der Ressourcenausgleich an die Gemeinden beträgt 156,4 Millionen Franken. Davon werden 82,9 Millionen Franken vom Kanton und 73,5 Millionen Franken von den ressourcenstarken Gemeinden bezahlt.

Beitrag Gemeinde Hergiswil b. W.

Der Gemeinde Hergiswil b. W. wird 2027 ein Beitrag von 4,546 Millionen Franken ausgerichtet, welcher gegenüber dem laufenden Jahr um rund Fr. 152’000.00 höher ausfällt. Das Ressourcenpotenzial pro Einwohner konnte gemäss Berechnungen vom Finanzausgleich 2026 (Jahre 2021 – 2023) mit Fr. 1’836.00 zu den aktuellen Berechnungen zum Finanzausgleich 2027 (Jahre 2022 – 2024) mit Fr. 1’892.00 leicht gesteigert werden. Zu bedenken ist allerdings, dass das Ressourcenpotenzial unserer Gemeinde gegenüber dem Durchschnitt des Wahlkreises Willisau mit Fr. 2’644.00 oder des kantonalen Durchschnittes mit Fr. 4’009.00 noch immer tief ist und unsere Gemeinde somit auf den Finanzausgleich angewiesen ist. Der Gemeinderat weiss diesen Finanzausgleich sehr zu schätzen. Ohne ihn könnten die vielseitigen Gemeindeaufgaben nicht bewältigt werden.

Erfolgreicher Lehrabschluss

Julienne Blum, Buttisholz, hat ihre Ausbildung zur Kauffrau EFZ sehr erfolgreich abgeschlossen. An der Abschlussfeier vom 3. Juli 2026 am Berufsbildungszentrum in Willisau durfte sie für ihre gute Leistung das verdiente Fähigkeitszeugnis entgegennehmen. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung Hergiswil b. W. gratulieren der jungen Berufsfrau herzlich zu diesem schönen Erfolg. Wir freuen uns, dass Julienne Blum noch bis Ende September weiterhin auf der Gemeindeverwaltung tätig ist und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg.

Sanierungsarbeiten Kanalisationsnetz starten

Im Kanalisations-/Abwassernetz der Gemeinde Hergiswil b. W. wurden die verschiedenen Kanalabschnitte im 2023 gespült und mittels TV-Aufnahmen durch die Vonwyl AG, Ettiswil untersucht und bewertet. Die Kanalaufnahmen beschränken sich auf die gemeindeeigenen Leitungen im Y-Prinzip. Es wurden ca. 11.5 km Leitungen untersucht und ausgewertet.

Jede einzelne Haltung wurde auf Grund ihrer Randbedingungen wie Lage, Tiefe, Material, der Schadensart sowie der hydraulischen Auslastung aus dem Entwässerungskonzept auf eine mögliche Sanierungsart beurteilt. Aufgrund der festgelegten Sanierungsart wurden die baulichen Kosten geschätzt. Erste grössere Massnahmen wurden zusammen mit unserem zuständigen GEP-Ingenieur (GEP = Genereller Entwässerungsplan) PlanQuadrat AG, Pascal Caluori bereits umgesetzt. Weitere Sanierungsmassnahmen an Schächten und Leitungen folgen nun in nächster Zeit wiederum in Zusammenarbeit mit der PlanQuadrat AG. Der Auftrag wurde basierend auf die durchgeführte Ausschreibung an die GKS Cahenzli AG vergeben. Die zuständigen Personen der GKS Cahenzli AG werden mit den jeweiligen Grundeigentümern Kontakt aufnehmen, da für die Sanierungen jeweils Grundstücke betreten werden müssen.

Die Sanierung und Werterhaltung des Kanalisationsnetzes zielt darauf ab, hygienische Probleme zu verhindern, Überflutungen zu vermeiden und Gewässer vor schädlichen Einwirkungen zu schützen. Durch gezielte Sanierungsarbeiten kann die Lebensdauer des unterirdischen Kanalisationsnetzes und der Schächte um Jahrzehnte verlängert werden.

Beginn Bauarbeiten Wasserleitung Luegetalmatte bis Opfersei

Am 17. August beginnen die Bauarbeiten der neuen Wasserleitung vom letzten Anschlusspunkt der bestehenden Wasserverbundes im Gebiet Luegetalmatte. Die Leitung verläuft entlang der Hübelistrasse über Lugental, Feldmättli Richtung Opfersei bis Neue Napfmilch AG. Die Planung der Leitung, die Ausschreibungen und auch die nun kommenden Bauarbeiten inkl. neuer Anschlüsse werden in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Tagmar AG und der Gebäudeversicherung Luzern geplant und ausgeführt.

Wasserverbundleitung Richtung Willisau

Gemäss dem kantonalen Wassernutzungs- und Wasserversorgungsgesetz (WNVG) sind die Gemeinden dazu verpflichtet, die Bauzonen mit Wasser zu versorgen. Ausserhalb der Bauzonen besteht diese Verpflichtung nicht. Momentan arbeitet die Gemeinde Hergiswil b. W. zusammen mit der Stadt Willisau an einem Vorprojekt für eine Netzverbindung zwischen der Wasserversorgung der Stadt Willisau und der Wasserversorgung von Hergiswil b. W. Die Stadt Willisau möchte das Heim Breiten an die öffentliche Wasserversorgung anschliessen. Mit einer neuen Leitung von der Breiten bis zu unserem Anschlusspunkt am Dorfeingang hätten wir die Möglichkeit, im Fall einer Mangellage unsere Gemeinde langfristig mit ausreichend Trinkwasser (Anschluss an Burgrain Wasser AG) zu versorgen. Zudem besteht die Möglichkeit, private Liegenschaften zwischen Willisau und Hergiswil b. W. an das öffentliche Wasserleitungsnetz anzuschliessen.

Einführung Kinderbetreuungsgesetz Kanton Luzern; Betreuungsgutscheine ab 1. August 2026

Die Luzerner Stimmberechtigten haben am 30. November 2025 die Initiative «Bezahlbare Kitas für alle» abgelehnt. Gleichzeitig wurde jedoch der Gegenentwurf zur familienergänzenden Kinderbetreuung angenommen. Der Regierungsrat hat inzwischen die dazugehörige Verordnung verabschiedet. Gesetz und Verordnung sind seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Ab dem 1. August 2026 werden im gesamten Kanton Luzern einheitliche Betreuungsgutscheine eingeführt. Bezugsberechtigt sind Eltern von Kindern im Vorschulalter, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung absolvieren oder sich nachweislich auf Stellensuche befinden. Voraussetzung ist ein Mindestbeschäftigungsgrad von 20 % bei Alleinerziehenden beziehungsweise insgesamt 120 % bei Eltern in einem gemeinsamen Haushalt.

Je nach Arbeitspensum werden pro Kind zwischen 48 und 240 Betreuungstage pro Jahr finanziell unterstützt. Für Haushalte mit einem massgebenden Einkommen bis Fr. 37’500.00 (Alleinerziehende) beziehungsweise Fr. 47’000.00 (Paarhaushalte) beträgt der Eigenanteil Fr. 10.00 pro Betreuungstag oder Fr. 1.00 pro Betreuungsstunde. Mit zunehmendem Einkommen steigt dieser Eigenbeitrag. Ab einem massgebenden Einkommen von Fr. 120’000.00 besteht kein Anspruch mehr auf Betreuungsgutscheine. Gesuche für Betreuungsgutscheine ab 1. August 2026 können online eingereicht werden. Der Kanton Luzern bzw. die Dienststelle Gesundheit und Soziales DISG stellen einen Online-Rechner zur Verfügung, mit welchem Familien die voraussichtliche Höhe ihrer Betreuungsgutscheine unverbindlich berechnen können. Weitere Informationen erhalten Sie hier

Besuch im Kantonsrat

Auf Einladung der Kantonsratspräsidentin Gisela Widmer Reichlin erhielt der Gemeinderat am 29. Juni 2026 einen spannenden Einblick in die Arbeit des Luzerner Kantonsrats. Zur Hergiswiler Delegation gehörten neben dem Gemeinderat auch Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung, die Präsidien der Ortsparteien sowie die Controllingkommission.

Herzlich empfangen wurden die Gäste von den beiden regionalen Kantonsräten Stephan Schärli und André Marti. Ein besonderer Programmpunkt war der persönliche Austausch zwischen den Mitgliedern des Gemeinderats und Kantonsratspräsidentin Gisela Widmer Reichlin aus Adligenswil. Im Gespräch standen aktuelle politische Themen sowie die gemeinsamen Herausforderungen von Kanton und Gemeinden im Mittelpunkt.

Anschliessend verfolgte die Hergiswiler Delegation von der Tribüne aus die Beratungen des Luzerner Kantonsrats. Die engagierten Debatten und politischen Diskussionen vermittelten einen eindrücklichen Einblick in die parlamentarische Arbeit.

Nach dem Ende der Session nahmen sich verschiedene Kantonsrätinnen und Kantonsräte aus dem Wahlkreis Willisau Zeit, um von ihrem politischen Alltag zu berichten. Mit interessanten Hintergrundinformationen und persönlichen Eindrücken rundeten sie den abwechslungsreichen Besuch im Regierungsgebäude ab.

Gemeinderat mit Kantonsratspräsidentin Gisela Widmer Reichlin (vierte v.l.)

Passepartout-Schnupperangebot: Einen Monat öV zum Preis einer Woche

Der Tarifverbund Passepartout bietet bis 12. Dezember 2026 ein attraktives Schnupperangebot für Einwohnerinnen und Einwohner der Kantone Luzern, Obwalden und Nidwalden an. Wer in den letzten 12 Monaten kein Passepartout-Abo besessen hat, kann einen Monat lang Bus und Bahn in den gewählten Zonen nutzen und bezahlt dafür nur den Preis einer Wochenkarte. Das Angebot eignet sich ideal, um den öffentlichen Verkehr im Alltag oder während der Sommerferien unkompliziert auszuprobieren. Es ist einmal pro Person nutzbar und kann ausschliesslich online bezogen werden. Weitere Informationen und Bestellung unter: www.passepartout.ch/schnupperangebot

ÖV-Förderung für Kinder und Jugendliche wird weitergeführt

Anfang 2025 wurde im Rahmen eines Pilotprojektes die Förderung des ÖV für Kinder und Jugendliche befristet bis 31. Dezember 2026 eingeführt. Das Angebot wurde rege genutzt. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, dieses Projekt weiterzuführen und den öffentlichen Verkehr in Hergiswil b. W. für Kinder und Jugendliche weiterhin attraktiv zu halten und einen Beitrag an die Nutzung zu leisten. Die Nutzungsbedingungen und die Formulareinreichung bleiben gleich.

Nutzungsbedingungen

  • Beitragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche ab dem 6. bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres, welche in Hergiswil b. W. wohnhaft sind.
  • Es wird ein Beitrag an Zonen-, General- und Halbtax-Abonnemente von 50 %, maximal Fr. 300.00 pro Person und pro Jahr ausgerichtet.
  • Schülerausweise, Tageskarten, Einzelbillette, Mehrfahrtenkarten, Klassenwechsel etc. sind nicht beitragsberechtigt.
  • Von Dritten erhaltene Subventionen oder Unterstützungen, beispielsweise vom Arbeitgeber, werden vom zu unterstützenden Beitrag abgezogen.

Gesuchsformular einreichen

Um von der Förderung profitieren zu können, ist ein schriftlicher Antrag bei der Gemeindeverwaltung erforderlich. Der Antrag «Gesuch um ÖV-Beitrag» kann auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.

Die Gemeindeverwaltung prüft den unterzeichneten Antrag vor Auszahlung der finanziellen Unterstützung. Mit dem Antrag ist die Kaufquittung vorzuweisen. Die Auszahlung des ÖV-Beitrages erfolgt via Gemeindebuchhaltung einmal jährlich.

Das Projekt soll die Nutzung des öffentlichen Verkehrs und die Eigenständigkeit der Kinder und Jugendlichen fördern, sowie Elterntaxis vermeiden.

Gebäudeversicherung

Gemäss Geschäftsbericht der Gebäudeversicherung Luzern sind in unserer Gemeinde Stand 31. Dezember 2025 gesamthaft 1’144 (Vorjahr 1’135) Gebäude mit rund 677 Millionen Franken (Vorjahr 665 Millionen Franken) versichert. Im Jahr 2025 sind an 6 Gebäuden Feuerschäden von Fr. 15’940.00 entstanden. Ebenfalls mussten 8 Elementarschäden von total Fr. 18’018.00 verzeichnet werden.

Regionalbibliothek Willisau

Die Regionalbibliothek Willisau (RBW) ist ein Verein, dessen Träger die Stadt Willisau und die Reformierte Kirchgemeinde Willisau-Hüswil sind. Das Angebot der Regionalbibliothek am Bahnhofplatz 9a in Willisau richtet sich mit rund 10’700 Medien an Erwachsene, Jugendliche und Kinder. Dabei finden die Nutzerinnen und Nutzer Bücher (Belletristik / Sachbücher / Bilderbücher), Comics, Nonbooks (Hörbücher / Hörfiguren (Tonies) / DVDs), Fremdsprachige Medien in Englisch und Französisch und digitale Medien.

Gemäss Mitteilung wurden aus der Gemeinde Hergiswil b. W. im Jahr 2025 2’959 verschiedene Medien ausgeliehen. Die Gemeinde Hergiswil b. W. schätzt den Mehrwert einer Regionalbibliothek und unterstützt diese mit einem jährlichen Beitrag von Fr. 3’000.00. Schauen Sie vorbei. Es lohnt sich.

Informationen finden Sie unter www.bibliothek-willisau.ch

Hunde

Per 30. Juni 2026 wurde die Hundesteuer anhand der Hundedatenbank AMICUS und den gemeldeten Mutationen in Rechnung gestellt. Gesamthaft sind in der Gemeinde 213 Hunde (Vorjahr 205) registriert. Wir zählen auf die Eigenverantwortung der Hundehalter, dass die Hunde korrekt im AMICUS registriert sind.

Veranstaltungskalender Änderungen melden

Der Veranstaltungskalender wird jeweils Anfang Jahr erstellt. Wir sind den Vereinen/Organisationen dankbar, wenn sie uns Änderungen oder Ergänzungen an die Gemeindekanzlei per E-Mail gemeindeverwaltung@hergiswil-lu.ch melden, damit die Veranstaltungen im monatlich erscheinenden Hergiswiler Läbe jeweils aktuell sind. Auch wird der Veranstaltungskalender auf der Webseite der Gemeinde unter Freizeit & Tourismus/Freizeit laufend aktualisiert.

Reklame- und Gratulationstafeln

Bitte beim Aufstellen von Reklame- und/oder Gratulationstafeln beachten, dass die Verkehrssicherheit und insbesondere der Sichtwinkel jederzeit gewährt bleibt. Der Grundeigentümer muss zudem immer informiert werden und die Tafel ist nach dem Anlass wieder wegzuräumen.

Lärm und Ruhezeiten

Immer wieder gehen Anfragen betreffend Lärm ein. Als Lärm gelten unangenehme und belästigende Schallereignisse. Lärm wird jedoch nicht von allen gleich wahrgenommen. Wann etwas als unangenehm und belästigend empfunden wird, ist oft sehr unterschiedlich. Für Alltagslärm gibt es keine Grenzwerte. Das Zivilgesetzbuch bestimmt zwar in Art. 684 ZGB, dass jedermann verpflichtet ist, sich aller übermässigen Einwirkungen auf die Nachbarschaft zu enthalten. Darunter fallen auch Lärmimmissionen. Um zu beurteilen, was gerechtfertigt und duldbar ist, müsste ein Richter im Einzelfall die konkreten Umstände betrachten. Im Zusammenhang mit Alltagslärm taucht oft die Frage nach sogenannten Ruhezeiten auf. Ruhezeiten sind jene Stunden, in denen sich ein Grossteil der Bevölkerung erholt und Lärm als besonders lästig empfunden wird. Daher ist in dieser Zeit vermehrt Rücksicht gefordert und lärmintensive Tätigkeiten sind wenn möglich zu unterlassen. Im Kanton Luzern bestehen keine einheitlichen Vorschriften. Rechtlich verbindlich ist lediglich die Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr. lm Sinne eines guten und friedlichen Zusammenlebens empfehlen wir jedoch folgende Richtwerte einzuhalten:

Ruhezeiten werktags: 12.00 bis 13.00 Uhr und ab 19.00 bis 07.00 Uhr.
Lärmintensive Arbeiten sind auf die Zeiten von 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr zu beschränken.

Bevor eine Klage eingereicht wird, ist wenn immer möglich das direkte Gespräch mit den lärmverursachenden Personen und/oder Betrieben zu suchen. Oft ist es möglich, das Lärmproblem dank gegenseitigem Verständnis zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu lösen.