Öffentliche Auflage Teilrevision Ortsplanung

3. August bis 1. September 2026

Ausgangslage

Die Neue Napfmilch AG hat grossen Bedarf an einer Erweiterung ihres Betriebes am Standort Opfersei 2. Dies bedingt eine Einzonung von der Landwirtschaftzone in die Sonderbauzone Käserei im Rahmen eines Teilrevisionsprozesses der Ortsplanung. Die Neue Napfmilch AG plant eine Erweiterung ihres Betriebs, um den steigenden Anforderungen, neuen Technologien und dem anhaltenden Wachstum gerecht zu werden. Das Unternehmen verarbeitet jährlich rund 5 Millionen Kilogramm Milch zu über 100 Frischprodukten und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung in der Gemeinde und der Region. Da die bestehenden Produktionsflächen in der Sonderbauzone Käserei ausgelastet sind, sollen zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. Dafür soll im Gebiet Opfersei auf dem Grundstück Nr. 386, Grundbuch Hergiswil b. W., eine Fläche von knapp 2’700 m2 von der Landwirtschaftszone in die Sonderbauzone Käserei überführt werden.

Mit der vorliegenden Teilrevision sollen zudem zwei weitere Änderungen an der Nutzungsplanung vorgenommen werden. Einerseits soll ein festgelegter Gewässerraum auf dem Grundstück Nr. 708, Tiefenbühl-Neuhaus, aufgehoben werden, da der betroffene Gewässerabschnitt gar nie vorhanden war. Andererseits soll die maximale Überbauungsziffer (ÜZ) in der Arbeitszone neu von Fall zu Fall festgelegt werden, um eine bessere Nutzung der Arbeitszonen zu ermöglichen.

Der Gemeinderat unterstützt die Teilrevision der Ortsplanung zu Gunsten der Entwicklung des lokalen Gewerbebetriebes und der Bereinigung der zwei Pendenzen.

Vorprüfungsbericht

Zu dieser Teilrevision der Ortsplanung ist der notwendige kantonale Vorprüfungsbericht am 29. Juni 2026 eingetroffen. Die im vorliegende Teilrevision der Ortsplanung kann insgesamt als gut und weitgehend vollständig erarbeitet sowie als recht- und zweckmässig beurteilt werden. Zusammen mit unserem Ortsplaner Kost + Partner AG wurde nun die öffentliche Auflage für die Bevölkerung vorbereitet.

Öffentliche Auflage 3. August bis 1. September 2026

Im Sinn der §§ 6 und 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes wird die Teilrevision der Ortsplanung Hergiswil b. W. auf der Gemeindeverwaltung vom 3. August bis 1. September 2026 öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit können Personen, Behörden oder Organisationen, welche gemäss § 207 PBG ein schutzwürdiges Interesse an einer Anpassung der vorliegenden Zonenplanänderung haben, von ihrem Einspracherecht beim Gemeinderat Gebrauch machen. Die Akten sind auf der Gemeindeverwaltung verfügbar oder können auch im Internet unter www.hergiswil-lu.ch eingesehen werden.

Sprechstunden

Der Gemeinderat will den interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern sowie betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer die Möglichkeit geben, sich persönlich zu informieren und Fragen stellen zu können. Zu diesem Zweck werden Sprechstunden angeboten. Während folgenden Zeitfenster stehen wir nach Voranmeldung zur Verfügung:
–  Montag, 10. August 2026, 16.00 – 19.00 Uhr
–  Dienstag, 11. August 2026, 10.00 – 12.00 Uhr

Interessierte können sich bei der Gemeindeverwaltung Hergiswil b. W. bis spätestens Freitag, 7. August 2026 mit Angabe der Themen/Fragen anmelden.

Weiteres Vorgehen

Allfällige Einsprachen werden nach der öffentlichen Auflage innert nützlicher Frist behandelt. Anschliessend wird Stand heute 2026 die Teilrevision der Ortsplanung an der Budgetgemeindeversammlung vom 17. November den Stimmberechtigten zur Beschlussfassung vorgelegt.

Unterlagen

Planungsbericht

BZR Änderung

Zonenplan

Kantonaler Vorprüfungsbericht 29.06.2026

Weitere Unterlagen Sonderbauzone Käserei

Bericht Fruchtfolgeflächen 27.11.2025

Bericht Neue Napfmilch AG 28.11.2025

Projektpläne

Architektonisches Konzept

Ansichten

Visualisierung bestehender Speicher