Öffentliche Auflage Gesamtrevision Ortsplanung
Diese fand vom 4. April bis 4. Mai 2022 statt.
Ausgangslage
Die Gesamtrevision der Ortsplanung wurde mit der Erarbeitung des Siedlungsleitbilds gestartet. An der Informationsveranstaltung vom 24. September 2018 im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung wurden die Entwürfe der neuen Planungsinstrumente erstmals der Bevölkerung vorgestellt. Inzwischen wurde die kantonale Vorprüfung abgeschlossen.
Die Gesamtrevision beinhaltet unter anderem den Wechsel von der bisherigen Ausnützungsziffer zur Überbauungsziffer, die Festlegung der Gewässerräume innerhalb der Bauzone sowie die Anpassungen am Zonenplan, dem Bau- und Zonenreglement und der Umgang mit den bestehenden Gestaltungsplänen basierend auf den übergeordneten kantonalen Bestimmungen. Es wird auf das Merkblatt zur öffentlichen Auflage der Gesamtrevision verwiesen, welches in alle Haushaltungen zugestellt wird. Die Gewässerräume ausserhalb der Bauzone werden in Hergiswil b. W. in einem separaten Verfahren behandelt und sind nicht Bestandteil der Gesamtrevision.
Der Gemeinderat dankt der Ortsplanungskommission und dem Ortsplaner Romeo Venetz, Kost + Partner für die riesige Arbeit der letzten Jahre.
Planungszone
Die neuen Nutzungspläne sowie die Bau- und Nutzungsvorschriften erhalten gemäss § 85 PBG mit der öffentlichen Auflage die Wirkung einer Planungszone. Nach dem Beginn der öffentlichen Auflage eingereichte Baugesuche sind gemäss § 85 Abs. 2 PBG zusätzlich nach den revidierten Planungsinstrumenten zu beurteilen.
Unterlagen
Zonenplan Ausschnitt Siedlungsgebiet
Teilzonenplan Gewässerraum innerhalb Bauzone