Gemeinderatsnachrichten 15.08.2026

Eidgenössische und Kantonale Volksabstimmung

Am Sonntag, 27. September 2026, finden folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Volksabstimmung

  • Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»
  • Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»

Kantonale Volksabstimmung

  • Volksinitiative «Gegen Fan-Gewalt» und Gegenentwurf
  • Referendumsabstimmung über die Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes
  • Weiterentwicklung Standortförderung. Änderung des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik
  • Sonderkredit zur Erweiterung und Umnutzung der Kantonsschule Reussbühl

Die Urne ist am Sonntag von 10.30 bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus aufgestellt. Die briefliche Stimmabgabe kann bis zum Schluss der Urnenöffnung am Sonntag um 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei Postzustellungen ist zu berücksichtigen, dass die Rücksendekuverts am Freitag vor dem Wahlsonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen müssen.

Wasser sparen

Stand 18. August 2026

Obwohl es zeitweise geregnet hat, sorgen die monatelangen Trockenheitsphasen in Hergiswil b. W. weiterhin für angespannte Wasserreserven. Der Gemeinderat ruft die Bevölkerung deshalb dazu auf, mit dem Trinkwasser sparsam und bewusst umzugehen. Er hat in alle Haushaltungen ein Flugblatt zugestellt.

So können Sie Wasser sparen:

  • Wasserhahn beim Zähneputzen schliessen
  • Kurz duschen statt baden
  • Geschirrspül- und Waschmaschinen nur voll beladen nutzen
  • Gartenpflanzen dürfen nur gezielt und mit Giesskanne bewässert werden
  • Für Toilettenspülung reicht reduzierte Spülmenge
  • Undichte Spülkästen und tropfende Wasserhähne sofort reparieren lassen

Derzeit ist nicht gestattet:

  • Bewässerungen von Rasenflächen und Plätzen
  • Befüllen von Pools
  • Autowaschen
  • Reinigungsarbeiten rund ums Haus mit Wasser

Der dringende Aufruf zum Wassersparen gilt bis auf Weiteres. Je nach Entwicklung der Situation können weitergehende Massnahmen folgen. Die Gemeinde bittet die Bevölkerung, mitzuhelfen und die vorhandenen Trinkwasserressourcen zu schonen.

Äste, Sträucher und Hecken zurückschneiden

Der Herbst ist die Zeit, Bäume und Hecken entlang von Bächen, Strassen, Trottoirs oder bei Einmündungen und Kreuzungen zurückzuschneiden sowie die Böschungen zu mähen. Diese Massnahmen tragen dazu bei, Unfälle zu vermeiden. Einhängende Äste von Bäumen und Hecken behindern oft die Sicht und können zu Verkehrsunfällen mit schweren Folgen für die Unfallbetroffenen und im Haftungsfall für die Grundeigentümer führen.

Littering – das achtlose Wegwerfen und Liegenlassen von Abfall stört, verursacht hohe Kosten und gefährdet Tiere

Chipspackungen am Wegrand, Zigarettenstummel auf dem Spielplatz, Hundekot und Getränkedosen auf der Wiese – Littering ist allgegenwärtig. Betroffen ist gleichermassen das Siedlungsgebiet wie landwirtschaftliche Wiesen entlang von Strassen und Wegen. Auch in unserer Gemeinde wurde in letzter Zeit vermehrt Littering festgestellt und es gingen Meldungen ein. Dies führt nicht nur zu hohem Aufwand für die Gemeinden und die betroffenen Grundeigentümer. Littering beeinträchtigt die Lebensqualität und schadet der Natur und der Landwirtschaft. Die Landwirte müssen landauf und landab entlang von Strassen und Spazierwegen den Abfall zusammenlesen. Denn: Übers Futter können die Abfälle (etwa scharfkantige Reste von Aludosen, die in die Mähmaschine gelangten) von den Tieren unbemerkt gefressen werden. Das kann innere Verletzungen verursachen und bis hin zum Tod der Tiere führen. Gesundheitlich bedenklich für die Tiere sind auch Zigarettenstummel und Hundekot im Gras.

Aufruf an die Bevölkerung

Wir rufen die Bevölkerung auf, keinen Abfall liegen zu lassen und den Abfall fachgerecht zu entsorgen.

Bücherschrank vor Gemeindehaus

Der öffentliche Bücherschrank steht vor dem Gemeindehaus. Dieser wird rege benutzt. Wir danken allen Personen, die ihre nicht mehr benötigten Bücher (Krimi, Romane, Fach- und Sachbücher, Kinderbücher etc.) in den Bücherschrank stellen, um sie so anderen Leserinnen und Lesern anzubieten. Falls der Bücherschrank mit Büchern gefüllt ist, dürfen die Bücher auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Man darf jederzeit Bücher entnehmen und diese zum Lesen mitnehmen. Ob man sie zurückbringt, behält, tauscht oder nicht, entscheiden alle Nutzenden selber.

Der Bücherschrank trägt zum breitgefächerten Freizeit- und Kulturangebot in der Gemeinde bei. Viele Leserinnen und Leser freuen sich auf die Bücher. Herzlichen Dank allen Beteiligten, besonders der Koordinatorin des Bücherschrankes Anna Christen.

Prämienverbilligung Anmeldung bis 31. Oktober 2026

Krankenversicherungsprämien können eine grosse finanzielle Belastung sein. Die Prämienverbilligung entlastet insbesondere Familien sowie Haushalte mit geringem Einkommen und Vermögen. Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei der Ausgleichskasse Luzern geltend zu machen. Ehepartner/in, Kinder und junge Erwachsene bis Jahrgang 2002 in Ausbildung werden automatisch mitberechnet, weshalb es pro Familie im gleichen Haushalt nur eine Anmeldung braucht. Eine eigene Anmeldung müssen junge Erwachsene mit Jahrgang 2002 bis 2008 einreichen, die am 1. November 2026 nicht in Ausbildung sind oder die am 1. November 2026 in Ausbildung sind und einen eigenen steuerrechtlichen Wohnsitz haben. Die Anmeldung ist online unter ipv.was-luzern.ch möglich. Sie kann aber auch bei WAS Ausgleichskasse Luzern oder bei der AHV-Zweigstelle eingereicht werden.

Die Frist für die Anmeldung endet am 31. Oktober 2026. Die Prämienverbilligung wird immer direkt an die Krankenversicherung ausbezahlt. Sie bekommen anschliessend einen entsprechenden Abzug auf der monatlichen Prämienrechnung. Weitere Informationen erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle Hergiswil b. W. sowie bei der Ausgleichskasse Luzern unter was-luzern.ch/ipv, Telefon 041 209 01 51.

Militärische Einquartierung

Vom 10. September bis 2. Oktober 2026 absolviert die Mech Br Si Kp 4/4 unter dem Kommando von Remo Meier ihren WK in Hergiswil b. W. Es werden ungefähr 150 Angehörige der Armee die Truppenunterkunft bei der Steinacherhalle, den Anbau Steinacherhalle sowie den Parkplatz zwischen Schulhaus und St. Johann in Anspruch nehmen. Der Gemeinderat heisst die Dienstleistenden und ihren Kommandanten in Hergiswil b. W. herzlich willkommen und wünscht ihnen einen erfolgreichen WK.

Vernehmlassung Digitalisierung Luzerner Kantonsblatt

Gemäss Beschluss des Regierungsrates soll das Luzerner Kantonsblatt per Januar 2028 digitalisiert werden. Dieser Schritt verlangt eine Anpassung des Publikationsgesetzes. Dazu hat der Regierungsrat eine Vernehmlassung durchgeführt. Der Gemeinderat hat eine Stellungnahme abgegeben.

Schulstart: Polizei ruft zu mehr Vorsicht auf

Am 17. August 2026 startete in Hergiswil b. W. und vielen anderen Gemeinden das neue Schuljahr. Besonders die jüngsten Verkehrsteilnehmenden verfügen noch nicht über die Erfahrung, Geschwindigkeiten und Distanzen richtig einzuschätzen. Ihr Verhalten ist häufig spontan und für Fahrzeuglenkende nur schwer vorhersehbar. Umso wichtiger ist es, dass Fahrzeuglenkende jederzeit aufmerksam unterwegs sind und ihre Geschwindigkeit den jeweiligen Situationen anpassen.

Auch im zweiten Jahr der nationalen Präventionskampagne «Tempo anpassen: Luege, Brämse, Halte» steht die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg im Mittelpunkt.

«Luege»

Wer sich nicht ablenken lässt und auf die Strasse schaut, sieht Kinder frühzeitig. Gerade in Wohnquartieren und in der Nähe von Schulen ist die volle Aufmerksamkeit wichtig.

«Brämse»

An unübersichtlichen Stellen oder auf wenig befahrenen Strassen werden Kinder vermehrt von Autos, Motor- oder Fahrrädern überrascht, da sie diese oft zu spät wahrnehmen. Bereits eine kleine Temporeduktion hilft, rechtzeitig zu reagieren, wenn ein Kind unbedacht die Strasse betritt.

«Halte»

Kinder können Geschwindigkeiten noch nicht richtig einschätzen. Darum lernen sie, erst dann loszulaufen, wenn die Räder stillstehen. Die Kinder sollen selbst entscheiden, wann sie loslaufen. Verzichten Sie darauf, es über die Strasse zu winken.

Die Botschaft der Kampagne wird in der Zentralschweiz mit Plakaten, Signalisationen sowie verschiedenen Sensibilisierungsmassnahmen begleitet. Zudem führen die Zentralschweizer Polizeikorps in den ersten Schulwochen verstärkt Verkehrskontrollen im Bereich von Schulhäusern und Kindergärten durch.

Bauwesen

Der Gemeinderat hat von folgenden Photovoltaikanlagen gemäss Merkblatt «Solaranlagen» Kenntnis genommen:

  • auf dem Dach des Wohnhauses GV-Nr. 196 B, Grundstück Nr. 772, Grauswiggern, der Sabrina Eggenschwiler-Aregger
  • auf dem Dach der Remise GV-Nr. 228 D, Grundstück Nr. 142, Mühle, des Erwin Grüter