Beurkundung Landerwerb Trottoir Schniderbure
Das Trottoir ab Einfahrt Quartier Schniderbure bis Abzweiger Richtung Talbach und Einmündung Blüomatte wurde ausgeführt.
Nach Abschluss der Bauarbeiten führte der Nachführungsgeometer die erforderliche Vermessung durch. Gestützt darauf konnte das Trottoir am 21. August 2026 auch grundbuchlich auf die Einwohnergemeinde Hergiswil b. W. übertragen werden.
Für die Realisierung des Trottoirs konnten von Nicole Zangger-Birrer, Eigentümerin der Liegenschaft Unter-Schniderbure (Schniderbure 1), eine Fläche von 214 m² sowie vom Staat Luzern als Eigentümer des Gewässers «Enziwigger» eine Fläche von 31 m² erworben werden. Für die beiden Flächen wurde je ein neues Grundstück auf der Land- beziehungsweise Gewässerseite gebildet.
Gemeindepräsident Flurin Burkhalter und Gemeindeammann Pius Hodel dankten den beiden Parteien anlässlich der Beurkundung des Kaufvertrages für ihre Bereitschaft zum Landverkauf. Dieser bildete die Voraussetzung für die Realisierung des Trottoirs Schniderbure bis Blüomatte.

v.l.n.r.: Gemeindepräsident Flurin Burkhalter, Grundeigentümerin Nicole Zangger-Birrer, Grundeigentümer Martin Ulrich als Vertreter des Staates Luzern und Gemeindeammann Pius Hodel
Sanierung Wanderweg Enziwigger Bereich Buacher bis Blüomatte
Gemäss kantonalem Weggesetz sind die Gemeinden für den Unterhalt der Wanderwege auf ihrem Gemeindegebiet zuständig.
Der Weg ab der Brücke Buacher Richtung Hergiswil b. W. bis zur Blüomatte, also der sogenannte «Chrüterhäxli Lilli Gwonderwäg» wurde Ende August saniert und erneuert.
Dieser Wanderweg entlang der Enziwigger zwischen Hergiswil b. W. und Willisau ist bei Wanderern, Bikern, Joggern und Spaziergängern sehr beliebt und insbesondere der «Chrüterhäxli Lilli Gwonderwäg» wird von Familien häufig benutzt. Der Bereich Abzweiger Brücke Buacher Richtung Stockmatt bis Gemeindegrenze Willisau wurde bereits 2023 erneuert.

Teilrevision Ortsplanung
Die Teilrevision der Ortsplanung Hergiswil b. W. betreffend Erweiterung Neue Napfmilch AG sowie Aufhebung Gewässerraum bei Grundstück Nr. 708 und Anpassung Überbauungsziffer in der Arbeitszone war vom 3. August bis 1. September 2026 öffentlich aufgelegen. Während der Auflagefrist gingen keine Einsprachen ein.
Stand heute wird die Teilrevision der Ortsplanung an der Budgetgemeindeversammlung vom 17. November 2026 den Stimmberechtigten zur Beschlussfassung vorgelegt.
Trockenheit: Weiterhin Wasser sparen
Stand 21. September 2026
Aufgrund der weiterhin anhaltend trockenen Bedingungen haben sich die Wasserreserven trotz einiger Regenfälle leider noch nicht erholt. Helfen Sie darum weiterhin mit, die Trinkwasserressourcen zu schonen.
Trockenheit: Aufhebung absolutes Feuerverbot
Stand 21. September 2026
Die Niederschläge, die erhöhte Luftfeuchtigkeit sowie die kühleren Temperaturen trugen dazu bei, die Waldbrandgefahr zu entschärfen. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat stuft der Kanton Luzern die Waldbrandgefahr deshalb von gross auf erheblich zurück. Damit gilt seit 10. September 2026 noch ein bedingtes Feuerverbot. Wegen der regional unterschiedlich ausgefallenen Niederschlagsmengen ist jedoch insbesondere im nördlichen Teil des Kantons mit Feuer im Wald und in Waldesnähe sowie im Freien weiterhin grosse Vorsicht geboten.
Die Bevölkerung ist weiterhin aufgefordert, nur fest eingerichtete Feuerstellen zu benutzen.
Mit einem Legat Gutes bewirken – für unsere Gemeinde und ihre Einwohnerinnen und Einwohner
Möchten Sie über Ihr Leben hinaus etwas Bleibendes bewirken und unserer Gemeinde etwas zurückgeben?
Mit einem Legat können Sie unsere Gemeinde nachhaltig unterstützen. Ihr Vermächtnis kann dort eingesetzt werden, wo es unseren Einwohnerinnen und Einwohnern zugutekommt – beispielsweise für soziale Anliegen, die Förderung des Zusammenlebens, kulturelle Projekte oder andere gemeinnützige Zwecke.
Ein Legat bietet die Möglichkeit, persönliche Werte und Anliegen über die eigene Lebenszeit hinaus weiterzutragen und damit einen Beitrag für kommende Generationen zu leisten.
Wir freuen uns, wenn Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen.
Für Fragen zur konkreten Ausgestaltung eines Legats oder zu möglichen Verwendungszwecken steht Ihnen Sozialvorsteherin Monika Kurmann unter 041 979 80 81 oder monika.kurmann@hergiswil-lu.ch gerne persönlich und vertraulich zur Verfügung.
Treffen mit ehemaligen Gemeinderäten
Am 15. September 2026 trafen sich die aktuellen und ehemaligen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie Gemeindeschreiber zu einem gemeinsamen Austausch. Die vollständig anwesende Runde von 12 Amtsträgern blickt zusammen auf beeindruckende 228 Dienstjahre im Dienste der Gemeinde zurück.
Im Mittelpunkt des Treffens standen die Bevölkerungsentwicklung mit einer Analyse der Zu- und Wegzüge, sowie aktuelle Projekte und Themen der Gemeinde. Dabei bot sich auch Gelegenheit, zahlreiche spannende Geschichten und persönliche Erlebnisse aus vergangenen Zeiten wieder aufleben zu lassen.
Abgerundet wurde der würdige Anlass mit einem gemeinsamen Mittagessen im Gasthaus Kreuz.

Gemeindepräsident Flurin Burkhalter bedankte sich bei den ehemaligen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten sowie beim ehemaligen Gemeindeschreiber herzlich für ihren langjährigen Einsatz und die wertvolle Arbeit zum Wohle der Gemeinde.
Abbruchprämien ausserhalb Bauzone
Per 1. Juli 2026 ist die Verordnung zur Einführung des am 29. September 2023 geänderten Bundesgesetzes über die Raumplanung (Einführungsverordnung) in Kraft getreten. Neu können Grundeigentümerschaften eine Abbruchprämie für den freiwilligen Abbruch nicht mehr benötigter Bauten ausserhalb der Bauzonen beantragen. Die Abbruchprämie wird jedoch nicht ausgerichtet, wenn eine gesetzliche Pflicht zur Tragung der Beseitigungskosten besteht.
Das Gesuch um Ausrichtung einer Abbruchprämie (inkl. Beilagen) kann entweder über ein ordentliches Baubewilligungsverfahren oder über die Meldung von Abbrucharbeiten bei der Gemeinde eingereicht werden. Das Gesuch ist von der Gemeinde anschliessend an die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) weiterzuleiten, welche die Höhe der Abbruchprämie festlegt. Die Gemeinde erteilt entweder die Baubewilligung oder die Freigabe zum Abbruch. Mit den Abbrucharbeiten darf grundsätzlich erst begonnen werden, wenn die Abbruchprämie verfügt wurde und rechtskräftig ist. Ein frühzeitiger Abbruch kann zum Erlöschen des Anspruchs führen.
Auf der Website der Dienststelle rawi ist das Merkblatt «Abbruchprämie ausserhalb Bauzone» aufgeschaltet. Dieses zeigt auf, wer Anspruch auf eine Abbruchprämie hat, welche Unterlagen einzureichen sind und wie das Verfahren abläuft. Es enthält zudem Informationen zur Berechnung der Abbruchprämie. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen die zuständigen Fachpersonen in der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) gerne zur Verfügung:
• Abteilung Baubewilligungen (Einführungsverordnung, insb. Abbruchprämie und Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands)
• Abteilung Raumentwicklung (insb. Geruchsüberlagerungszone)
Vernehmlassungen
Der Gemeinderat hat zum Finanzleitbild 2026 des Finanzdepartementes des Kanton Luzern sowie zur Änderung des Betreuungs- und Pflegegesetzes des Gesundheits- und Sozialdepartementes des Kanton Luzern je eine Vernehmlassung abgegeben.
Einsatzwoche Zivilschutz
Im Rahmen einer Einsatzwoche der Zivilschutzorganisation Nordwest vom 24. bis 28. August 2026 wurde unter der Leitung von Gemeindearbeiter Isidor Wirz der Wanderweg Richtung Napf instand gestellt. Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Beteiligten herzlich für ihren engagierten Einsatz und die geleistete Arbeit.

Einwohnerzahl
Die Wohnbevölkerung beträgt am 15. September 2026 1’926 Personen, davon 1’751 Schweizer und 175 Ausländer. Gegenüber dem 31. Dezember 2025 entspricht dies einem Bevölkerungsrückgang von 6 Personen.
Arbeitslose
Ende August 2026 waren 13 Personen arbeitslos gemeldet.
Militärische Einquartierung
Vom 5. bis 30. Oktober 2026 absolviert eine militärische Einheit ihren WK in Hergiswil b. W. Es werden ungefähr 100 Angehörige der Armee die Truppenunterkunft bei der Steinacherhalle, den Anbau Steinacherhalle sowie den Parkplatz zwischen Schulhaus und St. Johann in Anspruch nehmen. Der Gemeinderat heisst die Dienstleistenden in Hergiswil b. W. herzlich willkommen und wünscht ihnen einen erfolgreichen WK.
Wasserleitung Luegetalmatte bis Opfersei
Die Bauarbeiten der Wasserleitung Luegetalmatte bis Opfersei sind derzeit im Gange.

